Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

FREITAG 
22. NOVEMBER 2019 | null 
Aus der Regierung 
Grundversicherung: 
Kostenziel 2020 bei 
plus 2 Prozent 
VADUZ Die Regierung hat die Verord- 
nung über das Kostenziel in der obli- 
gatorischen Krankenpflegeversiche- 
rung für das Jahr 2020 bereits am 
Dienstag genehmigt. Das teilte das 
Ministerium für Gesellschaft am 
Donnerstag mit. Das Kostenziel wird 
jeweils Ende November für das Fol- 
gejahr festgelegt. Für 2020 liegt es 
für die Gesamtheit der Leistungser- 
bringer bei plus 2 Prozent, so das Mi- 
nisterium.   (red/ikr) 
Aus der Region I 
Regierung will 
den 100-Millionen- 
Klimafonds nicht 
ST. GALLEN Die SP-Grüne-Fraktion 
des St. Galler Kantonsrats hat in einer 
Motion einen Klimafonds vorgeschla- 
gen, dotiert mit 100 Millionen Fran- 
ken. Die St. Galler Regierung lehnt 
die Idee aus finanz- und energiepoli- 
tischen Gründen ab. Die SP-Grüne- 
Fraktion will die Mittel aus dem Kli- 
mafonds für den Ersatz von fossilen 
Heizanlagen, die Gewinnung von er- 
neuerbaren Energien sowie für ge- 
zielte Massnahmen zur Reduktion 
des Energieverbrauchs einsetzen. 
«Bis anhin war die Förderung be- 
scheidener Natur – angesichts der 
drohenden Folgen der Klimakatas- 
trophe», schreibt die Fraktion. Der 
Umstieg auf klimaschonende Techni- 
ken müsse deutlich beschleunigt 
werden, dafür brauche es mehr Mit- 
tel. Der Fonds soll aus dem besonde- 
ren Eigenkapital des Kantons geäuf- 
net werden. Aktuell gibt es dort 264 
Millionen Franken. Der Kanton ver- 
füge insgesamt – besonderes und frei- 
es Eigenkapital – über Mittel von über 
1 Milliarde Franken. Die Regierung 
will keinen Klimafonds. Sie rechnet 
in ihrer Stellungnahme vor: Für die 
Energieförderung stehe in den Jah- 
ren bis 2023 mit aktuellen und ge- 
planten Krediten von Kanton und 
Bund mehr als 120 Millionen Franken 
zur Verfügung. Es sei zwar möglich, 
dass mit zusätzlichen Mitteln die Re- 
duktion der CO2-Emissionen der Ge- 
bäude weiter beschleunigt werde, da 
energetische Gebäudemodernisie- 
rungen kostenintensiv seien. Kanto- 
nale Mittel in erheblichem Umfang zu 
sprechen, die keine Globalbeiträge 
des Bundes auslösten, sei nicht ange- 
zeigt. Es sei vorgesehen, die Mittel 
auch für die Finanzierung der Steuer- 
reform einzusetzen.   (sda) 
Heliport Balzers: Vorwürfe, Aufruf 
zum Dialog und eine Selbstanzeige 
Konfrontation Die Wogen um den Heliport Balzers schlagen höher. Nach «Volksblatt»-Recherchen fühlen sich die Verant- 
wortlichen in der Annahme bestärkt, von Schweizer Behörden ungerecht behandelt zu werden – und gehen in die Offensive. 
VON HOLGER FRANKE 
«Wieso 
wurden der 
Heliport Balzers 
AG die «mehr als 
ein Dutzend» Re- 
klamationen bzw. Beschwerden, 
welche beim BAZL eingegangen 
sind, nicht zur Kenntnis gebracht 
bzw. zur Abklärung und Bearbei- 
tung weitergeleitet?», heisst es in 
einem Brief an das Schweizer Bun- 
desamt für Zivilluftfahrt (BAZL), der 
dem «Volksblatt» von der Heliport 
Balzers AG zur Verfügung gestellt 
wurde. Nachdem sich die Gemein- 
den Wartau und Sargans vergangene 
Woche in einer Mitteilung über den 
anscheinend vom Heliport Balzers 
ausgehenden Fluglärm beschwert 
und sich in Folge an das Bundesamt 
für Zivilluftfahrt (BAZL) gewandt 
hatten, wollte das «Volksblatt» vom 
BAZL wissen, wie viele Beschwerden 
in Bern eingegangen seien. Die Ant- 
wort war prompt erfolgt. «Das BAZL 
hat während des vergangenen Jahres 
mehr als ein Dutzend Beschwerden 
aus der Bevölkerung (Private und 
Gemeinden) erhalten. Diese betref- 
fend mehrheitlich den Einsatz des 
neuen AP3-Rettungshelikopters. 
Davon ausgenommen sind Doppel- 
oder Mehrfachbeschwerden», teilte 
das BAZL schriftlich mit. 
Keine Kenntnis über weitere Vorfälle 
Nun könnte man darüber philoso- 
phieren, ob «mehr als ein Dutzend» 
Beschwerden, also im Schnitt rund 
eine Beschwerde pro Monat, aus 
Sicht von betroffenen Anwohnern 
und aus Sicht von auf Hilfe warten- 
den Menschen, für die möglicher- 
weise jede Sekunde gezählt hat, nun 
übermässig viel ist, oder nicht. Doch 
das ist nicht der springende Punkt 
für die Verantwortlichen David Vogt 
und René Stierli in Balzers. Sie stel- 
len in dem Schreiben an das BAZL 
klar, nur Kenntnis von insgesamt 
drei schriftlichen Reklamationen zu 
haben. Sowie einer weiteren selbst 
getätigten Feststellung, die pikan- 
terweise einen Helikopter des Bun- 
desamtes für Zivilluftfahrt selbst be- 
treffen soll. Ein Vorgang, den Stierli 
selbst dokumentiert hat – seine Auf- 
zeichnungen liegen dem «Volks- 
blatt» ebenfalls vor. «Von irgendwel- 
chen weiteren, offenbar beim BAZL 
eingegangenen Reklamationen und/ 
oder Beschwerden hatte die Heli- 
port Balzers AG bis zum Eingang des 
E-Mails des ‹Volksblatts›, vom 
19.11.2019, 17:50 Uhr, keine konkre- 
ten Kenntnisse, sondern lediglich 
solche, welche den Medien ent- 
stammten», heisst es nun in dem 
Schreiben an das BAZL. 
Druck auf das BAZL nimmt zu 
Darin werfen die Verantwortlichen 
des Heliports noch weitere – nach 
jetzigem Kenntnisstand durchaus 
nachvollziehbare – Fragen auf. Denn 
wenn das BAZL Kenntnis von weite- 
ren Beschwerden hat, stellt sich die 
Frage nach dem Warum, zumal die 
Betreiber des Heliports rechtlich be- 
trachtet tatsächlich für die Flugbe- 
wegungen verantwortlich sind, wie 
das BAZL gegenüber dem «Volks- 
blatt» ebenfalls bestätigt hat. Darü- 
ber hinaus stellen sich Vogt und 
Stierli die Frage, weshalb die AP3- 
Luftrettung nicht direkt mit den Be- 
schwerden konfrontiert worden sei. 
Doch dass man in Balzers und in 
Bern das Heu definitiv nicht auf der- 
selben Bühne hat, zeigt sich auch im 
neuerlichen Schreiben an das BAZL: 
«Geht das BAZL davon aus, dass sich 
die (gemäss BAZL-Pressesprecher 
Herrn Urs Holderegger) schwierige 
Situation zwischen der Heliport Bal- 
zers AG und dem BAZL in absehba- 
rer Zeit verbessern wird, wenn an 
Stelle sach- bzw. problembezogenen 
Handelns weiterhin unprofessionel- 
les ‹auf den Mann spielen› prakti- 
ziert wird?», heisst es da. Zur Spra- 
che kommen auch die Meinungsver- 
schiedenheit um die Höhe einer Lan- 
detaxe, einen vom BAZL verlorenen 
Rechtsstreit zu den Betriebszeiten 
des Heliports und der Umstand, dass 
das Eidgenössische Departement für 
Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- 
munikation (UVEK) im Zuge der Auf- 
sichtsbeschwerde Stierlis gegen das 
BAZL betreffend Ungleichbehand- 
lung, Falschaussagen, Willkür im 
Amt und Nötigung nun ein Verfah- 
ren eingeleitet hat – auch dieses Do- 
kument liegt dem «Volksblatt» vor. 
Und Stierli lässt nicht locker. Im neu- 
erlichen Schreiben an das BAZL 
wirft er wieder die Frage auf, inwie- 
weit das «nicht nachvollziehbare 
Verhalten des BAZL von der privaten 
Freundschaft zwischen dem CEO 
des BAZL, Herrn Christian Hegner, 
und dem CEO der REGA, Herrn 
Ernst Kohler, beeinflusst» sei. Genau 
dies hatte René Stierli bereits im aus- 
führlichen «Volksblatt»-Interview 
am 6. November angedeutet: «Es ist 
auffällig, dass unsere Probleme be- 
treffend Stationierung des AP3-Ret- 
tungshelikopters erst nach der Ein- 
mietungsanfrage der REGA und un- 
sere Absage an sie begonnen haben. 
Dass den REGA-CEO, Ernst Kohler, 
und den BAZL-CEO, Christian Heg- 
ner, eine persönliche Freundschaft 
verbindet, lässt das ganze schon in 
einem speziell gedämpften Licht er- 
scheinen», so Stierli. 
Vorsorgliche Selbstanzeige 
Als Reaktion auf die Pressemittei- 
lung der Gemeinden Sargans und 
Wartau hat die Helikopter Balzers 
AG nun auch eine vorsorgliche 
Selbstanzeige gestellt, die dem 
«Volksblatt» ebenfalls zur Verfügung 
gestellt wurde. Da der Vorwurf im 
Raum steht, dass die Verantwortli- 
chen ihrer Aufsichtspflicht nicht 
ausreichend nachgekommen seien, 
versichert die Helikopter Balzers AG, 
lediglich Kenntnis von vier Reklama- 
tionen zu haben. «In allen Fällen hat 
die Balzers AG unmittelbar nach 
Feststellung bzw. Kenntnisnahme 
den Sachverhalt abgeklärt, erforder- 
lichenfalls die ihr als angemessen er- 
scheinenden Interventionen bei den 
Piloten vorgenommen bzw. die Sach- 
verhalte gegenüber den Reklamie- 
renden individuell dargestellt», 
heisst es in der Selbstanzeige. Die 
Verantwortlichen vertreten somit 
die Auffassung, ihre Aufsichtspflicht 
korrekt wahrgenommen zu haben. 
Um jegliches Missverständnis auszu- 
schliessen, fordern sie – rhetorisch 
nicht ungeschickt – nun vom BAZL 
zu prüfen, ob diese vier Fälle kor- 
rekt bearbeitet worden seien. Zudem 
würde man gern wissen, wie man 
sich künftig verhalten soll, falls dies 
nicht der Fall sein sollte. Doch all 
 dies dürfte schwierig werden. Wie das 
BAZL auf Anfrage mitgeteilt hatte, 
können Verstösse gegen festgelegte 
Anflugrouten oder das Unterschrei- 
ten der Mindesthöhe nur anhand von 
Radardaten oder Fotoaufnahmen fest- 
gemacht werden. «Das BAZL verfügt 
allerdings über keine Radardaten», 
teilte das Bundesamt mit. Entspre- 
chende Daten von Diensten im Inter- 
net, die Flugbewegungen in Echtzeit 
darstellen, seien «keine Primärdaten, 
das heisst nicht valabel». 
Dringender Handlungsbedarf 
Offen bleibt nun vorerst die Frage, 
was mit den anderen angeblichen 
Verstössen ist, von denen man in 
Balzers bislang keine Kenntnis ha- 
ben will. Hierzu fordert die Heliport 
Balzers AG das BAZL mit Frist am 27. 
November auf, entsprechende Infor- 
mationen bereitzustellen, um diese 
einer «allfälligen nachträglichen Be- 
arbeitung zukommen» lassen zu 
können. Und es gibt noch eine weite- 
re Forderung an das BAZL: «Sich mit 
Vertretern der Heliport Balzers AG, 
den Gemeinden Wartau und Sargans 
sowie Vertretern der AP3 Luftret- 
tung Liechtenstein AG an einen 
Tisch zu setzen und einen pragmati- 
schen, sachlichen Ausweg aus dieser 
für alle Beteiligten unangenehmen 
Situation zu erarbeiten», wie es in 
dem Schreiben heisst, das auch an 
politische Vertreter in Liechtenstein 
versandt wurde, wie verschiedene 
Landtagsabgeordnete und an das 
Ministerium für Infrastruktur, Wirt- 
schaft und Sport unter der Feder- 
führung von Regierungschef-Stell- 
vertreter Daniel Risch. Zwar besteht 
zwischen Liechtenstein und der 
Schweiz ein Notenaustausch beim 
Flugverkehr, ein klärendes Gespräch 
scheint angesichts der turbulenten 
vergangenen Wochen und Monate 
aber mittlerweile absolut überfällig 
zu sein. 
Der Streit um den Heliport in Balzers gewinnt an Fahrt. Zuletzt berichtete das «Volksblatt» am 16. November über die Beschwerden aus den Gemeinden Sargans und 
Wartau. Bereits am 6. November hatte sich René Stierli in einem ausführlichen Interview gegenüber dem «Volksblatt» erklärt. (Archivfoto: hf, Faksimiles: VB) 
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Heliport unter Beschuss: Fluglärm 
verärgert Sarganser und Wartauer 
«Ratter» Bei den Gemeinden Sargans und Wartau gehen laut einer Medienmitteilung vermehrt Reklamationen ein, dass 
Hubschrauber ab der Helibasis Balzers die Flugrouten und Flughöhen nicht einhalten würden. Kontrollen sind nicht einfach. 
VON HANNES MATT 
Nicht 
nur in Balzers, sondern 
auch in den Schweizer 
Nachbargemeinden Sar- 
gans und Wartau sorgt der 
Fluglärm von Hubschraubern für 
Unruhe. «Die im Betriebsreglement 
der Helibasis in Balzers defi nierten 
An- und Abfl ugrouten sowie die 
Flughöhen werden von den Piloten 
anscheinend oft nicht eingehalten», 
monieren die beiden Schweizer 
Gemeinden in einer gemeinsamen 
Medienmitteilung vom Freitag. Sie 
verweisen dabei auf die zahlreichen 
Reklamationen aus der Bevölkerung, 
welche die Gemeindeverwaltungen 
seit einigen Monaten erreichen wür- 
den. Damit konfrontiert, wies die 
die Polizei. Stierli fügt an: «Letztlich 
erfordert es nicht nur die Fairness, 
sondern auch der Rechtsstaat, dass 
einem Beschuldigten seine Schuld 
nachgewiesen werden muss – und 
nicht der Beschuldigte seine Un- 
schuld zu beweisen hat.» 
So weist der Heliport Balzers – wie 
übrigens auch das BAZL – darauf hin, 
dass Einwohner beobachtete Verfeh- 
lungen direkt an die Hubschrauber- 
betreiber, also der Swiss Helicopter 
AG, melden sollen: Am besten mit ge- 
nauer Ortsbezeichnung, Datum, 
Uhrzeit, Kennzeichen und allenfalls 
dem Helikoptertyp oder dessen Far- 
be. Für den Wartauer Gemeindeprä- 
sidenten Beat Tinner ist dies wieder- 
um eine unhaltbare Situation: «Die 
Betreiber der Helibasiskönnendoch 
Schwerpunkt Streit um den Heliport in Balzers 
null 
René Stierli: «Aus der 
Sicht des BAZL sind 
wir das ‹Kleinbonum›» 
Interview «Kleinbonum» ist 
eines der vier befestigten Rö- 
merlager um das Dorf der un- 
beugsamen Gallier – bei der 
Comicbuchserie «Asterix». 
Es könnte aber auch beim 
Heliport in Balzers liegen, wie 
René Stierli, stellvertretender 
Leiter der Helikopterbasis 
Balzers verdeutlicht. Und 
Rom wäre bildlich gespro- 
chen dann in Bern. 
VON HOLGER FRANKE 
«Volksblatt»: Herr Stierli, wie Sie ge- 
genüber dem «Volksblatt» kürzlich 
sagten, weigern Sie sich, dem 
Schweizer Bundesamt für Zivilluft- 
fahrt (BAZL) weitere Unterlagen zur 
Verfügung zu stellen. Dabei geht es 
um die Stationierung des Rettungs- 
helikopters in Balzers, die ja einige 
Kritik ausgelöst hat. Haben Sie in- 
zwischen schon Neuigkeiten aus 
Bern erhalten, was verlangt das 
BAZLnunvonIhnen? 
Ungleichbehandlung der Helikopter- 
basis Balzers gegenüber anderen 
Luftfahrteinrichtungen im Zustän- 
digkeitsbereich des BAZL darlegt. 
Diese Homepage ist auf www.auf- 
sichtsbeschwerde-bazl.ch für jeder- 
mann frei zugänglich. Das Verhält- 
nis zum BAZL ist angespannt. Der 
Hauptgrund dafür liegt darin, dass 
wir, im Gegensatz zu anderen Luft- 
fahrteinrichtungen in dessen Zu- 
ständigkeitsbereich, kritisch sind 
und die BAZL-Anordnungen jeweils 
hinterfragen. Dass man damit nicht 
immer auf Verständnis und Good- 
will stösst, liegt auf der Hand. Aus 
Sicht des BAZL sind wir das «Klein- 
bonum» in seinem Zuständigkeitsbe- 
reich. 
Das BAZL wirft Ihnen – wie Sie 
schreiben – unter anderem «falsche 
Anschuldigungen, Beleidigungen 
und Nicht-Folgeleistungen zu Einla- 
dungen zu Gesprächen» vor. Was sa- 
gen Sie zu diesen happigen Vorwür- 
fen, die «immerhin» von einem 
Schweizer Bundesamt stammen sol- 
len? 
Wenn wir reklamieren, dass beim 
BAZL an entscheidender Stelle Mit 
führt, dann ist wohl kaum verwun- 
derlich, dass sich das Verhältnis wei- 
ter abkühlt. 
In welcher Form hat sich das Ver- 
hältnis zum BAZL nach der Statio- 
nierung des Rettungshelikopters 
EC135 der AP3-Luftrettung verän- 
dert? 
Es hat sich nicht verändert, es ist so 
wie zuvor. Wir erwarten auch keine 
Besserung, solange auf BAZL-Seite 
dieselben Personen zuständig sind 
wie bisher. Wir haben dem BAZL 
zwei Mal vorgeschlagen, ein Mediati- 
onsverfahren durchzuführen, mit 
dem Ziel, die verfahrene Situation 
am runden Tisch zu bereinigen. Un- 
ser Angebot wurde beide Male abge- 
lehnt mit der Begründung, man sehe 
keinen Grund für ein solches Verfah- 
ren. Man kann uns also nicht vor- 
werfen, wir hätten nicht Hand gebo- 
ten. 
Wäre es nicht klüger gewesen, sich 
vor der Stationierung des Rettungs- 
helikopters mit den zuständigen 
Stellen zu verständigen? Sie hätten 
sich da vermutlich viel Ärger erspa- 
renkönnen 
Aus der Region II 
Schokoladendiebe 
in Vorarlberg 
BLUDENZ Mit gefälschten Papieren 
ist es Anfang Woche in Bludenz (Vor- 
arlberg) einem Unbekannten gelun- 
gen, mit einer Lkw-Ladung von fast 
20 Tonnen Milka-Schokolade spur- 
los zu verschwinden. Laut Angaben 
der Vorarlberger Polizei wurde am 
Montag ein Lkw-Zug mit tschechi- 
schen Kennzeichen in Bludenz mit 
fast 20 Tonnen Schokolade im Wert 
von rund 50 000 Euro für den 
Transport nach Belgien beladen. Die 
süsse Fracht kam aber nie am Zielort 
Belgien an, von Fahrer und Fahr- 
zeug fehlen bisher jede Spur. Ermitt- 
lungen haben ergeben, dass ein Spe- 
diteur aus dem Tiroler Unterland 
mit dem Transport beauftragt wur- 
de. Dieser gab den Auftrag an eine 
ungarische Firma weiter und diese 
wiederum an eine tschechische. Ein 
Unbekannter wies sich gegenüber 
dem ungarischen Spediteur als Mit- 
arbeiter der tschechischen Firma 
aus und konnte schliesslich in Blu- 
denz die Ware für Belgien überneh- 
men. Wie sich herausstellte, waren 
die Kennzeichen des Sattelanhän- 
gers als gestohlen gemeldet, auch 
die Kennzeichen der Zugmaschine 
stimmten nicht mit den Papieren 
überein. Bei den vorgelegten Doku- 
menten handle es sich offensichtlich 
um Totalfälschungen, zeigt sich die 
Polizei überzeugt.   (apa/sda)
	        

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