Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Ernennung S. D. Fürst Franz Josef II. zum Ehrenprotektor der Rheinmark am 21. Sep- tember 1963; v.l.n.r.: der Präsident der Altherrenschaft, Dr. David Büchel, S. D. Fürst Franz Josef II., Senior Gert Risch Maibummel der Rheinmark im Jahre 1963 50 Jahre Akademische Verbindung Rheinmark Mit einem heute abend im Vaduzersaal stattfindenden Jubiläumsball werden die Feierlichkeiten zum 50. Stiftungs- fest der Akademischen Verbindung Rheinmark ihren krönenden Abschluss finden, die bereits vor einer Woche mit dem Generalkonvent eingeleitet und mit dem gestern abend im Vaduzersaal gehaltenen Jubiläumskommers zum vereinsinternen Höhepunkt gelangten. An die 100 Ver- bindungsmitglieder und Gäste, worunter Abordnungen akademischer Verbindungen aus den schweizerischen Universitätsstädten sowie aus Graz und Innsbruck, aber auch prominente Persönlichkeiten aus unserem Lande, wohnten dem festlichen Kommers bei, in dessen Verlauf der die Festrede haltende Fürstl. Medizinalrat Dr. Richard Meier und Fürstl. Justizrat Dr. Alois Vogt als noch lebende Gründungsmitglieder der «Rheinmark» geehrt wurden . . . Liechtensteiner Vaterland, 28. Juni 1975 Zum Stiftungsfest vom 21. September 1963 im 25. Jahr der Regierungszeit des Fürsten Franz Josef II. erklärte sich der Landesfürst bereit, auf Lebenszeit das Ehren- protektorat über die Rheinmark zu übernehmen. Aus diesem Grund erhielten die Statuten einen Zusatz mit folgendem Wortlaut: «Der Generalkonvent kann Seine Durchlaucht den Landesfürsten um Annahme des Ehrenprotektorates ersuchen. Der Ehrenprotektor ist Mitglied der Verbindung mit allen Rechten, steht aber über Statuten und Komment, deren Verpflichtungen für ihn nicht gelten. Alle Anlässe, an denen der Ehrenprotektor teilnimmt, sind als hoch- offiziell zu erklären. Der vorstehende Abschnitt der Statuten tritt mit der Genehmigung vom 21. September 1963 als Bestandteil der Bestimmungen über den Generalkonvent in Kraft.» Die Urkunde wurde dem Fürsten, mit einer vortrefflichen Laudatio verfasst von Dr. David Büchel, übergeben. Die Rheinmark wertet die Annahme des Ehrenprotektors durch den Landesfürsten als hohe Auszeichnung mit verpflichtendem Charakter. Der Fürst nimmt in seiner Eigenschaft als Ehrenprotektor regelmässig an den Konventen und anderen offiziellen Anlässen der Verbindung teil . . . 50 Jahre Liechtensteinische Akademische Verbindung Rheinmark. Vaduz, 1975, S. 23 f. 
Christlich liechtensteinische Jugendbewegung . . . Nachdem sich die aus dem Katholischen Jungmann- schaftsverband hervorgegangene «Katholische Jugend- bewegung im Fürstentum Liechtenstein» als nicht lebensfähig erwiesen hat, konnte kurz vor Ende des Berichtsjahres eine «Christliche liechtensteinische Jugend- bewegung» als Dachverband für verschiedene freie und fest organisierte Jugendgruppen unseres Landes gegründet werden. Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag, 1975, S. 99 Gründung eines Deutschen Vereins im Fürstentum Liechtenstein Seit einigen Wochen haben sich auch die deutschen Landsleute zu geselligen Kontakten zusammengefunden. Sie treffen sich jeden zweiten Freitag im Monat im Hotel Linde in Vaduz zu einem ungezwungenen Hock. Ziel dieser noch losen Vereinigung . . . die Kontakte einerseits zwischen den Landsleuten zu pflegen und zu fördern, andererseits aber auch vermehrten Kontakt zur Be- völkerung zu finden, wurde in Filmvorträgen, gemeinsamen Theaterbesuchen, geselligem Spiel und Sportanlässen schon eifrig angestrebt. . . Liechtensteiner Vaterland, 11. Oktober 1975 474
	        

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