Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

27 Bauen 
und Wohnen 
DONNERSTAG 
26. SEPTEMBER 2019 
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Gemeinden fördern hindernisfreies Bauen 
Bauprojekt Jedermann/- 
frau wohnt gerne komfor- 
tabel und sicher. Wenn sich 
Junge oder Menschen mitt- 
leren Alters ihr Haus bauen 
oder eine Wohnung kaufen, 
wird jedoch meist wenig auf 
den Aspekt der Hindernis- 
freiheit geachtet. Es stehen 
meist familiäre, optische oder 
praktikable Dinge im Vorder- 
grund. 
Hindernisfreiheit 
ist aller- 
dings für alle Generationen 
ein Vorteil: Insbesonde- 
re mit Kindern im Haus- 
halt oder auch bei vorübergehenden 
krankheits- oder unfallbedingten He- 
rausforderungen bringt ein gewisses 
Mass an Hindernisfreiheit umgehend 
Komfort und Sicherheit. Darum för- 
dern die Gemeinden Ruggell, Gamprin 
und Schellenberg Bauvorhaben mit 
entsprechender Qualität auch fi nan- 
ziell. 
Die drei Gemeinden hatten sich, im 
Rahmen des gemeindeübergreifenden 
Projektes RUGAS, im Herbst 2018 da- 
für entschieden das Label LEA (www. 
lea-label.com) als Grundlage für die 
genannte Förderung heranzuziehen. 
LEA ist der Standard, um die Qualität 
hindernisfreier und altersgerechter 
Bau-/Wohnqualität zu messen. Dazu 
gehören nicht nur ein stufenloser Zu- 
gang zu allen Räumen in Wohnung 
und Gebäude, genügend breite Korri- 
dore und Türen sowie eine gute Be- 
leuchtung, sondern eine Vielzahl von 
weiteren Details. Der LEA-Standard 
beruht auf bestehenden Normen, Pla- 
nungsrichtlinien und Merkblättern. 
Die Beurteilung im Rahmen der Zerti- 
fizierung wird anhand einer 6-teiligen 
Qualitätsabstufung vorgenommen. 
Förderung 
Die drei Gemeinden fördern sowohl 
Neubauten als auch Umbauten. Es sol- 
len also jungen Menschen wie auch Äl- 
teren die Vorzüge des hindernisfrei- 
en Wohnens aufgezeigt werden und 
alle sollen somit in den Genuss von 
Förderungen kommen. Die Gemein- 
den stützen sich auf das Zertifizie- 
rungsurteil und nehmen selbst kei- 
ne Beurteilung vor. Sie bezahlen die 
Förderbeiträge auf Basis der Zertifi- 
zierung nach LEA aus. Es handelt 
sich um einmalige Förderbeiträge 
pro Wohneinheit auf Basis der er- 
reichten Einstufung. Die Förderung 
nach Qualitätseinstufung wird wie 
folgt vorgenommen: 
Neubauten: 
LEA 3:   CHF 10’000.– 
LEA 4:   CHF 18’000.– 
LEA 5:   CHF 23’000.– 
LEA 5+:   CHF 25’000.– 
Umbauten: 
LEA 1:   CHF  8’000.– 
LEA 2:   CHF 10’000.– 
LEA 3:   CHF 18’000.– 
LEA 4/5/5+: CHF 23’000.– 
Bevor man in den Genuss der Förde- 
rung kommt, muss ein bescheidener 
Betrag in die Zertifizierung inves- 
tiert werden. Weitere Details kön- 
nen den jeweiligen Gemeinde-Web- 
seiten unter «Reglement über die 
Förderung von hindernisfreiem und 
altersgerechtem Bauen/Umbauen» 
entnommen werden. 
Koordinierende Erstberatung 
Gerne kann bei den drei Gemeinde- 
bauverwaltungen eine koordinieren- 
de Erstberatung bezogen werden. 
Interessierte erhalten umfassend 
Auskunft über Inhalt und Ablauf. 
Die Verantwortlichen in der Verwal- 
tung durften in den letzten Monaten 
bereits einige Bauherren und Archi- 
tekten über Details informieren. 
Auch einige Beratungen und Vorprü- 
fungen für eine Zertifizierung konn- 
ten durchgeführt werden.   (pr) 
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