Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

MITTWOCH 
13. NOVEMBER 2019 | null 
Casinoland 
Lügenbeitrag im 
Schweizer Fernsehen 
In der vorletzten Woche hat das 
Schweizer Fernsehen in der Sen- 
dung «Schweiz Aktuell» einen Bei- 
trag gebracht, dass wegen der Casi- 
nos in Liechtenstein das Casino Bad 
Ragaz 10 Personen entlassen muss- 
te. Für die Beteiligten sicher nicht 
lustig, aber sie kommen sicher in 
der Nähe wieder unter. Was das 
SRF aber verschwiegen hatte, ist, 
dass das Casino Bad Ragaz am Casi- 
no in Ruggell zu einem Drittel be- 
teiligt ist. Da diese etwa 120 Perso- 
nen beschäftigen, haben sie also da 
anteilsmässig wieder 40 Leute ein- 
gestellt. Das Vorgehen zeugt nicht 
von solidem Vorgehen des Journa- 
lismus. Bin gespannt, was sie wie- 
der über das Casino in Triesen 
bringen, das gehört ja auch in die- 
sen Club. Wieso lassen sich die ver- 
antwortlichen Stellen in unserem 
Land dies gefallen und verlangen 
nicht eine Richtigstellung des Be- 
richtes im selben Sender zur glei- 
chen Zeit. Zur Klarstellung, ich hät- 
te diese Casinos im Land nie zuge- 
lassen. Es bringt uns rufmässig  in 
die untere Schublade. Schade, ist es 
das Geld wert? 
Sigmund Elkuch, 
St. Florinsgasse 18, Vaduz 
Demografie 
Altersarmut – 
Rente mit 67? 
Baby-Boom-Kinder kommen ins 
Rentenalter. Die demografische Ent- 
wicklung zeigt, dass wir immer 
mehr – auch rüstige – Senioren ha- 
ben werden. Das ist erfreulich. We- 
niger erfreulich: Die Zahl der Ren- 
tenbezüger wird sich erhöhen. 
Also warum auch nicht eine Erhö- 
hung des Rentenalters von 65 auf 
67 Jahre? Aber: Sind auch Arbeitge- 
ber bereit, Mitarbeiter bis 67 zu be- 
schäftigen? Wenn nicht, was ge- 
schieht mit den Arbeitnehmern in 
den zwei Jahren von 65 bis 67?   
(Rentenalter: Jahrgang 1958 und 
jünger für Mann und Frau 65 Jahre). 
Ja, es besteht die Möglichkeit, frü- 
her ins Rente zu gehen, bedeutet 
aber Renteneinbusse, in welcher 
Höhe, hängt von den Jahren ab. 
Wer seinen Job bereits mit «50+» 
oder gar noch früher verliert, hat 
kaum eine Chance auf einen neuen 
Job. Man ist zu alt, überqualifiziert, 
wenig qualifiziert oder einfach zu 
teuer. Der Gang zum Arbeitsamt ist 
die Folge. 
Aber, das Arbeitslosengeld ist auch 
mal zu Ende. Sobald die Ersparnis- 
se aufgebraucht sind, geht es zum 
Sozialamt. Das bedeutet eine finan- 
zielle Abwärtsspirale, leben am 
Existenzminimum, Schulden, sozia- 
ler Rückzug (keine Freunde mehr 
einladen, nicht auswärts essen zu 
können, keine neuen Kleider, keine 
Theater- oder Konzertbesuche, kei- 
ne Ferien, den täglichen Speiseplan 
überdenken, Rückzug zwischen die 
eigenen vier Wände). 
Die Seele leidet. Depressionen und 
sonstige Krankheiten bis hin zum 
Selbstmord sind die Folgen. Arztbe- 
suche häufen sich, Medikamenten- 
konsum häufen sich, Spitalaufent- 
halte häufen sich. 
Es ist ein Teufelskreis und die Be- 
troffenen sind machtlos. Die Betrof- 
fenen interessiert es nicht, wieviel 
Geld die AHV hat oder nicht, sie 
möchten ihr Leben wieder haben 
und mit 65 Jahren in die Rente ge- 
hen. 
Aus meiner Sicht also: Keine Erhö- 
hung des Rentenalters auf 67 Jahre. 
Betroffenen wünsche ich nur, dass 
sie durchhalten und für ein lebens- 
wertes Alter kämpfen. 
Agnes Dentsch, 
Poliweg 12, Ruggell 
Umwelt 
Steg und Sücka: 
So ein Mist! 
Antwort auf die vom Präsidenten der 
Alpgenossenschaft Triesenberg als 
«Tatsachen» bezeichneten  Punkte: 
1. Früher haben die Bauern im Mai- 
ensäss Steg die Kühe im Steger-Stall 
gemolken und dann jenen Mist auf 
der Allmeina verteilt, den die Tiere 
über Nacht im Stall hinterliessen.   
Der Mist stammte also vom Verzehr 
von Steger Gras und Steger Heu. 
Das war eine «massvolle Düngung», 
also eine nachhaltige Bewirtschaf- 
tung. 
2. Die Kühe wurden noch nicht mit 
Fremd- und Kraftfutter gefüttert 
und waren bedeutend gesünder als 
die heutigen Tiere. Im «Stäger» Mist 
gab es wohl damals kaum Antibioti- 
ka-Rückstände. 
3. Dass die heutige Zucht «auf Lang- 
lebigkeit und Gesundheit ausgerich- 
tet ist», entspricht nicht der Wahr- 
heit. Der Antibiotika-Einsatz ist heu- 
te vor allem auf Überzüchtung und 
auf damit verbundene Euterentzün- 
dungen etc. zurückzuführen. In der 
Praxis haben Kühe früher im Schnitt 
10 bis 12 Kälbchen auf die Welt ge- 
bracht. Heute sind es mit den hoch- 
gezüchteten Kühen noch halb so vie- 
le «Laktationen». Danach haben die 
meisten Kühe «ausgedient» und lan- 
den auf der Schlachtbank. 
4. Ein grosser Vierachser-Lastwagen 
voll mit Mist beladen fuhr am letz- 
ten Freitag x-mal über die Alpstras- 
sen Richtung Valorsch und auf der 
anderen Talseite Richtung Chrüzli- 
boda. Zeugen berichten mir, dass 
das schon am Tag davor der Fall 
war. Aufgrund der jeweils über 20 
Tonnen schweren Ladung und der 
nicht für solche Lasten gebauten 
Alpstrassen bestand auf diesen Na- 
turtrassen zudem grosse Rutschge- 
fahr. 
5. Dass die angeblich lediglich 40 
Tonnen Mist auf 12 Hektar verteilt 
wurden und dass dies knapp ein 
halbes Kilo Mist pro Quadratmeter 
ergibt, ist ebenfalls nicht wahr. Es 
wurde viel mehr Mist von der 
Rheintalseite ins Saminatal gekarrt 
und nicht auf den ganzen Alpwei- 
den verteilt, sondern lediglich 20- 
30 Meter links und rechts der Alp- 
strassen. 
6. Dass das Amt für Umwelt das 
Ausbringen von rheintalseitig pro- 
duziertem Mist auf die Alpweiden 
bewilligt, ist unverständlich – und 
als Steigerung dazu noch in Quell- 
schutzgebieten! Die Bevölkerung 
hat Anrecht auf eine Erklärung. 
7. Für die «Weidepflege» erhalten 
die Bauern vom Land «Punkte» und 
damit je nach Qualität der Weide- 
pflege finanzielle Unterstützung. 
Gibt es wegen des massiven Verstos- 
ses diesmal Abzug? Auch zu diesem 
Punkt erwarte ich vom Amt für Um- 
welt eine Erklärung. 
Klaus Schädler, 
Hagstrasse 10, Triesenberg 
Elektro-Autos 
Fortschritt 
zum Rückschritt 
Da sich ja nicht jeder einen Tesla 
leisten kann und ich somit dann 
mal von einem Mittelklassewagen 
ausgehe, der noch im finanzierba- 
ren Anschaffungspreis liegt, dann 
sieht meine Ferienplanung mit ei- 
nem E-Car wohl etwas anders aus. 
Also der Durchschnitt liegt so im 
Schnitt von der Reichweite eines E- 
Autos bei 450 Kilometer. Entfer- 
nung des geplanten Urlaubsziels: 
1400 Kilometer. 
Also 3 bis 4 Mal ran an eine Lade- 
station. Ladezeit circa 2 bis 4 Stun- 
den an einer öffentlichen Ladestati- 
on. Das macht also bei durch- 
schnittlich 3 Stunden Ladezeit mal 
3 bis 4 Mal circa 9 bis 12 Stunden 
zusätzliche Zeit, die ich zu der nor- 
mal üblichen Fahrtzeit hinzurech- 
nen muss. 1400 Kilometer bei 100 
Stundenkilometern (km/h) = 14 
Stunden plus mindestens 9 Stunden 
für die Ladezeit. Die Hinfahrt dau- 
ert also circa 23 bis 24 Stunden. 
Vergleich zum Benziner: 3 Mal Ben- 
zin tanken à circa 30 Minuten = 90 
Minuten plus 14 Stunden Fahrtzeit, 
also nur 15,5 Stunden inklusive Kaf- 
feepause = 16 Stunden. 
Also bin ich mit einem E-Car 8 Stun- 
den länger unterwegs. Zahle mehr 
Strom als für Benzin, benötige län- 
gere Stehzeiten und muss zusätzlich 
darauf achten, ob sich in der Nähe 
meines Urlaubszieles auch entspre- 
chende Schnell-Ladesäulen befin- 
den. Gut, dass ich keine langen Ge- 
schäftsreisen machen muss. Dann 
behalte ich doch lieber meinen Ben- 
ziner und flieg wie gewohnt in mei- 
nen wohlverdienten Urlaub. Kann 
nur hoffen, das ich dann nicht mit 
einem E-Flieger fliegen muss, der 
wegen Akkuladung nicht 2 bis 3 Mal 
zwischenlanden muss. E-Car ist 
Fortschritt zum Rückschritt. 
Udo Meesters, 
Hofistrasse 42, Triesenberg 
Spitalneubau 
Ja zum 
Fortschritt 
Ein eigenes Spital im Land zu haben 
und unabhängig vom Ausland zu 
sein, ist mir sehr wichtig. 
Ich fühle mich am Landesspital als 
Patientin sehr gut aufgehoben und 
das möchte ich auch in Zukunft 
sein. Dass es vor allem bei einem 
Spital wichtig ist, dass das Gebäude 
fortschrittlich ist, liegt auf der 
Hand. Unser Geld sollte unbedingt 
in das neue Spital fliessen. 
Auch wäre das neue Spital viel at- 
traktiver für gute Ärzte, was für 
uns Patienten auch ein grosser Vor- 
teil ist, wenn die Fachkräfte in un- 
serem Spital arbeiten möchten. 
Auch wünsche ich mir die Gebur- 
tenstation zurück. Ich selbst durfte 
zwei Kinder im Landesspital gebä- 
ren und würde mich freuen, wenn 
meine Kinder das ebenfalls im Land 
dürften. 
Elisa Mirarchi, 
Eibenweg 10, Vaduz 
Prämienverbilligung 
Erfolg für langjäh- 
rige Bemühungen – 
defi nitive Erhöhung 
und Ausweitung der 
Prämienverbilligung 
Die hohen Krankenkassen-Prämien 
in Verbindung mit der hohen Kos- 
tenbeteiligung waren für viele Ver- 
sicherte nur noch schwer finanzier- 
bar. Nach langjährigen Bemühun- 
gen und vorgängigen Kleinen Anfra- 
gen von meiner Seite lancierte ich 
zur möglichst wirksamen Entlas- 
tung sensibler Bevölkerungsgrup- 
pen im Mai dieses Jahres eine Initia- 
tive mit der klaren Zielsetzung, den 
Mittelstand mit der Ausweitung des 
Prämienverbilligungssystems zu 
entlasten. Schliesslich lagen im No- 
vember-Landtag zwei verschiedene 
Varianten zur Entscheidung vor. Die 
Mehrkosten meines Vorschlags la- 
gen zwar nur um 1,7 Mio. Franken 
über denen des Vorschlags der VU 
und waren meiner Meinung nach fi- 
nanzpolitisch durchaus vertretbar. 
Da sich für meine Initiative im 
Landtag keine Mehrheit abzeichnete 
und der von der FBP im November- 
Landtag eingereichte Kompromiss- 
Vorschlag auf meinen zentralen 
Eckdaten aufbaute, gab ich – im Sin- 
ne der Prämienzahler – dieser 
zweitbesten Variante meine Zustim- 
mung. Diese erreichte zwar nicht 
die Entlastung meines Vorschlags, 
bedeutete jedoch immer noch eine 
deutlich höhere finanzielle Besser- 
stellung, als es heute möglich ist. 
Einzelhaushalte bis zu einem Er- 
werb von 26 000 Franken erhalten 
neu eine Prämiensubvention von 70 
Prozent (bisher 60 Prozent) und er- 
reichen (bei einer Monatsprämie 
von 350 Franken) so eine Prämie- 
nersparnis von 2940 Franken jähr- 
lich, das sind 420 Franken mehr als 
bisher. Bei einem Erwerb von 
35 000 Franken zahlen Einzelhaus- 
halte jährlich neu 2436 Franken we- 
niger Prämie (bisher 1680 Franken) 
und haben so eine zusätzliche Ent- 
lastung von 756 Franken. 
Besonders stark bemerkbar macht 
sich die neue Regelung durch die 
Ausweitung der Erwerbsgrenzen: 
Bei einem Erwerb von 50 000 Fran- 
ken besteht bisher überhaupt kein 
Anspruch auf eine Prämienverbilli- 
gung. Neu kann der Versicherte von 
einer Prämienersparnis von jährlich 
1890 Franken profitieren. Ein An- 
spruch auf eine Prämienverbilli- 
gung (Einzelhaushalte) besteht bis 
zu einem Erwerb von 67 000 Fran- 
ken, bei Letzterem macht das noch 
630 Franken aus. Darüber gibt es 
keine Prämienverbilligung mehr. 
Ähnlich zeigt sich das Bild bei Paar- 
haushalten: Bis 37 000 Franken Er- 
werb beträgt die Prämienersparnis 
jährlich 5880 Franken, das sind   
840 Franken mehr als bisher. Bei ei- 
nem Erwerb von 45 000 Franken 
kann sich der Versicherte jährlich 
1512 Franken mehr an Prämien spa- 
ren als bisher (neu 4872, bisher 
3360 Franken). 
Auch hier sorgt die Ausweitung der 
Erwerbsgrenzen für deutliche Ent- 
lastungen: Bei einem Erwerb von 
60 000 Franken besteht neu An- 
spruch auf eine Prämienverbilli- 
gung von 3192 Franken (heute Null 
Franken). Ein Anspruch auf eine 
Prämienverbilligung besteht neu bis 
zu einem Erwerb von 77 000 Fran- 
ken. Hier macht die Ersparnis noch 
1260 Franken aus. 
Fazit: Durch meine Gesetzesinitiati- 
ve ist eine deutliche Ausweitung 
und Erhöhung des Prämienverbilli- 
gungssystems realisiert worden, 
wodurch die Bevölkerungsgruppen, 
die besonders unter den hohen Prä- 
mien und Kostenbeteiligungen lei- 
den, spürbar finanziell entlastet 
werden. 
Johannes Kaiser, 
Landtagsabgeordneter/ 
Prämienverbilligungs-Initiant 
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