INLAND
VOLKSBLATT
11 MONTAG, 17. AUGUST 2009
Bergamo und Val Camonica
BERGAMO/VAL CAMONICA – Bei die-
ser Exkursion werden die Kunst- und Kul-
turschätze Bergamos sowie die landschaft-
lichen Reize des Lago d’Iseo und die kultur-
historisch einzigartige Vielfalt des Val Ca-
monica mit seinen prähistorischen Felsgra-
vuren erkundet, deren älteste Darstellungen
auf 6000 v. Chr. datiert werden. 1979 wur-
den die Felsgravuren von Val Camonica von
der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.
Über San Bernardino und Bellinzona-Como
führt die Reise nach Bergamo, wo in der
Oberstadt die Capella Colleoni, die Kirche
Santa Maria Maggiore und die Mura Venete
besucht werden. Anschliessend geht es nach
Lovere am Lago d’Iseo, wo direkt am See
Zimmer reserviert sind. Am Abend Spazier-
gang durch das Altstadtzentrum. Am Sonn-
tag geht es nach Capo di Ponte im Val Ca-
monica, wo die berühmten Felsritzzeich-
nungen besichtigt werden.
Die zweitägige Busreise (Kurs 244) wird
von der Kulturvermittlerin Gerlinde Sauer-
mann geleitet und dauert vom Samstag, den
26. September, bis Sonntag, den 27. Sep-
tember. Die Abfahrt erfolgt am Samstag um
6.15 Uhr ab Parkplatz HPZ in Schaan. Mit
Voranmeldung. Anmeldung und Auskunft
bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta in
Schaan, Telefon 232 48 22 oder per E-Mail
info@steinegerta.li. (pd)
Gesunde Ernährung –
genussvoll und leicht
TRIESEN – Durch die Lebensmittelpyra-
mide eine ausgewogene, leichte Ernährung
kennenlernen. Dank der richtigen Zusam-
mensetzung der Mahlzeiten Gewicht ver-
lieren. Satt werden, ohne zu hungern und
sich wohl fühlen. Der Kurs 277 unter de
Leitung von Ruth Jäger Suter beginnt am
Dienstag, den 18. August, um 9 Uhr im
Bürgerheim in Triesen und dauert vier Vor-
mittage. Anmeldung und Auskunft bei der
Erwachsenenbildung Stein-Egerta in
Schaan, Telefon 232 48 22, oder per E-Mail
an info@steinegerta.li (pd)
KURS
Einladung zum Grillfest
ESCHEN-NENDELN – Die FBP-Orts-
gruppe Eschen/Nendeln lädt zum traditio-
nellen Grillfest ein:
Datum: Samstag, 22. August, ab 16 Uhr
Ort: Holzerhütte, Nendeln
Unkostenbeitrag für Essen und Getränke:
15 Franken pro Person, Kinder gratis. Für
die Kinder ist ein Gumpischloss vorhan-
den.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Das Grillfest findet bei jeder Witterung
statt. Der Ortsgruppen-Vorstand freut sich
auf viele Besucher.
FBP-Ortsgruppe Eschen/Nendeln
Fortschrittliche Bürgerpartei
Aeulestrasse 56, 9490 Vaduz
Tel.: 237 79 40, Fax: 237 79 49
www.fbp.li
FBP-TERMIN
Gesetz vom 19. Mai 2005 über Investmentunternehmen (IUG)
Mitteilung an die Aktionäre von
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV
Betreffend
Bekanntgabe der Umtauschverhältnisse aus der Vereinigung per 5. August 2009
von:
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Growth (CHF) (übertragender Subfonds)
in
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) (aufnehmender Subfonds)
Bekanntgabe der Umtauschverhältnisse aus der Vereinigung per 5. August
2009
Der Verwaltungsrat der UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV und die Depotbank UBS
(Luxembourg) S.A. haben die genannten Subfonds vom UBS (Lux) Strategy Xtra SI-
CAV mit Wirkung vom 5. August 2009 vereinigt.
Über den genauen Ablauf dieser Vereinigung wurden die Aktionäre bereits mittels
Publikation vom 30. Juni 2009 im Publikationsorgan der genannten Subfonds, im
Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) sowie auf der Internetplattform der
Swiss Fund Data AG, informiert. Der Verwaltungsrat ermittelte zusammen mit der
Depotbank das Umtauschverhältnis, welches von der gesetzlichen Prüfgesellschaft
der Gesellschaft geprüft und für korrekt befunden wurde.
a) Berechnungsgrundlagen
Die Aktionäre des abgebenden Subfonds erhalten Aktien an dem aufnehmenden Sub-
fonds in entsprechender Höhe. Die Berechnung des Umtauschverhältnisses für die
Vereinigung basiert auf den nachfolgend aufgeführten Nettoinventarwerten (NAV),
welche für den 4. August 2009 berechnet wurden:
Fondsname: Abschluss per 4. August 2009:
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Growth (CHF) B 8.15
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) B 9.58
b) Umtauschverhältnis
Entsprechend ergibt sich das folgende Umtauschverhältnis aus Sicht des abgebenden
Teilvermögens (100 Aktien des abgebenden Subfonds Anzahl Aktien an dem über-
nehmenden Subfonds):
UBS (Lux) Strategy Xtra SICAV – Balanced (CHF) B 100 85.07307
Luxemburg und Vaduz, 17. August 2009
Zahlstelle und Vertreter in Liechtenstein
UBS Fund Services (Luxembourg) S.A. Liechtensteinische Landesbank AG
B.P. 91, L-2010 Luxemburg Städtle 44, 9490 Vaduz
9.070
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Fulminanter Text
So definierten die Fachprofessoren
der Universität Ingolstadt die päpst-
liche Sozialenzyklika. Ob diese ihr
Ziel erreicht, hängt von jedem und
jeder von uns ab. Die Regierungen
können in Demokratien nur das
verändern, was ihnen das Volk «er-
laubt». Alles Tun jedes Bürgers ist
politisch und moralisch – auch das
Nichtstun! Dabei ist nicht nur das
Was wichtig, sondern vor allem das
Warum und Wie unseres Tuns. Der
Papst schliesst sein Schreiben «Lie-
be in der Wahrheit» mit der Zusi-
cherung: «Der christliche Huma-
nismus hat die Kraft, den Men-
schen für eine echte Entwicklung
der Gesellschaft und der Welt die
nötige Energie und Zielsetzung zu
geben.» Wir müssen Gestalter,
nicht Opfer der Entwicklung sein!
Die Menschen haben besonders in
den letzten Jahrzehnten unerhörte
technische Fortschritte erreicht.
Aber ist die Menschheit dadurch
glücklicher geworden? Jemand de-
finierte die bisherige kulturelle Ent-
wicklung sarkastisch: «Von der
Steinschleuder zur Atombombe.»
Das meinte der Schöpfer sicher
nicht mit dem Auftrag: Macht euch
die Erde untertan! Die richtige Deu-
tung müsste wohl heissen: Entfaltet
die in der Schöpfung verborgenen
Möglichkeiten zum Segen für alle.
Ich erschrak, als ich kürzlich die
Übersetzung des Wortes Taliban
las: «Bildung ist Sünde». Die An-
hänger sind überzeugt, dass «alle
Schulen Ausdruck westlicher sitt-
licher Dekadenz sind». Deswegen
der Terrorismus, die Forderung der
Sharia. Jesus aber sagte: «Wer ohne
Sünde ist, werfe den ersten Stein»
(auf die Ehebrecherin). Gott straft
nicht, Er lädt zur Umkehr ein, in-
dem Er den «verlorenen Sohn» in
die Arme schliesst. Diese Umar-
mung macht glücklich und – barm-
herzig!
Sr. Alma Pia, ASC, Kloster St.
Elisabeth Schaan
Gleichgeschlechtliche
(Ehe-)Paare wollen sich
mit Kindern legitimieren
Als die Forderung im Landtag nach
einem Gesetz für gleichgeschlecht-
liche Partnerschaft aufgestellt wur-
de, hiess es, man wolle mit dem Ge-
setz nicht die Ehe oder die Familie
konkurrenzieren. Das war Augenwi-
scherei! Dies beweisen zwei Stel-
lungnahmen im «Volksblatt» zu die-
sem Thema: Im Forumsbeitrag vom
4. August 2009 widerspricht Hans
Gassner der deutschen Ministerin
Zypries, die aufgrund eines Gutach-
tens behauptet, dass die von gleich-
geschlechtlichen Paaren adoptierten
Kinder nicht benachteiligt seien und
ein neues Adoptionsgesetz geschaf-
fen werden müsse. Die Argumente
von Gassner sind für unser Land
überzeugend. Gleichzeitig warnt
Hans Gassner die Landtagsabgeord-
neten, gleichgeschlechtliche Paare
gesetzlich anzuerkennen, weil die
nächste Forderung der Homosexuel-
len die Adoptionsmöglichkeit von
Kindern durch Homopaare sein wer-
de. Wer die Vorgänge in Deutsch-
land und in der übrigen EU beo-
bachtet, muss ihm Recht geben.
Dass dies für Liechtenstein gilt,
kann man auch aus dem Leserbrief
«Akzeptanz und Toleranz» vom 11.
August herauslesen. In diesem Le-
serbrief wird Hans Gassner mit
Umschweife aufgefordert, die
Kinder im Lande zu lehren, adop-
tierte Kinder von Homopaaren zu
akzeptieren und zu tolerieren. Der
Leserbriefschreiber sieht also heute
schon adoptierte Kinder in Liech-
tensteiner Homoehen. Den Homo-
sexuellen genügt es nicht, alle Vor-
teile einer normalen Ehe von uns
Bürgern zugesprochen zu bekom-
men; sie wollen auch noch als eine
das Wachstum des Staates för-
dernde Familie gelten.
Beda Meier, Schaanwald
Mobilfunk: Reaktion auf
eine Lesermeinung vom
14. August
Gekochte Eier, heisses Herz und
ein gegartes Hirn sollten nach An-
sicht von Herrn Philippe Landis
alle Leute durch erhöhte Handy-
strahlung bekommen, damit er im
Alpengebiet Steg seine SMS ohne
Verspätungen und andere Anrufe
überhaupt erhält! Der Eigennutz
dieses Herrn ist wirklich erschre-
ckend. Ich schreibe es einfach der
weit verbreiteten Unvernunft von
Krämerseelen zu.
Alexander Sele, Triesenberg
Hinweis zu Leserbriefen
und Forumsbeiträgen
Da auch unsere Rubrik «Leser-
briefe» einer Planung bedarf, bitten
wir unsere Leserinnen und Leser,
sich möglichst kurz zu halten und
als Limite eine maximale Anzahl
von 2500 Zeichen (inkl. Leerzei-
chen) zu respektieren. Die Redakti-
on behält es sich vor, zu lange Le-
serbriefe abzulehnen. Ebenfalls ab-
gelehnt werden Leserbriefe mit
ehrverletzendem Inhalt. Überdies
bitten wir, uns die Leserbriefe bis
spätestens 16 Uhr zukommen zu
lassen. Für die Rubrik «Forum»
bitten wir, die 3000-Zeichen-Marke
nicht zu überschreiten.
redaktion@volksblatt.li
LESERMEINUNGEN
FOTO
WODICKA
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006
Mitteilung an die Anleger
Swisscanto Fondsleitung AG, Bern, als Fondsleitung und die Banque Cantonale
Vaudoise, Lausanne, als Depotbank, beabsichtigen, das Fondsreglement des nach-
folgend erwähnten Anlagefonds schweizerischen Rechts, unter Vorbehalt der Ge-
nehmigung durch die Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA), zu ändern.
Übriger Fonds für traditionelle Anlagen:
SWISSCANTO (CH) COMMODITY SELECTION FUND
Mit der Änderung soll das Reglement des Anlagefonds an die neuen Bestim-
mungen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni
2006 (KAG), der Kollektivanlagenverordnung vom 22. November 2006 (KKV) und
der Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 21. Dezember
2006 (KKV-FINMA) sowie an den Musterfondsvertrag eines schweizerischen Effek-
tenfonds der Swiss Funds Association (SFA) angepasst werden.
Die Änderungen des Reglementes sind - zur Hauptsache - infolge des neuen Ge-
setzes erforderlich und primär formeller Natur. Im Folgenden sind die wesent-
lichen Änderungen aufgeführt.
1. Die Fondsleitung ist neu verpflichtet, Anteile zwangsweise zurückzunehmen,
wenn dies zur Wahrung des Rufes des Finanzplatzes erforderlich ist oder ein Anle-
ger die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Anla-
gefonds nicht mehr erfüllt (§ 5 Ziff. 6, § 6 Ziff. 6).
2. Die Fondsleitung kann die Anteile eines Anlegers zwangsweise zurücknehmen,
insbesondere wenn ansonsten die wirtschaftlichen Interessen der anderen Anleger
beeinträchtigt werden können oder im Falle von Market Timing (§ 5 Ziff. 7).
3. Die Anteile der Anlagefonds werden mit Inkrafttreten der Reglementsände-
rungen nicht mehr verbrieft, sondern ausschliesslich buchmässig geführt. Die be-
reits ausgegebenen Titel behalten ihre Gültigkeit, sind jedoch spätestens mit dem
Rücknahmeantrag zurückzugeben (§ 6 Ziff. 5).
4. Der Einsatz der Excess Return Swaps wurde detaillierter dargestellt (§ 8 Ziff. 3).
5. Aufgrund des vorgesehenen Einsatzes der Derivate qualifiziert dieser übrige
Fonds für traditionelle Anlagen als „einfacher Anlagefonds“. Bei der Risikomessung
gelangt der Commitment-Ansatz II zur Anwendung. Beim Commitment-Ansatz II
handelt es sich um ein erweitertes Verfahren. Das Erzielen einer Hebelwirkung (d.h.
Leverage) wie auch Leerverkäufe sind zulässig. Das Gesamtengagement des Anla-
gefonds darf dabei bis zu 200% seines Nettovermögens (unter Einbezug der Kre-
ditaufnahme sogar bis 220%) betragen (§ 12).
6. Die Ausgabekommission kann neu zugunsten der Fondsleitung, der Depot-
bank und/oder von Vertriebsträgern erhoben werden (§ 18).
7. Die Fondsleitung ist neu berechtigt, auf eine Ausschüttung zu verzichten und
den gesamten Nettoertrag auf neue Rechnung vorzutragen, wenn der Nettoertrag
eines Rechnungsjahres inklusive vor getragene Erträge aus früheren Rechnungs-
jahren weniger als 0.60% des Nettovermögens des Anlagefonds beträgt (§ 22 Ziff.
3).
Rechte der Anleger
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sie innert 30 Tagen ab dieser Veröf-
fentlichung die Auszahlung ihrer Anteile gemäss den Rücknahmebestimmungen
des Anlagefonds in bar bei der untenstehenden Zahlstelle verlangen können.
Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag, die letzten Jahres- und Halbjahresbe-
richte sowie die Änderungen im Wortlaut können kostenlos bei der Fondsleitung
und bei dem Vertreter in Liechtenstein bezogen werden.
Bern und Gamprin-Bendern, 17. August 2009
Fondsleitung: Vertreter und Zahlstelle in Liechtenstein:
SWISSCANTO FONDSLEITUNG AG, Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG,
Bern Gamprin-Bendern ANZEIGE