Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Herzlich willkommen! Die Zolltarifkommission der Eidgenössischen Räte wird Donnerstag, den 4. September 1952, in Buchs eine Sitzung abhalten. Freitag vormittag wird die Kommission in Begleitung der Herren Bundesräte Rubattel und Weber und einer Anzahl Fachbeamten eine Besichtigung von Zollstellen in Liechtenstein vornehmen, insbesondere werden am Vormittag die Verhältnisse beim Zollamt in Schaanwald erörtert, anschliessend folgt ein kleiner Imbiss im Schloss Vaduz, woran sich eine Fahrt in unsere Alpen anschliesst. Bekanntlich soll auch im Steg ein neues Zollgebäude erstellt werden. Die Herrschaften werden sodann von der fürstlichen Regierung zum Mittagessen ins Waldhotel eingeladen. Liechtensteinischerseits werden an der Exkursion teilnehmen die beiden Präsidenten des Landtages, die beiden Regierungschefs, Seine Durchlaucht Prinz Heinrich. Geschäftsträger in Bern. Wir heissen die hohen Herrschaften in Liechtenstein herzlich willkommen und wünschen, dass sie von der Exkursion recht gute Eindrücke mit nach Hause nehmen. Liechtensteiner Vaterland, 3. September 1952 «Tranti-Initiative» Viel Lärm verursachte die sog. Initiative Tranti. Mit derselben sollte einem in Deutschland tätigen italienischen Heilpraktiker die Möglichkeit der Praxisausübung in Liechtenstein gegeben werden. Die Sanitätskommission äusserte sich ablehnend. Die Fürstliche Regierung leitete das Gesuch an den Landtag weiter, welcher über die Verfassungsmässigkeit der Initiative ein Gutachten des fürstl. liechtensteinischen Staatsgerichtshofes einholte. Der Staatsgerichtshof verneinte die Verfassungsmässigkeit des Initiativbegehrens. Die Angelegenheit ist derzeit noch beim Landtage anhängig. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1952, S. 155 Präsident D. Strub: . . . Ich glaube, dass wir nun zur Abstimmung schreiten können. Ich bringe den Antrag der Regierung: «Der Landtag wolle das Initiativbegehren als verfassungswidrig erklären und beschliessen, dass dasselbe der Volksabstimmung nicht zu unterbreiten sei» zur Abstimmung. Wer mit diesem Antrage einverstanden ist, wolle es durch Handerheben zu erkennen geben. Die Abstimmung ergibt eine Mehrheit von 8 Stimmen zugunsten des Antrages der fürstlichen Regierung . . . Protokoll über die öffentliche Landtagssitzung vom 22. Dezember 1953 
Geschichte der AHV Die Vorarbeiten für eine allgemeine Altersversicherung wurden in Angriff genommen. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1937, S. 124 Die Frage der Einführung der Altersversicherung wurde bis zu einem endgültigen Vorschlag an den Landtag durchgearbeitet, indessen ist die Verwirklichung durch die später eingetretenen Ereignisse in Frage gestellt. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1938, S. 116 Seitens des liechtensteinischen Arbeiterverbandes war ein Gesetzesentwurf im Frühjahr 1947 eingereicht worden, betreffend die Schaffung einer Familienausgleichskasse und ein Gesetzesentwurf über die Erhebung eines Steuer- zuschlages für die liechtensteinische Familienausgleichs- kasse. Die beiden Entwürfe wurden zurückgestellt bis zur Abklärung der Frage über die Einführung einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung ähnlich wie in der Schweiz. Die Regierung hat mit dem Bundesamt für Sozial- versicherung in Bern Fühlung aufgenommen zur Beschaffung von Unterlagen für die AHV in Liechtenstein. Die Verhandlungen gehen weiter. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1947, S. 49 Die Vorarbeiten für die Einführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) in Liechtenstein sind soweit gediehen, dass die diesbezüglichen Gutachten nun vorliegen. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1948, S. 49 Landtag und Regierung beschäftigten sich weiters mit dem Projekte der Einführung der Alters- und Hinterbliebenen- versicherung. Die Liechtensteiner in der Schweiz interessierten sich besonders für die Einführung der AHV in Liechtenstein um für sie in der Schweiz die Gleich- berechtigung zu erlangen, wie es italienische und französische Staatsangehörige auf Grund vertraglicher Vereinbarungen mit der Schweiz erreichten. Die Gegenseitigkeit kann aber erst dann als gegeben erachtet werden, wenn Liechtenstein eine der schweizerischen AHV gleichwertige Versicherung eingeführt hat. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1949, S. 98 Im Frühjahr 1949 erstatteten über Ersuchen der Regierung und nach Auftrag des Landtages die Herren Dr. Walter Saxer, Professor an der Eidgenössischen Technischen Hoch- schule in Zürich, und Dr. Werner Gysin, Versicherungs- mathematiker in Zug, ein eingehendes Gutachten über die Frage der Einführung einer der Schweizerischen AHV gleichwertigen Versicherung in Liechtenstein. Sie kamen dabei zum Schlüsse, dass eine Verbindung mit der Schweizerischen AHV nicht angängig wäre, daher eine eigene entsprechende Versicherung zu errichten wäre. Die Frage steht nun bei Regierung und Landtag in Beratung. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1949, S. 165 f. Für die Einführung der Alters- und Hinterbliebenen- Versicherung wurde Herr Universitätsprofessor Dr. Hans Nef von Zürich ersucht, auf Grund eines Gutachtens der Herren Universitätsprofessoren Dr. Walter Saxer von Zürich und Versicherungsmathematiker Dr. Gysin von Zug einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Dieser Gesetzentwurf wurde anfangs 1951 vorgelegt und zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Es ist zu erwarten, dass die parlamentarische Behandlung so rasch durchgeführt wird, dass das Volk im Jahre 1951 über dieses grosse Sozial- werk abstimmen kann. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1950, S. 189 200
	        

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