Volltext: Liechtenstein 1938-1978

1961 Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zeigt die Tendenz zur Gründung neuer Banken mit ausländischem Kapital. Im Hinblick auf diese Entwicklung scheint es der Regierung aus volkswirtschaftlichen und wirtschafts- politischen Erwägungen angebracht, ja sogar notwendig, rechtzeitig entsprechende gesetzliche Normen zu schaffen, um für diesen Wirtschaftszweig ein Regulativ zu haben. Die gewerbsmässige Entgegennahme fremder Gelder und deren Verwaltung ist nicht mehr nur eine rein privat- wirtschaftliche Tätigkeit, sondern die Banken sind gewissermassen eine Art öffentlicher Dienst geworden. Die gesamte Volkswirtschaft und mit ihr der Staat ist an einer gesunden Bankenorganisation und an einem richtigen Funktionieren des Bankgewerbes in hohem Masse interessiert. Daraus ergibt sich für den Staat die Pflicht, allfällige wirtschaftliche Missstände auf diesem Gebiet zu bekämpfen und gleichzeitig auch eine regulierende und schlichtende Tätigkeit im Interesse der Allgemeinheit auszuüben, und zwar etwa in der Art und Weise, wie diese Materie in den Nachbarstaaten geregelt ist. . . ... Es ist begrüssenswert, dass man bei dem in unserem Lande herrschenden Wohlstand auch daran denkt, beizu- tragen an dem grossen Werk der Hilfeleistung an die sozial unterentwickelten Völker. So hat der Landtag im vergangenen Jahre einen Beitrag von 100 000 Schweizer Franken der Universität Fribourg zur Verfügung gestellt, um Studenten aus unterentwickelten Ländern das Studium zu ermöglichen. Im Budget des laufenden Jahres haben wir einen Betrag von 50000 Schweizer Franken vorge- sehen als Beihilfe für eine Missionsschule in Angola. Das Volk von Liechtenstein soll daran denken, dass Gott demjenigen hundertfachen Lohn verspricht, der dem Bedürftigen hilft. . . Aus der Thronrede S. D. Fürst Franz Josef II. anlässlich der Landtags- eröffnung vom 12. April 1961 - Landtagsprotokolle 1961 Am 21. Februar 1961 weihte die Bank in Liechtenstein ihr neues Verwaltungs- gebäude ein. 
Motivenbericht der fürstlichen Regierung zum Gesetz über die Banken und Sparkassen zuhanden der öffentlichen Landtagssitzung vom 27. Mai 1957 (erste Lesung) - Landtagsprotokolle 1957 Liechtensteinisches Landes-Gesetzblatt Jahrgang 1961 Sir. 3 ausgegeben am 27, Januar 1961 Gesetz über die Banken und Sparkassen vom 21. Dezember i960 277
	        

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