Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2009)

INLAND 
VOLKSBLATT 
5 DONNERSTAG, 8. JANUAR 2009 
Lösung in Reichweite 
Stillschweigend ausgebürgerte Liechtensteiner könnten wieder eingebürgert werden 
VADUZ – In die Diskussion um 
den stillschweigenden Verlust 
der liechtensteinischen Staats- 
bürgerschaft kommt Bewegung. 
Regierungsrat Martin Meyer kün- 
digte einen Lösungsweg an. 
• Holger Franke 
«Derzeit ist eine Gesetzesrevision 
in Vorbereitung: Das Ressort Inne- 
res plant, der Regierung bereits in 
den nächsten Wochen einen Ver- 
nehmlassungsbericht vorzulegen», 
bestätigt Regierungsrat Martin 
Meyer gegenüber dem «Volks- 
blatt». Demnach soll das Landes- 
bürgerrecht um einen Paragraphen 
ergänzt werden, der die Regierung 
künftig ermächtigen würde, ehema- 
ligen Liechtensteinern, die durch 
stillschweigenden Verzicht das 
Landesbürgerrecht verloren haben, 
die unentgeltliche Wiederaufnahme 
in ihr früheres Gemeinde- und Lan- 
desbürgerrecht zu bewilligen – so- 
fern sie im Lande Wohnsitz haben 
und binnen fünf Jahren ihre Wie- 
deraufnahme beantragen, wie Re- 
gierungsrat Martin Meyer erklärt. 
Übergangsbestimmungen 
Für bereits betroffene Personen 
sind Übergangsbestimmungen vor- 
gesehen: «Ehemalige Liechtenstei- 
ner, die vor Inkrafttreten dieses Ge- 
setzes durch stillschweigenden Ver- 
zicht das Landesbürgerrecht verlo- 
ren haben, werden von der Regie- 
rung in ihr früheres Gemeinde- und 
Landesbürgerrecht wieder aufge- 
nommen, sofern sie innerhalb von 
fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses 
Gesetzes einen diesbezüglichen An- 
trag stellen», schlägt Meyer vor. 
Aktuell 33 Fälle bekannt 
Derzeit sind 33 Personen be- 
kannt, die aufgrund der bisherigen 
Gesetzeslage ausgebürgert   wur- 
den. Diese Personen können nun 
weiter hoffen, ihr Landesbürgerecht 
zurückzuerhalten. Letztlich wird 
darüber der Landtag zu befinden 
haben. «Wir wollen die Vernehm- 
lassung noch im Frühjahr abschlies- 
sen. Das Gesetz könnte folglich 
noch im ersten Halbjahr diesen Jah- 
res vom Parlament behandelt wer- 
den», so Regierungsrat Meyer zum 
geplanten Zeitrahmen. 
Aber auch um künftige Härtefäl- 
le zu vermeiden, sind bereits Mass- 
nahmen getroffen worden: «Der 
stillschweige Verlust der Staatsbür- 
gerschaft bzw. ein Hinweis auf 
Rechtslage ist auf der Urkunde 
deutlich sichtbar vermerkt», erklärt 
Regierungsrat Meyer. Zudem sol- 
len die zuständigen Stellen Per- 
sonen, denen die Ausbürgerung 
droht, rechtzeitig informieren: 
«Dies ist allerdings gelegentlich 
schwierig, da der Wohnsitz einzel- 
ner Personen oftmals unbekannt 
ist», räumt Meyer ein. 
Die Diskussionen um den still- 
schweigenden Verlust der liechten- 
steinischen Staatsbürgerschaft hat- 
ten in jüngster Vergangenheit wie- 
der zugenommen. Betroffene hat- 
ten in Leserbriefen auf die Proble- 
matik aufmerksam gemacht und 
auch der Landtag hatte sich in der 
Vergangenheit häufiger mit der 
Thematik beschäftigt. Rechtlich ist 
der Fall allerdings eindeu- 
tig: Wer eine andere 
Staatsbürgerschaft 
erworben hat und 
30 Jahre seine 
«Heimat- 
schriften» 
(Pass, Identi- 
tätskarte oder Hei- 
matschein) nicht 
erneuern liess, ver- 
liert die liechtenstei- 
nische Staatsbürger- 
schaft, sofern er 
dadur ch 
nicht staa- 
tenlos wür- 
de. Damit ist auch klar geregelt, 
dass Menschen, die ausschliesslich 
die liechtensteinische Staatsbürger- 
schaft besitzen, diese nicht verlie- 
ren können. Dennoch, für die be- 
troffenen Doppelbürger ist es vor 
allem ein emotionales Thema. 
Sollte die nun vorgeschlagene Ge- 
setzesänderung den Landtag pas- 
sieren, könnte das neue Gesetz vo- 
raussichtlich am 1. Januar 2010 in 
Kraft treten. 
FOTO 
ARCHIV 
Pastoraler Jugendleiter-Kurs 
BALZERS – Das Haus Gutenberg in Bal- 
zers und das Kloster St. Elisabeth in Schaan 
bieten an zwei Wochenenden im Januar und 
Februar eine Ausbildung an für alle, die sich 
mit und für Kinder und Jugendliche enga- 
gieren möchten. In diesem Kurs wird die 
nötige Befähigung für die Organisation und 
Leitung von Kinder- und Jugendveranstal- 
tungen vermittelt. Zudem werden sich die 
Teilnehmenden mit der befreienden christ- 
lichen Botschaft auseinandersetzen und die- 
se intensiver entdecken können. Beim Aus- 
bildungskurs für Jugendliche ab 16 Jahren 
und für junge Erwachsene handelt es sich 
um eine Modulausbildung, die Theorie und 
Praxis verbindet: Nach dem Grundkurs kann 
bei der Mitleitung eines Kinder- oder Ju- 
gendanlasses Leitungserfahrung erworben 
werden, die in einem Aufbaukurs ausgewer- 
tet und nachbearbeitet wird. Die beiden Wo- 
chenenden vom 16. bis 18. Januar und vom 
27. Februar bis 1. März beginnen jeweils am 
Freitag um 20 Uhr und dauern bis Sonntag 
um 14 Uhr. Kursleitung: Peter Dahmen, 
Theologe und Pädagoge, langjähriger Leiter 
von Jugendeinrichtungen und von natio- 
nalen wie internationalen Jugendleiter-Aus- 
bildungen; Sr. Marija Pranjic ASC, Studium 
der Philosophie, Ausbildung in pastoraler 
Jugendarbeit und langjährige Erfahrung in 
der pastoralen Kinder- und Jugendarbeit; 
Sabrina Wachter, Studium in Sozialarbeit, 
Erfahrung im internationalen Jugendaus- 
tausch. Der Kurs ist ökumenisch ausgerich- 
tet und wird gemeinsam vom Haus Guten- 
berg, Balzers, und vom Kloster St. Elisa- 
beth, Schaan, organisiert. Ausführlichere In- 
formationen und Anmeldung im Haus 
Gutenberg, Telefon 388 11 33 oder per E- 
Mail an gutenberg@haus-gutenberg.li. (pd) 
HAUS GUTENBERG 
ANZEIGE 
Kartoffel-Kochdemo am 
14. Januar in Triesen 
TRIESEN – Die Kartoffel ist vielseitig, 
einfach und gesund. Am Mittwoch, den 14. 
Januar, findet im Schulzentrum Triesen um 
16 Uhr eine Kochdemo rund um die tolle 
Knolle statt. Gezeigt werden gesunde und 
nahrhafte Zubereitungsmöglichkeiten, wel- 
che auch im Alltag einfach umgesetzt wer- 
den können. Und natürlich können die zu- 
bereiteten Gerichte im Anschluss auch de- 
gustiert werden. Geleitet wird die Veran- 
staltung von Ursina Hilti, Hauswirtschafts- 
lehrerin und Kartoffelbäuerin. Die Veran- 
staltung findet im Begleitprogramm zur 
Ausstellung «Kartoffel, Geschichte, Kultur, 
Hoffnung», welche noch bis zum 18. Janu- 
ar im Gasometer in Triesen zu sehen ist. 
Während der Dauer der Kochdemo, welche 
von 16 bis 18 Uhr dauert, wird unentgelt- 
lich ein Kinderhort angeboten. Für Interes- 
sierte besteht die Möglichkeit, im Vorfeld 
an einem geführten Rundgang durch die 
Ausstellung im Gasometer teilzunehmen. 
Weitere Informationen und Anmeldung: te- 
lefonisch unter 392 34 18 oder per E-Mail 
an bicker@adon.li. Anmeldeschluss ist 
Montag, der 12. Januar. (pd) 
«Kein Strafbedürfnis gegeben» 
Freispruch für Exmitarbeiter des Gampriner Werkhofs 
VADUZ – Für den Angeklagten 
scheint die Sache nun ausgestan- 
den – jener Werkhofmitarbeiter 
von Gamprin, der im Januar 2007 
der Gemeinde zu viele Arbeits- 
stunden verrechnet hatte, wurde 
gestern vom Berufungsgericht 
freigesprochen. 
• Johannes Mattivi 
Vor Gericht hatte sich der Fall 
schon ein Jahr hingezogen. Nach 
einer vertagten Erstverhandlung im 
Januar 2008, einer bedingten Verur- 
teilung im Februar und einer ge- 
scheiterten Diversion war der 52- 
jährige Beschuldigte im August 
neuerlich wegen Betrugs bedingt 
verurteilt worden. Ihm war vorge- 
worfen worden, an fünf Tagen im 
Januar 2007 im Pikettdienst für die 
Schneeräumung der Gemeinde 
Gamprin mehr Arbeitsstunden rap- 
portiert zu haben, als er geleistet 
hatte. Ging es zuerst um 9,5 Stun- 
den, so hatte das Gericht dem Be- 
schuldigten im zweiten Prozess zu- 
mindest 2,45 zu viel verbuchte 
Stunden nachgewiesen und ihn da- 
für wegen Betrugs zu einer be- 
dingten Geldstrafe von 120 Tages- 
sätzen à 60 Franken verurteilt. 
Ungenaue Zeiterfassung 
Das sei eine unangemessen hohe 
Strafe, sagte der Verteidiger des 
Beschuldigten vor Gericht. 
Schliesslich laute der Vorwurf nur 
auf einen versuchten Betrug mit ei- 
ner Schadenssumme von 115 Fran- 
ken. Zudem seien die Arbeitszeiten 
der Werkhofmitarbeiter nie genau, 
z. B. mittels einer Stempeluhr, er- 
fasst worden. Und dass Arbeitsbe- 
ginn und -ende auf Viertelstunden 
auf- und abgerundet verbucht wur- 
den, sei beim Werkhof ebenfalls 
üblich, wie sowohl der Gemeinde- 
vorsteher als auch andere Mitarbei- 
ter des Werkhofs bestätigt hätten. 
Mit seiner damaligen fristlosen 
Entlassung sei sein Mandant be- 
straft genug, weshalb er vom Ge- 
richt freigesprochen werden sollte. 
«Der Fall ist keine Bagatelle», 
meinte hingegen der Staatsanwalt, 
«es handelt sich um schweren Be- 
trug.» Ausserdem solle man schon 
aus generalpräventiven Gründen in 
der Öffentlichkeit nicht das Bild 
vermitteln, bei der Arbeitszeit zu 
schummeln, sei ein Kavaliersdelikt. 
Im Übrigen sei der Beschuldigte 
von seinem Vorgesetzten schon frü- 
her mehrfach abgemahnt worden, 
seine Arbeitszeitrapportierungen 
genauer vorzunehmen. 
«Das stimmt nicht», sagte der Be- 
schuldigte zum Richter, «ich bin nie 
abgemahnt worden – das sind reine 
Gerüchte.» Wie in den ersten bei- 
den Verhandlungen blieb der Be- 
schuldigte auch bei der Behaup- 
tung, er habe vor der eigentlichen 
Schneeräumung öfters zuerst mit 
seinem Privat-Pkw Kontrollfahrten 
durch die Gemeinde vorgenommen, 
um zu schauen, wo eine Schneeräu- 
mung nötig sei. Erst dann habe er 
den Pflug aus dem Werkhof geholt. 
Diese Fahrten habe er sechs Jahre 
lang ohne Beanstandung als Ar- 
beitszeiten verbucht. Ein Gemein- 
dearbeiter in Ruggell mache das ge- 
nauso, sagte der Beschuldigte. 
Geringfügige Tatfolgen 
Für das Gericht waren jedenfalls 
zum Schluss zu viele Fragen offen 
geblieben, vor allem was Beginn 
und Ende der Arbeitszeiten beim 
Werkhof betrifft. Auf die be- 
haupteten Kontrollfahrten wurde 
inhaltlich nicht mehr eingegangen. 
Nachdem das Gericht schliesslich 
die Folgen der Taten des Beschul- 
digten als geringfügig einstufte, 
wurde er freigesprochen. 
Ob der Beschuldigte im Winterdienst der Gemeinde tatsächlich zu viele Stunden verbucht hatte, konnte vom 
Gericht nicht eindeutig geklärt werden. 
FOTO 
WODICKA 
Mit einer Gesetzesrevi- 
sion will Regierungsrat 
Martin Meyer die Pro- 
blematik der still- 
schweigend ausgebür- 
gerten Liechtensteiner angehen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.