Volltext: Liechtenstein 1938-1978

1949 Gäste an der 1. Augustfeier des Schweizer- vereins, v.l.n.r. 1. Reihe: S. D. Fürst Franz Josef II., I. D. Fürstin Gina, Frau Etter, Bundesrat Dr. Philipp Etter; 2. Reihe: Landtagsvizepräsident Dr. Alois Ritter, Regierungschef-Stellvertreter Ferdinand Nigg und Regierungschef Alexander Frick. Am 1. August sprach Bundesrat Philipp Etter im Rahmen des Schweizervereins in Liechtenstein anlässlich des Schweizerischen Nationalfeiertages in Vaduz. Regierungs- chef Frick würdigte in seiner Ansprache den 25-jährigen Bestand des Zollbündnisses und anerkannte voll die Segnungen dieses Vertrages. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1949, S. 94 Festtag im Fürstenhaus Seine Durchlaucht Prinz Alois von Liechtenstein, der Vater unseres hochverehrten Landesfürsten, feiert kommenden Freitag, den 17. Juni, das Fest des 80jährigen Geburtstages. Wir wollen diesen Anlass nicht vorübergehen lassen, ohne dass wir seiner ganz besonders gedenken. Seine Durchlaucht Prinz Alois wohnt nun durch Jahre unter uns. Seine hochedle Gesinnung und seine Leutselig- keit erwarben ihm die besondere Hochachtung und Sympathie des liechtensteinischen Volkes . . . Liechtensteiner Vaterland, 15. Juni 1949 
Neuregelung des Postautoverkehrs 1. Juli: Umwandlung der bisher konzessionierten Post- autokurse in Autohalterkurse. Die gesamten Einnahmen aus dem Reiseverkehr fallen der Post zu. Die Autohalter werden für die gefahrenen Kilometer entschädigt. Die Kurse werden den bisherigen Konzessionären HH. Ritter in Mauren und Frommelt in Vaduz übertragen. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1949, S. 150 Gesamtarbeitsvertrag betreffend Metallarbeiter Der Vertrag zwischen der Industriekammer, Sektion metallverarbeitende Betriebe und dem Arbeiterverband. Sektion Metallarbeiter, konnte nach langen Vorver- handlungen am 30. Juni 1949 auf ein Jahr abgeschlossen werden, mit '^jährlicher Kündigungsfrist ab 1. Januar 1950. Der Vertrag besteht aus einem Rahmenvertrag und einem Lohnvertrag. Vereinbart wurden folgende Grundlöhne: Spezialarbeiter Berufsarbeiter Angelernte Arbeiter Hilfsarbeiter über 20 Jahre Jugendliche Angelernte und Hilfsarbeiter (ohne Lehrlinge) von 18-20 Janren unter 18 Jahren Hilfsarbeiterinnen über 20 Jahren Hilfsarbeiterinnen unter 20 Jahren 
Fr. 2.10 1.85 1.50 1.30 1.10 L- -.80 -.70 Der Rahmenvertrag regelt die Arbeitszeit, Kündigung. Ferienansprüche, Feiertage. Kompetenz und Organisation der Arbeiterkommissionen in Betrieben sowie die Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1949, S. 122 Die fürstliche Familie beim 80. Geburtstag S. D. Prinz Alois von Liechtenstein 171
	        

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