INLAND
VOLKSBLATT
5 DONNERSTAG, 8. JANUAR 2009
Lösung in Reichweite
Stillschweigend ausgebürgerte Liechtensteiner könnten wieder eingebürgert werden
VADUZ – In die Diskussion um
den stillschweigenden Verlust
der liechtensteinischen Staats-
bürgerschaft kommt Bewegung.
Regierungsrat Martin Meyer kün-
digte einen Lösungsweg an.
• Holger Franke
«Derzeit ist eine Gesetzesrevision
in Vorbereitung: Das Ressort Inne-
res plant, der Regierung bereits in
den nächsten Wochen einen Ver-
nehmlassungsbericht vorzulegen»,
bestätigt Regierungsrat Martin
Meyer gegenüber dem «Volks-
blatt». Demnach soll das Landes-
bürgerrecht um einen Paragraphen
ergänzt werden, der die Regierung
künftig ermächtigen würde, ehema-
ligen Liechtensteinern, die durch
stillschweigenden Verzicht das
Landesbürgerrecht verloren haben,
die unentgeltliche Wiederaufnahme
in ihr früheres Gemeinde- und Lan-
desbürgerrecht zu bewilligen – so-
fern sie im Lande Wohnsitz haben
und binnen fünf Jahren ihre Wie-
deraufnahme beantragen, wie Re-
gierungsrat Martin Meyer erklärt.
Übergangsbestimmungen
Für bereits betroffene Personen
sind Übergangsbestimmungen vor-
gesehen: «Ehemalige Liechtenstei-
ner, die vor Inkrafttreten dieses Ge-
setzes durch stillschweigenden Ver-
zicht das Landesbürgerrecht verlo-
ren haben, werden von der Regie-
rung in ihr früheres Gemeinde- und
Landesbürgerrecht wieder aufge-
nommen, sofern sie innerhalb von
fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses
Gesetzes einen diesbezüglichen An-
trag stellen», schlägt Meyer vor.
Aktuell 33 Fälle bekannt
Derzeit sind 33 Personen be-
kannt, die aufgrund der bisherigen
Gesetzeslage ausgebürgert wur-
den. Diese Personen können nun
weiter hoffen, ihr Landesbürgerecht
zurückzuerhalten. Letztlich wird
darüber der Landtag zu befinden
haben. «Wir wollen die Vernehm-
lassung noch im Frühjahr abschlies-
sen. Das Gesetz könnte folglich
noch im ersten Halbjahr diesen Jah-
res vom Parlament behandelt wer-
den», so Regierungsrat Meyer zum
geplanten Zeitrahmen.
Aber auch um künftige Härtefäl-
le zu vermeiden, sind bereits Mass-
nahmen getroffen worden: «Der
stillschweige Verlust der Staatsbür-
gerschaft bzw. ein Hinweis auf
Rechtslage ist auf der Urkunde
deutlich sichtbar vermerkt», erklärt
Regierungsrat Meyer. Zudem sol-
len die zuständigen Stellen Per-
sonen, denen die Ausbürgerung
droht, rechtzeitig informieren:
«Dies ist allerdings gelegentlich
schwierig, da der Wohnsitz einzel-
ner Personen oftmals unbekannt
ist», räumt Meyer ein.
Die Diskussionen um den still-
schweigenden Verlust der liechten-
steinischen Staatsbürgerschaft hat-
ten in jüngster Vergangenheit wie-
der zugenommen. Betroffene hat-
ten in Leserbriefen auf die Proble-
matik aufmerksam gemacht und
auch der Landtag hatte sich in der
Vergangenheit häufiger mit der
Thematik beschäftigt. Rechtlich ist
der Fall allerdings eindeu-
tig: Wer eine andere
Staatsbürgerschaft
erworben hat und
30 Jahre seine
«Heimat-
schriften»
(Pass, Identi-
tätskarte oder Hei-
matschein) nicht
erneuern liess, ver-
liert die liechtenstei-
nische Staatsbürger-
schaft, sofern er
dadur ch
nicht staa-
tenlos wür-
de. Damit ist auch klar geregelt,
dass Menschen, die ausschliesslich
die liechtensteinische Staatsbürger-
schaft besitzen, diese nicht verlie-
ren können. Dennoch, für die be-
troffenen Doppelbürger ist es vor
allem ein emotionales Thema.
Sollte die nun vorgeschlagene Ge-
setzesänderung den Landtag pas-
sieren, könnte das neue Gesetz vo-
raussichtlich am 1. Januar 2010 in
Kraft treten.
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ARCHIV
Pastoraler Jugendleiter-Kurs
BALZERS – Das Haus Gutenberg in Bal-
zers und das Kloster St. Elisabeth in Schaan
bieten an zwei Wochenenden im Januar und
Februar eine Ausbildung an für alle, die sich
mit und für Kinder und Jugendliche enga-
gieren möchten. In diesem Kurs wird die
nötige Befähigung für die Organisation und
Leitung von Kinder- und Jugendveranstal-
tungen vermittelt. Zudem werden sich die
Teilnehmenden mit der befreienden christ-
lichen Botschaft auseinandersetzen und die-
se intensiver entdecken können. Beim Aus-
bildungskurs für Jugendliche ab 16 Jahren
und für junge Erwachsene handelt es sich
um eine Modulausbildung, die Theorie und
Praxis verbindet: Nach dem Grundkurs kann
bei der Mitleitung eines Kinder- oder Ju-
gendanlasses Leitungserfahrung erworben
werden, die in einem Aufbaukurs ausgewer-
tet und nachbearbeitet wird. Die beiden Wo-
chenenden vom 16. bis 18. Januar und vom
27. Februar bis 1. März beginnen jeweils am
Freitag um 20 Uhr und dauern bis Sonntag
um 14 Uhr. Kursleitung: Peter Dahmen,
Theologe und Pädagoge, langjähriger Leiter
von Jugendeinrichtungen und von natio-
nalen wie internationalen Jugendleiter-Aus-
bildungen; Sr. Marija Pranjic ASC, Studium
der Philosophie, Ausbildung in pastoraler
Jugendarbeit und langjährige Erfahrung in
der pastoralen Kinder- und Jugendarbeit;
Sabrina Wachter, Studium in Sozialarbeit,
Erfahrung im internationalen Jugendaus-
tausch. Der Kurs ist ökumenisch ausgerich-
tet und wird gemeinsam vom Haus Guten-
berg, Balzers, und vom Kloster St. Elisa-
beth, Schaan, organisiert. Ausführlichere In-
formationen und Anmeldung im Haus
Gutenberg, Telefon 388 11 33 oder per E-
Mail an gutenberg@haus-gutenberg.li. (pd)
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Kartoffel-Kochdemo am
14. Januar in Triesen
TRIESEN – Die Kartoffel ist vielseitig,
einfach und gesund. Am Mittwoch, den 14.
Januar, findet im Schulzentrum Triesen um
16 Uhr eine Kochdemo rund um die tolle
Knolle statt. Gezeigt werden gesunde und
nahrhafte Zubereitungsmöglichkeiten, wel-
che auch im Alltag einfach umgesetzt wer-
den können. Und natürlich können die zu-
bereiteten Gerichte im Anschluss auch de-
gustiert werden. Geleitet wird die Veran-
staltung von Ursina Hilti, Hauswirtschafts-
lehrerin und Kartoffelbäuerin. Die Veran-
staltung findet im Begleitprogramm zur
Ausstellung «Kartoffel, Geschichte, Kultur,
Hoffnung», welche noch bis zum 18. Janu-
ar im Gasometer in Triesen zu sehen ist.
Während der Dauer der Kochdemo, welche
von 16 bis 18 Uhr dauert, wird unentgelt-
lich ein Kinderhort angeboten. Für Interes-
sierte besteht die Möglichkeit, im Vorfeld
an einem geführten Rundgang durch die
Ausstellung im Gasometer teilzunehmen.
Weitere Informationen und Anmeldung: te-
lefonisch unter 392 34 18 oder per E-Mail
an bicker@adon.li. Anmeldeschluss ist
Montag, der 12. Januar. (pd)
«Kein Strafbedürfnis gegeben»
Freispruch für Exmitarbeiter des Gampriner Werkhofs
VADUZ – Für den Angeklagten
scheint die Sache nun ausgestan-
den – jener Werkhofmitarbeiter
von Gamprin, der im Januar 2007
der Gemeinde zu viele Arbeits-
stunden verrechnet hatte, wurde
gestern vom Berufungsgericht
freigesprochen.
• Johannes Mattivi
Vor Gericht hatte sich der Fall
schon ein Jahr hingezogen. Nach
einer vertagten Erstverhandlung im
Januar 2008, einer bedingten Verur-
teilung im Februar und einer ge-
scheiterten Diversion war der 52-
jährige Beschuldigte im August
neuerlich wegen Betrugs bedingt
verurteilt worden. Ihm war vorge-
worfen worden, an fünf Tagen im
Januar 2007 im Pikettdienst für die
Schneeräumung der Gemeinde
Gamprin mehr Arbeitsstunden rap-
portiert zu haben, als er geleistet
hatte. Ging es zuerst um 9,5 Stun-
den, so hatte das Gericht dem Be-
schuldigten im zweiten Prozess zu-
mindest 2,45 zu viel verbuchte
Stunden nachgewiesen und ihn da-
für wegen Betrugs zu einer be-
dingten Geldstrafe von 120 Tages-
sätzen à 60 Franken verurteilt.
Ungenaue Zeiterfassung
Das sei eine unangemessen hohe
Strafe, sagte der Verteidiger des
Beschuldigten vor Gericht.
Schliesslich laute der Vorwurf nur
auf einen versuchten Betrug mit ei-
ner Schadenssumme von 115 Fran-
ken. Zudem seien die Arbeitszeiten
der Werkhofmitarbeiter nie genau,
z. B. mittels einer Stempeluhr, er-
fasst worden. Und dass Arbeitsbe-
ginn und -ende auf Viertelstunden
auf- und abgerundet verbucht wur-
den, sei beim Werkhof ebenfalls
üblich, wie sowohl der Gemeinde-
vorsteher als auch andere Mitarbei-
ter des Werkhofs bestätigt hätten.
Mit seiner damaligen fristlosen
Entlassung sei sein Mandant be-
straft genug, weshalb er vom Ge-
richt freigesprochen werden sollte.
«Der Fall ist keine Bagatelle»,
meinte hingegen der Staatsanwalt,
«es handelt sich um schweren Be-
trug.» Ausserdem solle man schon
aus generalpräventiven Gründen in
der Öffentlichkeit nicht das Bild
vermitteln, bei der Arbeitszeit zu
schummeln, sei ein Kavaliersdelikt.
Im Übrigen sei der Beschuldigte
von seinem Vorgesetzten schon frü-
her mehrfach abgemahnt worden,
seine Arbeitszeitrapportierungen
genauer vorzunehmen.
«Das stimmt nicht», sagte der Be-
schuldigte zum Richter, «ich bin nie
abgemahnt worden – das sind reine
Gerüchte.» Wie in den ersten bei-
den Verhandlungen blieb der Be-
schuldigte auch bei der Behaup-
tung, er habe vor der eigentlichen
Schneeräumung öfters zuerst mit
seinem Privat-Pkw Kontrollfahrten
durch die Gemeinde vorgenommen,
um zu schauen, wo eine Schneeräu-
mung nötig sei. Erst dann habe er
den Pflug aus dem Werkhof geholt.
Diese Fahrten habe er sechs Jahre
lang ohne Beanstandung als Ar-
beitszeiten verbucht. Ein Gemein-
dearbeiter in Ruggell mache das ge-
nauso, sagte der Beschuldigte.
Geringfügige Tatfolgen
Für das Gericht waren jedenfalls
zum Schluss zu viele Fragen offen
geblieben, vor allem was Beginn
und Ende der Arbeitszeiten beim
Werkhof betrifft. Auf die be-
haupteten Kontrollfahrten wurde
inhaltlich nicht mehr eingegangen.
Nachdem das Gericht schliesslich
die Folgen der Taten des Beschul-
digten als geringfügig einstufte,
wurde er freigesprochen.
Ob der Beschuldigte im Winterdienst der Gemeinde tatsächlich zu viele Stunden verbucht hatte, konnte vom
Gericht nicht eindeutig geklärt werden.
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WODICKA
Mit einer Gesetzesrevi-
sion will Regierungsrat
Martin Meyer die Pro-
blematik der still-
schweigend ausgebür-
gerten Liechtensteiner angehen.