Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2009)

INLAND 
VOLKSBLATT 
11 MONTAG, 17. AUGUST 2009 
Bergamo und Val Camonica 
BERGAMO/VAL CAMONICA – Bei die- 
ser Exkursion werden die Kunst- und Kul- 
turschätze Bergamos sowie die landschaft- 
lichen Reize des Lago d’Iseo und die kultur- 
historisch einzigartige Vielfalt des Val Ca- 
monica mit seinen prähistorischen Felsgra- 
vuren erkundet, deren älteste Darstellungen 
auf 6000 v. Chr. datiert werden. 1979 wur- 
den die Felsgravuren von Val Camonica von 
der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt. 
Über San Bernardino und Bellinzona-Como 
führt die Reise nach Bergamo, wo in der 
Oberstadt die Capella Colleoni, die Kirche 
Santa Maria Maggiore und die Mura Venete 
besucht werden. Anschliessend geht es nach 
Lovere am Lago d’Iseo, wo direkt am See 
Zimmer reserviert sind. Am Abend Spazier- 
gang durch das Altstadtzentrum. Am Sonn- 
tag geht es nach Capo di Ponte im Val Ca- 
monica, wo die berühmten Felsritzzeich- 
nungen besichtigt werden. 
Die zweitägige Busreise (Kurs 244) wird 
von der Kulturvermittlerin Gerlinde Sauer- 
mann geleitet und dauert vom Samstag, den 
26. September, bis Sonntag, den 27. Sep- 
tember. Die Abfahrt erfolgt am Samstag um 
6.15 Uhr ab Parkplatz HPZ in Schaan. Mit 
Voranmeldung. Anmeldung und Auskunft 
bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in 
Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E-Mail 
info@steinegerta.li. (pd) 
Gesunde Ernährung – 
genussvoll und leicht 
TRIESEN – Durch die Lebensmittelpyra- 
mide eine ausgewogene, leichte Ernährung 
kennenlernen. Dank der richtigen Zusam- 
mensetzung der Mahlzeiten Gewicht ver- 
lieren. Satt werden, ohne zu hungern und 
sich wohl fühlen. Der Kurs 277 unter de 
Leitung von Ruth Jäger Suter beginnt am 
Dienstag, den 18. August, um 9 Uhr im 
Bürgerheim in Triesen und dauert vier Vor- 
mittage. Anmeldung und Auskunft bei der 
Erwachsenenbildung Stein-Egerta in 
Schaan, Telefon 232 48 22, oder per E-Mail 
an info@steinegerta.li   (pd) 
KURS 
Einladung zum Grillfest 
ESCHEN-NENDELN – Die FBP-Orts- 
gruppe Eschen/Nendeln lädt zum traditio- 
nellen Grillfest ein: 
Datum: Samstag, 22. August, ab 16 Uhr 
Ort: Holzerhütte, Nendeln 
Unkostenbeitrag für Essen und Getränke: 
15 Franken pro Person, Kinder gratis. Für 
die Kinder ist ein Gumpischloss vorhan- 
den. 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. 
Das Grillfest findet bei jeder Witterung 
statt. Der Ortsgruppen-Vorstand freut sich 
auf viele Besucher. 
FBP-Ortsgruppe Eschen/Nendeln 
Fortschrittliche Bürgerpartei 
Aeulestrasse 56, 9490 Vaduz 
Tel.: 237 79 40, Fax: 237 79 49 
www.fbp.li 
FBP-TERMIN 
Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG) 
Mitteilung an die Aktionäre von 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV 
Betreffend 
Bekanntgabe der Umtauschverhältnisse aus der Vereinigung per 5. August 2009 
von: 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Growth (CHF) (übertragender Subfonds) 
in 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) (aufnehmender Subfonds) 
Bekanntgabe der Umtauschverhältnisse aus der Vereinigung per 5. August 
2009 
Der Verwaltungsrat der UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV und die Depotbank UBS 
(Luxembourg) S.A. haben die genannten Subfonds vom UBS (Lux) Strategy Xtra SI- 
CAV mit Wirkung vom 5. August 2009 vereinigt. 
Über den genauen Ablauf dieser Vereinigung wurden die Aktionäre bereits mittels 
Publikation vom 30. Juni 2009 im Publikationsorgan der genannten Subfonds, im 
Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie auf der Internetplattform der 
Swiss Fund Data AG, informiert. Der Verwaltungsrat ermittelte zusammen mit der 
Depotbank das Umtauschverhältnis, welches von der gesetzlichen Prüfgesellschaft 
der Gesellschaft geprüft und für korrekt befunden wurde. 
a) Berechnungsgrundlagen 
Die Aktionäre des abgebenden Subfonds erhalten Aktien an dem aufnehmenden Sub- 
fonds in entsprechender Höhe. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses für die 
Vereinigung basiert auf den nachfolgend aufgeführten Nettoinventarwerten (NAV), 
welche für den 4. August 2009 berechnet wurden: 
Fondsname: Abschluss per 4. August 2009: 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Growth (CHF) B   8.15 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) B 9.58 
b) Umtauschverhältnis 
Entsprechend ergibt sich das folgende Umtauschverhältnis aus Sicht des abgebenden 
Teilvermögens (100 Aktien des abgebenden Subfonds  Anzahl Aktien an dem über- 
nehmenden Subfonds): 
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) B   100  85.07307 
Luxemburg und Vaduz, 17. August 2009 
  
Zahlstelle und Vertreter in Liechtenstein 
UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. Liechtensteinische Landesbank AG 
B.P. 91, L-2010 Luxemburg  Städtle 44, 9490 Vaduz 
  9.070 
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Fulminanter Text 
So definierten die Fachprofessoren 
der Universität Ingolstadt die päpst- 
liche Sozialenzyklika. Ob diese ihr 
Ziel erreicht, hängt von jedem und 
jeder von uns ab. Die Regierungen 
können in Demokratien nur das 
verändern, was ihnen das Volk «er- 
laubt». Alles Tun jedes Bürgers ist 
politisch und moralisch – auch das 
Nichtstun! Dabei ist nicht nur das 
Was wichtig, sondern vor allem das 
Warum und Wie unseres Tuns. Der 
Papst schliesst sein Schreiben «Lie- 
be in der Wahrheit» mit der Zusi- 
cherung: «Der christliche Huma- 
nismus hat die Kraft, den Men- 
schen für eine echte Entwicklung 
der Gesellschaft und der Welt die 
nötige Energie und Zielsetzung zu 
geben.» Wir müssen Gestalter, 
nicht Opfer der Entwicklung sein! 
Die Menschen haben besonders in 
den letzten Jahrzehnten unerhörte 
technische Fortschritte erreicht. 
Aber ist die Menschheit dadurch 
glücklicher geworden? Jemand de- 
finierte die bisherige kulturelle Ent- 
wicklung sarkastisch: «Von der 
Steinschleuder zur Atombombe.» 
Das meinte der Schöpfer sicher 
nicht mit dem Auftrag: Macht euch 
die Erde untertan! Die richtige Deu- 
tung müsste wohl heissen: Entfaltet 
die in der Schöpfung verborgenen 
Möglichkeiten zum Segen für alle. 
Ich erschrak, als ich kürzlich die 
Übersetzung des Wortes Taliban 
las: «Bildung ist Sünde». Die An- 
hänger sind überzeugt, dass «alle 
Schulen Ausdruck westlicher sitt- 
licher Dekadenz sind». Deswegen 
der Terrorismus, die Forderung der 
Sharia. Jesus aber sagte: «Wer ohne 
Sünde ist, werfe den ersten Stein» 
(auf die Ehebrecherin). Gott straft 
nicht, Er lädt zur Umkehr ein, in- 
dem Er den «verlorenen Sohn» in 
die Arme schliesst. Diese Umar- 
mung macht glücklich und – barm- 
herzig! 
Sr. Alma Pia, ASC, Kloster St. 
Elisabeth Schaan 
Gleichgeschlechtliche 
(Ehe-)Paare wollen sich 
mit Kindern legitimieren 
Als die Forderung im Landtag nach 
einem Gesetz für gleichgeschlecht- 
liche Partnerschaft aufgestellt wur- 
de, hiess es, man wolle mit dem Ge- 
setz nicht die Ehe oder die Familie 
konkurrenzieren. Das war Augenwi- 
scherei! Dies beweisen zwei Stel- 
lungnahmen im «Volksblatt» zu die- 
sem Thema: Im Forumsbeitrag vom 
4. August 2009 widerspricht Hans 
Gassner der deutschen Ministerin 
Zypries, die aufgrund eines Gutach- 
tens behauptet, dass die von gleich- 
geschlechtlichen Paaren adoptierten 
Kinder nicht benachteiligt seien und 
ein neues Adoptionsgesetz geschaf- 
fen werden müsse. Die Argumente 
von Gassner sind für unser Land 
überzeugend. Gleichzeitig warnt 
Hans Gassner die Landtagsabgeord- 
neten, gleichgeschlechtliche Paare 
gesetzlich anzuerkennen, weil die 
nächste Forderung der Homosexuel- 
len die Adoptionsmöglichkeit von 
Kindern durch Homopaare sein wer- 
de. Wer die Vorgänge in Deutsch- 
land und in der übrigen EU beo- 
bachtet, muss ihm Recht geben. 
Dass dies für Liechtenstein gilt, 
kann man auch aus dem Leserbrief 
«Akzeptanz und Toleranz» vom 11. 
August herauslesen. In diesem Le- 
serbrief wird Hans Gassner mit 
Umschweife aufgefordert, die 
Kinder im Lande zu lehren, adop- 
tierte Kinder von Homopaaren zu 
akzeptieren und zu tolerieren. Der 
Leserbriefschreiber sieht also heute 
schon adoptierte Kinder in Liech- 
tensteiner Homoehen. Den Homo- 
sexuellen genügt es nicht, alle Vor- 
teile einer normalen Ehe von uns 
Bürgern zugesprochen zu bekom- 
men; sie wollen auch noch als eine 
das Wachstum des Staates för- 
dernde Familie gelten. 
Beda Meier, Schaanwald 
Mobilfunk: Reaktion auf 
eine Lesermeinung vom 
14. August 
Gekochte Eier, heisses Herz und 
ein gegartes Hirn sollten nach An- 
sicht von Herrn Philippe Landis 
alle Leute durch erhöhte Handy- 
strahlung bekommen, damit er im 
Alpengebiet Steg seine SMS ohne 
Verspätungen und andere Anrufe 
überhaupt erhält! Der Eigennutz 
dieses Herrn ist wirklich erschre- 
ckend. Ich schreibe es einfach der 
weit verbreiteten Unvernunft von 
Krämerseelen zu. 
Alexander Sele, Triesenberg 
Hinweis zu Leserbriefen 
und Forumsbeiträgen 
Da auch unsere Rubrik «Leser- 
briefe» einer Planung bedarf, bitten 
wir unsere Leserinnen und Leser, 
sich möglichst kurz zu halten und 
als Limite eine maximale Anzahl 
von 2500 Zeichen (inkl. Leerzei- 
chen) zu respektieren. Die Redakti- 
on behält es sich vor, zu lange Le- 
serbriefe abzulehnen. Ebenfalls ab- 
gelehnt werden Leserbriefe mit 
ehrverletzendem Inhalt. Überdies 
bitten wir, uns die Leserbriefe bis 
spätestens 16 Uhr zukommen zu 
lassen. Für die Rubrik «Forum» 
bitten wir, die 3000-Zeichen-Marke 
nicht zu überschreiten. 
redaktion@volksblatt.li 
LESERMEINUNGEN 
FOTO 
WODICKA 
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 
Mitteilung an die Anleger 
Swisscanto Fondsleitung AG, Bern, als Fondsleitung und die Banque Cantonale 
Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen, das Fondsreglement des nach- 
folgend erwähnten Anlagefonds schweizerischen Rechts, unter Vorbehalt der Ge- 
nehmigung durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), zu ändern. 
Übriger Fonds für traditionelle Anlagen: 
SWISSCANTO (CH) COMMODITY SELECTION FUND 
Mit der Änderung soll das Reglement des Anlagefonds an die neuen Bestim- 
mungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 
2006 (KAG), der Kollektivanlagenverordnung vom 22. November 2006 (KKV) und 
der Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21. Dezember 
2006 (KKV-FINMA) sowie an den Musterfondsvertrag eines schweizerischen Effek- 
tenfonds der Swiss Funds Association (SFA) angepasst werden. 
Die Änderungen des Reglementes sind - zur Hauptsache - infolge des neuen Ge- 
setzes erforderlich und primär formeller Natur. Im Folgenden sind die wesent- 
lichen Änderungen aufgeführt. 
1. Die Fondsleitung ist neu verpflichtet, Anteile zwangsweise zurückzunehmen, 
wenn dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes erforderlich ist oder ein Anle- 
ger die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Anla- 
gefonds nicht mehr erfüllt (§ 5 Ziff. 6, § 6 Ziff. 6). 
2. Die Fondsleitung kann die Anteile eines Anlegers zwangsweise zurücknehmen, 
insbesondere wenn ansonsten die wirtschaftlichen Interessen der anderen Anleger 
beeinträchtigt werden können oder im Falle von Market Timing (§ 5 Ziff. 7). 
3. Die Anteile der Anlagefonds werden mit Inkrafttreten der Reglementsände- 
rungen nicht mehr verbrieft, sondern ausschliesslich buchmässig geführt. Die be- 
reits ausgegebenen Titel behalten ihre Gültigkeit, sind jedoch spätestens mit dem 
Rücknahmeantrag zurückzugeben (§ 6 Ziff. 5). 
4. Der Einsatz der Excess Return Swaps wurde detaillierter dargestellt (§ 8 Ziff. 3). 
5. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate qualifiziert dieser übrige 
Fonds für traditionelle Anlagen als „einfacher Anlagefonds“. Bei der Risikomessung 
gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Beim Commitment-Ansatz II 
handelt es sich um ein erweitertes Verfahren. Das Erzielen einer Hebelwirkung (d.h. 
Leverage) wie auch Leerverkäufe sind zulässig. Das Gesamtengagement des Anla- 
gefonds darf dabei bis zu 200% seines Nettovermögens (unter Einbezug der Kre- 
ditaufnahme sogar bis 220%) betragen (§ 12). 
6. Die Ausgabekommission kann neu zugunsten der Fondsleitung, der Depot- 
bank und/oder von Vertriebsträgern erhoben werden (§ 18). 
7. Die Fondsleitung ist neu berechtigt, auf eine Ausschüttung zu verzichten und 
den gesamten Nettoertrag auf neue Rechnung vorzutragen, wenn der Nettoertrag 
eines Rechnungsjahres inklusive vor getragene Erträge aus früheren Rechnungs- 
jahren weniger als 0.60% des Nettovermögens des Anlagefonds beträgt (§ 22 Ziff. 
3). 
Rechte der Anleger 
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dieser Veröf- 
fentlichung die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen 
des Anlagefonds in bar bei der untenstehenden Zahlstelle verlangen können. 
Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die letzten Jahres- und Halbjahresbe- 
richte sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung 
und bei dem Vertreter in Liechtenstein bezogen werden. 
Bern und Gamprin-Bendern, 17. August 2009 
Fondsleitung:   Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein: 
SWISSCANTO FONDSLEITUNG AG, Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG, 
Bern Gamprin-Bendern ANZEIGE
	        

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