Volltext: Liechtenstein 1999-2008

102Klage 
gegen den „Spiegel“ unzulässig Das Landgericht Hamburg hat in der Causa Fürstentum Liechtenstein gegen Spiegel-Verlag wegen der pauschalen Vorwürfe geurteilt, dass das Land Liechtenstein als ausländischer Staat nicht klageberechtigt sei. Sollte diese Rechtsauffassung der 1. Instanz richtig sein, würde dies bedeuten, dass grundsätzlich ein Staat sich gegen Äusserungen deutscher Presseerzeugnisse nicht wehren könnte. Die Regierung werde diese Situation nach Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung näher analysieren und dann entscheiden, ob eine Berufung eingelegt werde. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 25. März 2000, Seite 1. Spitzer-Bericht entlastet Liechtenstein „In Liechtenstein existiert keine Geldwäsche-Community“, erklärte gestern Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer in Vaduz vor den Medien. Die dies- bezüglichen Beschuldigungen des deutschen Bundesnachrichtendienstes seien haltlos. Dennoch wurden gegen rund zwölf Personen Ermittlungen eingeleitet. [...] Zwar konnten die Ermittlungen von Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer die Behauptungen des Bundesnachrichtendienstes zum grössten Teil widerlegen, aber einen Persilschein konnte er Liechtenstein nicht ausstellen. „Einige Vorwürfe im BND-Dossier sind durchaus zutreffend“, so Spitzer. Er verwies dabei auf das schwerfällige Rechtshilfeverfahren bei Strafsachen. Doch sei teilweise nicht die Gesetzgebung, sondern auch die schleppende Bearbeitung zu bemängeln. „Teilweise konnte man erhebliche Verzögerun- gen bei der Bearbeitung von solchen Gesuchen feststellen“, so Spitzer. Auch die Geldwäscherei-Vorwürfe im BND-Papier müssten in Liechtenstein ernst genommen werden. „Es gibt Hinweise für Kontakte zu internationalen Dro- genkartellen und der Russenmafia“, sagte Kurt Spitzer. Aus diesem Grund hat der Sonderstaatsanwalt gegen „etwa ein Dutzend Personen“ weitere Ermittlungen eingeleitet. Namen wurden keine genannt. Bereits Mitte März war bekannt geworden, dass Ermittlungen gegen zwei Treuhänder und zwei Richter laufen. Bei den Treuhändern geht es um den Verdacht der Geldwä- scherei, bei den Richtern um möglichen Amtsmissbrauch. [...] Liechtensteiner Vaterland, 7. April 2000, Seite 1. 
  „BND-Dossier besitzt keine Aktualität“ Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer hat in seinem Schlussbericht dem BND-Dossier jegliche Aktualität abgesprochen. „Das Dossier wurde vor 1993 angelegt und greift anonyme Vorwürfe eines deutschen Informationsbüros auf“, so Spitzer. [...] „Der BND-Bericht orientiert sich nur an ganz wenigen Fäl- len“, so Kurt Spitzer. So seien drei Treuhänder genannt und einer davon sei gar keiner. In Liechtenstein gebe es aber 123 Treuhänder. Weiter seien zwei Rechtsanwälte genannt, insgesamt gebe es in Liechtenstein aber 71 Rechts- anwälte. Zudem sei eine liechtensteinische Bank genannt und davon gebe es in der Zwischenzeit dreizehn. „Die Wertigkeit des BND-Berichtes ist also schon zu reduzieren“, so Spitzer. Für die Regierung ist mit diesem Schluss- bericht des Sonderstaatsanwalts der Fall erledigt. „Dies bedeutet, dass allen Punkten nachgegangen wurde. Daraus ergeben sich einerseits Entlastungen, andererseits weiterführende Ermittlungen. Diese fortzuführen und zu einem Ergebnis zu bringen, ist jetzt Aufgabe des Staates Liechtenstein, des Sonder- staatsanwaltes sowie der liechtensteinischen Strafverfolgungsbehörden“, sagte Justizminister Heinz Frommelt gestern. [...] Liechtensteiner Vaterland, 7. April 2000, Seite 3. 
  Regierung lässt Klagen gegen „Spiegel“ und „ZDF“ fallen Nach Ansicht der Regierung ist es nicht sinnvoll, die Klagen gegen das Magazin „Spiegel“ und das „ZDF“ weiterzuziehen. Die erste gerichtliche Instanz in Deutschland hat entschieden, dass „keine Zuständigkeit gegeben ist, wenn ein Staat wegen Ehrverletzung klagen will“, sagte Regierungschef Mario Frick gestern. [...] Liechtensteiner Vaterland, 12. April 2000, Seite 3.  
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.