Volltext: Liechtenstein 1978-1988

1984 Dritte Volksabstimmung über das Frauenstimmrecht im Sommer Die (männlichen) Stimmbürger unseres Landes werden vor- aussichtlich noch vor Beginn der Sommerferien erneut dar- über zu befinden haben, ob das Frauenstimm- und -Wahl- recht in Landesangelegenheiten nun eingeführt werden sollte oder nicht. .. Die Debatte über die Verfassungsänderung betreffend die Einführung des Frauenstimmrechtes wurde vom Fraktions- sprecher der Vaterländischen Union (VU), Georg Gstöhl, eröffnet. Er erklärte sinngemäss, dass seine Fraktion den Beschluss gefasst habe, die Inkraftsetzung des Verfassungs- artikels (und damit die Einführung des Frauenstimmrechtes auf Landesebene) von einer obligatorischen Volksabstim- mung abhängig zu machen . .. Demgegenüber vertrat FBP-Fraktionssprecher Josef Bieder mann die Meinung, dass die Ausgangslage für die Einfüh- rung des Frauenstimmrechtes auf Landesebene heute nicht mehr die gleiche sei, wie in den Jahren 1971 und 1973. Die FBP sei geschlossen der Auffassung, dass heute eine breite Mehrheit der Bevölkerung die Einführung des Frauen- stimmrechtes über das Parlament begrüsse. Da der entspre- chende Landtagsbeschluss ja ohnehin zum Referendum aus- geschrieben werde, seien die demokratischen Rechte in jedem Falle gewährleistet.. . Die VU lehnte es ab, auf ihren Antrag zurückzukommen. Mit 8 : 7 Stimmen sprach sie sich für die Durchführung einer obligatorischen Volksabstimmung aus, welche nun aufgrund der üblichen Fristen, voraussichtlich noch vor Beginn der Sommerferien stattfinden wird .. . Liechtensteiner Volksblatt, 12. April 1984 
Der Landtag stimmt darüber ab, ob das Frau- enstimmrecht einer Volksabstimmung unter- worfen werden soll; mit den acht Stimmen der VU-Fraktion (rechts) wird ihr Antrag ange- nommen.
	        

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