Volltext: Liechtenstein 1988-1998

58,5 Mio für Regierungsviertel Wenn es nach dem Landtag geht, kann das geplante Regierungsviertel verwirklicht werden. Das Parlament stimmte nach einer nochmaligen Erörterung verschiede- ner Fragen über den Standort, das Aussehen und die Inte- gration des Landtagsgebäudes in das Regierungsviertel dem erforderlichen Kredit von 58,5 Mio. Franken mit 20 gegen 5 Stimmen zu. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 24. Oktober 1992, Seite 1. Eine Volksabstimmung über das Regierungsviertel! Der Landtag bewilligte am 21./22. Oktober 92 einen Verpflichtungskredit über 58,5 Mio Franken für das Regierungsviertel. Das Landtagsgebäude und die Hangbe- bauung sind nach meiner Meinung nicht unseren Ver- hältnissen angepasst. Viele Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner sind der Ansicht, dass über einen Ver- pflichtungskredit von 58,5 Mio Franken die Stimmbür- ger entscheiden müssten, da dieser Kredit nur die Hälfte der beim Regierungsviertel geplanten Bauten umfasst. Die nächsten 60 Mio Franken kommen bestimmt! Wir haben das Referendum vorbereitet und suchen Bürgerin- nen und Bürger, die das Referendum mittragen wollen. Leserbrief von Leo Sele, Vaduz im Liechtensteiner Vaterland, 6. November 1992, Seite 
7. Referendumsunterschriften eingereicht [...] Der Landtag hat in seiner Oktobersitzung mehr- heitlicheinen Verpflichtungskredit über 58,5 Millionen Schweizerfranken zur Errichtung des neuen Regierungs- viertels bewilligt. Mit diesem Beschluss des Parlamentes konnten sich verschiedene Bürgerinnen und Bürger Liechtensteins nicht einverstanden erklären, ihrer Mei- nung nachsind das geplante Landtagsgebäude und die Hangbebauung nicht den liechtensteinischen Verhältnis- sen entsprechend. Nach Meinung dieser Bürgerinnen und Bürger sollte bei Krediten dieser Höhe das Volk das letzteWort haben. Aus diesem Grund wurde das Referen- dum gegen den Regierungsviertel-Kredit ergriffen. Über 2000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das Referendumsbegehren unterzeichnet, womit die gesetz- lich notwendige Unterschriftenzahl bei weitem über- schritten wurde. [...] Liechtensteiner Vaterland, 27. November 1992, Seite 
3.Landesbank: 
Teilprivatisierung Die von einer parlamentarischen Kommission über- arbeitete und geänderte Vorlage für ein neues Gesetz über die Liechtensteinische Landesbank wurde im Detail beraten und einhellig verabschiedet. Mit der Gesetzesre- vision wird eine Teilprivatisierung des Bankinstituts ermöglicht, die eine Änderung der Rechtsform (Umwandlung in eine Aktiengesellschaft) und eine Ein- schränkung der bisher vollumfänglichen Staatsgarantie bedingt bzw. zur Folge hat. Liechtensteiner Volksblatt, 24. Oktober 1992, Seite 3. Auf eine Änderung der Schussrichtung wurde auf Luziensteig verzichtet Der Betrieb des Waffenplatzes St. Luziensteig, der vor sieben Jahren zu einem verheerenden Waldbrand führte, sei auf eine neue Grundlage gestellt worden, hiess es gestern im Regierungsgebäude, als Bundesrat Kaspar Vil- liger und Regierungschef Hans Brunhart ein Verhand- lungsprotokoll unterzeichneten. Verschiedene Änderun- gen sind vorgenommen worden, das Hauptanliegen der Gemeinde Balzers und damit wohl auch des Fürstentum Liechtenstein, blieb ausgeklammert: Auf eine Änderung der Schussrichtung wurde verzichtet. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 4. November 1992, Seite 1. Vaduzerinnen und Vaduzer lehnen Bodenkauf durch Gemeinde ab Der Gemeinderat von Vaduz kann das Areal der Fir- ma WIMAG, angrenzend an die Zufahrtsstrasse zur Rheinbrücke und zur N 13, nicht kaufen. Die Stimmbür- gerinnen und Stimmbürger lehnten am Wochenende den vom Gemeinderat beschlossenen Kauf des Grund- stücks im Ausmass von 1914 Klafter und mit Kosten von 6,7 Mio. Fr. ab, nachdem gegen den Gemeinderatsbe- schluss das Referendum ergriffen worden war. Bei einer Stimmbeteiligung von rund 56 Prozent sprachen sich 378 Stimmberechtigte für den Kauf aus, während 834 mit einem Nein votierten. Die Absicht des Gemeindera- tes, den Anteil des Gemeindebesitzes in der Industrie- und Gewerbezone zu erweitern, kann damit nicht umge- setzt werden. [...] Liechtensteiner Volksblatt, 9. November 1992, Seite 1. 
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