Volltext: Liechtenstein 1988-1998

Ansprache des Landtagspräsidenten Fürstlicher Justizrat Dr. Karlheinz Ritter [...] Die Regierungszeit unseres verstorbenen Fürsten, dem Land und Volk soviel zu verdanken haben, trägt die unverkennbaren Merkmale seiner Persönlichkeit. Er hat nicht nur von uns Staatsbürgern die Wahrnehmung unserer Rechte und Pflichten gefordert, sondern hat uns dieses staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein vor- gelebt durch seine hohe Auffassung vom Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. Vom Beginn seines Wirkens an bemühte er sich mit grossem Erfolg auch um die wirt- schaftliche Entwicklung unseres Landes und sah sich später veranlasst, vor einem überbordenden Materialis- mus zu warnen, der den wirtschaftlichen Wohlstand gefährde. Im Interesse unserer Selbstbestimmung hat er sichum gute Beziehungen zu anderen Staaten eingesetzt und das Zusammenwirken mit gleichgesinnten Staaten sowie die angemessene Teilnahme an internationalen Organisationen empfohlen, um das Erreichte auf wirt- schaftlichem und politischen Gebiet zu sichern. Seine hohen ethischen und moralischen Grundsätze in priva- ten wie in öffentlichen Dingen bildeten auch den Tenor der jährlichen Thronreden und haben alle, die dazu fähig sind, zutiefst beeindruckt. [...] Mit seiner unbestrit- tenen, allseits anerkannten Autorität konnte der verstor- bene Fürst in überzeugender Art zum Wohle des Landes als Mittler und Vermittler auftreten. Wenn der innere Friede gefährdet, wenn der für die Existenz eines kleinenLandes 
lebensnotwendige Zusammenhalt durch ausein- anderstrebende Gegensätze, Einzelinteressen und Partei- streit zu zerbrechen drohte, gelang es S.D. Franz Josef II., solche Kräfte im Interesse des Ganzen zu binden und für den gemeinsamen Aufbau des Staates zu gewinnen. Als S.D. Franz Josef II. in gefahrvoller Zeit sein Fürstenamt übernahm, suchte der liechtensteinische Staat sein Iden- tität. Der verstorbene Fürst war imstande, das Volk zusammenzuhalten. Er ist zum Symbol der nationalen Einheit geworden. Er hat Liechtenstein in seiner Regie- rungszeit zu einer unverwechselbaren Identität verhol- fen. Während seiner Regierungszeit sind Fürst und Volk zu einer Lebensgemeinschaft zusammengewachsen. Unsere Verfassung verankert die Staatsgewalt im Fürsten und im Volke. Dieser Grundsatz unserer staatlichen Ord- nung hat während der Regierungszeit S.D. Franz Josefs II. eine optimale Ausprägung erhalten. Sie wird mit dem Begriff des Volksfürstentums treffend umschrieben. Unser Staat führt sinnhaft den Namen und das Wappen des fürstlichen Hauses. Es ist dies ein Zeichen inniger Ver- knüpfung von Fürst und Volk. Die Regentschaft des ver- storbenen Fürsten hat dieses Symbol in hellem Glanz erstrahlen lassen. [...] Gedenksitzung des Hohen Landtags vom 21. November 1989 aus Anlass des Todes Seiner Durchlaucht Fürst Franz Josef ll. von und zu Liechtenstein mit Gedenkansprachen des Landtagspräsidenten und der Fraktionssprecher, Ansprache von Landtagspräsident Dr. Karlheinz Ritter,Landtagsprotokolle 1989, Band III, Seite 
5f. 
198945 Brief Seiner Durchlaucht Fürst Hans-Adam II. an das liechtensteinische Volk, mit welchem er bekannt gibt, dass er die Regierungsgeschäfte übernommen habe.Brief 
des Landesfürsten an Regierungschef Hans Brunhart.
	        

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