Ergebnisse der Meinungsumfrage in Gemeinden über die Einführung des
den liechtensteinischen Frauenstimmrechtes . .. Die Frau wird immer mehr in den Wirtschaftsprozess einbezogen und die vermehrten sozialen Aufgaben werden vermehrt Frauen anvertraut. Die Frage der Einführung des Stimm- und Wahlrechtes der Frau wird daher über kurz oder lang auch in Liechtenstein sich aufwerfen. Sie ist zum mindesten einer Diskussion wert, wenn man es mit den Begriffen Gerechtig- keit, Rechtsgleichheit und Demokratie ernst nimmt . . . Liechtensteiner Vaterland, 3. August 1957 Heftige Diskussion um das Liechtensteinische Frauenstimmrecht in der Landtagssitzung vom 12.11.1965 Anlässlich der Diskussion um das Kollegium Marianum in Vaduz ergriff AdL. Roman Gassner das Wort. Er führte sinngemäss aus: . .. Bei dieser Gelegenheit müsse er heute ein spezielles Problem aufwerfen und zwar das Problem des Frauenstimmrechtes in Liechtenstein. In seinen weiteren Ausführungen forderte Roman Gassner eine Probeabstimmung, damit sich die liechtensteinischen Frauen selber dazu äussern könnten. Liechtenstein und die Schweiz seien nur noch einige der wenigen Länder, die kein Frauenstimmrecht besitzen. Er glaube, dass Liechten- stein nicht unbedingt warten müsse bis zur Einführung des Frauenstimmrechtes in der Schweiz, sondern hier ohne weiteres auch seine eigenen Wege gehen könne .. . Der Antrag auf eine Testabstimmung wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Diskussion um das Frauenstimmrecht nahm jedoch ihren weiteren Fortgang . . . Dr. Büchel stellte sodann den Antrag, der Landtag wolle die Fürstliche Regierung beauftragen, die Frage des Frauenstimmrechtes richtig zu überprüfen und auch eventuelle Fragen, die im Zusammenhang mit der Ein- führung des Frauenstimmrechtes in Liechtenstein sich ergeben. Dieser Antrag wurde mit 13 gegen 1 Stimme gutgeheissen. Die Fürstliche Regierung wird nun dem Auftrage des Landtages gemäss die Einführung des Frauen- stimmrechtes und deren rechtliche Folgen zu prüfen haben. Es ist anzunehmen, dass selbst bei einer positiven Beurteilung der Situation bezüglich des Frauenstimm- rechtes im Volke eine Einführung keinesfalls vor den kommenden Landtagswahlen mehr erfolgen könnte. Liechtensteiner Vaterland, 18. November 1965 . .. Obwohl die Regierung die Einführung des Frauen- stimmrechtes begrüsst, lassen doch Erfahrungen mit Volksabstimmungen in schweizerischen Kantonen mit vorwiegend ländlicher Struktur und die bisher nicht wirksame Initiative der liechtensteinischen Frauen in der öffentlichen Meinungsbildung den Ausgang einer Volks- abstimmung fraglich erscheinen. Ein deutlicher negativer Ausgang einer Volksabstimmung hätte innenpolitisch die Verfestigung der bisherigen Verhältnisse zur Folge und aussenpolitisch würde die im Fürstentum Liechtenstein bestehende Rechtslage und die Ablehnung des Frauen- stimmrechtes vor die Weltöffentlichkeit getragen. Da bis heute über die Einstellung der Männer und Frauen Liechtensteins keine klaren Anhaltspunkte bestehen, kann eine Meinungsumfrage nur begrüsst werden. Die Gemeindevorsteher haben daher in ihrer Konferenz vom 29. April 1968 einstimmig beschlossen, ihren Gemeinderäten vorzuschlagen, in den Gemeinden eine Meinungsumfrage bezüglich der Einführung des Frauen- stimmrechtes auf Landes- und Gemeindeebene zu veranstalten. Diese Umfrage, die gleichzeitig in allen Gemeinden des Landes und nach gleichem Verfahren stattfinden soll, ist mit Zustimmung aller Gemeinderäte auf den 4. Juli 1968 festgesetzt worden . . . Bericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag betreffend Ein- führung des Frauenstimmrechtes vom 22. Mai 1968 - Landtagsprotokolle 1968
Männer Frauen
Total Ja Nein Ja
Nein Ja
Nein Vaduz 199 129
271 132
470
271 Triesen 92
141
144 137 236
278 Balzers
100 246 127 243 227
489 Triesenberg
92 83
133 70 225
153 Schaan 148
217 251 192
399
409 Planken 10 8
12 12 22
20 Eschen
74 179
95
171 169
350 Mauren 65
97 109 86
174
183 Gamprin
24 73 31 61
55
134 Ruggell 53
126 73 92 126
218 Schellenberg 30
42 19
45 49
87 Total 887 1341 1265 1241 2152 2592 Liechtensteiner Vaterland, 6. Juli 1968 Ich finde, man sollte eigentlich doch etwas dazu sagen, nachdem wir mit soviel Hoffnungen und Optimis- mus in die Abstimmung gegangen sind. Wir nehmen also Kenntnis von der Umfrage, zum Teil mit etwas Bedauern über das Ergebnis. Nach meiner Ansicht ist es im Moment nicht möglich, das vor eine Volksabstimmung zu bringen, nachdem doch entschieden eine grosse Mehrheit gegen die Einführung des Frauenstimmrechtes ist. Es wäre allerdings darüber zu debattieren. Doch was meiner Ansicht nach möglich wäre, und was man vielleicht prüfen sollte, wäre doch, ob nicht die gesetzlichen Bestimmungen geschaffen werden sollten, um diesen Gemeinden, die vielleicht das Frauenstimmrecht einführen möchten, die Einführung auf Gemeinde-Ebene zu ermöglichen. Aus einem Votum des Abgeordneten Roman Gassner in der öffentlichen Landtagssitzung vom 23. Juli 1968 - Landtagsprotokolle 1968 In Schaan fand am Freitag vor acht Tagen die Gründungs- versammlung eines Komitees für die Erarbeitung von Unterlagen im Zusammenhang mit der Einführung des Frauenstimmrechtes in Liechtenstein statt. Der Gründungs- versammlung wohnten 26 junge Damen und Herren aller politischen Richtungen aus dem ganzen Lande bei. Liechtensteiner Volksblatt, 18. November 1969 406