Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

Missbrauchsfall 
Kardinal wehrt sich 
gegen Schuldspruch 
LYON Der ehemals höchste katholi- 
sche Würdenträger Frankreichs steht 
erneut wegen Vertuschung sexuellen 
Missbrauchs vor Gericht: Kardinal 
Philippe Barbarin wehrte sich beim 
Berufungsprozess gegen seine Verur- 
teilung zu sechs Monaten Haft auf Be- 
währung. Im März hatte ihn ein Ge- 
richt schuldig gesprochen, jahrelang 
zum sexuellen Missbrauch von Kin- 
dern und Jugendlichen durch einen 
Priester geschwiegen zu haben. Der 
69-jährige Philippe Barbarin sagte 
nun vor Gericht: «Ich verstehe nicht, 
wessen ich schuldig sein soll und was 
die Taten sind, die man mir vor- 
wirft.» Er habe «Irrtümer» eingestan- 
den, sehe aber keine Schuld im juris- 
tischen Sinne. Einer seiner Anwälte 
äusserte sich zuversichtlich, einen 
Freispruch für den Kardinal erwir- 
ken zu können. Die Opfer des Pries- 
ters hoffen dagegen auf eine Bestäti- 
gung des Schuldspruchs.  (sda/afp) 
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29. NOVEMBER 2019 
Schön vorsichtig 
Berliner Pandas 
lernen Laufen 
Laufenlernen kann ganz schön 
anstrengend sein – auch für die 
Panda-Zwillinge im Berliner Zoo. 
Mit knapp drei Monaten versu- 
chen die Jungtiere ganz vorsich- 
tig, sich auf ihren Hinterbeinen 
nach oben zu stemmen. Das 
klappt aber noch nicht so ganz, 
und die Müdigkeit siegt schnell. 
Die schwarz-weissen Bärchen 
wiegen nun jeweils fünf Kilo, wie 
der Zoo am Donnerstag berichte- 
te. (Text: dpa; Foto: RM/ Zoo Berlin) 
Zu guter Letzt 
Dreht das Riesenrad: 
Österreicher stellt 
Weltrekord auf 
MÜNCHEN Der Österreicher Franz 
«The Austrian Rock» Müllner hat ei- 
nen Weltrekord im Riesenraddrehen 
aufgestellt. Mit purer Muskelkraft 
setzte der Kraftsportler am Donners- 
tag ein 750 Tonnen schweres Rad in 
München mithilfe von Seilen in Be- 
wegung. Anschliessend sank er er- 
schöpft zu Boden, bevor er jubelnd 
die vom Rekord-Institut ausgestellte 
Urkunde entgegennahm. Müllner hat 
nach eigenen Angaben schon viele 
Rekorde aufgestellt, etwa im Rollen 
von Bratpfannen, im Bierfassstem- 
men oder im Zertrümmern von Bier- 
dosen am Bauch. 2014 zog er laut sei- 
ner Internetseite eine Boeing 777. 
2012 habe er 50 Kinder eine Skipiste 
hochgezogen.   (dpa) 
«Stealthing»: Heimliches Abstreifen 
des Kondoms bleibt straff rei 
Justiz Das Zürcher Obergericht hat sich erstmals mit dem Phänomen «Stealthing» befassen müssen, also dem heimlichen 
Abziehen eines Kondoms. Es sprach dabei einen 21-jährigen Studenten frei, denn beim «Stealthing» gibt es eine Gesetzeslücke. 
Die 
Tat sei «moralisch ver 
werflich», sagte der Rich- 
ter bei der Urteilser- 
öffnung. Es gebe keine 
Zweifel an den Aussagen der Sexu- 
alpartnerin. Der Angeklagte habe 
das Kondom heimlich abgestreift, 
um mehr Spass zu haben. Trotzdem 
konnte der Student den Saal als frei- 
er Mann verlassen. Das Obergericht 
musste den Freispruch der Vorin- 
stanz, des Bezirksgerichtes Bülach, 
wohl oder übel bestätigen. Grund 
dafür ist eine Gesetzeslücke. Das so 
genannte «Stealthing» ist bis jetzt 
vom Gesetzgeber gar nicht vorge- 
sehen. Als Vergewaltigung kann es 
nicht eingestuft werden, weil die 
Sexualpartnerin ihr Einverständnis 
zum Sex ja grundsätzlich gab. 
Eine Verurteilung wegen Schän- 
dung kommt gemäss Obergericht 
aber ebenfalls nicht in Betracht. 
Schändung bezeichnet sexuellen 
Missbrauch von wehrlosen Perso- 
nen, dazu gehören etwa Schlafen- 
de, Bewusstlose oder Menschen mit 
Behinderungen. Die 20-jährige Stu- 
dentin, die den 21-Jährigen ange- 
zeigt hatte, war jedoch grundsätz- 
lich zur Abwehr fähig. Und das 
Nichteinhalten von Abmachungen 
beim Sex ist nicht strafrechtlich er- 
fasst. Das Obergericht sprach den 
Student deshalb widerwillig nach 
dem Grundsatz «keine Strafe ohne 
Gesetz» frei und folgte damit dem 
Antrag des Rechtsanwaltes. 
«Fehlende Verständigung» 
Ein Nein müsse natürlich ein Nein 
sein, sagte der Anwalt. Aber nicht je- 
de Handlung sei strafwürdiges Un- 
recht. «Wenn die Gesellschaft das 
Gesetz nicht mehr für zeitgemäss 
hält, muss das Parlament das än- 
dern.» Für den Anwalt war die Tat 
kein sexueller Übergriff, sondern 
ein «Unfall infolge fehlender Ver- 
ständigung». Der Student betonte 
während des Prozesses, dass er der 
Meinung gewesen sei, dass seine 
Partnerin gewusst habe, dass er das 
Kondom abgestreift habe. Das Ding 
sei ihm zu eng gewesen, und sie ha- 
be «Fuck me» gesagt, was er als Auf- 
forderung verstanden habe, ohne 
Kondom in sie einzudringen. 
Absprache verletzt 
«Fehlende Verständigung» sah der 
Staatsanwalt hingegen nicht. Die Stu- 
dentin habe klar und deutlich gesagt, 
dass sie nur mit Kondom Sex haben 
wolle. «Sie hatte keine Möglichkeit, 
das Fehlen des Kondoms zu bemer- 
ken. Hier wurde eindeutig eine Ab- 
sprache verletzt.» Der Staatsanwalt 
forderte 14 Monate Freiheitsstrafe be- 
dingt. Das heimliche Abstreifen des 
Kondoms sei keine Bagatelle. Die Stu- 
dentin habe wochenlang in der Angst 
gelebt, sich mit HIV angesteckt zu ha- 
ben. Sie habe deshalb auch eine HIV- 
Prophylaxe gemacht. Der Student 
hingegen habe keinerlei Empathie 
gezeigt und sie auch nicht zum Arzt 
begleitet. Stattdessen habe er ver- 
sucht, mit unangebrachten Witzen 
seine Tat kleinzureden. Das Urteil ist 
noch nicht rechtskräftig. Es ist anzu- 
nehmen, dass der Staatsanwalt diese 
Gesetzeslücke vom Bundesgericht 
beurteilt haben will. 
Tinder-Date mit Rückenmassage 
Vereinbart wurde das verhängnis- 
volle Stelldichein über die Dating- 
App Tinder. Nach etwas Alkohol und 
einer Rückenmassage hatten die bei- 
den Studierenden Sex «quer durch 
die ganze Wohnung», wie es der Stu- 
dent vor Gericht ausdrückte. Seit 
diesem Vorfall treffe er aber keine 
Frauen mehr «nur für Sex», beteuer- 
te der Beschuldigte. Wenn er wieder 
mehr Zeit habe, wolle er sich end- 
lich wieder auf sein Jus-Studium 
konzentrieren. Für den Staatsanwalt 
eindeutig die Falsche Wahl. «Juriste- 
rei ist das falsche für Sie», gab er 
ihm mit auf den Weg. Der Student ist 
bereits wegen Verkehrs- und Dro- 
gendelikten vorbestraft. 
Dies ist erst der zweite Fall von 
«Stealthing», der in der Schweiz vor 
Gericht landet. Der erste war im 
Waadtland. Dort entschied das Kan- 
tonsgericht als zweite Instanz je- 
doch anders. Es kam im November 
2017 zum Schluss, dass es eine 
Schändung sei.   (sda) 
Die Zürcher Justiz musste sich mit einem Fall befassen, bei der der Mann sein 
Kondom während des Geschlechtsverkehrs abstreifte. (Symbolfoto: Shutterstock) 
Nun auch in der Schweiz 
Petition: «Sex ohne 
Einwilligung ist 
Vergewaltigung» 
BERN Sex ohne Einwilligung soll in 
der Schweiz als Vergewaltigung gel- 
ten: Das fordern 37 000 Personen in 
einer Petition, die am Donnerstag an 
das Eidg. Justiz- und Polizeideparte- 
ment (EJPD) überreicht wurde. Die 
Petition mit dem Titel «Gerechtig- 
keit für Betroffene von sexueller Ge- 
walt», an der sich die Schweizer Sek- 
tion von Amnesty International und 
über dreissig Organisationen betei- 
ligt haben, fordert wirksame Mass- 
nahmen gegen sexuelle Gewalt an 
Frauen und eine Reform des veralte- 
ten Sexualstrafrechts. Sex brauche 
die Zustimmung von beiden Beteilig- 
ten. Alle sexuellen Handlungen oh- 
ne Einwilligung müssten angemes- 
sen bestraft werden können. 
Die Petition wurde im Rahmen der 
«16 Aktionstage gegen Gewalt an 
Frauen» überreicht. Laut einer im 
Mai publizierten Umfrage von GFS 
Bern bei rund 4500 Frauen in der 
Schweiz hat mindestens jede fünfte 
Frau ab 16 Jahren schon ungewollte 
sexuelle Handlungen erlebt, mehr 
als jede zehnte Frau hatte Sex gegen 
ihren Willen. Die Dunkelziffer von 
sexueller Gewalt an Frauen in der 
Schweiz ist hoch: Fast die Hälfte der 
Frauen gab bei der Umfrage an, den 
Vorfall sexueller Gewalt für sich be- 
halten zu haben.   (sda) 
Aktivistinnen bei der Übergabe der 
Petition ans Justizdepartement. (Foto: AI) 
www.volksblatt.li 
In die Schweiz und Liechtenstein eingewandert 
Nordischer Borkenkäfer im 
Rheintal nachgewiesen 
BIRMENSDORF Die Fichten der 
Schweiz und Liechtenstein haben 
ein neues Problem: Ein aus Skandi- 
navien stammender Borkenkäfer, 
der vor allem diese Baumart befällt, 
wurde im Rheintal nachgewiesen. 
Der Nordische Fichtenborkenkäfer 
(Ips duplicatus, Foto) ist eigentlich 
in Skandinavien, Osteuropa, Russ- 
land und Asien heimisch. Über na- 
türliche Ausbreitung, vor allem aber 
auch durch Holztransporte macht er 
sich seit einigen Jahren jedoch auch 
in Mitteleuropa breit, zum Bei- 
spiel in Deutschland und Ös- 
terreich. Nun berichtet die 
Eidgenössische Forschungs- 
anstalt für Wald, Schnee 
und Landschaft (WSL) auch von 
Funden in der Schweiz. In Zusam- 
menarbeit mit den Forstdiensten 
des Kantons St. Gallen und des Fürs- 
tentums Liechtenstein wiesen die 
WSL-Forscher den Nordischen Fich- 
tenborkenkäfer auf beiden Seiten 
des Rheintals mit Lockstoff-Fallen 
und in gelagertem Käferholz nach, 
wie die WSL am Donnerstag mitteil- 
te. Bisher beschränken sich die Fun- 
de aufs Rheintal, bestätigt Beat Wer- 
melinger auf Anfrage der Nachrich- 
tenagentur Keystone-SDA. 
Noch sei unklar, welche wirt- 
schaftlichen Folgen der Nor- 
dische Borkenkäfer mit sich 
bringt.  (sda) 
14,4 Milliarden Euro für europäische Raumfahrt 
ESA erhält Zuspruch für Rekordbudget 
SEVILLA An der Ministerratskonfe- 
renz der europäischem Weltraumor- 
ganisation ESA in Sevilla haben die 
Mitgliedsstaaten ein Rekord- 
budget verabschiedet. Zur Ge- 
samtsumme von 14,4 Milliar- 
den Euro trägt die Schweiz 
542 Millionen Euro bei. Die eu- 
ropäische Raumfahrt hat Grosses 
vor für die kommenden fünf Jahre. 
Für das ambitionierte Paket an Pro- 
jekten «Space19+» hat die Minister- 
ratskonferenz der 22 ESA-Mitglieds- 
staaten am Donnerstag ein Budget 
von 14,4 Milliarden Euro verabschie- 
det. Zum Vergleich: Bei der letzten 
Konferenz vor drei Jahren in Luzern 
sprachen die Mitgliedsstaaten der 
ESA ein Budget von zehn Milliarden 
Euro zu. Der neue Esa-Haushalt für 
eine Laufzeit von drei bis fünf Jah- 
ren ist damit der höchste seit Grün- 
dung der Organisation. Die Bud- 
getsteigerung sei seit 25 Jahren 
der erste signifikante Finanz- 
schub für die Aktivitäten der 
europäischen Raumfahrt, wie 
die ESA zum Abschluss der Kon- 
ferenz in Sevilla in einer Mitteilung 
schrieb. Die Schweiz will 542 Millio- 
nen Euro beitragen. Die grössten 
Beitragszahler sind Deutschland mit 
knapp 3,3 Milliarden und Frank- 
reich mit fast 2,7 Milliarden Euro. 
Zum Mond und noch weiter 
Im Fokus der Vorhaben stehen ins- 
besondere der Mond und der Mars. 
Die ESA will sich an der «Artemis»- 
Mission der NASA beteiligen, die 2024 
wieder Menschen auf den Mond brin- 
gen soll. Beispielsweise will die Esa 
zur Konstruktion des Gateway betei- 
ligen, einer von der NASA geplanten 
Raumstation für den Orbit des Mon- 
des, von der aus Missionen auf die 
Mondoberfläche starten sollen. Der 
Plan der ESA ist, auch erstmals euro- 
päische Astronauten zum Mond flie- 
gen zu lassen. Ebenfalls in Zusam- 
menarbeit mit der NASA will die Esa 
eine Mars-Mission lancieren, die Bo- 
denproben der Marsoberfläche zur 
Erde zurückbringen soll. Eine neue 
Säule in der Strategie der ESA stellt 
das Programm «Safety and Securi- 
ty» dar. Darunter fällt der Schutz 
von Infrastrukturen im All und auf 
der Erde vor Weltraumschrott, Aste- 
roiden oder Sonnenstürmen.  (sda)
	        

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