Freitag, 15. März 2019
142. Jahrgang Nr. 51
Heute
UFL und Gemeinde
Wissenschaftsgespräche
in Triesen lanciert
Heute wird die Private Uni-
versität im Fürstentum
Liechtenstein UFL und die
Gemeinde über ihren Plan
informieren, im September
landesweit ausgestrahlte
«Wissenschaftsgespräche
Triesen» aufzubauen.
9° 4°
Wetter Dichte Be-
wölkung und an-
haltende Nieder-
schläge. Seite 22
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Inhalt
Inland 2–9
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Ausland 23
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Ski alpin
Weirather verpasst
Super-G-Gesamtsieg
SOLDEU Nichts wurde es mit der drit-
ten Weltcupkugel in Folge für Tina
Weirather. Die Planknerin schied
beim letzten Super-G der Saison in
Andorra aus. Seite 15
Inland Die Zukunft des
«Dola»-Skilifts in Planken ist
noch ungewiss. Eine Bedürf-
nisabklärung soll jedoch bald
Aufschluss geben. Seite 4
Sport Dartssportler aus
Liechtenstein und der Umge-
bung kommen ab heute im
Triesner Gemeindesaal auf
ihre Kosten. Neben den Lan-
desmeistertiteln im Einzel
und Doppel werden an bei-
den Tagen auch die 2. offe-
nen Liechtensteiner Meister-
schaften ausgetragen. Seite 16
Die Tageszeitung für Liechtenstein
FBP-Vorstoss zur
S-Bahn «FL-A-CH»
Die Regierung soll
auch Anbindungen
ins Oberland prüfen.
3
Konzernergebnis sinkt,
Dividende soll steigen
LLB-Aktionäre dürfen
sich auf 5 Prozent mehr
Dividende freuen.
11
Vorm Spiel in Kriens
Überraschung beim FCV
Büchel steht für Hirzel
heute im Vaduzer Kasten
13
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Gute Nachrichten Ex-Mitarbeiter der Medicnova
sollen demnächst zu ihrem Geld kommen
BENDERN Noch läuft das Konkursver-
fahren der Medicnova Privatklinik
AG – und ein Ende scheint derzeit
noch nicht in Sicht. Masseverwalter
Alexander Ospelt kann aber zwi-
schendurch mit guten Nachrichten
aufwarten: Den ehemaligen Arbeit-
nehmern, die bei der Schuldentil-
gung Priorität geniessen, werden die
offenen Beträge in den nächsten Ta-
gen ausbezahlt. Insgesamt handle es
sich dabei um Masseforderungen
von rund 650 000 Franken.
Konkursmasse noch nicht ermittelt
Ob auch die anderen Gläubiger zu ih-
rem Geld kommen, ist unklar. Die
Konkursmasse sei noch nicht voll-
ständig ermittelt, ein Ende des Kon-
kursverfahrens derzeit nicht abseh-
bar. Ospelt begründet dies auf
«Volksblatt»-Anfrage einerseits damit,
dass noch nicht alle Krankenkassen
und Privatpatienten ihre Rechnungen
bezahlt hätten. Die Krankenkassen
hätten bei einzelnen Leistungen Ein-
wände angemeldet – allenfalls will
der Masseverwalter hier noch klagen,
was aber das Konkursverfahren wei-
ter hinauszögern wird. Ausserdem ist
noch eine Klage wegen eines angebli-
chen Operationsfehlers hängig, der
vor dem Konkurs geschah.
Andererseits wurde ein Teil der so-
genannten Fahrnis – also die beweg-
lichen Sachen des Unternehmens –
noch nicht verkauft. Ospelt wollte
diesbezüglich zuerst die Landtags-
debatte rund um den künftigen
Standort des Landesspitals Ende
März abwarten, schliesslich steht
auch die Klinik in Bendern zur Opti-
on. «Allerdings ist hier keine schnel-
le Lösung in Sicht, weshalb wir den
Rest der Fahrnis nun verkaufen wer-
den», erklärte er.
Eigentlich endete im Konkursver-
fahren der Medicnova die Frist zur
Anmeldung von Forderungen am 28.
November. Bis dahin hatten sich 149
Gläubiger gemeldet, die insgesamt
16,5 Millionen Franken forderten.
Darunter auch die AHV-IV-FAK-An-
stalten, welche offene Beiträge an
die AHV, IV, FAK sowie Verwaltungs-
kostenbeiträge und Beiträge an die
ALV von rund 72 000 Franken an-
meldeten. Wie aus einer Amtlichen
Kundmachung am Mittwoch zu er-
fahren war, wird am 10. April eine
besondere Prüfungstagssatzung an-
beraumt. Ospelt erklärte, dass sich
weitere Gläubiger aus dem Ausland
gemeldet hatten, welche nicht recht-
zeitig vom Konkurs erfahren hätten.
Die Verlängerung der Frist sei prin-
zipiell möglich, die zusätzlichen
Kosten müssten aber die verspäteten
Gläubiger tragen. (df)
Kita-Förderung: Einkommensstarke
Familien müssen mehr beitragen
Neuregelung Bei der
Finanzierung der ausser-
häuslichen Kinderbetreuung
legt die Regierung den Fokus
in Zukunft auf tatsächlich
erbrachte Leistungen und die
Wahlfreiheit der Eltern.
VON SEBASTIAN ALBRICH
Mit etwas Verspätung steht nun die
ursprünglich auf Januar geplante
neue Finanzierung der ausserhäusli-
chen Kinderbetreuung der Regie-
rung. Mit der neuen Förderung fällt
der staatliche Pauschalbetrag pro
Betreuungsplatz weg, subventio-
niert werden nur noch tatsächlich
belegte Plätze. Der Staat übernimmt
hier die Differenz zwischen dem be-
zahlten einkommensabhängigen El-
ternbeitrag und den definierten Kos-
ten des Platzes. Die Abrechnung soll
mit einer elektronischen Plattform
geschehen, die bis zum 1. September
umgesetzt werden soll. Gefördert
werden dann Plätze in privaten Kin-
dertagesstätten und Tagesfamilien-
organisationen. Sofern die Familie
im Inland lebt, oder mindestens das
Einkommen eines Elternteils hierzu-
lande ordentlich versteuert wird.
Betriebs-Kitas sind auch weiterhin
von der Subvention ausgeschlossen.
Einkommen gewinnt an Bedeutung
Für den Grossteil der Eltern einem
betreuten Kind und einem jährli-
chen Haushaltseinkommen bis zu
169 000 Franken bedeutet diese An-
passung aktuell kaum Veränderun-
gen im Vergleich zum bisherigen
Modell, denn diese zahlen beispiels-
weise für die Ganztagesbetreuung
eines Kleinkinds mit Essen auch wei-
terhin den bisherigen Höchstbetrag
von rund 92 Franken. Neu ist je-
doch, dass dieser Elternbeitrag
künftig bis zu den staatlich berech-
neten Kosten des Betreuungsplatzes
(Gestehungskosten) von 116 Franken
anwachsen kann. Was für Besserver-
diener wiederum bedeutet, dass sie
mehr für den Platz ihres Kindes bei-
steuern müssen – nämlich bis zu den
vollen Kosten von 116 Franken bei ei-
nem Jahreseinkommen von 214 000
Franken.
Die nötigen Unterlagen zur Einkom-
mensbescheinigung können Eltern
künftig anstelle direkt an die Tages-
stätte zu schicken, auf ein elektroni-
sches Elternportal hochlanden. Wer
sein Einkommen nicht preisgeben
will, oder im Ausland lebt, zahlt au-
tomatisch die vollen Kosten. Bean-
spruchte Zusatzangebote abseits der
regulären Betreuung sowie die Ge-
stehungskosten übersteigenden
Preise sind laut der neuen Regelung
ebenfalls von den Eltern zu tragen.
Flexibilität und Wahlfreiheit
Da künftig alle privaten ausserhäusli-
chen Kinderbetreuungseinrichtun-
gen und Tagesfamilienorganisationen
förderungswürdig sind, bietet dies El-
tern bei der Wahl ihres Kinderbetreu-
ungsmodells eine grössere Freiheit.
«Das Geld des Staats folgt der Ent-
scheidung der Eltern», unterstreicht
Gesellschaftsminister Mauro Pedraz-
zini angesichts der Neuregelung. Ein
Schritt, der auch
in den im Landtag geführten
Diskussionen gefordert wurde. Zur
Flexibilität trägt zudem bei, dass der
Geschwisterrabatt neu auch einrich-
tungsübergreifend anwendbar ist. So-
mit erhalten künftig auch Eltern, die
ihre Kinder aus Platz- oder anderen
Gründen in verschiedenen Tagesstät-
ten unterbringen, ab dem zweiten
Kind einen Rabatt von 15 Prozent und
ab dem dritten 20 Prozent pro Kind.
Ist eines der Kinder in einer Betriebs-
Kita, zählt es laut Regierung zwar zur
Gesamtzahl, der Rabatt wird jedoch
nur für die Kinder in den privaten
Einrichtungen bezahlt. Seite 5
Was kostet künftig ein Betreungsplatz?
Beispiel für Elterntarif und Staatsanteil nach Leistungseinheit in CHF (2019)
Haushaltseinkommen Ganztagesbetreuung mit Essen
(pro Jahr) Keinkinder Säugling Schulkind
Eltern Staat Eltern Staat Eltern Staat
min. 43 000 23,35 92,95 28,02 111,18 15,64 62,08
60 000 32,58 83,42 39,10 100,10 21,83 55,89
80 000 43,44 72,65 52,13 87,07 29,10 48,62
100 000 54,30 61,70 65,16 74,04 36,38 41,34
120 000 65,16 50,84 78,19 61,01 43,66 34,06
140 000 76,02 39,98 91,22 47,98 50,93 26,79
160 000 86,88 29,12 104,26 34,94 58,21 19,51
bisher max. 169 000 91,77 24,23 110,12 29,08 61,48 16,24
180 000 97,47 18,26 117,29 21,91 65,49 12,23
200 000 108,60 7,40 130,32 8,88 72,76 4,96
max. 214 000 116,00 0 139,20 0 77,72 0
Quelle: Gesellschaftsministerum; Symbolfoto: Shutterstock