Volltext: Liechtenstein 1988-1998

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„Ich teile die Auffassung des Landtages“ Ichteile die Auffassung des Landtages, dass eine Klä- rung der offenen Verfassungsfragen notwendig ist. Die in der Vergangenheit immer wieder aufflackernden Ausei- nandersetzungen um unsere Verfassung sind von Nach- teil, gleichgültig, ob diese in der Öffentlichkeit oder hin- terverschlossenen Türen ausgetragen werden. Nicht nur im Landtag, sondern auch im Fürstenhaus wurde in den letztenWochen darüber diskutiert, wie dieses Problem langfristig zu lösen ist. Das Fürstenhaus ist offen für Lösungen, solange sie das Ergebnis eines demokratischen rechststaatlichen Prozesses sind. Gewisse Bedingungen müssen jedocherfüllt sein, soll das Fürstenhaus weiter- hin in diesem Staat das Staatsoberhaupt stellen. In einer Stellungnahme an das Liechtenstein-Institut zu den Gut- achten in der „Causa Dr. Wille“ haben wir versucht, die komplexe Problematik in einer allgemein verständlichen Weise darzustellen. In der Beilage sende ich Ihnen eine Kopie dieses Briefes, welcher demnächst veröffentlicht wird. Ich hoffe sehr, dass es einerseits den Vertretern des Landtages und der Regierung, andererseits den Vertre- tern des Fürstenhauses in einem fruchtbaren Dialog gelingen wird, für diesen Staat und seine Bevölkerung die beste Lösung zu finden. Brief S.D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein an den Land- tagspräsidenten im Liechtensteiner Volksblatt, 23. September 1995, Seite 4. Die Verfassungskommission tagte Die Verfassungskommission des Landtags hat am Montag, 2. Oktober 1995, mit ihrer ersten Sitzung die Arbeit aufgenommen, wie das Landtagssekretariat gestern abend mitteilte. Entsprechend dem Auftrag des Plenums vom 14. September 1995 sollen in einer ersten Phase die offenen Fragen aufgelistet werden, die einer textlichen Änderung, Ergänzung oder Erläuterung bedürfen, um Unklarheiten zu beseitigen. Wenn nach Abschluss des ersten Teils der Landtag dieser Liste zustimmt, hat die Verfassungskommission als zweiten Schritt den Text der betroffenen Artikel zu überarbeiten. Die Verfassungskommission wird im Verlaufe der Bera- tungen Gespräche mit S.D. dem Landesfürsten und der Regierung aufnehmen, um die offenen verfassungsrecht- lichen Fragen einer Lösung zuzuführen. [...] Liechtensteiner Vaterland, 14. Oktober 1995, Seite 1. Soll der Landesfürst in Zukunft nur noch repräsentieren? Die Verfassungsdiskussion ist neu belebt worden. Die Freie Liste hat am Montag abend einen umfassenden Verfassungsentwurf vorgelegt. Der 154 Artikel umfassen- de Entwurfschränkt die Befugnisse des Fürsten stark ein, baut jedochdie Volksrechte aus. Ausserdem wurden neue Elementehineingenommen, die in der Verfassung von 1921 noch nicht enthalten sind, wie etwa der Umwelt- schutz oder Fragen von Energie und Verkehr. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 1. Oktober 1996, Seite 1. 
Werden Demokratie und Monarchie als Gegensätze gesehen? Die vom Landtag eingesetzte Verfassungskommissi- on, die 1995 den Auftrag erhielt, Vorschläge über eine Revision der Verfassung zu erarbeiten, hat einen ersten Bericht veröffentlicht. Die Kommission listet ihre Ände- rungswünsche bei den einzelnen Verfassungsartikeln auf, gibt aber auch einen Überblick über die Entstehungs- geschichte der Kommission und gibt eine Stellungnahme von Fürst Hans-Adam II. zu den gemachten Vorschlägen wider. Zur Weiterbearbeitung stellt die Kommission den Antrag, nach der textlichen Ausarbeitung der Ände- rungsvorschläge eine gezielte Vernehmlassung durchzu- führen. Liechtensteiner Volksblatt, 14. November 1996, Seite 1. 
  „Dem Fürstenhaus geht es nicht um politische Macht“ [...] Wenig Verständnis haben wir für die Auffassung –und ich glaube, die Mehrheit der Bevölkerung teilt unsere Auffassung – wenn einerseits die angeblich man- gelnde demokratische Legitimation der Monarchie als Vorwand genommen wird, um die Kompetenzen des Monarchen teilweise unter Missachtung der Verfassung zu beschränken, andererseits jede Initiative des Fürsten- hauses abgelehnt wird, dieses Problem zu lösen. Wir sind der Meinung, dass es klare Lösungen und muti- geEntscheidungen braucht, um wiederum eine Grundla- gezu schaffen für ein gedeihliches Zusammenarbeiten der verschiedenen Staatsorgane zum Wohle von Volk und Land. Das Land kann sich auf Dauer keine Verfassungsdis- kussion leisten, welche die politische und wirtschaftli- che Stabilität in Frage stellt. Volk und Fürstenhaus wün- schen ein baldiges Ende der Verfassungsdiskussion. Dem Fürstenhaus geht es dabei nicht um politische Macht, aber man möchte bald Klarheit haben, ob und unter wel- chen Bedingungen man hier im Landes das Staatsober- haupt stellt. [...] Brief des S. D. des Landesfürsten Hans-Adam II. von und zu Liechten- stein an die Verfassungskommission im Liechtensteiner Vaterland, 14. November 1996, Seite 3.  
	        

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