Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Das erste, nach dem Eigenheimförderungs- gesetz erstellte Wohnhaus in Thesen . .. Heute wohnt der Liechtensteiner noch zum grössten Teile unter eigenem Dache. Bei den sich immer noch verteuernden Baukosten und der Verknappung auf dem Kapitalmarkt aber wird es sehr fraglich, ob es auch dem kleinen Mann künftig noch möglich sein wird, ohne jede öffentliche Hilfe sich ein eigenes Heim zu erstellen . .. Meine Herren Abgeordneten! Es kann für die Zukunft unseres Staates und unseres Volkes von entscheidender Bedeutung sein, ob es uns gelingt, die heutige Lebensweise und vor allem die Einstellung unserer Bevölkerung zum persönlichen Eigentum zu erhalten oder ob künftig auch der Liechtensteiner zum grösseren Teile in Mietwohnungen heranwachsen und leben soll . . . Aus einem Votum von Regierungschef Alexander Frick in der öffentlichen Landtagssitzung vom 9. Januar 1958 - Landtagsprotokolle 1957 tieditenfteinifdies tonöes-GefßftblQtt Safjrgang 1958 3lr. 4 ausgegeben am 4. 2Ipril 1958 ®efeg oom 26. 5ebruar 1958 übet bie £Förberung bes Baues oou Eigenheimen I. 2HIgem eines. 2lrt. 1. Das £anb geiräbrt 511c förberung bes Baues von £tgcn* fjeimen im Sürftentum £iecf|tenftcin jinsloje Darlehen fot»ie Öaufuboentionen. 2trt. 2. Das sinsloje Dalleben unb bie Saufubocniion fönnen nur an im £anbe njoIniEjafte liecfjtenfteinifcrje Staatsbürger geroäbrt tuerben. 254 
Präsident Dr. Josef Hoop: Damit haben wir die dritte Lesung der Gesetzesvorlage über die Förderung des Baues von Eigenheimen beendet und wir schreiten nun zur Globalabstimmung über das Gesetz. Wer diese Vorlage über die Förderung des Baues von Eigenheimen annehmen will, wolle dies mit Handerheben kundtun. Die Globalabstimmung ergibt einstimmige Annahme des Gesetzes. Protokoll über die öffentliche Landtagssitzung vom 26. Februar 1958 - Landtagsprotokolle 1957 IV. V 0 11 3 u g bes <S e f e e s. 2lrt. 13. ') Die Hegierung erläßt bie 311m Doltäitg öiefes (Sejefees er» forberfieben Perorbnungen. 2) Sie ift namentlicb, aud; befugt, über bie Heebtspflege foroie bie 21nlage bes <£igenbeim Ifobnbaufonbs nübere XSeftimmun« gen ju erlaifen. Jlrt. 14. Diejes (Sefeti wirb als niebt bringlirf; erflärt unb tritt am Cage bev Kunbmacbiing in Kraft. V a b u 5, am 26. Februar I9r>!i.
	        

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