Volltext: Liechtenstein 1938-1978

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1945 jgtttre jDurcblaudjt: Dea in tiefster nir^uroit |er eri i.te teadMfl sirbai-ium ge stattet sich, euerer Durohla-c^t baa lt. eunla der von Landtage heute eri'olgten üeuaeatellunt der ..e^ierung aa melden: 1. ftegierungaobef| Steuerkommlssar Alexander Irlu* aua Batate 2. aeglerungsrat: Abgeordneter .ranz Hooc au-i ..u*;, eil. 3. aegierungsrat-3te.l7ertreter: Zlmciernelater r.uuolr iiarxar au3 —cre: . 4. .-iegierung*otaef-.»i.tllYeru-eter: Heg ierwngaBe.j'eiur *eru. »i<.fi In /aüua, 5. .-tegierungarat: Suhreinernelater Alota Tfille In -ulzers, ö. aegleruitgsrat-SlellTertreter: Alexander ieie a„a Trle iei.ieros De i Landtegapraalblua stallt den .. trag . euere ^uroh- lauoht möge gUrtlf it geruhen dan Vurjohlkgai d, a i-htiute^es aui 3e3tellung dea Alexander i'ribic m .-iegierungBehef unu dea Ferdinand I.Lgg zun üeglerun. auheratellvertreier la— und die Zrnennung zu rollxlehen und enolluh uie Mzl der .-ie- glerungarate und deren Jtellrertreter tu ueattit igen. V B d u z . ajn 3. Settesioer l»b. Euerer uurohlauoht An Stelle des zum Vize-Chef der Regierung ernannten Ferdinand Nigg wählte die Regierung Josef Büchel zum Regierungssekretär, an Stelle des verstorbenen Grundbuch- führers Josef Ospelt Marzell Sele zu seinem Nachfolger und nach dessen Wahl zum Steuerkommissär an Stelle des zum Regierungschef ernannten bisherigen Steuer- kommissärs Alexander Frick Hans Gassner zum Grund- buchführer und Guido Frick zu dessen Stellvertreter. Vize-Chef Ferdinand Nigg legte auf 20. November 1945 das Amt des stellvertretenden Staatsanwaltes nach 25jähriger Tätigkeit nieder. Landesrevisor Dr. Fritz Ritter erhielt einen dreimonatlichen Urlaub zur Ausübung seiner Tätigkeit beim Liechtensteinischen Roten Kreuz, reichte dann auf 1. Dezember seine Kündigung als Landesrevisor ein. Die Regierung betraute die Ostschweizerische Treu- handgesellschaft in St. Gallen mit der Revision der Landes- rechnung. Herr Geheimrat Dr. Josef Martin reichte seine Demission als Direktor der Kabinettskanzlei Seiner Durchlaucht des Regierenden Fürsten ein. Rechenschaftsbericht der fürstlichen Regierung an den hohen Landtag, 1945, S. 40 Die neue Regierung hat ihr schweres Amt in einem Zeitpunkte angetreten, in dem das Ringen um die Über- führung der Kriegswirtschaft in die Friedenswirtschaft angehoben hat. Durch die Gnade des Allmächtigen sind wir unversehrt aus dem schrecklichsten aller Kriege heraus- gekommen. Neben einer klugen Staatsführung haben wir es dem Zollanschlussvertrage mit der Schweiz zu ver- danken, dass wir unsere Eigenstaatlichkeit bewahren konnten. Oberstes Ziel der Regierung wird daher die sorg- fältige Pflege und Weiterführung der herzlichen Beziehun- gen unseres Landes zur Eidgenossenschaft sein. Daneben werden wir die Freundschaft mit dem wiedererstandenen österreichischen Nachbarn ausbauen. Nach Art. 14 der Verfassung ist oberste Aufgabe des Staates die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt. Getreu dieser Weisung der Verfassung wird es sich die Regierung angelegen sein lassen, am Ausbau der drei Säulen unserer Volkswirtschaft, des Bauernstandes, des 
Gewerbes und der Industrie und des Arbeiterstandes, weiter zu arbeiten. Dem Nährstande wird die Regierung jene Sorgfalt angedeihen lassen, die seiner Bedeutung in unserem Staatsleben zukommt. Vom wirtschaftlichen Wohl- ergehen unseres Bauernstandes ist das Wohlergehen unserer Staatswirtschaft in weitestgehendem Masse abhängig und nur ein gesunder und leistungsfähiger Bauernstand ist in der Lage, dem Staate jene Resonanz zu geben, die er zum Gedeihen der gesamten Volkswohlfahrt nötig hat. Dem Gewerbe und der Industrie wird die Regierung die grösste Aufmerksamkeit widmen. Der beruflichen Er- tüchtigung des gewerblichen Nachwuchses muss auch in Zukunft ein erhöhtes Augenmerk geschenkt werden. Soll das Gewerbe einen Konkurrenzkampf bestehen können und soll es die ihm im Staatsleben zustehende Aufgabe erfüllen, so müssen ihm von Staatswegen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung des gewerblichen Fachschulwesens wird eine wichtige Aufgabe der Regierung sein. Handwerk hat einen goldenen Boden, aber nur dann, wenn berufliches Können und kaufmännische Leistungsfähigkeit sich ver- einen. An dem Wohlergehen des gewerblichen Mittel- standes ist der Staat in hohem Masse interessiert. Um für unsere Leute im Inlande ständige Arbeitsplätze zu schaffen, wird die Regierung bestrebt sein, unsere Indu- strie zu erweitern. Ein Zuzug von auswärtigen Arbeitern soll aber wenn immer möglich verhindert werden, damit keine unnötige Verproletarisierung eintritt. Dem Arbeiterstande gilt die liebevolle Sorgfalt unserer Regierungstätigkeit. Das Recht auf Arbeit ist vor allem anzuerkennen. Ein gesunder und sozial befriedigter Ar- beiterstand ist die Vorbedingung für den gesamten sozialen Frieden. Das neue Arbeiterschutzgesetz gibt der Re- gierung die Handhabe, den sozialen und wirtschaftlichen Nöten der Arbeiterschaft in weitgehendem Masse zu be- gegnen und Abhilfe zu schaffen. Neben einer gesunden in dem gesamten Wirtschaftsbau eingefügten Lohnpolitik wird die Regierung die Vorarbeiten für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung fortsetzen und sorgsam prüfen, wie weit mit den vorhandenen und noch zu schaf- fenden Mitteln den sozialen und lebenswichtigen Bedürf- nissen der Arbeiterschaft entgegengekommen werden kann. Der Arbeiter hat neben dem Rechte auf Arbeit auch ein Recht, dass ihn der Staat durch gesetzliche Mass- nahmen vor den Folgen von Krankheit und Alter schützt. Dabei wird die Regierung nicht unterlassen, eine gesunde Familienpolitik zu betreiben und dem jugendlichen und weiblichen Arbeiterstande durch geeignete Schutzmass- nahmen zu helfen. Dem Mutterschutz muss ein erhöhtes Augenmerk zugewendet werden. Durch eine gesunde Steuerpolitik wird die Regierung einen sozialen Ausgleich herbeiführen sich bestreben. Das be- stehende Steuergesetz ist sozial rückständig und muss dringend zeitgemäss revidiert werden. Neben den geschilderten wirtschaftlichen und sozialen Massnahmen wird der Regierung die wichtige Aufgabe gestellt, die von ihrer Vorgängerin in die Wege geleitete Säuberung von staatsfeindlichen ausländischen Elementen zu Ende zu führen und die gerichtliche Beurteilung jener Liechtensteiner zu veranlassen, die sich an hochver- räterischen Umtrieben beteiligten und sich damit einer Verletzung der bestehenden Gesetze schuldig gemacht haben. Durch diese Massnahmen hofft die Regierung eine po- litische Befriedung herbeizuführen. Ihr liegt daran, dass dieser Friede bald geschaffen wird und von Dauer sei. Nur dann wird es der Regierung möglich sein, die ihr ob- liegenden schweren Aufgaben zur Zufriedenheit und zum Nutzen unseres Volkes zu lösen. Die Regierung bittet den hohen Landtag, ihr die Durch- führung ihrer Aufgaben durch verständnisvolle Mitarbeit zu ermöglichen und sie so in den Stand zu setzen, gemäss den Intentionen unseres Durchlauchtigsten Fürsten die Regierungstätigkeit zu einer segensreichen zu gestalten. Regierungserklärung von Regierungschef Alexander Frick vom 18. September 1945 - Landtagsprotokoll 1945 127
	        

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