Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Unwetterkatastrophe in Holland und England Wie Presse- und Radio-Meldungen täglich berichten, ist Holland und England von einer furchtbaren Wasser- katastrophe heimgesucht worden, so dass ein Sechstel der Niederlande vom Meer überflutet ist. Wasser und Strom sind über das Land hereingebrochen; Dämme sind überflutet; Ackerboden ist meilenweit zerstört; viele Menschen haben das Leben verloren und viele Menschen sind auf der Flucht vor dem Wasser. Es fehlt im Unglücks- gebiet in erster Linie an warmen Kleidern. Wäsche, Schuhen. Wolldecken und Geld, um die dringendsten Sachen anschaffen zu können. Wir bitten, Spenden beim Liechtensteinischen Roten Kreuz, Sekretariat, abzugeben und danken zum Voraus herzlich. Hilfe tut not! Liechtensteinisches Rotes Kreuz Liechtensteiner Volksblatt, 7. Februar 1953 . . . Wer mit dem Antrage der Finanzkommission einig geht, dass für die Schäden in Holland ein Beitrag von Fr. lO'OOO.— und an jene in England ein solcher von Fr. 5'000.— bewilligt wird, möge dies durch Handerheben zu erkennen geben. Die Abstimmung ergibt einhellige .Annahme des .Antrages der Finanzkommission. Landtagsbeschluss vom 13. Mai 1953 - Landtagsprotokolle 1953 Dankesschreiben der Königin Juliana der Niederlande an Seine Durchlaucht Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein «Jetzt, nachdem die letzte durch den Ansturm des Meeres geschlagene Bresche in unseren Dämmen wieder aufgefüllt ist, empfinde Ich das Bedürfnis, Mich an Euere Durchlaucht und Ihre Regierung zu wenden, um Ihnen Meinen tiefempfundenen Dank auszusprechen. Die Überschwemmungskatastrophe, die unser Land im letzten Februar betroffen hat, hat Hunderttausende Meiner Landsleute ins Elend gestürzt und enorme Verwüstungen verursacht. Welcher Trost war es für uns, festzustellen, dass uns die ganze Welt mit einer Freigebigkeit, die ihresgleichen in der Geschichte sucht, uns ihre Sympathie für die Geschädigten bekundet hat; eine Sympathie, die sich überall in Form von Gaben oder wirksamen Massnahmen äusserte, die uns unschätzbare Hilfe geleistet haben. Mit grosser Dankbarkeit haben wir den Beitrag l .iechtensteins erhalten, der durch die Vermittlung der Schweizerischen Gesandtschaft überreicht wurde und durch den die Regierung Ihres Landes den Beweis geliefert hat, dass die menschliche Solidarität nicht vor den Grenzen Halt macht. Im Namen der Geschädigten und aller Meiner Landsleute möchte Ich hiermit Euer Durchlaucht und Ihrer Regierung danken. Ich benütze gerne die Gelegenheit, um Euere Durchlaucht erneut Meiner ausgezeichneten Hochachtung und Meiner unveränder- lichen Freundschaft zu versichern.» 
1. Februar Schwere Unwetterkatastrophe in Holland und England. Nahezu 1800 Tote 4. März Der russische Komponist Sergej Prokofjeff stirbt 5. März Josef Stalin stirbt 29. Mai Erstbesteigung des Mont Everest durch den Neuseeländer E. P. Hillary und den nepalesi- schen Sherpa Tensing 1. Juni Erste Fernsehsendung in der Schweiz 2. Juni Krönung Königin Elisabeth II. von Grossbritannien und Nordengland 17. Juni Arbeiteraufstand in Ostberlin; Eingreifen der sowjetischen Besatzungstruppen 27. Juli Waffenstillstand in Korea 27. Oktober Der Komponist Eduard Künneke stirbt 
30. Oktober Der Komponist Emmerich Kaiman stirbt in Paris 6. Dezember In der Volksabstimmung wird in die schweizerische Bundes- verfassung ein Artikel zum Schutze der Gewässer gegen Verunreinigung genehmigt Gesetz vom 22. Dezember 1952 über die Ausgabe eines 100 Fr. Goldstückes. Ich erteile dem nachstehenden, vom Landtage in seiner Sitzung vom 22. Dezember 1952 beschlossenen Gesetze Meine Zustimmung: Art. I. Es werden 4000 Goldmünzen zu 100 Franken ausgegeben. Die Prägung erfolgt in der Eidgenössischen Münzstätte in Bern. Art. 3. Die Goldmünzen werden auf der Aversseite das Brustbild des Durchlauchten Fürstenpaares mit der Umschrift «Franz Josef II. und Gina von Liechtenstein», sowie die Jahreszahl 1952, und auf der Reversseite das Landeswappen mit der Umschrift «Fürstentum Liechtenstein» und der Wertbezeichnung 100 Franken tragen. Dieses 100 Franken-Goldstück trägt die Randschrift «Dominus providebit». Die Goldmünzen messen 35 Millimeter im Durchmesser. Liechtensteiner Vaterland, 30. Januar 1954 Liechtensteinisches Landes-Gesetzblatt, 1953, Nr. 3 204
	        

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