MITTWOCH
13. NOVEMBER 2019 | null
Casinoland
Lügenbeitrag im
Schweizer Fernsehen
In der vorletzten Woche hat das
Schweizer Fernsehen in der Sen-
dung «Schweiz Aktuell» einen Bei-
trag gebracht, dass wegen der Casi-
nos in Liechtenstein das Casino Bad
Ragaz 10 Personen entlassen muss-
te. Für die Beteiligten sicher nicht
lustig, aber sie kommen sicher in
der Nähe wieder unter. Was das
SRF aber verschwiegen hatte, ist,
dass das Casino Bad Ragaz am Casi-
no in Ruggell zu einem Drittel be-
teiligt ist. Da diese etwa 120 Perso-
nen beschäftigen, haben sie also da
anteilsmässig wieder 40 Leute ein-
gestellt. Das Vorgehen zeugt nicht
von solidem Vorgehen des Journa-
lismus. Bin gespannt, was sie wie-
der über das Casino in Triesen
bringen, das gehört ja auch in die-
sen Club. Wieso lassen sich die ver-
antwortlichen Stellen in unserem
Land dies gefallen und verlangen
nicht eine Richtigstellung des Be-
richtes im selben Sender zur glei-
chen Zeit. Zur Klarstellung, ich hät-
te diese Casinos im Land nie zuge-
lassen. Es bringt uns rufmässig in
die untere Schublade. Schade, ist es
das Geld wert?
Sigmund Elkuch,
St. Florinsgasse 18, Vaduz
Demografie
Altersarmut –
Rente mit 67?
Baby-Boom-Kinder kommen ins
Rentenalter. Die demografische Ent-
wicklung zeigt, dass wir immer
mehr – auch rüstige – Senioren ha-
ben werden. Das ist erfreulich. We-
niger erfreulich: Die Zahl der Ren-
tenbezüger wird sich erhöhen.
Also warum auch nicht eine Erhö-
hung des Rentenalters von 65 auf
67 Jahre? Aber: Sind auch Arbeitge-
ber bereit, Mitarbeiter bis 67 zu be-
schäftigen? Wenn nicht, was ge-
schieht mit den Arbeitnehmern in
den zwei Jahren von 65 bis 67?
(Rentenalter: Jahrgang 1958 und
jünger für Mann und Frau 65 Jahre).
Ja, es besteht die Möglichkeit, frü-
her ins Rente zu gehen, bedeutet
aber Renteneinbusse, in welcher
Höhe, hängt von den Jahren ab.
Wer seinen Job bereits mit «50+»
oder gar noch früher verliert, hat
kaum eine Chance auf einen neuen
Job. Man ist zu alt, überqualifiziert,
wenig qualifiziert oder einfach zu
teuer. Der Gang zum Arbeitsamt ist
die Folge.
Aber, das Arbeitslosengeld ist auch
mal zu Ende. Sobald die Ersparnis-
se aufgebraucht sind, geht es zum
Sozialamt. Das bedeutet eine finan-
zielle Abwärtsspirale, leben am
Existenzminimum, Schulden, sozia-
ler Rückzug (keine Freunde mehr
einladen, nicht auswärts essen zu
können, keine neuen Kleider, keine
Theater- oder Konzertbesuche, kei-
ne Ferien, den täglichen Speiseplan
überdenken, Rückzug zwischen die
eigenen vier Wände).
Die Seele leidet. Depressionen und
sonstige Krankheiten bis hin zum
Selbstmord sind die Folgen. Arztbe-
suche häufen sich, Medikamenten-
konsum häufen sich, Spitalaufent-
halte häufen sich.
Es ist ein Teufelskreis und die Be-
troffenen sind machtlos. Die Betrof-
fenen interessiert es nicht, wieviel
Geld die AHV hat oder nicht, sie
möchten ihr Leben wieder haben
und mit 65 Jahren in die Rente ge-
hen.
Aus meiner Sicht also: Keine Erhö-
hung des Rentenalters auf 67 Jahre.
Betroffenen wünsche ich nur, dass
sie durchhalten und für ein lebens-
wertes Alter kämpfen.
Agnes Dentsch,
Poliweg 12, Ruggell
Umwelt
Steg und Sücka:
So ein Mist!
Antwort auf die vom Präsidenten der
Alpgenossenschaft Triesenberg als
«Tatsachen» bezeichneten Punkte:
1. Früher haben die Bauern im Mai-
ensäss Steg die Kühe im Steger-Stall
gemolken und dann jenen Mist auf
der Allmeina verteilt, den die Tiere
über Nacht im Stall hinterliessen.
Der Mist stammte also vom Verzehr
von Steger Gras und Steger Heu.
Das war eine «massvolle Düngung»,
also eine nachhaltige Bewirtschaf-
tung.
2. Die Kühe wurden noch nicht mit
Fremd- und Kraftfutter gefüttert
und waren bedeutend gesünder als
die heutigen Tiere. Im «Stäger» Mist
gab es wohl damals kaum Antibioti-
ka-Rückstände.
3. Dass die heutige Zucht «auf Lang-
lebigkeit und Gesundheit ausgerich-
tet ist», entspricht nicht der Wahr-
heit. Der Antibiotika-Einsatz ist heu-
te vor allem auf Überzüchtung und
auf damit verbundene Euterentzün-
dungen etc. zurückzuführen. In der
Praxis haben Kühe früher im Schnitt
10 bis 12 Kälbchen auf die Welt ge-
bracht. Heute sind es mit den hoch-
gezüchteten Kühen noch halb so vie-
le «Laktationen». Danach haben die
meisten Kühe «ausgedient» und lan-
den auf der Schlachtbank.
4. Ein grosser Vierachser-Lastwagen
voll mit Mist beladen fuhr am letz-
ten Freitag x-mal über die Alpstras-
sen Richtung Valorsch und auf der
anderen Talseite Richtung Chrüzli-
boda. Zeugen berichten mir, dass
das schon am Tag davor der Fall
war. Aufgrund der jeweils über 20
Tonnen schweren Ladung und der
nicht für solche Lasten gebauten
Alpstrassen bestand auf diesen Na-
turtrassen zudem grosse Rutschge-
fahr.
5. Dass die angeblich lediglich 40
Tonnen Mist auf 12 Hektar verteilt
wurden und dass dies knapp ein
halbes Kilo Mist pro Quadratmeter
ergibt, ist ebenfalls nicht wahr. Es
wurde viel mehr Mist von der
Rheintalseite ins Saminatal gekarrt
und nicht auf den ganzen Alpwei-
den verteilt, sondern lediglich 20-
30 Meter links und rechts der Alp-
strassen.
6. Dass das Amt für Umwelt das
Ausbringen von rheintalseitig pro-
duziertem Mist auf die Alpweiden
bewilligt, ist unverständlich – und
als Steigerung dazu noch in Quell-
schutzgebieten! Die Bevölkerung
hat Anrecht auf eine Erklärung.
7. Für die «Weidepflege» erhalten
die Bauern vom Land «Punkte» und
damit je nach Qualität der Weide-
pflege finanzielle Unterstützung.
Gibt es wegen des massiven Verstos-
ses diesmal Abzug? Auch zu diesem
Punkt erwarte ich vom Amt für Um-
welt eine Erklärung.
Klaus Schädler,
Hagstrasse 10, Triesenberg
Elektro-Autos
Fortschritt
zum Rückschritt
Da sich ja nicht jeder einen Tesla
leisten kann und ich somit dann
mal von einem Mittelklassewagen
ausgehe, der noch im finanzierba-
ren Anschaffungspreis liegt, dann
sieht meine Ferienplanung mit ei-
nem E-Car wohl etwas anders aus.
Also der Durchschnitt liegt so im
Schnitt von der Reichweite eines E-
Autos bei 450 Kilometer. Entfer-
nung des geplanten Urlaubsziels:
1400 Kilometer.
Also 3 bis 4 Mal ran an eine Lade-
station. Ladezeit circa 2 bis 4 Stun-
den an einer öffentlichen Ladestati-
on. Das macht also bei durch-
schnittlich 3 Stunden Ladezeit mal
3 bis 4 Mal circa 9 bis 12 Stunden
zusätzliche Zeit, die ich zu der nor-
mal üblichen Fahrtzeit hinzurech-
nen muss. 1400 Kilometer bei 100
Stundenkilometern (km/h) = 14
Stunden plus mindestens 9 Stunden
für die Ladezeit. Die Hinfahrt dau-
ert also circa 23 bis 24 Stunden.
Vergleich zum Benziner: 3 Mal Ben-
zin tanken à circa 30 Minuten = 90
Minuten plus 14 Stunden Fahrtzeit,
also nur 15,5 Stunden inklusive Kaf-
feepause = 16 Stunden.
Also bin ich mit einem E-Car 8 Stun-
den länger unterwegs. Zahle mehr
Strom als für Benzin, benötige län-
gere Stehzeiten und muss zusätzlich
darauf achten, ob sich in der Nähe
meines Urlaubszieles auch entspre-
chende Schnell-Ladesäulen befin-
den. Gut, dass ich keine langen Ge-
schäftsreisen machen muss. Dann
behalte ich doch lieber meinen Ben-
ziner und flieg wie gewohnt in mei-
nen wohlverdienten Urlaub. Kann
nur hoffen, das ich dann nicht mit
einem E-Flieger fliegen muss, der
wegen Akkuladung nicht 2 bis 3 Mal
zwischenlanden muss. E-Car ist
Fortschritt zum Rückschritt.
Udo Meesters,
Hofistrasse 42, Triesenberg
Spitalneubau
Ja zum
Fortschritt
Ein eigenes Spital im Land zu haben
und unabhängig vom Ausland zu
sein, ist mir sehr wichtig.
Ich fühle mich am Landesspital als
Patientin sehr gut aufgehoben und
das möchte ich auch in Zukunft
sein. Dass es vor allem bei einem
Spital wichtig ist, dass das Gebäude
fortschrittlich ist, liegt auf der
Hand. Unser Geld sollte unbedingt
in das neue Spital fliessen.
Auch wäre das neue Spital viel at-
traktiver für gute Ärzte, was für
uns Patienten auch ein grosser Vor-
teil ist, wenn die Fachkräfte in un-
serem Spital arbeiten möchten.
Auch wünsche ich mir die Gebur-
tenstation zurück. Ich selbst durfte
zwei Kinder im Landesspital gebä-
ren und würde mich freuen, wenn
meine Kinder das ebenfalls im Land
dürften.
Elisa Mirarchi,
Eibenweg 10, Vaduz
Prämienverbilligung
Erfolg für langjäh-
rige Bemühungen –
defi nitive Erhöhung
und Ausweitung der
Prämienverbilligung
Die hohen Krankenkassen-Prämien
in Verbindung mit der hohen Kos-
tenbeteiligung waren für viele Ver-
sicherte nur noch schwer finanzier-
bar. Nach langjährigen Bemühun-
gen und vorgängigen Kleinen Anfra-
gen von meiner Seite lancierte ich
zur möglichst wirksamen Entlas-
tung sensibler Bevölkerungsgrup-
pen im Mai dieses Jahres eine Initia-
tive mit der klaren Zielsetzung, den
Mittelstand mit der Ausweitung des
Prämienverbilligungssystems zu
entlasten. Schliesslich lagen im No-
vember-Landtag zwei verschiedene
Varianten zur Entscheidung vor. Die
Mehrkosten meines Vorschlags la-
gen zwar nur um 1,7 Mio. Franken
über denen des Vorschlags der VU
und waren meiner Meinung nach fi-
nanzpolitisch durchaus vertretbar.
Da sich für meine Initiative im
Landtag keine Mehrheit abzeichnete
und der von der FBP im November-
Landtag eingereichte Kompromiss-
Vorschlag auf meinen zentralen
Eckdaten aufbaute, gab ich – im Sin-
ne der Prämienzahler – dieser
zweitbesten Variante meine Zustim-
mung. Diese erreichte zwar nicht
die Entlastung meines Vorschlags,
bedeutete jedoch immer noch eine
deutlich höhere finanzielle Besser-
stellung, als es heute möglich ist.
Einzelhaushalte bis zu einem Er-
werb von 26 000 Franken erhalten
neu eine Prämiensubvention von 70
Prozent (bisher 60 Prozent) und er-
reichen (bei einer Monatsprämie
von 350 Franken) so eine Prämie-
nersparnis von 2940 Franken jähr-
lich, das sind 420 Franken mehr als
bisher. Bei einem Erwerb von
35 000 Franken zahlen Einzelhaus-
halte jährlich neu 2436 Franken we-
niger Prämie (bisher 1680 Franken)
und haben so eine zusätzliche Ent-
lastung von 756 Franken.
Besonders stark bemerkbar macht
sich die neue Regelung durch die
Ausweitung der Erwerbsgrenzen:
Bei einem Erwerb von 50 000 Fran-
ken besteht bisher überhaupt kein
Anspruch auf eine Prämienverbilli-
gung. Neu kann der Versicherte von
einer Prämienersparnis von jährlich
1890 Franken profitieren. Ein An-
spruch auf eine Prämienverbilli-
gung (Einzelhaushalte) besteht bis
zu einem Erwerb von 67 000 Fran-
ken, bei Letzterem macht das noch
630 Franken aus. Darüber gibt es
keine Prämienverbilligung mehr.
Ähnlich zeigt sich das Bild bei Paar-
haushalten: Bis 37 000 Franken Er-
werb beträgt die Prämienersparnis
jährlich 5880 Franken, das sind
840 Franken mehr als bisher. Bei ei-
nem Erwerb von 45 000 Franken
kann sich der Versicherte jährlich
1512 Franken mehr an Prämien spa-
ren als bisher (neu 4872, bisher
3360 Franken).
Auch hier sorgt die Ausweitung der
Erwerbsgrenzen für deutliche Ent-
lastungen: Bei einem Erwerb von
60 000 Franken besteht neu An-
spruch auf eine Prämienverbilli-
gung von 3192 Franken (heute Null
Franken). Ein Anspruch auf eine
Prämienverbilligung besteht neu bis
zu einem Erwerb von 77 000 Fran-
ken. Hier macht die Ersparnis noch
1260 Franken aus.
Fazit: Durch meine Gesetzesinitiati-
ve ist eine deutliche Ausweitung
und Erhöhung des Prämienverbilli-
gungssystems realisiert worden,
wodurch die Bevölkerungsgruppen,
die besonders unter den hohen Prä-
mien und Kostenbeteiligungen lei-
den, spürbar finanziell entlastet
werden.
Johannes Kaiser,
Landtagsabgeordneter/
Prämienverbilligungs-Initiant
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