Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Lage Liechtensteins, unter Berücksichtigung des Zoll- vertrages mit der Schweiz, adequate Lösung zu finden, die auch der Sicherung seiner zukünftigen europäischen Stellung angemessen Rechnung trägt. Diesem Vertragswerk liegt die Überzeugung zugrunde, dass durch die von der Haager Gipelkonferenz eingeleiteten integrations- politischen Entwicklungen auch für unser Land der richtige Moment gekommen war, unter Berücksichtigung seiner Interessenlage einen weiteren Schritt zu einer Beteiligung an der Ausgestaltung Europas zu vollziehen . . . Mit der Genehmigung der Verträge ist aber keineswegs eine Endstation erreicht, sondern eine ganz neue Unter- nehmung wurde eingeleitet. Durch die Interessenvertretung Liechtensteins im Vollzugsorgan des Abkommens entsteht für unser Land eine grosse Aufgabe und Ver- pflichtung, bei der Gestaltung seines eigenen Geschickes jene Mittellinie zu finden, die unseren legitimen Interessen dient und den bestehenden Bindungen Rechnung trägt, die internationale Solidarität aber keinesweg vernach- lässigt. Aus einem Votum von Regierungschef Dr. Alfred Hübe in der öffentlichen Landtagssitzung vom 28. November 1972 - Landtagsprotokolle 1972 . .. Die Ratifizierung der Zusatzabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Montanunion, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein ist besonders für uns von grösster Bedeutung .. . Handelspolitisch wird der Vertrag für Liechtenstein zweifellos Vorteile bringen. Unsere Industrie bekommt einen grossen zollfreien Marktraum ... Indessen dürfen wir nicht übersehen, dass das Abkommen formal zwar dreiseitig ist (EWG, Schweiz und Liechten- stein), faktisch aber (bedingt durch den Zollvertrag und dessen Interpretation) bilateral bleiben wird. Vom staatspolitischen Standpunkt aus besteht also nicht ein eitler Grund nur zum Händereiben. Das Dossier darf unter keinen Umständen einfach geschlossen werden. Es wäre ein grosser Irrtum, würde man nun glauben, in den aussenpolitischen Aktivitäten sei eine Ruhepause zu erwarten. Ganz das Gegenteil dürfte der Fall sein . . . Aus einem Votum des Abgeordneten Dr. Georg Malin in der öffentlichen Landtagssitzung vom 28. November 1972 - Landtagsprotokolle 1972 Landtagssitzung vom 28. November 1972 ... Dem Zusatzabkommen über die Geltung des Ab- kommens zwischen der Europäischen Wirtschafts- gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein und dem Zusatzabkommen über die Geltung des Abkommens zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 für das Fürstentum Liechtenstein wird einhellig zugestimmt. Rechenschafts-Bericht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein an den Hohen Landtag, 1972, S. 32 
1972 NOUS, FRANCOIS JOSEPH II PRINCE REGNANT DE LIECHTENSTEIN apres avoir vu et examine I'Accord addiäonnel sur la validite pour Ia Principaute de Liechtenstein de I'Accord entre la Communaute Economique Europeenne et la Confetleration Suisse, du 22 juiüet 1972, DECLARONS que le die Accord est ratifie, promettam au nom de la Principaute de Liechtenstein de l'observer consciencieusement et en tout temps, en tant que cela depend de Nous. En foi de quoi Nous avons signe 1c prêent instrumem de ratification et muni de Notrc sceau. Ainsi fait i Vaduz, le 5 decembre 1972. L^*-*~*-<j Ratifikation des Zusatzabkommens zum Abkommen der Schweiz mit der Euro- päischen Wirtschaftsgemeinschaft in Brüssel am 21. Dezember 1972; der Leiter der Dienststelle für Integrationsfragen, Graf Anton Gerliczy-Burian (links) überreicht dem Vorsitzenden der ständigen Vertreter der EWG-Mitgliedstaaten, Botschafter Sassen, das Notifizierungsschreiben
	        

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