Um eine stille Wahl. Seit Wochen sind Bemühungen im Gange, den neuen Landtag in einer stillen Wahl zu bestellen ... Es muss dies umso leichter möglich sein, weil wir in Liechtenstein es nur mit zwei Parteien zu tun haben, obwohl auch hier verschiedene andere Interessen bei der Aufstellung der Einheitsliste ebenso Berücksichtigung finden müssen. Bis morgen Sonntag soll die Einheitsliste soweit bereinigt sein, dass sie den Bürgern in grossen Parteiversammlungen zur Genehmigung oder eventuellen Richtigstellung . . . vorgelegt werden kann . . . Diese in den letzten Wochen getroffenen Vorbereitungen für einen Wahlvorgang ohne Wahl kann als die Fortsetzung des Befriedungswerkes betrachtet werden. Man kann sich nicht verhehlen, dass bei allseitigem gutem Willen aus einer solchen stillen Wahl für das Land Vorteile erwachsen können, besonders dann, wenn dieser gute Wille auch in die Zukunft ins politische Leben hineingetragen wird. Es müsste dann möglich erscheinen, politische und wirt- schaftliche Fragen auch in der Zukunft nach dem gleichen Massstab zu beurteilen und in Ruhe nur dem Vorteile des Landes zu dienen ... Liechtensteiner Volksblatt, 25. Februar 1939 ... Es soll ein Wahlgesetz nach den Grundsätzen des Verhältniswählrechtes geschaffen werden und die Wahl soll nach diesem Grundsatz erstmals im Jänner 1939 stattfinden. In diesem Gesetze kann vorgesehen werden, dass die Wahl je nach den gegebenen Umständen nach einer Einheitsliste stattfinden kann, um die Befriedung des Volkes, wie es jetzt bezweckt ist, zur Gänze durchzu- führen . . . Auszug aus der Koalitionsvereinbarung vom 21. März 1938 Protokoll über die Auflösungs-Landtagssitzung vom 11. März 1939 Abwesend: Dr. O. Schädler Regierungsvertreter Reg. Chefstellvertr. Dr. Vogt . . . Dr. Vogt: Namens und im Auftrage Seiner Durchlaucht des Landesfürsten löse ich hiemit gestützt auf das Dekret Seiner Durchlaucht vom LI. März den Landtag auf. Die Gründe liegen in der politischen Lage begründet und zwar, weil das Proporzgesetz vom Landtage angenommen wurde und vom Volke in keiner Weise angefochten'worden ist. Die Schaffung des Proporzgesetzes ist eine Verein- barung der liechtensteinischen Parteien und die logische Folge war die Neubestellung des Landtages. Seine Durchlaucht waren sich wohl bewusst, dass er mit der Auflösung des Landtages nicht eine diktatorische Handlung unternimmt, sondern in Einverständnis mit Landtag und Volk ihn auflöst. Eine weitere Begründung erübrigt sich durch die Zustimmung des Volkes, das das Proporzgesetz als Grundlage für die künftigen Wahlen betrachtet hat. Auch der Landtag hat seine Zustimmung zur Auflösung gegeben. Landtagsprotokolle 1939
©emäfj %tt. 30 beä ©efetjeg »om 18. Sänner 1939, £. ©. 931. Vir. 4, über bie Gctnfübrung beg 93erbältm$» Wahlrechten hat bie fürstliche Regierung, in ber ©t^ung »om 4. *2lpril 1939 folgenbe 93orgefcblagene beä (£ins hWö^abfoor^cblageä alt EanbfagSabgeorbnefe bejw. ftell»ertretenbe "Slbgeorbnete im Sinne tton *2lrt. 46 unb 49 ber 93erfaffung für bte
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l2lüv£anbtag$präftbent, Q3abu$ ©r. Otto Scbäbler, 93abuj •ererbt 9?ifd), QJorffeher, Schaan 3obcmn êdE, "Slrbeiterpräfibent, 3lrtefenberg 197 £ouiä "Brunbart, ^Bauunternehmer, Walser«* 93aftl QSogt, Slte'&bgeorbneter, "Baljerä Sranj (Sberle, Arbeiter, Briefen Florian Äinbte, Briefen 3ofef Sele, Arbeiter, 93abu§ 152. Sfiir bat Slttterlanb. (fugen Scbäbfer, Sftenbeln 9tubolf SfJcart, Scbloffermeifrer, SDfaüren Oämalb 93übjer, Mauren dbröfoftomuS Oehrt, Füller, 9\uggeü "Srans .fooop,
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<2öobJwenb, 'Bauer, Scbellenberg 9vubolf harter, 3tmmermeifrer, Mauren. <Babus, am 6. "Stpril 1939. 293 50«ffKd)e gtegiettmg: gej. ©r. £oop, Liechtensteiner Vaterland, 8. April 1939 Es ist mir eine besondere Freude, in diesem Jahre den Landtag selber eröffnen zu können. Vorerst möchte Ich Meiner grossen Genugtuung Ausdruck darüber geben, dass Sie auf dem Wege friedlicher Vereinbarung der Parteien unter Ausschaltung jeden Wahlkampfes und unter einmütiger Zustimmung unseres Volkes in Ihr Amt berufen worden sind . . . Unseren Vorfahren ist es gelungen, unsere kleine Heimat durch alle Wirrnisse und Nöte der Zeiten ihren Kindern zu sichern und zu einem friedlichen Gedeihen und stillen Glück zu führen. Ihnen, Meine Herren Abgeordneten obliegt es, gemeinsam mit Mir und Meiner Regierung diese Tradition weiterzuführen und nach bestem Wissen und Gewissen alles zu tun, um diese Heimat uns und unseren Nachkommen zu erhalten .. . Auch Sie haben mitzuwirken, wenn es sich um die Ge- staltung unserer aussenpolitischen Beziehungen handelt, hinsichtlich welcher Wir nur einer Meinung sind: Freund- schaftliche Beziehungen zu allen unseren Nachbarstaaten und Aufrechterhaltung und Vertiefung unserer wirtschaft- lichen Verträge mit der Schweiz . .. Aus der Thronrede S. D. Fürst Franz Josef II. vom 13. April 1939 - Landtagsprotokolle 1939 30