Donnerstag, 19. Dezember 2019
142. Jahrgang Nr. 242
Heute
Tradition
Pfadfinder erhalten
das Friedenslicht
Auch heuer kommt das
Friedenslicht aus Bethlehem
nach Liechtenstein: Die Pfad-
finder empfangen es heute
um 18 Uhr von ihren Kolle-
gen aus Österreich. Natürlich
ist das Friedenslicht dann
auch in den Gemeinden
erhältlich. Seite 4
15° 6°
Wetter Heute wird
es recht sonnig und
wieder zunehmend
föhnig. Seite 30
Verbund Südostschweiz
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Inhalt
Inland 2–15
Ausland 16
Wirtschaft 17–20
Sport 21–25
Kultur 27–29
Kino/Wetter 30
TV 31
Panorama 32
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Fussball
Der FC Vaduz spielt
meistens sonntags
VADUZ Der FC Vaduz beginnt die
Rückrunde der Challenge League ge-
gen den FC Wil an einem Sonntag
(26. Januar). Überhaupt spielt Vaduz
alle seine vier Heimspiele im dritten
Viertel der Saison an Sonntagen.
Auswärts muss der FCV dagegen je
zwei Mal samstags und am Sonntag
ran. Das einzige Freitags-TV-Spiel
steigt für die Frick-Elf am zweiten
Rückrundenspieltag beim Rekord-
meister Grasshoppers. Seite 23
Inland Die Betreiberinnen
der privaten Kita in Ruggell
äussern sich auf den Seiten 3
und 4 erstmals öffentlich zu
den Vorwürfen.
Wirtschaft Das Gewerbege-
setz verstösst gegen EWR-
Recht. Nachdem die Regie-
rung nach drei Jahren keine
Anpassung vornahm, schal-
tet sich die EFTA-Überwa-
chungsbehörde ein. Seite 17
Sport Die Olympischen
Sommerspiele im kommen-
den Jahr in Tokio werfen ih-
ren Schatten voraus. Fix
qualifiziert ist bislang nur
Schwimmerin Julia Hassler.
Doch noch fünf weitere Ath-
leten und Athletinnen haben
die Chance, in Japan dabei
zu sein. Seite 22
Heimatkunde Im Jahre 1969
bot Fürst Franz Josef II. an,
seine Kunstsammlung künf-
tig im Land auszustellen, so-
fern passende Räumlichkei-
ten dafür gefunden werden.
In einer Abstimmung sprach
sich das Volk für einen Neu-
bau aus. Zu diesem kam es
allerdings nie. Seite 29
Die Tageszeitung für Liechtenstein
Im Fokus
des Vereins Elf
Wie die Dorfmitte
zu einem lebendigen
Zentrum wurde.
7
Der Landtagspräsident
blickt auf 2019 zurück
«Die Leistungen der
Koalition dürfen sich
durchaus sehen lassen.»
9
Erstes Profijahr für Zünd
Balznerin über Tour-Leben
«Es war eine grosse
Umstellung für mich»
21
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Für Konzerne Ständerat will keine Haftungsregeln
BERN Der Ständerat will nicht, dass
Schweizer Unternehmen für Men-
schenrechtsverletzungen und Um-
weltschäden von Tochtergesellschaf-
ten im Ausland haften. Er hat sich am
Mittwoch für einen Gegenvorschlag
zur Konzernverantwortungsinitiati-
ve ohne Haftung ausgesprochen. Die
Haftung ist der Kern der Volksinitiati-
ve: Konzerne sollen zur Rechen-
schaft gezogen werden können für
Kinderarbeit auf Kakaoplantagen in
Burkina Faso, verschmutzte Flüsse
im Kongo oder vergiftete Bäuerinnen
und Bauern auf Baumwollfeldern in
Indien. Im Ständerat standen zwei
Varianten für einen indirekten Ge-
genvorschlag zur Diskussion: Eine
mit eingeschränkten und eine ohne
Haftungsregeln. Die erste hatte der
Nationalrat beschlossen, die zweite
brachte der Bundesrat als Reaktion
darauf ins Spiel. Zum Rückzug der In-
itiative dürfte nur die Nationalrats-
version führen, wie Kommissions-
sprecher Stefan Engler (CVP/GR) in
Erinnerung rief. Die bundesrätliche
Version bezeichnete er als «zahnlos».
Dem Ständerat geht die Nationalrats-
version jedoch zu weit. Er entschied
sich mit 25 zu 13 Stimmen für einen
Gegenvorschlag ohne Haftungsre-
geln. Die Mehrheit befand, die schär-
fere Variante würden dem Wirt-
schaftsstandort Schweiz schaden.
Die Schweizer Gerichte würden zur
«Weltjustizbehörde», kritisierte Beat
Rieder (CVP/VS). Es würde sich um
eine international einmalige Rege-
lung handeln. Schweizer Unterneh-
men dürften in der Folge abwandern
oder bestimmte Geschäftsfelder an-
deren überlassen, etwa chinesischen
Unternehmen, die weniger Hemmun-
gen hätten. (sda)
Massnahmen zur langfristigen
Sicherung der AHV werden nötig
Vorsorge Damit die Renten auch noch in 40 Jahren bezahlt werden können, müssen nun Massnahmen getroffen werden.
Die Regierung prüfte eine Erhöhung des Rentenalters, des Beitragssatzes und des Staatsbeitrags auf deren Wirksamkeit.
VON DANIELA FRITZ
Ja, 2038 ist noch lange nicht. Wenn
es aber um die Alters- und Hinterlas-
senenversicherung (AHV) geht, ist
eine gewisse Weitsicht anzuraten.
Deshalb wurde bei der letzten AHV-
Reform ein Interventionsmechanis-
mus gesetzlich verankert: Die Regie-
rung muss das Vermögen der AHV-
Anstalt demnach alle fünf Jahre ei-
ner versicherungstechnischen Prü-
fung unterziehen. Sinken die Reser-
ven über einen Zeitraum von zwei
Jahrzehnten auf unter 5 Jahresausga-
ben, muss die Regierung innerhalb
von 12 Monaten konkrete Massnah-
men vorlegen.
Dieser Fall ist nun eingetreten. Laut
dem Gutachten, das die Regierung
am Dienstag verabschiedete, verfüg-
te die AHV per Ende 2018 zwar noch
über Reserven von 10,2 Jahresausga-
ben. Bis 2038 sinken diese allerdings
auf 4 Jahresausgaben – womit das ge-
setzliche Minimum unterschritten
wird. Da die Beiträge der Versicher-
ten niedriger sind als die ausbezahl-
ten Renten, könnten diese ab 2055
nicht mehr vollständig durch die
Beiträge und den AHV-Fonds ge-
deckt werden, heisst es.
Was könnte helfen?
Um gegenzusteuern, hat die Regie-
rung bereits erste Massnahmen auf
ihre Wirkung überprüft. «Um im
Landtag eine systematische Diskus-
sion weiterer Schritte anzustossen»,
wie Gesellschaftsminister Mauro Pe-
drazzini erklärte. Berechnet wurde,
wie sich eine Erhöhung des Renten-
alters, des Beitragssatzes oder des
Staatsbeitrages beziehungsweise ei-
ne Kombination aus diesen Vor-
schlägen auswirken würden. Mass-
nahmen wie Rentenkürzungen oder
eine Kürzung der 13. Rente nahm die
Regierung dagegen nicht näher un-
ter die Lupe, da diese laut Pedrazzi-
ni unrealistisch seien.
Wenig begeistert zeigte sich der Mi-
nister auch von einer Erhöhung des
Staatsbeitrags – obwohl diese Mass-
nahme im Landtag durchaus auf ei-
nige offene Türen stossen könnte.
Pedrazzini gibt allerdings zu beden-
ken, dass dies einen Export von
Steuergeldern bedeuten würde, was
er als nicht sonderlich intelligent be-
zeichnete. Laut den Berechnungen
der Regierung würden 10 Millionen
Franken mehr auch nicht ausrei-
chen. Wäre dies die einzige Mass-
nahme, die der Landtag ergreift, lä-
gen die Jahresausgaben per Ende
2038 immer noch unter dem gesetz-
lich angestrebten Minimum. Der
Landtag müsste also entweder noch-
mals tiefer in die Tasche greifen
oder zusätzliche Massnahmen ein-
leiten.
Eine solche wäre beispielsweise ein
höherer Beitragssatz. Dies erachtet
Pedrazzini als «machbar». Er ver-
weist hierzu auch auf die Schweiz,
wo dieser Schritt wohl ebenfalls an-
steht. In ihren Berechnungen hat die
Regierung exemplarisch eine Steige-
rung um 0,3 Prozent untersucht,
womit die erforderlichen fünf Jah-
resausgaben aber ebenfalls nicht er-
reicht wären. Würde der Beitrags-
satz dagegen um 0,6 Prozent erhöht,
wäre das Ziel knapp erreicht.
Politisch am schwersten durchzuset-
zen ist wohl eine Erhöhung des Ren-
tenalters um ein weiteres Jahr, wie
bereits bei der AHV-Reform 2016. Als
Einzige der untersuchten Massnah-
me würde dies aber auch ohne zu-
sätzliche Massnahmen bewirken,
dass die Reserven 2038 wieder beim
Fünffachen der Jahresausgaben lie-
gen. Angesichts der steigenden Le-
benserwartung wäre eine weitere Er-
höhung des Rentenalters laut Pedraz-
zini aber eine angebrachte Massnah-
me zur langfristigen Sicherung der
AHV, auch wenn sie unpopulär sei.
Landtag gibt Richtung vor
Welche Massnahme oder welche
Kombination daraus ergriffen wird,
entscheidet schlussendlich der
Landtag im Frühjahr. Nach der Dis-
kussion im Landtag will Pedrazzini
konkrete Gesetzesänderungen erar-
beiten, damit die Reserven der AHV
auch in Zukunft gesichert sind.
Wirkung möglicher Massnahmen
AHV-Fonds sollten fünf Jahresausgaben decken
AHV-Fonds/
Jahresausgaben
per Ende 2038
Ohne Massnahmen 4,26
Wenn Beitragssatz um
0,3 Prozent erhöht wird 4,63
Wenn Rentenalter um 5,00
ein Jahr erhöht wird
Wenn Staatsbeitrag um
10 Millionen Franken erhöht wird 4,65
Kombination aller Massnahmen 5,80
Foto: Michael Zanghellini; Quelle: Regierung