Volltext: Liechtenstein 1978-1988

Die erste EDV-Anlage der Landesverwaltung aus dem Jahre 1975 wurde 1984 ersetzt. Beschlussprotokoll der öffentlichen Landtagssitzung vom 29./30. Juni 1983 - Protokolle 1983 
Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan Ein wasserwirtschaftlicher Rahmenplan konnte im Berichts- jahr vorgelegt werden. Er bezweckt ausgehend vom nutz- baren Wasserangebot eine Ordnung und Abstimmung der wasserwirtschaftlichen Massnahmen unter Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes. Er soll nach Verabschiedung in der Regierung wesentliche Entscheidungsgrundlagen für die zukünftige Wasserwirtschaft des Landes liefern. Die Regierung hat im Berichtsjahr einen Auftrag zur Erstel- lung eines ökologischen Gewässerinventars im Talraum erteilt. Das Ergebnis soll in den wasserwirtschaftlichen Rah- menplan einbezogen werden. Rechenschaftsbericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den hohen Landtag für das Jahr 1983, S. 18 f. . . . Das Wasser ist eine der allerwichtigsten Lebensgrund- lagen, welche uns die Natur zur Verfügung stellt. Ohne gutes Wasser gibt es kein Leben, also auch keine Wirtschaft. Das Wasser ist nicht nur ein ideeller, sondern ebenso ein bedeu- tender materieller Wert, wie saubere Luft und fruchtbarer Boden. Aus diesem Bewusstsein heraus wurde die Pflicht zur Erstellung eines Wasserwirtschaftlichen Rahmenplans schon 1976 im Wasserrechtsgesetz verankert. Mit dem Was- serwirtschaftlichen Rahmenplan setzt sich die Regierung zum Ziel, unserem Lande die Versorgung mit gutem Trink- wasser, die übrigen Nutzungsarten des Wassers, sowie das Wasser als Lebensraum und als Landschaftselement, langfri- stig zu sichern . . . Aus dem Vorwort von Regierungsrat Anton Gerner zum Wasserwirtschaftlichen Rah- menplan - Amt für Gewässerschutz, Februar 1984 Bewilligung eines Verpflichtungskredites für den Ausbau der Datenverarbeitung in der Landesverwaltung und die Schaffung der Stelle eines EDV-Mitarbeiters Für die Anschaffung einer neuen Datenverarbeitungsanlage für die Landesverwaltung wurde der Verpflichtungskredit von Fr. 1 405 906.-grundsätzlich bewilligt und von den in der Investitionsrechnung 1983 vorgesehenen Mitteln von Fr. 500 000.- für die Datenverarbeitung ein Betrag von Fr. 381 180.-für den Ankauf der nicht mietbaren Anteile und für die Miete für das erste Jahr freigegeben. Gleichzeitig wurde der Schaffung der Stelle eines Mitarbei- ters für die Datenverarbeitung der Landesverwaltung ein- hellig die Zustimmung erteilt. Die Regierung wurde in diesem Zusammenhang beauftragt, die Anschaffung einer neueren EDV-Anlage (9000-Serie) überprüfen zu lassen und über das Ergebnis zu berichten. Landtags- Entwicklung der EDV in der Landesverwaltung . . . Die Anfänge der EDV gehen zurück in das Jahr 1970. Damals wurden von der Regierung erste Abklärungen über den Einsatz der EDV in Auftrag gegeben. Die folgende, chronologische Auflistung soll neben einem Abriss über die bisherige Entwicklung der EDV in der Liechtensteinischen Landesverwaltgung auch einen Überblick über das bisher Erreichte darstellen. 1973 Grundsatzentscheid der Regierung über die Einfüh- rung der EDV und den etappenweisen Ausbau . . . 1975 Beschluss der Regierung zur Anschaffung einer NCR- Century 75 . . . 1983 Verpflichtungskredit des Landtages zur Anschaffung von neuen Computersystemen 1984 Installation des ersten NCR-I-9300 Systems (MFK) . . . 1985 Installation der ersten PC's und PC-Netzwerke für ALV, Presseamt, Fremdenverkehrszentrale, Fürsorgeamt, Landesbibliothek, Amt für Personal und Organisation und EDV. . . Amt für Personal und Organisation, Informatik-Leitbild für die Liechtensteinische Landes- verwaltung, November 1987 
Bestehender Wasserhaushalt Fürstentum Liechtenstein (Mio.m3) t Dtfthachniltijohr ; o*»» Rh«in ) 1mm Sandbreit« - 5 Mio. mJ Amt für Gewässerschutz, Wasserwirtschaftlicher Rahmenplan, Februar 1984 Erstmals kann in diesem Jahr über den Wasserverbrauch in unserem Lande berichtet werden. Er betrug ca. 8,2 Mio. m3 (1979), was einem Verbrauch von fast 900 Liter pro Einwoh- ner und Tag gleichkommt. Mit diesem enormen Wasserver- brauch liegen wir im Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch. Wir alle haben daher allen Grund, dem Schutz unserer Gewässer besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Rechenschaftsbericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den hohen Landtag für das Jahr 1980, S. 78 166
	        

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