Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Vaduz. Gründung eines Liechtensteinischen Invaliden- vereins. Zu einem Zeitpunkte, da die Nachteile des Wohlfahrts- prinzips immer sichtbarer werden und der Staatshaushalt vieler Länder dadurch in schwere Bedrängnis gerät, dass praktisch die eine Hälfte der Bevölkerung die andere unterstützen soll, in einem solchen Zeitalter der fort- schreitenden Sozialisierung des Gemeinwesens könnte man doppelt misstrauisch sein gegen irgendwelche Versuche, den Staat zum Werkzeug und Helfer der Sozialisierungs- tendenzen zu machen. Es ist darum doppelt zu begrüssen, wenn sich im Gegenteil Private zu einer Interessengemein- schaft zusammenschliessen und in erster Linie auf der Grundlage freier Zusammenarbeit ihr Ziel der gegen- seitigen Unterstützung verfolgen. Ein solcher Versuch hatte am letzten Sonntagnachmittag im Gasthof «Engel» in Vaduz eine Versammlung zur Folge, deren Gegenstand die Gründung eines Liechten- steinischen Invalidenvereins und die Beschlussfassung über die Frage des Beitritts zum Schweizerischen Invalidenverein war . . . Nach einer Begrüssung und kurzen Erklärung des Zweckes der Zusammenkunft durch Herrn Gerold Hübe, Triesenberg, folgten Erläuterungen seitens der schweizerischen Gäste, so z. B. seitens des Zentral- präsidenten des Schweizerischen Invalidenvereins, Herrn Fritz Moser, und des Rechtsberaters, Herrn Dr. Fink. Diesen Ausführungen folgte eine Ansprache durch Herrn Regierungschef Alexander Frick, welcher sich sehr positiv zu den Absichten der Gründungsversammlung äusserte und den Zusammenschluss der Invaliden auf privater Basis begrüsste . .. Danach folgte einstimmig die Wahl des Vereinspräsidenten in der Person von Herrn Gerold Hübe, Triesenberg, und der übrigen Mitglieder des Vorstandes sowie der Revisoren. Damit war der interne liechtensteinische Teil der Angelegenheit abgeschlossen, und gleich darauf folgte der einstimmige Beschluss zum Beitritt in den Schweizerischen Invalidenverein, dessen obengenannte Vertreter die Aufnahme vollzogen . . . Liechtensteiner Vaterland, 30. September 1953 
Mit Notenwechsel vom 17. und 27. November 1953 zwischen der Fürstlichen Regierung und dem Schwei- zerischen Bundesrate wurde das «Abkommen, abge- schlossen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Kontrolle der Heilmittel» abgeschlossen (LGB1. Nr. 5, Jahrgang 1954). Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1953, S. 150 Neuordnung des Jagdwesens . .. Für die dringend gewordene Neuordnung des Jagd- wesens wurde auf Betreiben des Jagdschutzvereins durch Gesetz vom 29. Oktober 1953 die Regierung ermächtigt: a) die Jagdaufsicht neu zu regeln. b) die Wildabschüsse vorzuschreiben, c) das Vorweisen aller Schalenwildtrophäen zu verlangen, d) für das Wild Schonzeiten festzulegen. Im weiteren sind durch Gesetz vom 29. Oktober 1953 die Jagdpächter zur Winterfütterung des Wildes verpflichtet und ist ferner die Kostentragung für Massnahmen zur Wildschadenverhütung in Waldungen geregelt worden. Am 28. Dezember 1953 sind von der Fürstlichen Regierung veröffentlicht und ausgegeben worden: Verordnung betr. Jagdaufsicht; Verordnung betr. die Regelung der Schonzeiten und Ein- führung des Abschussplanes; Verordnung betr. die Jagdkarten. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1953, S. 114 f. Schaan. Erstmalige Fernsehvorführung in Liechtenstein. (Korr.) Wir bereits vorher angekündigt, erfolgte am letzten Montagabend vor einem mehrere Hundert Köpfe zählenden Publikum eine erstmalige öffentliche Fernsehvorführung. Trotz der nur provisorisch und mit einfachsten Mitteln erstellten Anlage und trotz der ungünstigen Gebirgsland- schaft und Distanz von zirka 78 Kilometer Luftlinie vom Sender Uetliberg (ZH.) bis in unser Rheintal konnte eine befriedigende Bildgüte und eine sehr gute Musik- und Sprachwiedergabe konstatiert werden. Dank der anerkannten Initiative von Radio Walser und dem Entgegenkommen der Firma Philips konnte diese umwälzende neue technische Errungenschaft überraschend schnell auch uns vor Augen geführt werden. Seit dem 20. Juli 1953 werden die ersten schweizerischen Fernsehprogramme aus dem Studio Bellerive über den Sender Uetliberg ausgestrahlt. Diese befanden sich bis heute im Versuchsstadium. Der offizielle Beginn des Betriebes ist auf den 23. November 1953 festgesetzt. Zum Auftakt des offiziellen Fernsehbetriebes findet ab 22. November eine Fernsehwoche statt mit besonders attraktiven und wertvollen Programmen, die während dieser Zeit täglich von 20.30—21.30 Uhr ausgestrahlt werden. Wie wir noch dazu vernehmen, soll eine Fernsehanlage, also Apparat inkl. Antennenanlage in kleinster Ausführung, aber einwandfreier Leistung nur auf Fr. 1200.— bis 1400.— zu stehen kommen. Die Konzessionsgebühren für Fernsehen sollen jährlich Fr. 40.— betragen . . . Liechtensteiner Vaterland, 21. November 1953 212
	        

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