Einen Tag lang dreht sich alles um
die Gestaltung von vollsonnigen
Gartenbereichen: Informationen,
Tipps und Pflanzenschau.
Programm
9Uhr Fachgerechtes Erstellen
von pflegeleichten Kiesflächen
10Uhr Vonder Kiesfläche
zum Steingarten: praktische
Demonstration
11 Uhr Besichtigung von Muster-
bepflanzungen
14 Uhr Geführter Rundgang
Samstag, 15. Aug. 09
in Buchs
Samstag, 22. Aug. 09
in Mauren
Hitzetag
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sen, trockenen Standorte bringen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Christian Müller und Team
Bekanntmachung
für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag
Am 27. September 2009 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine
Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen
Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik
Deutschland1)
mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik
Deutschland1)
gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese
Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu
stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem
Antrag, der erst am 07. September 2009 oder später bei der zuständigen
Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der
Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik
Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77,
53029 BONN, GERMANY,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der
Bundesrepublik Deutschland (für alle Kantone die Botschaft Bern, Kreis Zürich auch das
Honorarkonsulat Zürich).
Bern, 14.08.2009
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bern
Willadingweg 78/83, 3006 Bern, Tel: 031 359 4111, Fax: 031 359 4444
www.bern.diplo.de
1) Zuberücksichtigenist aucheinefrühereWohnungoder einfrüherer Aufenthalt indeminArtikel 3desEinigungsvertrages
genanntenGebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt undThüringenzuzüglichdesGebiets
desfrüherenBerlin(Ost)).
FREITAG, 14. AUGUST 2009 INSERATE
VOLKSBLATT
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Auszug aus der Entscheidung in Sachen Glitnir Banki HF gemäss der Richtlinie 2001/24/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von
Kreditinstituten
GLITNIR BANKI HF.
AUFFORDERUNG ZUR FORDERUNGSANMELDUNG
Fristen beachten
Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir banki hf., Handelsregisternummer 550500-3530,
eingetragener Sitz Kirkjusandur 2, 105 Reykjavík, Island, derzeitige Anschrift Sóltún 26, 105 Reykjavík, Zah-
lungsaufschub bis zum 13. November 2009 gewährt. Am 12. Mai 2009 hat das Bezirksgericht Reykjavik für
die Bank einen Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums und nach dessen
Ablauf, d.h. nach Einleitung des Liquidationsverfahrens, u.a. mit den Forderungen gegen die Bank befassen
wird.
Die Bank unterhielt folgende Zweigstellen und Vertretungen:
eine Zweigstelle im Vereinigten Königreich: Glitnir Bank London Branch, letzter eingetragener Sitz: 41 Loth-
bury, London EC2R 7HF, England;
eine Zweigstelle in Kanada: Glitnir Bank Canadian Branch, letzter eingetragener Sitz: 1718 Argyle Street,
Suite 810, Halifax, Nova Scotia B3J 3N6, Kanada;
eine Vertretung in China: letzter eingetragener Sitz: Rm 802A, Citigroup Tower, 33 Hua Yuan Shi Qiao Road,
Shanghai 200120, Volksrepublik China.
Referenzdatum ist der 15. November 2008. Die Bearbeitung der Forderungen beginnt mit Inkrafttreten des
Gesetzes Nr. 44/2009, d.h. am 22. April 2009.
Alle Parteien, die Schuldforderungen jeder Art oder sonstige Ansprüche gegen Glitnir banki hf. oder Ansprü-
che an den von der Bank kontrollierten Vermögenswerten geltend machen, einschliesslich bevorrechtigter
oder dinglich gesicherter Forderungen, werden hiermit aufgefordert, dem Liquidationsausschuss der Bank
innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (26. Mai 2009) ihre
Forderungen mitzuteilen. Dementsprechend ist der letzte Termin für eine Forderungsanmeldung der 26. No-
vember 2009. Forderungen sind dem Liquidationsausschuss auf dem Postweg zuzustellen (Anschrift: Sóltún
26, 105 Reykjavík, Island). Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes
Nr. 21/1991 über Konkurs etc. entsprechen. Die Gläubiger werden angewiesen, bei Anmeldung ihrer Forde-
rungen auch deren Rang mit Stand 22. April 2009 anzugeben.
Forderungen in Fremdwährung sind in der betreffenden Währung anzumelden. Gläubiger aus Mitgliedstaaten
des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Europäischen Freihandelsassoziation können ihre Forderungen
in einer Sprache des betreffenden Landes anmelden. Solchen Forderungen ist eine isländische Übersetzung
beizufügen. Forderungen auf Englisch können ohne Übersetzung vorgelegt werden. Andere Gläubiger kön-
nen ihre Forderungen auf Isländisch oder Englisch einreichen.
Forderungen, die nicht innerhalb der oben genannten Frist eingehen, werden gemäss Artikel 118 des
Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs etc. als null und nichtig betrachtet, es sei denn, die Ausnahmebe-
stimmungen der Nummern 1 6 dieses Artikels sind anwendbar.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung einer Forderung davon ausgegangen wird,
dass der Gläubiger in Bezug auf diese Forderung auf das Recht auf vertrauliche Behandlung (Bankgeheim-
nis) verzichtet.
Am Donnerstag, den 17. Dezember 2009, findet um 10.00 Uhr im Hilton-Hotel Nordica, Sudurlandsbraut 2,
Reykjavik, ein Gläubigertreffen statt. Zur Teilnahme an diesem Treffen sind alle Parteien berechtigt, die For-
derungen gegen die Bank angemeldet haben. Bei dem Treffen werden das Verzeichnis der angemeldeten
Forderungen und — falls bis dahin getroffen - die Entscheidung des Liquidationsausschusses erörtert. Das
Verzeichnis der angemeldeten Forderungen kann von allen Parteien eingesehen werden, die mindestens
eine Woche vor dem genannten Treffen Forderungen gegen die Bank angemeldet haben.
Weitere Informationen über die Anmeldung und Bearbeitung von Forderungen werden in Kürze auf der Web-
site der Bank (www.glitnirbank.com) zur Verfügung gestellt
Reykjavík, den 9. Juli 2009
Liquidationsausschuss der Glitnir banki hf.
Steinunn Gudbjartsdóttir, Anwältin am obersten Gerichtshof,
Einar Gautur Steingrímsson, Anwalt am obersten Gerichtshof,
Páll Eiríksson, Anwalt am Bezirksgericht.
Amtliche Kundmachungen
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derKinder
EINE
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PATENSCHAFT
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Tdh
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©Tdh/Jean-MarcJolidon/Terra
071/8415744
Arbeitsgruppe
St.Gallen-Appenzell
Seeblickstrasse27
9327Tübach
o.graf@bluewin.ch
LE ENSGRUNDLAGEN
Spendenkonto PC 60-19191-7
www.fastenopfer.ch
Landesgesetzblätter
Am 14. August 2009 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter
Nr. 219 Verordnung vom 11. August 2009 betreffend die Aufhebung der Verord-
nung über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen
Befähigungsausweisen
Nr. 220 Verordnung vom 11. August 2009 über die Kontrolle der Lenk- und
Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (LRKV)
Nr. 221 Verordnung vom 11. August 2009 betreffend die Abänderung der Ver-
ordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss
ausgegeben.
Landesgesetzblätter können bei der Regierungskanzlei bezogen oder unter
www.lgbl.llv.li abgerufen werden.
1695.410 REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
Bekanntmachung
3R NZ.2009.68 –ON 3
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos-
erklärung der nachstehenden Aktienzertifikate eingeleitet:
Aktienzertifikate Nr. 1 bis Nr. 10 (pro Aktienzertifikat je 5 Inhaberaktien à CHF
1’000.00) über gesamthaft 50 Inhaberaktien Nr. 1 bis Nr. 50 mit einem Gesamtwert
von nominal CHF 50’000.00, datiert 09. August 1974, der DAIKA AKTIEN-
GESELLSCHAFT, Mauren, Registernummer FL-0001.050.737-8.
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten
Bekanntmachung an, die Aktienzertifikate vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos-
erklärung ausgesprochen wird.
Vaduz, 10.08.2009
2697.280 FÜRSTLICHES LANDGERICHT
Beschluss
09 KO.2004.673 –ON 791
Das Fürstliche Land- als Konkursgericht, Vaduz, hat in der Konkurssache über das
Vermögen der Merkantus Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, vertreten durch den ge-
richtlich bestellten Masseverwalter Dr. iur. Patrick Schürmann, Marktgass 21, 9490
Vaduz, über Nachweis der Schlussverteilung
beschlossen:
1. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Merkantus Aktiengesellschaft,
9490 Vaduz, zu KO.2004.673, wird gemäss Art 87 Abs 1 KO aufgehoben.
2. Dr. iur. Patrick Schürmann, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, wird als Massever-
walter seines Amtes enthoben.
3. Die Löschung der Merkantus Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, H. 784/52, im
Liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister wird gemäss Art 91 Abs 2 KO
angeordnet.
Vaduz, 13.08.2009
2699.280 FÜRSTLICHES LANDGERICHT