Volltext: Liechtenstein 1999-2008

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Vollzugsmassnahmen gegen Geldwäscherei vervollständigt Die Regierung hat in ihrer gestrigen Sitzung eine eigenständige Stabs- stelle FIU geschaffen und gleichzeitig beim Amt für Finanzdienstleistungen eine Abteilung Sorgfaltspflichten gebildet. Als Leiter der Stabsstelle FIU wur- de Michael Lauber bestellt. Er war unter anderem von Oktober 1995 bis Feb- ruar 2000 Chef der Zentralstelle Organisierte Kriminalität/Kriminalanalyse beim schweizerischen Bundesamt für Polizei. Lauber wird am 1. Dezember seine Stelle antreten. Als Leiterin der neuen Abteilung Sorgfaltspflichten beim Amt für Finanzdienstleitungen wurde Marina Wohlwend bestimmt. Sie ist seit 1996 bei diesem Amt tätig. Die Stabsstelle FIU soll bis Mitte 2001 insgesamt vier Stellen, die neue Abteilung beim Amt für Finanzdienstleis- tungen drei Stellen umfassen. Mit diesen Massnahmen habe die Regierung die Strukturen für den Vollzug im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität vollständig umgesetzt. Regierungschef Mario Frick: „Der Personalbestand bei den Gerichten wurde aufgestockt, die Anzahl der Staatsanwälte verdop- pelt. Bei der Landespolizei wurde eine Spezialeinheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität geschaffen. Die Einrichtung der FIU und die Bildung einer neuen Abteilung beim Amt für Finanzdienstleistungen vervollständi- gen die Vollzugsmassnahmen.“ [...] Liechtensteiner Vaterland, 29. November 2000, Seite 1. Finanzplatz: Gesetzgebung vorläufig abgeschlossen Die Regierung erachtet mit der Verabschiedung der Verordnung zum Sorgfaltspflichtgesetz das Massnahmenpaket zur Verhinderung von Geld- wäscherei und organisiertem Verbrechen vorläufig als abgeschlossen. „In Liechtenstein haben kriminelle Geldwäscher keine Chance mehr”, betonte Regierungschef Mario Frick. Am 5. Dezember erliess die Regierung nach kurzer Vernehmlassungsdauer die Verordnung zum bereits verabschiedeten Sorgfaltspflichtgesetz. Zusammen mit den anderen gesetzlichen Massnah- men, welche im Zusammenhang mit dem heimischen Finanzplatz in Win- deseile verabschiedet wurden, wird auch die neue Verordnung am 1. Januar 2001 in Kraft treten. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 12. Dezember 2000, Seite 1. 
  Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Liechtensteiner Richter ein Die Strafverfolgungsbehörde teilte mit, es gebe keine Anhaltspunkte für vorsätzlich herbeigeführte Verfahrensverzögerungen zum Vorteil von Kriminellen, wie zum Beispiel Geldwäschern. Auch für die in zwei anonymen Schreiben und im Bericht des deutschen Bundesnachrichtendienstes aufge- stellte Behauptung, der ehemalige Landrichter stehe auf der „Gehaltsliste der Geldwäsche-Community”, hätten die Untersuchungen nicht den geringsten Anhaltspunkt ergeben [...] Medienmitteilung des Presse- und Informationsamtes des Fürstentums Liechtenstein im Liechtensteiner Vaterland, 22. Februar 2001, Seite 3. Fünf Jahre für Anlagebetrug Das Liechtensteiner Landgericht hat gestern Dienstag den Treuhänder E. v. H. wegen Anlagebetrugs für fünf Jahre ins Gefängnis geschickt. Der Ange- klagte und seine Partner legten Tausende von Geldgeber herein. Der Schaden beträgt 23 Millionen Franken. „Im Strafprozess gegen E. v. H. wegen Anlagebetruges hat das Kriminalge- richt unter dem Vorsitz von Dr. Peter Tischler gestern Nachmittag das Urteil gefällt. E. v. H. wurde wegen Verbrechens des schweren gewerbsmässigen Betruges schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt”, geht aus der Medienmitteilung des Landgerichtes hervor. E. v. H. war Mitte Mai letzten Jahres verhaftet und in U-Haft gesetzt worden. Die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmässigen schweren Betrugs liegen aber über zehn Jahre zurück. Der mit den Abklärungen der Geldwäscherei-Vorwürfe beauftragte ehemalige Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer brachte die Ermittlungen wieder voran. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 13. Juni 2001, Seite 1.
	        

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