Volltext: Liechtenstein 1938-1978

1971 Das liechtensteinische Schulgesetz aus dem Jahre 1972 kann als ein durchaus modernes Gesetzeswerk bezeichnet werden. Es bildet die Basis für durchgreifende Reformen, welche diesen Kleinstaat, der bisher auf dem Bildungs- sektor als stillstehendes Gewässer bezeichnet werden musste, an den fortschrittlichen internationalen Tendenzen teilnehmen lassen. Graham Martin, A Microstate Reforms its Educational System - Internationale Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, Nr. XIX, 1973/3 (Übersetzung) Schülerstatistik 1938 bis 1978 Alltagsschüler (= Volksschüler), Weiter- bzw, ab 1972 Primarschüler führende Schulen 1938 716 151 1948 1544 251 1958 1921 606 1968 2295 831 1978 2159 1690 Zusammengestellt vom Schulamt des Fürstentums Liechtenstein, 13. Juni 1978 Aus der Regierungssitzung Anlässlich der Regierungssitzung vom 30. Mai 1972 wurden u. a. folgende Beschlüsse gefasst: Die Regierung genehmigt eine Verordnung über die Errichtung und die Zuständigkeit des Schulamtes. Mit dieser Verordnung errichtet die Regierung im Sinne von Art. 78, Abs. 2 der Verfassung ein Schulamt, das unter der Leitung eines von der Regierung bestellten Beamten steht. Des weiteren regelt die Verordnung, welche Aufgaben dem Schulamt zufallen und welche Geschäfte es selbständig zu erledigen ermächtigt ist. Gleichzeitig bestellt die Regierung Herrn Dr. Josef Wolf zum Leiter des Schulamtes . . . Liechtensteiner Vaterland, 3. Juni 1972 Schulanfang 1973 ... Mit dem neuen Schuljahr ändert sich auch das bisherige System der Volksschulen in unserem Lande. Die Primar- schulen in den einzelnen Gemeinden werden nur noch bis zur fünften Klasse geführt. Von der fünften Klasse an treten die Schüler dann in die Realschulen, an das Gymnasium oder an die neuen Oberschulen über, die dieses Jahr eröffnet werden ... Liechtensteiner Volksblatt, 25. April 1973 
... Im Zuge der Verwirklichung des neuen Schulgesetzes vom 15. Dezember 1971 wurde mit Beginn des neuen Schuljahres 1973/74 die Oberschule, welche nun in zwei Zentren die Schüler der bisherigen 6. bis 8. Klassen der Primarschulen aufnimmt, eingeführt, sowie mit der vier- stufigen Realschule begonnen. Das Oberschulzentrum-Oberland mit 13 Klassen bezog das Gebäude der ehemaligen Realschule Vaduz; jenes des Unterlandes mit 6 Klassen das der Realschule Eschen, welche ihrerseits einen neuen Erweiterungsbau beziehen konnte . . . Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag, 1972, S. 45 Am 23. Oktober 1972 wurde in Triesen erstmals in unserem Lande eine Hilfsschule eröffnet. Sie nimmt Kinder aus allen Gemeinden des Landes auf. Ein Schülerzubringerdienst ist eingerichtet. Die Hilfsschule ist ein Teil der Primarschule. Sie bezweckt, jene Kinder zu erziehen und zu bilden, die eine Lern- behinderung aufweisen und deshalb einer besonderen Betreuung bedürfen . . . Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag, 1972, S. 48 Am 27. März 1972 fand die letzte Sitzung des Landesschulrates statt, nachdem dieses Gremium im neuen Schulgesetz nicht mehr vorgesehen ist 419
	        

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