Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2019)

Freitag, 15. März 2019 
142. Jahrgang Nr. 51 
Heute 
UFL und Gemeinde 
Wissenschaftsgespräche 
in Triesen lanciert 
Heute wird die Private Uni- 
versität im Fürstentum 
Liechtenstein UFL und die 
Gemeinde über ihren Plan 
informieren, im September 
landesweit ausgestrahlte 
«Wissenschaftsgespräche 
Triesen» aufzubauen. 
9° 4° 
Wetter Dichte Be- 
wölkung und an- 
haltende Nieder- 
schläge. Seite 22 
Verbund Südostschweiz 
Fr. 2.50 
9 771812601006 
50011 
Inhalt 
Inland 2–9 
Wirtschaft 11+12 
Sport 13–16 
Kultur 17+18 
TV 19 
Kino/Wetter 22 
Ausland 23 
Panorama 24 
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Ski alpin 
Weirather verpasst 
Super-G-Gesamtsieg 
SOLDEU Nichts wurde es mit der drit- 
ten Weltcupkugel in Folge für Tina 
Weirather. Die Planknerin schied 
beim letzten Super-G der Saison in 
Andorra aus. Seite 15 
Inland Die Zukunft des 
«Dola»-Skilifts in Planken ist 
noch ungewiss. Eine Bedürf- 
nisabklärung soll jedoch bald 
Aufschluss geben. Seite 4 
Sport Dartssportler aus 
Liechtenstein und der Umge- 
bung kommen ab heute im 
Triesner Gemeindesaal auf 
ihre Kosten. Neben den Lan- 
desmeistertiteln im Einzel 
und Doppel werden an bei- 
den Tagen auch die 2. offe- 
nen Liechtensteiner Meister- 
schaften ausgetragen. Seite 16 
Die Tageszeitung        für Liechtenstein 
FBP-Vorstoss zur 
S-Bahn «FL-A-CH» 
Die Regierung soll 
auch Anbindungen 
ins Oberland prüfen. 
3 
Konzernergebnis sinkt, 
Dividende soll steigen 
LLB-Aktionäre dürfen 
sich auf 5 Prozent mehr 
Dividende freuen. 
11 
Vorm Spiel in Kriens 
Überraschung beim FCV 
Büchel steht für Hirzel 
heute im Vaduzer Kasten 
13 
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Gute Nachrichten Ex-Mitarbeiter der Medicnova 
sollen demnächst zu ihrem Geld kommen 
BENDERN Noch läuft das Konkursver- 
fahren der Medicnova Privatklinik 
AG – und ein Ende scheint derzeit 
noch nicht in Sicht. Masseverwalter 
Alexander Ospelt kann aber zwi- 
schendurch mit guten Nachrichten 
aufwarten: Den ehemaligen Arbeit- 
nehmern, die bei der Schuldentil- 
gung Priorität geniessen, werden die 
offenen Beträge in den nächsten Ta- 
gen ausbezahlt. Insgesamt handle es 
sich dabei um Masseforderungen 
von rund 650 000 Franken. 
Konkursmasse noch nicht ermittelt 
Ob auch die anderen Gläubiger zu ih- 
rem Geld kommen, ist unklar. Die 
Konkursmasse sei noch nicht voll- 
ständig ermittelt, ein Ende des Kon- 
kursverfahrens derzeit nicht abseh- 
bar. Ospelt begründet dies auf 
«Volksblatt»-Anfrage einerseits damit, 
dass noch nicht alle Krankenkassen 
und Privatpatienten ihre Rechnungen 
bezahlt hätten. Die Krankenkassen 
hätten bei einzelnen Leistungen Ein- 
wände angemeldet – allenfalls will 
der Masseverwalter hier noch klagen, 
was aber das Konkursverfahren wei- 
ter hinauszögern wird. Ausserdem ist 
noch eine Klage wegen eines angebli- 
chen Operationsfehlers hängig, der 
vor dem Konkurs geschah. 
Andererseits wurde ein Teil der so- 
genannten Fahrnis – also die beweg- 
lichen Sachen des Unternehmens – 
noch nicht verkauft. Ospelt wollte 
diesbezüglich zuerst die Landtags- 
debatte rund um den künftigen 
Standort des Landesspitals Ende 
März abwarten, schliesslich steht 
auch die Klinik in Bendern zur Opti- 
on. «Allerdings ist hier keine schnel- 
le Lösung in Sicht, weshalb wir den 
Rest der Fahrnis nun verkaufen wer- 
den», erklärte er. 
Eigentlich endete im Konkursver- 
fahren der Medicnova die Frist zur 
Anmeldung von Forderungen am 28. 
November. Bis dahin hatten sich 149 
Gläubiger gemeldet, die insgesamt 
16,5 Millionen Franken forderten. 
Darunter auch die AHV-IV-FAK-An- 
stalten, welche offene Beiträge an 
die AHV, IV, FAK sowie Verwaltungs- 
kostenbeiträge und Beiträge an die 
ALV von rund 72 000 Franken an- 
meldeten. Wie aus einer Amtlichen 
Kundmachung am Mittwoch zu er- 
fahren war, wird am 10. April eine 
besondere Prüfungstagssatzung an- 
beraumt. Ospelt erklärte, dass sich 
weitere Gläubiger aus dem Ausland 
gemeldet hatten, welche nicht recht- 
zeitig vom Konkurs erfahren hätten. 
Die Verlängerung der Frist sei prin- 
zipiell möglich, die zusätzlichen 
Kosten müssten aber die verspäteten 
Gläubiger tragen.   (df) 
Kita-Förderung: Einkommensstarke 
Familien müssen mehr beitragen 
Neuregelung Bei der 
Finanzierung der ausser- 
häuslichen Kinderbetreuung 
legt die Regierung den Fokus 
in Zukunft auf tatsächlich 
erbrachte Leistungen und die 
Wahlfreiheit der Eltern. 
VON SEBASTIAN ALBRICH 
Mit etwas Verspätung steht nun die 
ursprünglich auf Januar geplante 
neue Finanzierung der ausserhäusli- 
chen Kinderbetreuung der Regie- 
rung. Mit der neuen Förderung fällt 
der staatliche Pauschalbetrag pro 
Betreuungsplatz weg, subventio- 
niert werden nur noch tatsächlich 
belegte Plätze.  Der Staat übernimmt 
hier die Differenz zwischen dem be- 
zahlten einkommensabhängigen El- 
ternbeitrag und den definierten Kos- 
ten des Platzes. Die Abrechnung soll 
mit einer elektronischen Plattform 
geschehen, die bis zum 1. September 
umgesetzt werden soll. Gefördert 
werden dann Plätze in privaten Kin- 
dertagesstätten und Tagesfamilien- 
organisationen. Sofern die Familie 
im Inland lebt, oder mindestens das 
Einkommen eines Elternteils hierzu- 
lande ordentlich versteuert wird. 
Betriebs-Kitas sind auch weiterhin 
von der Subvention ausgeschlossen. 
Einkommen gewinnt an Bedeutung 
Für den Grossteil der Eltern einem 
betreuten Kind und einem jährli- 
chen Haushaltseinkommen bis zu 
169 000 Franken bedeutet diese An- 
passung aktuell kaum Veränderun- 
gen im Vergleich zum bisherigen 
Modell, denn diese zahlen beispiels- 
weise für die Ganztagesbetreuung 
eines Kleinkinds mit Essen auch wei- 
terhin den bisherigen Höchstbetrag 
von rund 92 Franken. Neu ist je- 
doch, dass dieser Elternbeitrag 
künftig bis zu den staatlich berech- 
neten Kosten des Betreuungsplatzes 
(Gestehungskosten) von 116 Franken 
anwachsen kann. Was für Besserver- 
diener wiederum bedeutet, dass sie 
mehr für den Platz ihres Kindes bei- 
steuern müssen – nämlich bis zu den 
vollen Kosten von 116 Franken bei ei- 
nem Jahreseinkommen von 214 000 
Franken. 
Die nötigen Unterlagen zur Einkom- 
mensbescheinigung können Eltern 
künftig anstelle direkt an die Tages- 
stätte zu schicken, auf ein elektroni- 
sches Elternportal hochlanden. Wer 
sein Einkommen nicht preisgeben 
will, oder im Ausland lebt, zahlt au- 
tomatisch die vollen Kosten. Bean- 
spruchte Zusatzangebote abseits der 
regulären Betreuung sowie die Ge- 
stehungskosten übersteigenden 
Preise sind laut der neuen Regelung 
ebenfalls von den Eltern zu tragen. 
Flexibilität und Wahlfreiheit 
Da künftig alle privaten ausserhäusli- 
chen Kinderbetreuungseinrichtun- 
gen und Tagesfamilienorganisationen 
förderungswürdig sind, bietet dies El- 
tern bei der Wahl ihres Kinderbetreu- 
ungsmodells eine grössere Freiheit. 
«Das Geld des Staats folgt der Ent- 
scheidung der Eltern», unterstreicht 
Gesellschaftsminister Mauro Pedraz- 
zini angesichts der Neuregelung.  Ein 
Schritt, der auch 
in den im Landtag geführten 
Diskussionen gefordert wurde. Zur 
Flexibilität trägt zudem bei, dass der 
Geschwisterrabatt neu auch einrich- 
tungsübergreifend anwendbar ist. So- 
mit erhalten künftig auch Eltern, die 
ihre Kinder aus Platz- oder anderen 
Gründen in verschiedenen Tagesstät- 
ten unterbringen, ab dem zweiten 
Kind einen Rabatt von 15 Prozent und 
ab dem dritten 20 Prozent pro Kind. 
Ist eines der Kinder in einer Betriebs- 
Kita, zählt es laut Regierung zwar zur 
Gesamtzahl, der Rabatt wird jedoch 
nur für die Kinder in den privaten 
Einrichtungen bezahlt. Seite 5 
Was kostet künftig ein Betreungsplatz? 
Beispiel für Elterntarif und Staatsanteil nach Leistungseinheit in CHF (2019) 
Haushaltseinkommen   Ganztagesbetreuung mit Essen 
(pro Jahr) Keinkinder Säugling Schulkind 
  Eltern Staat Eltern Staat Eltern   Staat 
min. 43 000 23,35 92,95 28,02 111,18 15,64 62,08 
60 000 32,58 83,42 39,10 100,10 21,83 55,89 
80 000 43,44 72,65 52,13 87,07 29,10 48,62 
100 000 54,30 61,70 65,16 74,04 36,38 41,34 
120 000 65,16 50,84 78,19 61,01 43,66 34,06 
140 000 76,02 39,98 91,22 47,98 50,93 26,79 
160 000 86,88 29,12 104,26 34,94 58,21 19,51 
bisher max. 169 000 91,77 24,23 110,12 29,08 61,48 16,24 
180 000 97,47 18,26 117,29 21,91 65,49 12,23 
200 000 108,60 7,40 130,32 8,88 72,76 4,96 
max. 214 000 116,00 0 139,20 0 77,72 0 
Quelle: Gesellschaftsministerum; Symbolfoto: Shutterstock
	        

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