Volltext: Liechtenstein 1978-1988

1985 Verwaltungsgebäude 4b erlebte am Samstag Grossandrang Hunderte von Besuchern aus dem ganzen Land zogen am vergangenen Samstag zwischen 10 Uhr morgens und am späteren Nachmittag durch die Büros des Verwaltungsge- bäudes 4b und liessen sich über den derzeit modernsten Bau unserer Staatsverwaltung informieren. Die Leute waren von den Dienstleistungen, die dem Bürger in diesem Hause angeboten werden, durchwegs beeindruckt und freuten sich über den freundlichen Empfang, der ihnen von Seiten der Amtsvorstände und ihrer Mitarbeiter zuteil wurde . . . Liechtensteiner Vaterland, 1. April 1985 Postulat zur Herabsetzung der Archiv-Sperrfrist Das 40jährige Kriegsende hat mancherorts Anlass zu Dis- kussionen gegeben und uns vor Augen geführt, wie unsere Nachbarstaaten sich mit ihrer Geschichte auseinanderset- zen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Geschichtsakten aus dieser Zeit der Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies ist bei uns nicht der Fall. Es besteht eine Sperrfrist von 50 Jahren, die nur in Ausnahmefällen zu wissenschaftlichen Zwecken aufgehoben werden kann. In der Schweiz, deren Beispiel die Verordnung vom 2. Dezember 1975 über das Landesarchiv folgt, wurde in der Zwischenzeit die Sperrfrist auf 35 Jahre herabgesetzt. Es liegt sicher im Interesse einer möglichst objektiven Vergangenheitsbewältigung, dass die Geschichtsakten aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges auch in Liechtenstein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wer- den, zumal in den umliegenden Staaten diese Geschichts- akten der Öffentlichkeit zugänglich sind. Begründung des Postulats der Abgeordneten Noldi Frommelt, Armin Meier, Dr. Dieter Walch und Josef Biedermann vom 12. Juni 1985 betreffend die Herabsetzung der archivarischen Sperrfrist für die Aktenbestände des Landesarchivs in der öffentlichen Landtagssitzung vom 4. Juli 1985 - Landtagsprotokolle 1985 Sperrfrist von 50 Jahren bleibt Die Überweisung eines FBP-Postulates bezüglich einer Her- absetzung der archivarischen Sperrfrist von 50 Jahren für die Aktenbestände des Landesarchivs scheiterte gestern im Landtag am Nein der VU-Fraktion. Sie hält die heutige Regelung für richtig. In unseren kleinen Verhältnissen täten wir gut dran, dem Persönlichkeitsschutz im Hinblick auf den öffentlichen Zugang zu Archivbeständen ein grosses Gewicht beizumessen. Liechtensteiner Vaterland, 5. Juli 1985 
Zeitung für Liechtenstein Nr 1 / Juni 1985 . . . Das Vorhaben, eine Zeitung herauszugeben, entstand anlässlich der Zukunftswerkstatt vom November 84 in Schaan. Bei diesem Treffen einer bunt zusammengewürfel- ten Gruppe von Menschen wurden Utopien für eine bessere, menschengerechte Zukunft entwickelt - möglichst unbela- stet vom sonst allgegenwärtigen Sachzwangdenken. Mit unserer Zeitung möchten wir die damaligen Ansätze weiterführen, ein Forum schaffen, wo Alternativen, Ketzeri- sches, Un-erhörtes für einmal auch in einer breiteren liech- tensteinischen Öffentlichkeit diskutiert werden können. Denn wir glauben, dass dieses Land dringend eine echte und umfassende politische Auseinandersetzung braucht. Ohne schonunglos offene, gemeinsame Standortbestimmung wer- den wir auch weiterhin keine zukunftsträchtigen Perspekti- ven für unser Land entwickeln können . . . Maulwurf. Zeitung für Liechtenstein, Nr. 1 / Juni 1985 Wohnbauförderung Gestützt auf einen Antrag der Regierung und auf das Ergeb- nis der Beratungen einer vom Landtag eingesetzten Kom- mission verabschiedete der Landtag im Dezember eine Novelle zum Gesetz über die Förderung des Wohnungs- baues. Im Vordergrund der gesetzlichen Neuerung steht dabei vor allem die stärkere Förderung der Wohneinheiten in verdichteter Überbauung. Um den Anreiz zu einer boden- sparenden Bauweise zu verstärken, wurden die Subventio- nen für Bauvorhaben und Bauten, welche die Bauareale optimal ausnützen, von 6 auf 8% der Anlagekosten erhöht. Daneben werden auch die Kindersubventionen verdoppelt und die massgebenden Einkommenslimiten der Teuerung angepasst. In gleicher Weise sieht die Novelle auch eine Erhöhung der Erwerbsgrenzen für die Anspruchsberechti- gung und eine Präzisierung der Bestimmungen über die Anrechnung der Einkünfte bei Ehepaaren mit Doppelver- dienst vor. Als wesentliche Neuerung darf auch die Ausrich- tung einer zusätzlichen Bausubvention in jenen Fällen bezeichnet werden, in denen zur besseren Nutzung eines Bauareals ein An- oder Aufbau bei einer bestehenden Wohnbaute realisiert wird. Für die Tilgung der Darlehen werden künftig höhere Rückzahlungsraten Anwendung fin- den, sofern die in der Gesetzesnovelle vorgesehenen Ein- kommenslimiten überschritten werden. Rechenschaftsbericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den hohen Landtag für das Jahr 1985, S. 85 223
	        

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