Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

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Liechtensteinische Kraftwerke 
T +423 236 01 11 · www.lkw.li 
Die Liechtensteinischen Kraftwerke sind ein Versorgungsunternehmen mit rund 180 
Mitarbeitenden. Wir haben flache Hierarchien, kurze Entscheidungswege und stehen 
für eine offene und vertrauensvolle Unternehmenskultur. Dank ihrer HR-Erfahrung 
und personalpsychologischen Kompetenz verfügen Sie über die Grundlagen für die 
kompetente Arbeit mit Menschen und Organisationen im stetigen Wandel und 
unterstützen das Management und die Organisation in ihrer strategischen Ausrichtung. 
Aufgaben: 
–Weiterentwicklung und Umsetzung einer zeitgemässen HR-Strategie 
–Massnahmen im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen 
(z.B. Kultur, Führungskräfteentwicklung, Teamentwicklung etc.) 
–Organisatorische Betreuung und Mitwirkung bei der Rekrutierung 
–Koordination und Unterstützung der Mitarbeitenden bei deren Entwicklung, 
Weiterbildung und Laufbahnplanung 
–Mithilfe und Unterstützung des HR-Teams bei personaladministrativen Fragen 
–Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Projekten 
Profil: 
–Für diese Position setzen wir eine fundierte kaufmännische/betriebswirtschaftliche 
Grundausbildung sowie eine entsprechende HR-Weiterbildung voraus 
–Mehrjährige qualifizierte HR-Praxis in einer vergleichbaren Funktion 
–Sehr gute PC-Kenntnisse (MS-Office, Word, Excel, Powerpoint und Abacus) 
–Stilsicheres Deutsch in Wort und Schrift 
–Sehr gute kommunikative sowie Problem- und Konfliktlösungskompetenzen 
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Eingabetermin ist der 8. September 2019. Für weitere 
Auskünfte steht Ihnen Herr Christian Kaufmann vom Personalwesen gerne zur Verfügung. 
Tel. +423 236 01 21 oder per Email: bewerbungen@lkw.li 
HR-Fachfrau/ 
HR-Fachmann 60–80% 
(Schwerpunkt Personal- und Organisationsentwicklung) 
Das Protokoll der Regierung (www.prfl.llv.li) organisiert Staats- und Ministerbe- 
suche und ist für die Betreuung des diplomatischen und konsularischen Korps 
zuständig. Infolge Pensionierung des bisherigen Stelleninhabers suchen wir zur 
Ergänzung des bestehenden Teams eine/einen 
Mitarbeiterin/Mitarbeiter Protokoll (60%) 
Aufgaben 
In dieser Funktion organisieren und begleiten Sie vorwiegend offizielle und inoffi- 
zielle eingehende Besuche der Regierung und des Fürstenhauses. Zudem helfen 
Sie mit bei der Organisation und Durchführung von Konferenzen und Veranstaltun- 
gen der Regierung, des Fürstenhauses, des Landtags und der Höchstgerichte. In 
Ihr Aufgabengebiet fällt ausserdem die Unterstützung bei der Akkreditierung und 
Betreuung des in Liechtenstein akkreditierten diplomatischen und konsularischen 
Korps. Des Weiteren übernehmen Sie nach Bedarf allgemeine Sekretariatsarbeiten 
sowie die Stellvertretung der dafür zuständigen Mitarbeiterin. Ausserdem obliegt 
Ihnen die Stellvertretung des Protokollchefs. 
Anforderungen 
Voraussetzung für diese Position ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium (Mas- 
ter-Abschluss), Fachhochschule oder gleichwertige Qualifikation. Unabdingbar sind 
sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute Französischkenntnis- 
se; jede weitere Fremdsprache ist von Vorteil. Ausgezeichnete Deutschkenntnisse 
werden vorausgesetzt. Praktische Erfahrung in einem internationalen Arbeitsum- 
feld ist ein Plus. Für diese Stelle mit regelmässigen Kontakten mit ausländischen 
Diplomaten und Ministerien werden ausgezeichnete Umgangsformen, ein sicheres 
und gepflegtes Auftreten sowie absolute Verschwiegenheit vorausgesetzt. Orga- 
nisationstalent, gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse der internationalen 
Politik und Diplomatie runden Ihr Profil ab. Die Bereitschaft zu flexiblem Arbeitsein- 
satz und die Fähigkeit, unter Druck Ruhe zu bewahren, werden erwartet. 
Bewerbungen 
Sind Sie interessiert? Dann senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen 
bis 6. September 2019 an das Amt für Personal und Organisation, Kirchstrasse 9, 
Postfach 684, 9490 Vaduz oder per Mail an personal@llv.li. 
7304.350 
Aufgrund des voraussichtlichen Ausscheidens der bisherigen Amtsinhaber suchen 
wir auf den 1. März 2020 bzw. 1. September 2020 
zwei nebenamtliche stellvertretende   
Senatsvorsitzende für das Fürstliche Obergericht 
Aufgaben: 
Leitung eines Rechtsmittelsenates beim Fürstlichen Obergericht im Rahmen der 
nach Gesetz und Geschäftsverteilung zugewiesenen Rechtssachen bei Verhinde- 
rung des Senatsvorsitzenden. Die Tätigkeit beinhaltet vor allem die Erarbeitung 
von Entscheidungsentwürfen über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entschei- 
dungen des Fürstlichen Landgerichts, die Leitung und Durchführung öffentlicher 
Berufungsverhandlungen sowie nichtöffentlicher Sitzungen/Beratungen, die Aus- 
fertigung der gefällten Entscheidungen und die Organisation aller mit vorstehenden 
Aufgaben verbundenen administrativen Tätigkeiten. 
Voraussetzungen: 
Die Bewerber/Bewerberinnen müssen die Voraussetzungen für die Ausübung des 
Richter- oder des Rechtsanwaltsberufes in Liechtenstein erfüllen (Art. 19 Abs. 2 
GOG i.V.m. Art. 14 Abs. 3 RDG). Für die Ernennung der nebenamtlich tätigen Stell- 
vertreter/Stellvertreterinnen der Senatsvorsitzenden gelten damit insbesondere die 
folgenden gesetzlichen Voraussetzungen: 
Liechtensteinische Staatsangehörige: Die Absolvierung des richterlichen Vor- 
bereitungsdienstes oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Staatsanwalt/ 
Staatsanwältin in Liechtenstein oder eine frühere Tätigkeit als vollamtliche(r) Rich- 
ter/Richterin an einem ordentlichen Gericht in Liechtenstein oder eine abgelegte 
liechtensteinische Rechtsanwaltsprüfung. 
Schweizerische Staatsangehörige: Eine unmittelbar vor der Bewerbung min- 
destens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit entweder als vollamtliche(r) Rich- 
ter/Richterin oder Gerichtsschreiber/Gerichtsschreiberin oder als vollamtliche(r) 
Staatsanwalt/Staatsanwältin in Liechtenstein oder eine abgelegte liechtensteinische 
Rechtsanwaltsprüfung. 
Österreichische Staatsangehörige: Eine unmittelbar vor der Bewerbung mindes- 
tens fünfjährige ununterbrochene Tätigkeit als vollamtliche(r) Richter/Richterin 
oder Staatsanwalt/Staatsanwältin. 
EWRA-Staatsangehörige: Eine abgelegte liechtensteinische Rechtsanwaltsprü- 
fung oder eine abgelegte Eignungsprüfung gemäss Art. 68 ff RAG oder eine im 
Zeitpunkt der Bewerbung während dreier Jahre effektiv und regelmässig ausgeübte 
Tätigkeit als niedergelassene(r) europäische(r) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im 
Inland auf dem Gebiet des liechtensteinischen Rechts. 
Volle Handlungsfähigkeit und uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung 
sind weitere gesetzliche Erfordernisse für sämtliche Bewerber/Bewerberinnen. 
Neben den gesetzlichen Voraussetzungen werden ausgezeichnete Kenntnisse des 
materiellen liechtensteinischen Zivil- und Strafrechts sowie des liechtensteinischen 
Zivil- und Strafverfahrensrechts vorausgesetzt. Unabdingbar sind weiter konzep- 
tionelles Denken, die Fähigkeit des verständlichen, prägnanten und strukturierten 
Ausdrucks in Wort und Schrift, hohe Sozialkompetenz sowie Empathie. 
Entschädigung: 
Die Entschädigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die 
Bezüge der Mitglieder der Regierung und der Kommissionen sowie der nebenamt- 
lichen Richter und der Ad-hoc-Richter (LGBl. 1982 Nr. 21). 
Bewerbungen: 
Bewerbungen sind bis 7. September 2019 unter Beilage von Zeugnissen, Strafre- 
gisterauszug und einem Lebenslauf bei der Regierung, Ministerium für Äusseres, 
Justiz und Kultur, Regierungsgebäude, 9490 Vaduz, einzureichen. 
7309.350 
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