DIENSTAG
4. JUNI 2013
9 Wirtschaft
Heute
Anti-Dumping-Verfahren
Importe chinesischer
Solarpanele in die EU
Die Europäische Kommission
wird darüber entscheiden, ob
sie aus China in die EU im-
portierte Solarpanele mit
Schutzzöllen belegen wird.
Aufschwung
Gute Aussichten für
Schweizer Industrie
ZÜRICH Die Aussichten für die
Schweizer Industrie haben sich im
Mai merklich aufgehellt. Der Ein-
kaufsmanagerindex (PMI) stieg ge-
genüber April um 1,9 Zähler auf
52,2 Punkte. Der Indikator notier-
te damit den zweiten Monat in
Folge deutlich über der Wachs-
tumsschwelle von 50 Punkten.
Schub für die Branche kommt vor
allem von der Auftragsseite, wie
die Credit Suisse am Montag wei-
ter mitteilte. Die Unternehmen
seien von der Stärke der Nachfra-
ge überrascht worden, wie der
Blick auf die Subkomponenten der
Umfrage nahelege. Trotz deutlich
gestiegener Einkaufsmengen und
Produktion habe ein Teil der
Nachfrage aus den Lagerbestän-
den gedeckt werden müssen. (sda)
US-Geldpolitik
Angst belastet
Kurse in Fernost
TOKIO Der Tokioter Aktienmarkt
hat zu Wochenbeginn erneut kräf-
tige Abschläge hinnehmen müs-
sen und ist auf den tiefsten Stand
seit sechs Wochen gefallen. Händ-
ler begründeten den Ausverkauf
am Montag mit der Ungewissheit
über die US-Geldpolitik sowie den
Zustand der chinesischen Wirt-
schaft. Andernorts in Asien gaben
die Kurse ebenfalls nach. Ledig-
lich China selbst nahm die schwä-
cheren Industriedaten gelassen.
Die Indizes in Shanghai und Hong-
kong hielten sich leicht im Plus.
Spekulationen darüber, wann die
US-Notenbank ihr Anleihenkauf-
programm kürzen könnte, sorgten
bereits in den vergangenen Tagen
für Kurskorrekturen. (sda/reuters)
www.volksblatt.li
VAT Vakuumventile AG
Besitzer wollen verkaufen
HAAG Die VAT Vakuumventile AG mit
Sitz in Haag soll verkauft werden:
Das teilte die Leitung des Unterneh-
mens gestern mit. Man sei zuversicht-
lich, dass die «einzigartige Markt-
stellung» auch in Zukunft «entlang
aller Marktsegmente» ausgebaut
werden könne. «Um die angestrebte
Weiterentwicklung von VAT langfris-
tig sichern zu können, haben sich
die Eigentümer von VAT im Sinne ei-
ner Nachfolgelösung entschlossen,
das Unternehmen zu verkaufen»,
heisst es zu den Hintergründen für
den Entscheid in einer Pressemittei-
lung: «Mit Unterstützung der Credit
Suisse wird VAT deshalb Kontakte zu
international stark positionierten In-
teressenten knüpfen, um die ver-
schiedenen Optionen einer für VAT
optimalen Zukunftsgestaltung abzu-
klären und den für VAT geeigneten
Käufer zu finden.» Dieser müsse die
Rahmenbedingungen für eine «lang-
fristige und nachhaltige Weiterent-
wicklung» gewährleisten. Auf den
operativen Geschäftsbetrieb des Un-
ternehmens werde der Verkaufspro-
zess keinen Einfluss haben, wird ab-
schliessend beteuert. (red/pd)
Soll verkauft werden: Die VAT mit Sitz in Haag. (Foto: Paul Trummer)
EFTA-Gerichtshof: Kaution für
Arbeitsvermittler ist rechtswidrig
Urteil Dass ausländische Arbeitsvermittler in Liechtenstein eine höhere Kaution hinterlegen müssen als inländische Anbie-
ter, verstösst einem Urteil des EFTA-Gerichtshofs zufolge gegen EWR-Recht. Gemäss Regierung ist eine Revision in Arbeit.
VON MARTIN HASLER
Aufgrund einer Verordnung aus dem
Jahr 2000 muss ein Arbeitsvermitt-
lungsunternehmen, dessen Ge-
schäftsleiter in Liechtenstein wohnt,
eine Kaution von 50 000 Franken
entrichten; hat der Verantwortliche
seinen Wohnsitz jedoch im Ausland,
beträgt die zu hinterlegende Summe
100 000 Franken. Wie der EFTA-Ge-
richtshof gestern verkündete, wider-
spricht diese Regelung der im EWR-
Abkommen verankerten Niederlas-
sungs- und Dienstleistungsfreiheit.
Die Regierung zeigte sich gleichen-
tags in einer Aussendung wenig über-
rascht vom Urteil: Sie nehme es zur
Kenntnis und informiere darüber,
«dass bereits die notwendigen
Schritte zur EWR-rechtskonformen
Abänderung der kritisierten Bestim-
mungen eingeleitet wurden».
Schutz der Arbeitnehmer
Die EFTA-Überwachungsbehörde
ESA hatte die Klage gegen Liechten-
stein im Dezember vergangenen Jah-
res eingebracht. Wie im Urteil nach-
zulesen ist, begründete die liechten-
steinische Regierung die Unterschei-
dung mit dem Schutz der Arbeitneh-
mer: So könnten Ansprüche auf Löh-
ne auch im Fall einer Insolvenz des
Vermittlers sichergestellt werden.
Die Unterschei-
dung zwischen
in- und ausländi-
schen Unterneh-
men wurde damit
begründet, dass
die Geltendma-
chung solcher An-
sprüche grenzüberschreitend deut-
lich schwieriger sei als im Inland.
Der EFTA-Gerichtshof räumt in der
Urteilsbegründung ein, dass der sozi-
ale Schutz von Arbeitnehmern prin-
zipiell ein mögliches Argument ist,
um eine Einschränkung der Nieder-
lassungsfreiheit zu begründen. Eine
solche diskrimi-
nierende Mass-
nahme müsse je-
doch angemessen
und notwendig
sein, was nicht der
Fall sei. Auch die
durch die Verord-
nung entstandene Diskriminierung
in Sachen Dienstleistungsfreiheit sei
unzulässig. Mit dem Urteil bürdet der
EFTA-Gerichtshof Liechtenstein auch
die Verfahrenskosten auf.
Gemäss einem gestern bekannt gegebenen Urteil ist eine liechtensteinische Verordnung über Arbeitsvermittler EWR-rechtswidrig. (Symbolfoto: Shutterstock)
«Die notwendigen
Schritte wurden bereits
eingeleitet.»
PRESSEMITTEILUNG
DER REGIERUNG
Personenfreizügigkeit: Schärfere
fl ankierende Massnahmen gefordert
Missstände Die Löhne in der Schweiz seien zu wenig geschützt, die Instrumente gegen
Lohndumping zu veraltet: Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) will dagegen ankämpfen.
Die Delegierten fordern in einem
einstimmig beschlossenen Grund-
satzpapier die Verschärfung der
flankierenden Massnahmen. In der
Schweiz würden zwar vergleichs-
weise hohe Löhne bezahlt, teilte der
SGB am Montag nach der Delegier-
tenversammlung mit. Die Instru-
mente gegen zu tiefe Löhne seien
aber veraltet, weil die wichtigsten
aus den 1950er-Jahren stammten. Sie
müssten modernisiert und den Rea-
litäten im heutigen Arbeitsmarkt mit
der geltenden Personenfreizügigkeit
angepasst werden. Seit Jahren setzt
sich der SGB für faire Löhne ein,
sein Credo lautet: Wer in der Schweiz
arbeitet, muss einen Schweizer Lohn
erhalten und zu Schweizer Arbeits-
bedingungen beschäftigt werden.
Die flankierenden Massnahmen zur
Personenfreizügigkeit sollten diesen
Grundsatz regeln. Jedoch werden sie
laut der Gewerkschaften nur unge-
nügend umgesetzt.
Die mittlerweile sechzigjährigen
Gesetze schützten den heutigen in-
ternationalen und offenen Arbeits-
markt nur ungenügend, moniert
der SGB. Die Beschäftigung in der
Industrie, die traditionell über ei-
ne grössere Abdeckung durch Ge-
samtarbeitsverträge (GAV) verfügt,
schrumpfe. Gleichzeitig sei die
wachsende Dienstleistungsbran-
che zu wenig geschützt. «Die Hür-
den sind heute zu hoch, um einen
GAV für allgemeinverbindlich zu
erklären», schreibt der SGB im
Communiqué. Darum gebe es zu
viele Beschäftigte ohne GAV und
Mindestlöhne. Laut der Gewerk-
schaften sollen GAV «aus öffentli-
chem Interesse» allgemeinverbind-
lich erklärt werden können. Etwa
bei Gefahr von Lohndruck, Lohn-
unterbietungen oder Lohndiskri-
minierung der Frauen.
Mehr Kontrollen, härtere Strafen
Zusätzlich sollen Unternehmen, die
staatliche Subventionen erhalten,
mit einer repräsentativen Gewerk-
schaft einen GAV aushandeln müs-
sen. «Ansonsten muss ein Normalar-
beitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne
sichern.» Zur Durchsetzung der
flankierenden Massnahmen fordert
der SGB ausserdem intensivere Kon-
trollen und härtere Strafen für Lohn-
sünder: «Besonders in Grenzregio-
nen braucht es eine Kontrolloffensi-
ve, die der Bund finanziell unter-
stützen muss.» (sda)
Der SGB fordert stärkeren Schutz ge-
gen Lohndumping. (Symbolfoto: SSI)