Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2013)

DIENSTAG 
4. JUNI 2013 
9 Wirtschaft 
Heute 
Anti-Dumping-Verfahren 
Importe chinesischer 
Solarpanele in die EU 
Die Europäische Kommission 
wird darüber entscheiden, ob 
sie aus China in die EU im- 
portierte Solarpanele mit 
Schutzzöllen belegen wird. 
Aufschwung 
Gute Aussichten für 
Schweizer Industrie 
ZÜRICH Die Aussichten für die 
Schweizer Industrie haben sich im 
Mai merklich aufgehellt. Der Ein- 
kaufsmanagerindex (PMI) stieg ge- 
genüber April um 1,9 Zähler auf 
52,2 Punkte. Der Indikator notier- 
te damit den zweiten Monat in 
Folge deutlich über der Wachs- 
tumsschwelle von 50 Punkten. 
Schub für die Branche kommt vor 
allem von der Auftragsseite, wie 
die Credit Suisse am Montag wei- 
ter mitteilte. Die Unternehmen 
seien von der Stärke der Nachfra- 
ge überrascht worden, wie der 
Blick auf die Subkomponenten der 
Umfrage nahelege. Trotz deutlich 
gestiegener Einkaufsmengen und 
Produktion habe ein Teil der 
Nachfrage aus den Lagerbestän- 
den gedeckt werden müssen. (sda) 
US-Geldpolitik 
Angst belastet 
Kurse in Fernost 
TOKIO Der Tokioter Aktienmarkt 
hat zu Wochenbeginn erneut kräf- 
tige Abschläge hinnehmen müs- 
sen und ist auf den tiefsten Stand 
seit sechs Wochen gefallen. Händ- 
ler begründeten den Ausverkauf 
am Montag mit der Ungewissheit 
über die US-Geldpolitik sowie den 
Zustand der chinesischen Wirt- 
schaft. Andernorts in Asien gaben 
die Kurse ebenfalls nach. Ledig- 
lich China selbst nahm die schwä- 
cheren Industriedaten gelassen. 
Die Indizes in Shanghai und Hong- 
kong hielten sich leicht im Plus. 
Spekulationen darüber, wann die 
US-Notenbank ihr Anleihenkauf- 
programm kürzen könnte, sorgten 
bereits in den vergangenen Tagen 
für Kurskorrekturen. (sda/reuters) 
www.volksblatt.li 
VAT Vakuumventile AG 
Besitzer wollen verkaufen 
HAAG Die VAT Vakuumventile AG mit 
Sitz in Haag soll verkauft werden: 
Das teilte die Leitung des Unterneh- 
mens gestern mit. Man sei zuversicht- 
lich, dass die «einzigartige Markt- 
stellung» auch in Zukunft «entlang 
aller Marktsegmente» ausgebaut 
werden könne. «Um die angestrebte 
Weiterentwicklung von VAT langfris- 
tig sichern zu können, haben sich 
die Eigentümer von VAT im Sinne ei- 
ner Nachfolgelösung entschlossen, 
das Unternehmen zu verkaufen», 
heisst es zu den Hintergründen für 
den Entscheid in einer Pressemittei- 
lung: «Mit Unterstützung der Credit 
Suisse wird VAT deshalb Kontakte zu 
international stark positionierten In- 
teressenten knüpfen, um die ver- 
schiedenen Optionen einer für VAT 
optimalen Zukunftsgestaltung abzu- 
klären und den für VAT geeigneten 
Käufer zu finden.» Dieser müsse die 
Rahmenbedingungen für eine «lang- 
fristige und nachhaltige Weiterent- 
wicklung» gewährleisten. Auf den 
operativen Geschäftsbetrieb des Un- 
ternehmens werde der Verkaufspro- 
zess keinen Einfluss haben, wird ab- 
schliessend beteuert. (red/pd) 
Soll verkauft werden: Die VAT mit Sitz in Haag. (Foto: Paul Trummer) 
EFTA-Gerichtshof: Kaution für 
Arbeitsvermittler ist rechtswidrig 
Urteil Dass ausländische Arbeitsvermittler in Liechtenstein eine höhere Kaution hinterlegen müssen als inländische Anbie- 
ter, verstösst einem Urteil des EFTA-Gerichtshofs zufolge gegen EWR-Recht. Gemäss Regierung ist eine Revision in Arbeit. 
VON MARTIN HASLER 
Aufgrund einer Verordnung aus dem 
Jahr 2000 muss ein Arbeitsvermitt- 
lungsunternehmen, dessen Ge- 
schäftsleiter in Liechtenstein wohnt, 
eine Kaution von 50 000 Franken 
entrichten; hat der Verantwortliche 
seinen Wohnsitz jedoch im Ausland, 
beträgt die zu hinterlegende Summe 
100 000 Franken. Wie der EFTA-Ge- 
richtshof  gestern verkündete, wider- 
spricht diese Regelung der im EWR- 
Abkommen verankerten Niederlas- 
sungs- und Dienstleistungsfreiheit. 
Die Regierung zeigte sich gleichen- 
tags in einer Aussendung wenig über- 
rascht vom Urteil: Sie nehme es zur 
Kenntnis und informiere darüber, 
«dass bereits die notwendigen 
Schritte zur EWR-rechtskonformen 
Abänderung der kritisierten Bestim- 
mungen eingeleitet wurden». 
Schutz der Arbeitnehmer 
Die EFTA-Überwachungsbehörde 
ESA hatte die Klage gegen Liechten- 
stein im Dezember vergangenen Jah- 
res eingebracht. Wie im Urteil nach- 
zulesen ist, begründete die liechten- 
steinische Regierung die Unterschei- 
dung mit dem Schutz der Arbeitneh- 
mer: So könnten Ansprüche auf Löh- 
ne auch im Fall einer Insolvenz des 
Vermittlers sichergestellt werden. 
Die Unterschei- 
dung zwischen 
in- und ausländi- 
schen Unterneh- 
men wurde damit 
begründet, dass 
die Geltendma- 
chung solcher An- 
sprüche grenzüberschreitend deut- 
lich schwieriger sei als im Inland. 
Der EFTA-Gerichtshof räumt in der 
Urteilsbegründung ein, dass der sozi- 
ale Schutz von Arbeitnehmern prin- 
zipiell ein mögliches Argument ist, 
um eine Einschränkung der Nieder- 
lassungsfreiheit zu begründen. Eine 
solche diskrimi- 
nierende Mass- 
nahme müsse je- 
doch angemessen 
und notwendig 
sein, was nicht der 
Fall sei. Auch die 
durch die Verord- 
nung entstandene Diskriminierung 
in Sachen Dienstleistungsfreiheit sei 
unzulässig. Mit dem Urteil bürdet der 
EFTA-Gerichtshof Liechtenstein auch 
die Verfahrenskosten auf. 
Gemäss einem gestern bekannt gegebenen Urteil ist eine liechtensteinische Verordnung über Arbeitsvermittler EWR-rechtswidrig. (Symbolfoto: Shutterstock) 
«Die notwendigen 
Schritte wurden bereits 
eingeleitet.» 
PRESSEMITTEILUNG 
DER REGIERUNG 
Personenfreizügigkeit: Schärfere 
fl ankierende Massnahmen gefordert 
Missstände Die Löhne in der Schweiz seien zu wenig geschützt, die Instrumente gegen 
Lohndumping zu veraltet: Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) will dagegen ankämpfen. 
Die Delegierten fordern in einem 
einstimmig beschlossenen Grund- 
satzpapier die Verschärfung der 
flankierenden Massnahmen. In der 
Schweiz würden zwar vergleichs- 
weise hohe Löhne bezahlt, teilte der 
SGB am Montag nach der Delegier- 
tenversammlung mit. Die Instru- 
mente gegen zu tiefe Löhne seien 
aber veraltet, weil die wichtigsten 
aus den 1950er-Jahren stammten. Sie 
müssten modernisiert und den Rea- 
litäten im heutigen Arbeitsmarkt mit 
der geltenden Personenfreizügigkeit 
angepasst werden. Seit Jahren setzt 
sich der SGB für faire Löhne ein, 
sein Credo lautet: Wer in der Schweiz 
arbeitet, muss einen Schweizer Lohn 
erhalten und zu Schweizer Arbeits- 
bedingungen beschäftigt werden. 
Die flankierenden Massnahmen zur 
Personenfreizügigkeit sollten diesen 
Grundsatz regeln. Jedoch werden sie 
laut der Gewerkschaften nur unge- 
nügend umgesetzt. 
Die mittlerweile sechzigjährigen 
Gesetze schützten den heutigen in- 
ternationalen und offenen Arbeits- 
markt nur ungenügend, moniert 
der SGB. Die Beschäftigung in der 
Industrie, die traditionell über ei- 
ne grössere Abdeckung durch Ge- 
samtarbeitsverträge (GAV) verfügt, 
schrumpfe. Gleichzeitig sei die 
wachsende Dienstleistungsbran- 
che zu wenig geschützt. «Die Hür- 
den sind heute zu hoch, um einen 
GAV für allgemeinverbindlich zu 
erklären», schreibt der SGB im 
Communiqué. Darum gebe es zu 
viele Beschäftigte ohne GAV und 
Mindestlöhne. Laut der Gewerk- 
schaften sollen GAV «aus öffentli- 
chem Interesse» allgemeinverbind- 
lich erklärt werden können. Etwa 
bei Gefahr von Lohndruck, Lohn- 
unterbietungen oder Lohndiskri- 
minierung der Frauen. 
Mehr Kontrollen, härtere Strafen 
Zusätzlich sollen Unternehmen, die 
staatliche Subventionen erhalten, 
mit einer repräsentativen Gewerk- 
schaft einen GAV aushandeln müs- 
sen. «Ansonsten muss ein Normalar- 
beitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne 
sichern.» Zur Durchsetzung der 
flankierenden Massnahmen fordert 
der SGB ausserdem intensivere Kon- 
trollen und härtere Strafen für Lohn- 
sünder: «Besonders in Grenzregio- 
nen braucht es eine Kontrolloffensi- 
ve, die der Bund finanziell unter- 
stützen muss.» (sda) 
Der SGB fordert stärkeren Schutz ge- 
gen Lohndumping. (Symbolfoto: SSI)
	        

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