Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Alter Brauch — lebendiger denn je Wenn es nach den vielen Funken geht, die am Sonntag- abend in ganz Liechtenstein abgebrannt wurden und nach den Funkenhexen, die überall mit viel Getöse explodiert sind, wird der Winter in Liechtenstein bald zu Ende gehen. Entgegen vieler Befürchtungen, die noch vor wenigen Jahren um die Erhaltung des alten Funken- brauches im Lande bangten, ist der Funkensonntag heute lebendiger denn je. Praktisch in allen Gemeinden gab es am Sonntagabend einen oder mehrere Funken, die ihren älteren und jüngeren Zünften alle Ehre machten . . . Liechtensteiner Volksblatt, 5. März 1974 Neuer Landgerichtsvorstand Nachdem der Landgerichtsvorstand, Herr Fürstlicher Langerichtsrat Dr. Hermann Risch. wegen Erreichens der Altersgrenze aus dem Richterdienst ausgeschieden ist. wird Landrichter Dr. Arnold Oehry mit Wirkung ab L No- vember 1974 zum neuen Vorstand des Landgerichtes ernannt. Diese Ernennung stützt sich auf Artikel 4 der Geschäftsordnung für das Fürstliche Landgericht. Der Landgerichtsvorstand ist Träger der Justizverwaltung, ver- tritt das Landgericht nach aussen und besorgt die ihm durch die Gesetze und die Geschäftsordnung zugewiesenen Oblie- genheiten. Er führt die Oberaufsicht über die Landgerichts- kanzlei und die Aufsicht über das Grundbuchamt. Er übt weiters in erster Instanz die Disziplinargewalt über das gesamte nichtrichterliche Personal aus. Liechtensteiner Vaterland, 14. November 1974 
Schiesserei im Obergericht Vaduz sda. In einer blutigen Schiesserei hat eine Zivilprozess- verhandlung vor dem Fürstlich-Liechtensteinischen Ober- gericht in Vaduz geendet, wobei Obergerichtspräsident Dr. Walter Hildebrand aus Eggersriet (Kanton St. Gallen) so schwer verletzt wurde, dass er kurz nach seiner Einweisung ins Krankenhaus Grabs SG starb. Der Vaduzer Rechtsanwalt und Anwalt der Gegenpartei Dr. Ernst Büchel wurde durch einen Schuss in den rechten Oberarm verletzt. Der Täter wurde verhaftet. Nach der Urteilsverkündung durch den Obergerichtspräsidenten begann der beklagte Schweizer Bürger Reinhold Glatt mit einer Pistole auf den Gerichtspräsidenten und auf den Anwalt der Gegenpartei zu schiessen. Nachher konnte er von Beamten des Fürstlich- Liechtensteinischen Sicherheitskorps überwältigt und festgenommen werden. Der Bund, Bern, 21. Juni 1974 Schaffung neuer Dienststellen Im Berichtsjahr wurden folgende neue Stellen geschaffen: — Dienststelle für Finanzen — Stelle eines Schulinspektors für die Ober- und Realschulen — Zweigstelle der Fremdenverkehrszentrale Malbun Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag, 1974, S. 49 Landtag verabschiedete ein neues Gemeindegesetz Mit 13 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) hiess der Landtag gestern Freitagmittag ein neues Gemeindegesetz gut, das als wesentliche Änderung die Einführung des Kandidatenproporzes bei der Wahl der Gemeinderäte bringt. Der erweiterte Gemeinderat wird zugunsten eines vergrösserten, einheitlichen Gemeinderates abgeschafft. Der Gemeindevorsteher wird weiterhin nach dem Majorz- system direkt vom Bürger gewählt, nach dem in der letzten Sitzung unterbreiteten Antrag Gerner aber bei der Zuteilung der Gemeinderatswahlen mitberücksichtigt. . . Liechtensteiner Volksblatt, 12. Oktober 1974 Als eine der gewichtigsten Gesetzesvorlagen der letzten Zeit ist ohne Zweifel das neue Gemeindegesetz anzusehen, das am vergangenen Freitag vom Landtag in einer eigens aus diesem Grund angesetzten Sitzung zuende behandelt und schliesslich verabschiedet wurde. Dies war jedoch nur möglich, weil sich alle Abgeordneten über die Wichtigkeit der Vorlage im klaren waren und dementsprechend speditiv und zügig vorgingen . . . Liechtensteiner Vaterland, 15. Oktober 1974 . . . Wie im vorliegenden Bericht festgehalten ist. hat die Kommission zur Beratung des Gemeindegesetzes die Frage der Einführung des Proporzes bei Gemeindewahlen zum Kernpunkt ihrer Beratungen gemacht. Bestimmend für den Entschluss der Kommission, diesen Wahlmodus für die Wahl des Gemeinderates zu befürworten, war der klare Volksentscheid bei der Abstimmung über das Wahlsystem auf Landesebene . . . Aus einem Votum des Abgeordneten Josef Frommelt in der öffentlichen Landtagssitzung vom 2. Juli 1974 - Landtagsprotokolle 1974 449
	        

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