Volltext: Liechtenstein 1999-2008

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100 Hausdurchsuchungen Im Zusammenhang mit Vorwürfen der Geldwäscherei sind seit dem Vorjahr im Fürstentum Liechtenstein mehr als 100 Hausdurchsuchungen durchgeführt und Bankguthaben in der Höhe von mehr als 400 Mio. Fr. gesperrt worden. Mehrere Strafverfahren seien ausserdem mit Verurteilun- gen abgeschlossen worden, sagte der Leitende Staatsanwalt Liechtensteins, Robert Wallner, am Sonntag in einem Interview mit dem österreichischen Radio Vorarlberg. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 21. August 2001, Seite 1. Ein einziger Vorwurf bleibt Vom groben Geschütz, das Sonderstaatsanwalt Spitzer im Mai 2000 gegen Gabriel Marxer aufgefahren hatte, ist nicht mehr viel übrig geblie- ben: Der damalige Landtagsabgeordnete muss sich vor Gericht gerade noch wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht verantworten. Wie die Staatsanwalt- schaft gestern mitteilte, wurde die Voruntersuchung gegen Gabriel Marxer abgeschlossen. Dem Unterländer Rechtsanwalt wird ein Verstoss gegen das Sorgfaltspflichtgesetz (Art. 15) vorgeworfen. [...] Die Tatsache, dass die Staats- anwaltschaft das Verfahren wegen aller übrigen Vorwürfe eingestellt hat, wirft Fragen auf. Was dem ehemaligen Parlamentarier, dessen Immunität im Mai 2000 aufgehoben worden war, jetzt nämlich noch vorgeworfen wird, wird allenfalls mit einer Geldstrafe geahndet. Marxer aber sass aufgrund des unverhältnismässigen Vorgehens des damaligen Sonderstaatsanwaltes 55 Tage in U-Haft! Die Untersuchung wegen Verdachtes der kriminellen Organi- sation, der Untreue, des Betruges und der Geldwäscherei wurden eingestellt. Hinsichtlich allfälliger Geldwäscherei konnte der Beweis der Wissentlichkeit, wonach der Verdächtigte den kriminellen Ursprung der Gelder gewusst haben soll, nicht erbracht werden. Obwohl die nunmehrige Mitteilung der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen einer Rehabilitierung von Gabriel Marxer entspricht, äusserte sich dieser gegenüber dem VOLKSBLATT nicht befriedigt: „Sie wollen mit Gewalt, dass ein Schatten an mir hängen bleibt. Ich erachte mich auch im einzig übrig gebliebenen Punkt als nicht schuldig, denn ich bin dem Sorgfaltspflichtgesetz nachgekommen.” [...] Liechtensteiner Volksblatt, 15. März 2002, Seite 1. Unbedingte Geldstrafe Wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht in vier Punkten ist der frühere Landtagsabgeordnete Gabriel Marxer gestern zu einer auf zwei Jahre beding- ten Geldstrafe von 42 000 Franken verurteilt worden. Der Beschuldigte kündete umgehend Berufung gegen das Urteil an. [...] Der Richter sah es als erwiesen an, dass Marxer im März 1999 beim Transfer von knapp 6 Millionen US-Dollar im Auftrag des Amerikaners James Sexton sen. von der LLB zur LGT in vier Punkten gegen das Sorgfaltspflichtgesetz verstossen hat: Nicht-Iden- tifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen, keine Wiederholung der Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen nach Auftauchen von Zweifeln über dieselben, Unterlassung einer Meldung an das Amt für Finanzdienstleistungen und kein Anlegen einer Dokumentation. Die Behör- den gehen inzwischen davon aus, dass die Sexton-Gelder aus einem gross angelegten Anlagebetrug in den USA stammen. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 24. September 2002, Seite 1. Erstinstanzliches Urteil bestätigt Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts hat dem ehemaligen Landtagsabgeordneten Gabriel Marxer keinen Erfolg gebracht. Das Oberge- richt konnte keinen Grund erkennen, das erstinstanzliche Urteil umzustos- sen, und wies die Berufung ab. [...] Das neuerliche Urteil ist rechtskräftig, da keine Rechtsmittel mehr zulässig sind. Das Richtergremium unter dem Vorsitz von Obergerichtspräsident Rudolf Fehr folgte vollumfänglich der vom Landgericht festgestellten Sachlage. Im Zusammenhang mit der Ent- gegennahme, Aufbewahrung und Weiterleitung von rund 6,4 Millionen US-Dollar habe Gabriel Marxer in mehrfacher Hinsicht gegen die Sorgfalts-
	        

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