Volltext: Liechtenstein 1938-1978

festgehalten, die praktische Verwirklichung aber bis zur Schaffung der notwendigen Vorbedingungen aufge- schoben. Neben der Neustrukturierung der Schule selbst war auch eine Überprüfung der Schulverwaltung unumgänglich. Wenn derzeit noch der Landesschulrat neben der Regierung eine verfassungsmässig gleichberechtigte und selbständige Behörde ist, so lässt sich diese Gegebenheit nur aus der Geschichte erklären. Die Schulverwaltung ist ein Zweig der Landesverwaltung, wenn auch ein sehr bedeutsamer. Die oberste Leitung muss daher bei der Regierung liegen, wobei Landesschulrat und Amt für Bildung und Erziehung die spezifischen Aufgaben zugeteilt erhalten. Bericht und Antrag der fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend die Schaffung eines neuen Schulgesetzes - Landtagsprotokolle 1971 Die Entstehung des neuen Schulgesetzes Am 22. November 1956 stimmte der Landtag einem Antrag zu, Regierung und Landesschulrat zu beauftragen, eine Gesamtrevision des Schulgesetzes vorzubereiten. Umstellungen im Schulkommissariat verzögerten vorerst die Arbeiten. Im Jahre 1961 bestellte der Landesschulrat erstmals eine Kommission unter dem Vorsitz des Schul- kommissärs Prof. Ernst Nigg, deren Zusammensetzung kurz darauf wieder geändert wurde. Ende 1964 erging vom Landesschulrat an Herrn Dr. Albert Mächler, St. Gallen, als Experte der Auftrag, in Zusammenarbeit mit der Kommission für die Revision des Schulgesetzes einen Entwurf auszuarbeiten. Am 8. Mai 1966 lag ein erster Entwurf vor, der kurz daraufweiten Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Um dem weitver- breiteten Wunsch nach vermehrtem Mitspracherecht ent- gegenzukommen, bestellte der Landesschulrat eine Kommission für Bildungsplanung unter dem Vorsitz des Schulkommissärs, welche fünfzehn Mitglieder umfasste und vor allem zum strukturellen Aufbau des Schulgesetzes Vorschläge unterbreiten sollte. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit lag am 11. Mai 1967 vor. Als auch diese Arbeit noch nicht zu genügen schien, wählte der Landesschulrat am 23. Mai 1967 die Kommission für Bildungsfragen und zu deren Unterstützung fünf Arbeits- kreise. Im ganzen arbeiteten nun 59 Personen an dem Bericht mit. An den Beratungen nahmen neben Vertretern von Staat und Gemeinden auch Mitglieder der an schulischen Fragen besonders interessierten Organisationen und Verbände teil, insbesondere Vertreter der Lehrer- schaft, der Elternvereinigungen, der Ärzteschaft, der Akademischen Vereinigungen, des Jugend- und Kultur- beirates und des Sportbeirates der Regierung, der Industrie, des Gewerbe-, Arbeiter- und Bauernverbandes. Im November 1968 schloss diese Kommission ihre Arbeit ab und legte einen ca. 130 Seiten umfassenden Bericht vor. Auf Grund dieser Berichte wurde vom damaligen Generalsekretär der Regierung, Dr. Walter Kieber, unter Mitwirkung des Schulkommissariates, ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der Ende 1969 dem Landesschulrat zur Verfügung stand. Im April 1969 
wurde Herr Leonhard Vogt als Delegierter für Bildungs- fragen eingesetzt mit dem Auftrag, die Verwirklichung der erarbeiteten Konzepte vorzubereiten. Der Delegierte hat einen umfassenden Bericht über Zukunftsaufgaben im Bildungswesen vorgelegt. Nach eingehenden Beratungen durch den Landesschulrat und weiterer eingehender Überarbeitung wurde der Gesetzesentwurf den interessierten Kreisen im August 1970 zur Vernehmlassung unterbreitet. Die zahlreich einge- gangenen Bemerkungen und Anregungen wurden geprüft und soweit als möglich im endgültigen, von der Regierung beschlossenen Gesetzesentwurf verarbeitet. Ausserdem erfolgten ausgedehnte Abklärungen hinsichtlich der Verwirklichungsmöglichkeiten des Schulgesetzes. Bericht und Antrag der fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag betreffend die Schaffung eines neuen Schulgesetzes - Landtags- protokolle 1971 Im Laufe des Berichtsjahres konnte nach jahrelangen Vorarbeiten das neue Schulgesetz verabschiedet werden. Der Regierungsentwurf wurde am 15. April dem Landtag zur ersten Lesung unterbreitet. Der Landtag bestellte zur Beratung des Schulgesetzentwurfes eine Kommission, welche den Entwurf in vierzehn Sitzungen einer ein- gehenden Beratung unterzog. In der Landtagssitzung vom 15. Dezember wurde der von der Kommission abgeänderte Regierungsentwurf ohne wesentliche Änderungen in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den Hohen Landtag, 1971, S. 55 ... Es ist jedem klar, dass es sich hier um eines der wichtigsten Gesetze der letzten Jahre handelt. Es ist ein wesentliches Stück Bildungspolitik unseres Landes damit verbunden. Im Vordergrund jeder modernen Bildungs- politik muss die Förderung der individuellen Begabung stehen, ohne Unterschied der sozialen Herkunft. Es ist somit Aufgabe eines modernen Staates, allen seinen Bürgern eine ihrer Begabung gemässe Bildung zu ver- mitteln . . . Aus einem Votum von Regierungschef Dr. Alfred Hübe in der öffentlichen Landtagssitzung vom 15. April 1971 - Landtagsprotokolle 1971 . . . Die vor uns liegende Vorlage über ein neues Schul- gesetz stellt eine der wichtigsten und grössten Vorlagen seit vielen Jahren dar. Diese Arbeit basiert auf jahrelangen Vorarbeiten, deren Ziel es war, in unserem Lande eine umfassende Schul- und Bildungsreform durchzuführen. Zum ersten Mal wurde in unserem Lande das Experiment gemacht, bei der Ausarbeitung einer umfassenden Reform alle interessierten und fachkundigen Kreise der Bevölkerung in einer grossen Bildungskommission zusammenzufassen. Auch der uns schon vor einiger Zeit vorgelegte Bildungs- bericht zeugt davon, dass auf dem Sektor des Schul- und Bildungswesens erstmals in unserem Lande eine eigene auf wissenschaftlicher Basis beruhende Grundlagen- forschung betrieben wurde, auf welcher der nun vor uns liegende Gesetzesentwurf aufgebaut ist. Dem Regierungs- chef gebührt Dank dafür, dass die neue Regierung die jahrelangen Vorbereitungsarbeiten gleich nach ihrem Amtsantritt aufgegriffen und sich bemüht hat, den im Jahre 1969 ausgearbeiteten Schulgesetzentwurf zu einer parla- mentarisch behandlungsreifen Regierungsvorlage zu verarbeiten und dem Landtag vorzulegen . . . Aus einem Votum des Abgeordneten Dr. Peter Marxer in der öffentlichen Landtagssitzung vom 15. April 1971 - Landtagsprotokolle 1971 . . . Ich möchte nur einige grundsätzliche Bemerkungen zur Bildungssituation diesen beiden Voten beifügen. Allmählich beginnt sich auch bei uns die Erkenntnis durchzusetzen, die Bildung müsse vor anderen Fragen der Gesellschaft Vorrang haben. Dies ist die unbedingte Voraussetzung, wenn wir künftig im immer härter werdenden internationalen Wettbewerb uns behaupten wollen. Erfreulicherweise hat sich in den vergangenen Jahren auf allen Ebenen eine Diskussion über das Bildungs- wesen in Gang gesetzt. Davon zeugen zahlreiche Bildungs- gespräche, Vorträge und Zeitungsartikel . .. Aus einem Votum des Abgeordneten Dr. Franz Beck in der öffentlichen Landtagssitzung vom 15. April 1971 - Landtagsprotokolle 1971 418
	        

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