FREITAG
22. NOVEMBER 2019 | null
Aus der Regierung
Grundversicherung:
Kostenziel 2020 bei
plus 2 Prozent
VADUZ Die Regierung hat die Verord-
nung über das Kostenziel in der obli-
gatorischen Krankenpflegeversiche-
rung für das Jahr 2020 bereits am
Dienstag genehmigt. Das teilte das
Ministerium für Gesellschaft am
Donnerstag mit. Das Kostenziel wird
jeweils Ende November für das Fol-
gejahr festgelegt. Für 2020 liegt es
für die Gesamtheit der Leistungser-
bringer bei plus 2 Prozent, so das Mi-
nisterium. (red/ikr)
Aus der Region I
Regierung will
den 100-Millionen-
Klimafonds nicht
ST. GALLEN Die SP-Grüne-Fraktion
des St. Galler Kantonsrats hat in einer
Motion einen Klimafonds vorgeschla-
gen, dotiert mit 100 Millionen Fran-
ken. Die St. Galler Regierung lehnt
die Idee aus finanz- und energiepoli-
tischen Gründen ab. Die SP-Grüne-
Fraktion will die Mittel aus dem Kli-
mafonds für den Ersatz von fossilen
Heizanlagen, die Gewinnung von er-
neuerbaren Energien sowie für ge-
zielte Massnahmen zur Reduktion
des Energieverbrauchs einsetzen.
«Bis anhin war die Förderung be-
scheidener Natur – angesichts der
drohenden Folgen der Klimakatas-
trophe», schreibt die Fraktion. Der
Umstieg auf klimaschonende Techni-
ken müsse deutlich beschleunigt
werden, dafür brauche es mehr Mit-
tel. Der Fonds soll aus dem besonde-
ren Eigenkapital des Kantons geäuf-
net werden. Aktuell gibt es dort 264
Millionen Franken. Der Kanton ver-
füge insgesamt – besonderes und frei-
es Eigenkapital – über Mittel von über
1 Milliarde Franken. Die Regierung
will keinen Klimafonds. Sie rechnet
in ihrer Stellungnahme vor: Für die
Energieförderung stehe in den Jah-
ren bis 2023 mit aktuellen und ge-
planten Krediten von Kanton und
Bund mehr als 120 Millionen Franken
zur Verfügung. Es sei zwar möglich,
dass mit zusätzlichen Mitteln die Re-
duktion der CO2-Emissionen der Ge-
bäude weiter beschleunigt werde, da
energetische Gebäudemodernisie-
rungen kostenintensiv seien. Kanto-
nale Mittel in erheblichem Umfang zu
sprechen, die keine Globalbeiträge
des Bundes auslösten, sei nicht ange-
zeigt. Es sei vorgesehen, die Mittel
auch für die Finanzierung der Steuer-
reform einzusetzen. (sda)
Heliport Balzers: Vorwürfe, Aufruf
zum Dialog und eine Selbstanzeige
Konfrontation Die Wogen um den Heliport Balzers schlagen höher. Nach «Volksblatt»-Recherchen fühlen sich die Verant-
wortlichen in der Annahme bestärkt, von Schweizer Behörden ungerecht behandelt zu werden – und gehen in die Offensive.
VON HOLGER FRANKE
«Wieso
wurden der
Heliport Balzers
AG die «mehr als
ein Dutzend» Re-
klamationen bzw. Beschwerden,
welche beim BAZL eingegangen
sind, nicht zur Kenntnis gebracht
bzw. zur Abklärung und Bearbei-
tung weitergeleitet?», heisst es in
einem Brief an das Schweizer Bun-
desamt für Zivilluftfahrt (BAZL), der
dem «Volksblatt» von der Heliport
Balzers AG zur Verfügung gestellt
wurde. Nachdem sich die Gemein-
den Wartau und Sargans vergangene
Woche in einer Mitteilung über den
anscheinend vom Heliport Balzers
ausgehenden Fluglärm beschwert
und sich in Folge an das Bundesamt
für Zivilluftfahrt (BAZL) gewandt
hatten, wollte das «Volksblatt» vom
BAZL wissen, wie viele Beschwerden
in Bern eingegangen seien. Die Ant-
wort war prompt erfolgt. «Das BAZL
hat während des vergangenen Jahres
mehr als ein Dutzend Beschwerden
aus der Bevölkerung (Private und
Gemeinden) erhalten. Diese betref-
fend mehrheitlich den Einsatz des
neuen AP3-Rettungshelikopters.
Davon ausgenommen sind Doppel-
oder Mehrfachbeschwerden», teilte
das BAZL schriftlich mit.
Keine Kenntnis über weitere Vorfälle
Nun könnte man darüber philoso-
phieren, ob «mehr als ein Dutzend»
Beschwerden, also im Schnitt rund
eine Beschwerde pro Monat, aus
Sicht von betroffenen Anwohnern
und aus Sicht von auf Hilfe warten-
den Menschen, für die möglicher-
weise jede Sekunde gezählt hat, nun
übermässig viel ist, oder nicht. Doch
das ist nicht der springende Punkt
für die Verantwortlichen David Vogt
und René Stierli in Balzers. Sie stel-
len in dem Schreiben an das BAZL
klar, nur Kenntnis von insgesamt
drei schriftlichen Reklamationen zu
haben. Sowie einer weiteren selbst
getätigten Feststellung, die pikan-
terweise einen Helikopter des Bun-
desamtes für Zivilluftfahrt selbst be-
treffen soll. Ein Vorgang, den Stierli
selbst dokumentiert hat – seine Auf-
zeichnungen liegen dem «Volks-
blatt» ebenfalls vor. «Von irgendwel-
chen weiteren, offenbar beim BAZL
eingegangenen Reklamationen und/
oder Beschwerden hatte die Heli-
port Balzers AG bis zum Eingang des
E-Mails des ‹Volksblatts›, vom
19.11.2019, 17:50 Uhr, keine konkre-
ten Kenntnisse, sondern lediglich
solche, welche den Medien ent-
stammten», heisst es nun in dem
Schreiben an das BAZL.
Druck auf das BAZL nimmt zu
Darin werfen die Verantwortlichen
des Heliports noch weitere – nach
jetzigem Kenntnisstand durchaus
nachvollziehbare – Fragen auf. Denn
wenn das BAZL Kenntnis von weite-
ren Beschwerden hat, stellt sich die
Frage nach dem Warum, zumal die
Betreiber des Heliports rechtlich be-
trachtet tatsächlich für die Flugbe-
wegungen verantwortlich sind, wie
das BAZL gegenüber dem «Volks-
blatt» ebenfalls bestätigt hat. Darü-
ber hinaus stellen sich Vogt und
Stierli die Frage, weshalb die AP3-
Luftrettung nicht direkt mit den Be-
schwerden konfrontiert worden sei.
Doch dass man in Balzers und in
Bern das Heu definitiv nicht auf der-
selben Bühne hat, zeigt sich auch im
neuerlichen Schreiben an das BAZL:
«Geht das BAZL davon aus, dass sich
die (gemäss BAZL-Pressesprecher
Herrn Urs Holderegger) schwierige
Situation zwischen der Heliport Bal-
zers AG und dem BAZL in absehba-
rer Zeit verbessern wird, wenn an
Stelle sach- bzw. problembezogenen
Handelns weiterhin unprofessionel-
les ‹auf den Mann spielen› prakti-
ziert wird?», heisst es da. Zur Spra-
che kommen auch die Meinungsver-
schiedenheit um die Höhe einer Lan-
detaxe, einen vom BAZL verlorenen
Rechtsstreit zu den Betriebszeiten
des Heliports und der Umstand, dass
das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kom-
munikation (UVEK) im Zuge der Auf-
sichtsbeschwerde Stierlis gegen das
BAZL betreffend Ungleichbehand-
lung, Falschaussagen, Willkür im
Amt und Nötigung nun ein Verfah-
ren eingeleitet hat – auch dieses Do-
kument liegt dem «Volksblatt» vor.
Und Stierli lässt nicht locker. Im neu-
erlichen Schreiben an das BAZL
wirft er wieder die Frage auf, inwie-
weit das «nicht nachvollziehbare
Verhalten des BAZL von der privaten
Freundschaft zwischen dem CEO
des BAZL, Herrn Christian Hegner,
und dem CEO der REGA, Herrn
Ernst Kohler, beeinflusst» sei. Genau
dies hatte René Stierli bereits im aus-
führlichen «Volksblatt»-Interview
am 6. November angedeutet: «Es ist
auffällig, dass unsere Probleme be-
treffend Stationierung des AP3-Ret-
tungshelikopters erst nach der Ein-
mietungsanfrage der REGA und un-
sere Absage an sie begonnen haben.
Dass den REGA-CEO, Ernst Kohler,
und den BAZL-CEO, Christian Heg-
ner, eine persönliche Freundschaft
verbindet, lässt das ganze schon in
einem speziell gedämpften Licht er-
scheinen», so Stierli.
Vorsorgliche Selbstanzeige
Als Reaktion auf die Pressemittei-
lung der Gemeinden Sargans und
Wartau hat die Helikopter Balzers
AG nun auch eine vorsorgliche
Selbstanzeige gestellt, die dem
«Volksblatt» ebenfalls zur Verfügung
gestellt wurde. Da der Vorwurf im
Raum steht, dass die Verantwortli-
chen ihrer Aufsichtspflicht nicht
ausreichend nachgekommen seien,
versichert die Helikopter Balzers AG,
lediglich Kenntnis von vier Reklama-
tionen zu haben. «In allen Fällen hat
die Balzers AG unmittelbar nach
Feststellung bzw. Kenntnisnahme
den Sachverhalt abgeklärt, erforder-
lichenfalls die ihr als angemessen er-
scheinenden Interventionen bei den
Piloten vorgenommen bzw. die Sach-
verhalte gegenüber den Reklamie-
renden individuell dargestellt»,
heisst es in der Selbstanzeige. Die
Verantwortlichen vertreten somit
die Auffassung, ihre Aufsichtspflicht
korrekt wahrgenommen zu haben.
Um jegliches Missverständnis auszu-
schliessen, fordern sie – rhetorisch
nicht ungeschickt – nun vom BAZL
zu prüfen, ob diese vier Fälle kor-
rekt bearbeitet worden seien. Zudem
würde man gern wissen, wie man
sich künftig verhalten soll, falls dies
nicht der Fall sein sollte. Doch all
dies dürfte schwierig werden. Wie das
BAZL auf Anfrage mitgeteilt hatte,
können Verstösse gegen festgelegte
Anflugrouten oder das Unterschrei-
ten der Mindesthöhe nur anhand von
Radardaten oder Fotoaufnahmen fest-
gemacht werden. «Das BAZL verfügt
allerdings über keine Radardaten»,
teilte das Bundesamt mit. Entspre-
chende Daten von Diensten im Inter-
net, die Flugbewegungen in Echtzeit
darstellen, seien «keine Primärdaten,
das heisst nicht valabel».
Dringender Handlungsbedarf
Offen bleibt nun vorerst die Frage,
was mit den anderen angeblichen
Verstössen ist, von denen man in
Balzers bislang keine Kenntnis ha-
ben will. Hierzu fordert die Heliport
Balzers AG das BAZL mit Frist am 27.
November auf, entsprechende Infor-
mationen bereitzustellen, um diese
einer «allfälligen nachträglichen Be-
arbeitung zukommen» lassen zu
können. Und es gibt noch eine weite-
re Forderung an das BAZL: «Sich mit
Vertretern der Heliport Balzers AG,
den Gemeinden Wartau und Sargans
sowie Vertretern der AP3 Luftret-
tung Liechtenstein AG an einen
Tisch zu setzen und einen pragmati-
schen, sachlichen Ausweg aus dieser
für alle Beteiligten unangenehmen
Situation zu erarbeiten», wie es in
dem Schreiben heisst, das auch an
politische Vertreter in Liechtenstein
versandt wurde, wie verschiedene
Landtagsabgeordnete und an das
Ministerium für Infrastruktur, Wirt-
schaft und Sport unter der Feder-
führung von Regierungschef-Stell-
vertreter Daniel Risch. Zwar besteht
zwischen Liechtenstein und der
Schweiz ein Notenaustausch beim
Flugverkehr, ein klärendes Gespräch
scheint angesichts der turbulenten
vergangenen Wochen und Monate
aber mittlerweile absolut überfällig
zu sein.
Der Streit um den Heliport in Balzers gewinnt an Fahrt. Zuletzt berichtete das «Volksblatt» am 16. November über die Beschwerden aus den Gemeinden Sargans und
Wartau. Bereits am 6. November hatte sich René Stierli in einem ausführlichen Interview gegenüber dem «Volksblatt» erklärt. (Archivfoto: hf, Faksimiles: VB)
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nst
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Heliport unter Beschuss: Fluglärm
verärgert Sarganser und Wartauer
«Ratter» Bei den Gemeinden Sargans und Wartau gehen laut einer Medienmitteilung vermehrt Reklamationen ein, dass
Hubschrauber ab der Helibasis Balzers die Flugrouten und Flughöhen nicht einhalten würden. Kontrollen sind nicht einfach.
VON HANNES MATT
Nicht
nur in Balzers, sondern
auch in den Schweizer
Nachbargemeinden Sar-
gans und Wartau sorgt der
Fluglärm von Hubschraubern für
Unruhe. «Die im Betriebsreglement
der Helibasis in Balzers defi nierten
An- und Abfl ugrouten sowie die
Flughöhen werden von den Piloten
anscheinend oft nicht eingehalten»,
monieren die beiden Schweizer
Gemeinden in einer gemeinsamen
Medienmitteilung vom Freitag. Sie
verweisen dabei auf die zahlreichen
Reklamationen aus der Bevölkerung,
welche die Gemeindeverwaltungen
seit einigen Monaten erreichen wür-
den. Damit konfrontiert, wies die
die Polizei. Stierli fügt an: «Letztlich
erfordert es nicht nur die Fairness,
sondern auch der Rechtsstaat, dass
einem Beschuldigten seine Schuld
nachgewiesen werden muss – und
nicht der Beschuldigte seine Un-
schuld zu beweisen hat.»
So weist der Heliport Balzers – wie
übrigens auch das BAZL – darauf hin,
dass Einwohner beobachtete Verfeh-
lungen direkt an die Hubschrauber-
betreiber, also der Swiss Helicopter
AG, melden sollen: Am besten mit ge-
nauer Ortsbezeichnung, Datum,
Uhrzeit, Kennzeichen und allenfalls
dem Helikoptertyp oder dessen Far-
be. Für den Wartauer Gemeindeprä-
sidenten Beat Tinner ist dies wieder-
um eine unhaltbare Situation: «Die
Betreiber der Helibasiskönnendoch
Schwerpunkt Streit um den Heliport in Balzers
null
René Stierli: «Aus der
Sicht des BAZL sind
wir das ‹Kleinbonum›»
Interview «Kleinbonum» ist
eines der vier befestigten Rö-
merlager um das Dorf der un-
beugsamen Gallier – bei der
Comicbuchserie «Asterix».
Es könnte aber auch beim
Heliport in Balzers liegen, wie
René Stierli, stellvertretender
Leiter der Helikopterbasis
Balzers verdeutlicht. Und
Rom wäre bildlich gespro-
chen dann in Bern.
VON HOLGER FRANKE
«Volksblatt»: Herr Stierli, wie Sie ge-
genüber dem «Volksblatt» kürzlich
sagten, weigern Sie sich, dem
Schweizer Bundesamt für Zivilluft-
fahrt (BAZL) weitere Unterlagen zur
Verfügung zu stellen. Dabei geht es
um die Stationierung des Rettungs-
helikopters in Balzers, die ja einige
Kritik ausgelöst hat. Haben Sie in-
zwischen schon Neuigkeiten aus
Bern erhalten, was verlangt das
BAZLnunvonIhnen?
Ungleichbehandlung der Helikopter-
basis Balzers gegenüber anderen
Luftfahrteinrichtungen im Zustän-
digkeitsbereich des BAZL darlegt.
Diese Homepage ist auf www.auf-
sichtsbeschwerde-bazl.ch für jeder-
mann frei zugänglich. Das Verhält-
nis zum BAZL ist angespannt. Der
Hauptgrund dafür liegt darin, dass
wir, im Gegensatz zu anderen Luft-
fahrteinrichtungen in dessen Zu-
ständigkeitsbereich, kritisch sind
und die BAZL-Anordnungen jeweils
hinterfragen. Dass man damit nicht
immer auf Verständnis und Good-
will stösst, liegt auf der Hand. Aus
Sicht des BAZL sind wir das «Klein-
bonum» in seinem Zuständigkeitsbe-
reich.
Das BAZL wirft Ihnen – wie Sie
schreiben – unter anderem «falsche
Anschuldigungen, Beleidigungen
und Nicht-Folgeleistungen zu Einla-
dungen zu Gesprächen» vor. Was sa-
gen Sie zu diesen happigen Vorwür-
fen, die «immerhin» von einem
Schweizer Bundesamt stammen sol-
len?
Wenn wir reklamieren, dass beim
BAZL an entscheidender Stelle Mit
führt, dann ist wohl kaum verwun-
derlich, dass sich das Verhältnis wei-
ter abkühlt.
In welcher Form hat sich das Ver-
hältnis zum BAZL nach der Statio-
nierung des Rettungshelikopters
EC135 der AP3-Luftrettung verän-
dert?
Es hat sich nicht verändert, es ist so
wie zuvor. Wir erwarten auch keine
Besserung, solange auf BAZL-Seite
dieselben Personen zuständig sind
wie bisher. Wir haben dem BAZL
zwei Mal vorgeschlagen, ein Mediati-
onsverfahren durchzuführen, mit
dem Ziel, die verfahrene Situation
am runden Tisch zu bereinigen. Un-
ser Angebot wurde beide Male abge-
lehnt mit der Begründung, man sehe
keinen Grund für ein solches Verfah-
ren. Man kann uns also nicht vor-
werfen, wir hätten nicht Hand gebo-
ten.
Wäre es nicht klüger gewesen, sich
vor der Stationierung des Rettungs-
helikopters mit den zuständigen
Stellen zu verständigen? Sie hätten
sich da vermutlich viel Ärger erspa-
renkönnen
Aus der Region II
Schokoladendiebe
in Vorarlberg
BLUDENZ Mit gefälschten Papieren
ist es Anfang Woche in Bludenz (Vor-
arlberg) einem Unbekannten gelun-
gen, mit einer Lkw-Ladung von fast
20 Tonnen Milka-Schokolade spur-
los zu verschwinden. Laut Angaben
der Vorarlberger Polizei wurde am
Montag ein Lkw-Zug mit tschechi-
schen Kennzeichen in Bludenz mit
fast 20 Tonnen Schokolade im Wert
von rund 50 000 Euro für den
Transport nach Belgien beladen. Die
süsse Fracht kam aber nie am Zielort
Belgien an, von Fahrer und Fahr-
zeug fehlen bisher jede Spur. Ermitt-
lungen haben ergeben, dass ein Spe-
diteur aus dem Tiroler Unterland
mit dem Transport beauftragt wur-
de. Dieser gab den Auftrag an eine
ungarische Firma weiter und diese
wiederum an eine tschechische. Ein
Unbekannter wies sich gegenüber
dem ungarischen Spediteur als Mit-
arbeiter der tschechischen Firma
aus und konnte schliesslich in Blu-
denz die Ware für Belgien überneh-
men. Wie sich herausstellte, waren
die Kennzeichen des Sattelanhän-
gers als gestohlen gemeldet, auch
die Kennzeichen der Zugmaschine
stimmten nicht mit den Papieren
überein. Bei den vorgelegten Doku-
menten handle es sich offensichtlich
um Totalfälschungen, zeigt sich die
Polizei überzeugt. (apa/sda)