DONNERSTAG
21. NOVEMBER
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Gemeinde Vaduz
100-Franken-
Gutschein für
jeden Haushalt
VADUZ Das Jahr neigt sich dem Ende
zu. Der Gemeinderat schenkt deshalb
jedem Vaduzer Haushalt in Form ei-
ner Weihnachtsaktion zur Einstim-
mung auf die feierliche Jahreszeit «Er-
lebe Vaduz»-Gutscheine im Wert von
100 Franken, wie sie am Mittwoch
mitteilte. «Der Gemeinderat hat ent-
schieden, diese Aktion auch dieses
Jahr durchzuführen. Die Gutscheine
können in über 60 Vaduzer Geschäf-
ten, Gewerbebetrieben und Restau-
rants eingelöst werden. Anfang De-
zember erhält jeder Haushalt eine
Weihnachtskarte, mit der man die
Gutscheine beim Empfang im Rathaus
abholen kann», wird Bürgermeister
Manfred Bischof in der Presseaussen-
dung zitiert. Derselbe Betrag von
300 000 Franken soll demnach in
Form einer Unterstützung an fünf ver-
schiedene Institutionen gespendet
werden. Unterstützt werden das Rotes
Kreuz, die Caritas, die Pfarrei-Caritas,
die hiesige Hospizbewegung und das
Hospiz im Werdenberg. (red/pd)
Bis zu 150 Franken
Vaduz belohnt
sportliche Menschen
VADUZ Die Gemeinde Vaduz will das
Gesundheitsbewusstsein der Bevöl-
kerung fördern und zu mehr Sport
motivieren. Der Gemeinderat hat
deshalb in seiner Sitzung vom 5. No-
vember einstimmig beschlossen, die
Aktion «Bewegte Jugend» auf die ge-
samte Bevölkerung auszuweiten.
Laut dem Protokoll können ab dem
1. Januar 2020 alle Vaduzer Einwoh-
ner bei der Gemeinde eine Rücker-
stattung von Mitgliederbeiträgen für
Sportvereine, Kurse, Fitnessstudios
oder Saisonkarten beantragen. So
kann man bis zu 150 Franken jähr-
lich sparen. Die Gemeinde wolle da-
durch das Gesundheitsbewusstsein
der Bevölkerung fördern und zu
mehr körperlicher Aktivität motivie-
ren. Unterstützt werden laut Proto-
koll jedoch nur Dienstleistungen aus
Liechtenstein. Bereits 2005 startete
gemäss Sitzungsprotokoll die Aktion
«Bewegte Jugend». Die Gemeinde Va-
duz wollte damit die sportlichen Ak-
tivitäten der Jugendlichen unterstüt-
zen. Immer mehr Familien mit Kin-
dern und Jugendlichen fanden Inter-
esse an der Aktion. In den vergange-
nen drei Jahren wurden laut dem
Protokoll zwischen 30 000 und
40 000 Franken an Kinder und Ju-
gendliche in Vaduz ausbezahlt. Dies
entspreche 250 Anträgen pro Jahr.
Neu wird diese Aktion der gesamten
Bevölkerung unter dem Namen «Va-
duz bewegt» angeboten. Die Voraus-
setzungen für die neue Förderung
konnten gemäss Protokoll bis auf
kleine Anpassungen von der bisheri-
gen Aktion übernommen werden.
Der Vaduzer Gemeinderat budge-
tierte für das kommende Jahr für die
Aktion 200 000 Franken. (am)
Mitarbeiter der Fachhochschule OST
Sie werden weiter in Liechtenstein besteuert
VADUZ/ST. GALLEN Die Steuerverwal-
tung und das Staatssekretariat für
internationale Finanzfragen (SIF)
haben eine Verständigungsvereinba-
rung betreffend der Aufnahme der
«OST – Ostschweizer Fachhochschu-
le» in die Liste der öffentlich-rechtli-
chen Institutionen mit gemeinsamer
Beteiligung unterzeichnet. Das teilte
die Regierung am Mittwoch in einer
Aussendung mit. Damit werden Mit-
arbeitende mit Ansässigkeit in Liech-
tenstein, die ihren Arbeitsplatz bei
der neuen OST haben, weiterhin
ausschliesslich in Liechtenstein be-
steuert. Die Verständigung sei erfor-
derlich gewesen, da im Rahmen der
Neustrukturierung des Hochschul-
wesens im Kanton St. Gallen die In-
terstaatliche Hochschule für Tech-
nik Buchs (NTB), die Hochschule für
Technik Rapperswil (HSR) und die
Hochschule für Angewandte Wissen-
schaften St. Gallen (FHS) zu einer
einzigen Institution als OST – Ost-
schweizer Fachhochschule zusam-
mengeführt werden. Liechtenstein
hat hierzu eine Vereinbarung mit
den Kantonen St. Gallen, Schwyz,
Glarus, Appenzell Ausserrhoden,
Appenzell Innerrhoden und Thur-
gau abgeschlossen. Diese regelt ne-
ben der Trägerschaft unter anderem
auch die Organisation, den Leis-
tungsauftrag und die Finanzierung
der OST. Die Verständigungsverein-
barung gilt ab 1. Januar 2020 und
schliesse damit nahtlos an die Rege-
lung betreffend NTB an, heisst es in
der Aussendung. (ikr/red)
Der Hauptsitz der Fachhochschule OST in St. Gallen, der u.a. das NTB angehört. (Foto: ZVG)
Telecom Liechtenstein
Mail- und Webserver
ausgefallen
VADUZ Seit 17.30 Uhr hatten die Mail-
und Webserver der Telecom Liech-
tenstein am Mittwoch mit Problemen
zu kämpfen, die jedoch noch am spä-
ten Abend wieder behoben werden
konnten. Um 22.30 Uhr liefen die Ser-
ver schliesslich wieder an. Die Tech-
niker hätten seit Beginn der Störung
mit Hochdruck an deren Behebung
gearbeitet, erklärt Pressesprecher Pi-
rol Bont. Aufgrund der technischen
Schwierigkeiten konnten Kunden der
E-mail- und Web-Angebote der Tele-
com die Services zwischen 17.30 Uhr
und 22.30 Uhr nicht mehr nutzen.
Betroffen waren beispielsweise Adon-
und Powersurf-Adressen. Auch die
Webseite des Unternehmens war
nicht mehr zu erreichen. «Wir möch-
ten unsere Kunden für die dadurch
entstandenen Unannehmlichkeiten
ausdrücklich um Entschuldigung bit-
ten», unterstreicht Bont im Namen
der Telecom. (red/pd)
Zwei Schuldsprüche trotz sturem
Schweigen des Belastungszeugen
Justiz Die gestrige Verhandlung am Kriminalgericht über einen Schweizer Kokain-Dealer und einen mutmasslichen Drogen-
zulieferer aus Albanien gab Anlass zum Stirnrunzeln – insbesondere das beharrliche Schweigen eines Belastungszeugen.
VON HANNES MATT
Laut
Anklage soll der 65-jäh-
rige Schweizer (genannt der
«Schaaner») ab Herbst 2017
in Schaan mindestens 1,2 Ki-
logramm Kokain vertickt haben. Er
zeigte sich grundsätzlich geständig
– obschon es vor dem Kriminalge-
richt zu Diff erenzen wegen der ver-
kauften Drogenmenge gegeben hat-
te. So waren bei der neunstündigen
Verhandlung gleich mehrere seiner
ehemaligen «Kunden» als Zeugen ge-
laden. Einige folgten der Einladung –
andere wurden wegen Fehlbleibens
kurzerhand von der Polizei abgeholt
und nach Vaduz ins Gerichtsgebäu-
de chauffi ert. Schlussendlich liess
sich das Gericht überzeugen, dass
der Erstangeklagte «nur» mindes-
tens rund 800 Gramm unters Volk
gebracht habe – jedoch von bester
Güte und für gerade einmal 100
Franken das Gramm. So sah sich
der «Schaaner», der selbst tief im
Drogensumpf gesteckt und entspre-
chende Menge konsumiert hatte, als
guter Samariter: Der 65-Jährige habe
seine Drogen extra nicht gestreckt,
sie ohne grossen Gewinn einzig an
«Endverbraucher» weiterverkauft
und dabei noch sein letztes Geld in
den Kauf von mehr hochwertigem
Kokain gesteckt. Um seinen Kun-
den eben etwas Gutes zu tun und
auch weil er heute
noch mit schweren
gesundheitlichen
Probleme zu kämp-
fen und sich ein-
sam gefühlt habe.
Angefangen habe
das Ganze im ehe-
maligen Hotel Post in Schaan, das
vergangenes Jahr abgerissen wurde.
«Das ‹Pöstle› war als allgemeiner
Drogenumschlagsplatz bekannt»,
berichtete der «Schaaner». «Alle
wussten es.» Dort habe er auch seine
Connection getroff en und sich über
Drogengeschäfte ausgetauscht.
Kokain im Sessel versteckt
So musste sich neben dem «Schaa-
ner» auch ein Albaner – ein ehemali-
ger Bodyguard eines albanischen
Spitzenpolitikers und Sportlehrer –
vor Gericht verantworten. Er soll
zwar nicht als direkter Zulieferer des
65-jährigen Schweizers agiert haben,
laut Anklage habe er aber den Kon-
takt des «Schaaners» beliefert. Der
Zweitangeklagte wies mithilfe eines
Dolmetschers jegliche Schuld von
sich: «Mit Drogenhandel und Kokain
habe ich gar nichts am Hut.» Die Be-
weise besagten je-
doch das Gegenteil:
So wurden unter
anderem seine
DNA-Spuren an
mehreren Kokain-
päckchen festge-
stellt, die in einem
Sessel versteckt in der Buchser Woh-
nung des Kontaktmanns des «Schaa-
ners» entdeckt worden waren. Dort
hatte der beschuldigte Albaner eine
Zeit lang gewohnt. Der Kontaktmann,
der ebenfalls aus Albanien stammt,
hatte den Namen seines Lieferanten
zwar immer für sich behalten, doch
sprachen gleich mehrere Hinweise
für eine Mitwirkung des Zweitange-
klagten bei den Drogengeschäften.
Ein Zeuge bleibt stumm
Sehr verdächtig schien auch, dass
der als Zeuge geladene Kontakt-
mann sich vor Gericht nicht zu sei-
nen früheren Angaben bei der poli-
zeilichen Vernehmung äussern woll-
te. Da ihm das Recht nicht zustand,
die Aussage zu verweigern, drohte
ihm der Richter mit Beugehaft – ei-
ner Massnahme zur Erzwingung ei-
ner Zeugenaussage. Der bereits ver-
urteilte Albaner blieb jedoch weiter
stumm. So muss er neben seiner
langjährigen Gefängnisstrafe, noch
zusätzliche sechs Wochen wegen
Aussageverweigerung absitzen.
Steckt eine Mafia dahinter?
Doch warum das Schweigen? «Beim
Zeugen war eine massive Angst spür-
bar», suchte die Staatsanwältin eine
Antwort. Zuvor hatte auch der
«Schaaner» darauf hingewiesen, wie
gefährlich Aussagen gegen die «Alba-
ner-Mafia» sein könn-
ten. Er hatte angege-
ben, den Zweitange-
klagten nicht zu ken-
nen. «Sie können mir
glauben. Das ist so»,
ergänzte der Dealer.
«Angst vor den Alba-
nern habe ich keine – dann doch viel
eher vor meinem kranken Herzen.»
Er vermutete, dass sein Kokain eher
aus Basel stammt. «So gutes Kokain
gibt es in Albanien nicht – oder, Herr
Richter?» Der Gerichtsvorsitzende
konnte darüber nur lachen: «Das
kann ich Ihnen beim besten Willen
nicht sagen.»
Nachdem der Gerichtssenat weitere
Zeugen und ein vertieftes DNA-Gut-
achten als weiteres Beweismittel
der Verteidigung abgelehnt hatte,
standen die Plädoyers auf dem Pro-
gramm: Die Staatsanwältin wies auf
die grosse Menge des gehandelten
Rauschgifts und die zahlreichen In-
dizien, die auch den Zweitangeklag-
ten in diesem «Delta an Kokainliefe-
rungen» belasten würden. Der Ver-
teidiger des «Schaaners» rief noch-
mals die schwierige Vergangenheit
des 65-Jährigen in Erinnerung.
Ebenso pochte er erfolgreich auf ei-
ne Verringerung der in der Anklage
festgelegten Drogenmenge. Und der
Anwalt des Zweitangeklagten be-
tonte wiederum die Unschuld und
Unbescholtenheit seines Mandan-
ten und wies auf dessen in Justiz-
kreisen angesehenen Familie in Al-
banien hin.
Kein Zweifel an Schuld
Schlussendlich sprach der fünfköpfi-
ge Senat des Kriminalgerichts beide
Angeklagen schuldig. Für den bereits
mehrfach vorbestraften «Schaaner»
gab es eine laut Richter «empfindli-
che», fünfjährige Gefängnisstrafe
und eine Busse in Höhe von 5000
Franken für dessen Kokain-Eigen-
konsum. Der Albaner muss für drei
Jahre hinter Gitter. In beiden Fällen
wären bis zu 20 Jahre möglich gewe-
sen. «Es gibt auch beim Zweitange-
klagten nicht den geringsten Zweifel
an dessen Schuld», begründete der
Vorsitzende Richter mit Verweis auf
die gefundenen DNA-Spuren an der
Verknotung der Drogenpäckchen, an
mehreren Gummihandschuhen so-
wie weiteren Plastiksäckchen. Er
fasste zusammen: «Die Aussagen des
Kontaktmanns und
die Spuren passen
gleich mehrfach zu-
sammen.» Nach der
Urteilsverkündung
wurden die Verur-
teilten zurück ins
Gefängnis eskortiert
– dort sitzen sie schon länger in Un-
tersuchungshaft ein. Ein Trost für
die Drogenhändler: Diese Zeit wird
ihnen an die Strafe angerechnet. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwei Drogendealer wurden für länger aus dem Verkehr gezogen. (Symbolfoto: SSI)
«Das ‹Pöstle› war als
allgemeiner Drogenum-
schlagsplatz bekannt.»
DER «SCHAANER»
KOKAIN-DEALER
«Gegen die Albaner-
Mafi a aussagen, kann
gefährlich sein.»
DER «SCHAANER» KOKAIN-DEALER