Volltext: Liechtenstein 1938-1978

1945 Liechtensteiner Volksblatt, 5. Mai 1945 
Gründung des Liechtensteinischen Roten Kreuzes Auf Initiative der Fürstin Gina von und zu Liechtenstein ist das Liechtensteinische Rote Kreuz (LRK) am 30. April 1945 gegründet worden. Die Fürstliche Regierung hat die Statuten mit Datum 18. Mai 1945 genehmigt. Voraus- setzung für die Gründung war der Beitritt Liechtensteins zur «Genfer Konvention», was bereits ein Jahr zuvor, im Januar 1944, geschah. Den neuen 4 Abkommen der Genfer Konventionen vom 12. August 1949 ist unser Land ebenfalls beigetreten. Sie enthalten: 1. Das Abkommen zur Verbesserung des Loses der Ver- wundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde; 2. Das Abkommen zur Verbesserung des Loses der Ver- wundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See; 3. das Abkommen über die Behandlung der Kriegsge- fangenen; 4. das Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die Anerkennung durch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz fiel auf den 22. Juni 1945. Dadurch ist das Liechtensteinische Rote Kreuz in den Schoss einer weit- verzweigten internationalen Organisation aufgenommen worden und durfte seinen Platz als gleichberechtigtes Mitglied unter den Grossen und Kleinen der Rotkreuz- familie einnehmen. 25 Jahre Liechtensteinisches Rotes Kreuz, 1945-1970, S. 7 Oeditcnfteinct unö Eicditenftcinctinncn! üktöct HV.tgltedet unb Stiftet Des Eteditenfteinifdien Roten Rteujes! Vom Wunsche unseres verehrten Fürsten ins Leben gerufen, geleitet von unserer ge- liebten Landesmutter, Fürstin Georgine, und anerkannt von der Fürstlichen Regierung, bildete sich in diesen Nottagen eine liechtensteinisch-nationale Gesellschaft vom Roten Kreuz. Gleich ihren Schwestergesellschaften anderer Länder will sie im Kriege wie im Frieden im Sinne und im Zeichen des Roten Kreuzes der Not entgegentreten, wo und wie immer sie sich zeige. Gewirj, Ihr habt für die armen Flüchtlinge reichlichst gegeben und viele von Euch ha- ben aulopfernd mitgeholfen, das entsetzliche Elend, das in diesen Tagen in Menschen- gestalt über unsere friedliche Grenze drängte, durch das Erste, Nötigste zu lindern. Aber wenn Ihr dann an jene denkt, die uns noch näher stehen und die nicht zu uns kommen und durch unser Land in ihre traurige Heimat reisen können, dann wif>t ihr, dar; das liech- tensteinische Rote Kreuz noch für lange Zeit eine grorje und herrliche Aufgabe zu er- füllen hat. Landsleute und Einwohner! Oh lafjt uns doch jede sich bietende Gelegenheit des Dankes dafür ergreifen, dafj eine über alle Mafjen gütige Vorsehung uns unverdient vor dem Schlimmsten, das so leicht auch uns hätte treffen können, bewahrt hat! Werdet Mitglieder unserer Rot-Kreuzgesellschaft! Um den Jahresbeitrag von 3 Franken könnt Ihr es werden! Die Reicheren unter Euch bitten wir, den einmaligen Beitrag von 200 Franken als Stifter zu zeichnen, eine Möglichkeit, die auch Gesellschaften und juri- stischen Personen offen steht. Als Rol-Kreuz-Beitrag bezeichnete Einzahlungen sind er- beten an die Fürstliche Landeskasse, Postcheck-Nr. IX 2930, DAS SEKRETARIAT. 123
	        

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