Volltext: Liechtenstein 1938-1978

Heiligsprechung von Nikiaus von Flüe Bei den Heiligsprechungsfeierlichkeiten im Petersdom war auch unser Durchlauchtigstes Fürstenpaar anwesend. Am Abend von Christi Himmelfahrt wurden alle Glocken unseres Landes von 7 Uhr an eine Viertelstunde lang geläutet. Liechtensteiner Vaterland, 17. Mai 1947 Wallfahrt zum hl. Nikiaus von Flüe Am letzten Sonntag sind etwa 270 Frauen und Töchter und etliche Männer aus unserem Lande nach Sachsein zum hl. Nikiaus von Flüe gefahren. Die Wallfahrt erfreute sich der Teilnahme des Durchlauchtigsten Fürstenpaares sowie mehrerer weiterer Mitglieder des hochfürstlichen Hauses. Alle Teilnehmer waren von dem Verlauf dieser Pilgerfahrt tief beeindruckt. Liechtensteiner Volksblatt, 19. Juni 1947 Der Wechsel im Landesvikariat. (Korr.) Was noch vor ein paar Tagen als «Sage» durch den Blätterwald rauschte, ist heute als «Tatsache» zu ver- zeichnen: Der Hochwürdigste Herr Bischof hat das Demissionsgesuch des HH. Dr. Georg Marxer als Landes- vikar angenommen. Jahrzehntelang hat der gescheite und doch so bescheidene, der seeleneifrige und so uneigen- nützige Priester als Pfarrer und zuletzt als bischöflicher Vikar seiner Heimat mit seltener Treue gedient und somit wahrhaftig ein otium cum summa dignitate verdient. Gott gebe es ihm! Als Nachfolger im Landesvikariat geruhte der gnädigste Herr, den vorgeschlagenen HH. Pfarrer Josef Wächter von Mauren zu ernennen, einen «Mann der Tat» in den besten Jahren, einen unseren ländlichen und zeitlichen Verhältnissen erschlossenen Führer und Schirmer. Gratulamur. Liechtensteiner Vaterland, 28. Juni 1947 
Hl. Primizfeier in Vaduz Am Sonntag wird der HH. Neupriester Engelbert Wolf in seiner Heimatgemeinde sein erstes heiliges Messopfer feiern. Nach langer Vorbereitung und nachdem die Hand des Bischofs ihn am Sonntag, den 13. Juli, zum Diener Gottes gesalbt, wird er in der Pfarrei, die ihm das Licht des Glaubens schenkte und die in ihm die Gnade zum Priestertum gross werden liess, unter der Mitfeier der ganzen Gemeinde hintreten zum Altare Gottes, um dem Herrn das Opfer darzubringen . . . Liechtensteiner Volksblatt, 19. Juli 1947 Gesetz vom 5. Juni 1947. Art. I. Es werden je 10,000 Goldmünzen zu 10 und 20 Franken ausgegeben. Die Prägung erfolgt in der Eidgenössischen Münzstätte in Bern. Art. 3. Die Goldmünzen werden auf der Aversseite das Brust- bild des regierenden Fürsten Franz Josef II. mit der Umschrift «Franz Josef II.» und auf der Reversseite das Landeswappen mit der Wertbezeichnung 10 beziehungs- weise 20 Franken sowie die Jahreszahl 1946 tragen. Der Rand des 10 Franken-Goldstückes wird gerippt sein, während das 20 Franken-Goldstück die Randschrift AD LEGEM ANNI MCMXXXI tragen wird. Die Goldmünzen zu 10 Franken messen 19 Millimeter, jene zu 20 Franken 21 Millimeter im Durchmesser . . . Liechtensteinisches Landes-Gesetzblatt, 1947, Nr. 27 146
	        

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