Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2009)

Einen Tag lang dreht sich alles um 
die Gestaltung von vollsonnigen 
Gartenbereichen: Informationen, 
Tipps und Pflanzenschau. 
Programm 
9Uhr Fachgerechtes Erstellen 
von pflegeleichten Kiesflächen 
10Uhr Vonder Kiesfläche 
zum Steingarten: praktische 
Demonstration 
11 Uhr Besichtigung von Muster- 
bepflanzungen 
14 Uhr Geführter Rundgang 
Samstag, 15. Aug. 09 
in Buchs 
Samstag, 22. Aug. 09 
in Mauren 
Hitzetag 
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sen, trockenen Standorte bringen. 
Wir freuen uns auf Ihr Kommen! 
Christian Müller und Team 
Bekanntmachung 
für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag 
Am 27. September 2009 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. 
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine 
Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen 
Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. 
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie 
1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik 
Deutschland1) 
mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik 
Deutschland1) 
gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben; 
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese 
Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu 
stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden. Einem 
Antrag, der erst am 07. September 2009 oder später bei der zuständigen 
Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der 
Bundeswahlordnung). 
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei 
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik 
Deutschland, 
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 
53029 BONN, GERMANY, 
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland 
angefordert werden. 
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der 
Bundesrepublik Deutschland (für alle Kantone die Botschaft Bern, Kreis Zürich auch das 
Honorarkonsulat Zürich). 
Bern, 14.08.2009                               
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Bern 
Willadingweg 78/83, 3006 Bern, Tel: 031 359 4111, Fax: 031 359 4444 
www.bern.diplo.de 
1) Zuberücksichtigenist aucheinefrühereWohnungoder einfrüherer Aufenthalt indeminArtikel 3desEinigungsvertrages 
genanntenGebiet (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt undThüringenzuzüglichdesGebiets 
desfrüherenBerlin(Ost)). 
FREITAG, 14. AUGUST 2009 INSERATE 
VOLKSBLATT 
26 
Auszug aus der Entscheidung in Sachen Glitnir Banki HF gemäss der Richtlinie 2001/24/EG des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von 
Kreditinstituten 
GLITNIR BANKI HF. 
AUFFORDERUNG ZUR FORDERUNGSANMELDUNG 
Fristen beachten 
Mit Urteil des Bezirksgerichts Reykjavik wurde der Glitnir banki hf., Handelsregisternummer 550500-3530, 
eingetragener Sitz Kirkjusandur 2, 105 Reykjavík, Island, derzeitige Anschrift Sóltún 26, 105 Reykjavík, Zah- 
lungsaufschub bis zum 13. November 2009 gewährt.  Am 12. Mai 2009 hat das Bezirksgericht Reykjavik für 
die Bank einen Liquidationsausschuss bestellt, der sich für die Dauer des Moratoriums und nach dessen 
Ablauf, d.h. nach Einleitung des Liquidationsverfahrens, u.a. mit den Forderungen gegen die Bank befassen 
wird. 
Die Bank unterhielt folgende Zweigstellen und Vertretungen: 
eine Zweigstelle im Vereinigten Königreich: Glitnir Bank London Branch, letzter eingetragener Sitz: 41 Loth- 
bury, London EC2R 7HF, England; 
eine Zweigstelle in Kanada: Glitnir Bank Canadian Branch, letzter eingetragener Sitz: 1718 Argyle Street, 
Suite 810, Halifax, Nova Scotia B3J 3N6, Kanada; 
eine Vertretung in China: letzter eingetragener Sitz: Rm 802A, Citigroup Tower, 33 Hua Yuan Shi Qiao Road, 
Shanghai 200120, Volksrepublik China. 
Referenzdatum ist der 15. November 2008. Die Bearbeitung der Forderungen beginnt mit Inkrafttreten des 
Gesetzes Nr. 44/2009, d.h. am 22. April 2009. 
Alle Parteien, die Schuldforderungen jeder Art oder sonstige Ansprüche gegen Glitnir banki hf. oder Ansprü- 
che an den von der Bank kontrollierten Vermögenswerten geltend machen, einschliesslich bevorrechtigter 
oder dinglich gesicherter Forderungen, werden hiermit aufgefordert, dem Liquidationsausschuss der Bank 
innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (26. Mai 2009) ihre 
Forderungen mitzuteilen. Dementsprechend ist der letzte Termin für eine Forderungsanmeldung der 26. No- 
vember 2009. Forderungen sind dem Liquidationsausschuss auf dem Postweg zuzustellen (Anschrift: Sóltún 
26, 105 Reykjavík, Island). Inhaltlich müssen sie den Anweisungen in Artikel 117 Abs. 2 und 3 des Gesetzes 
Nr. 21/1991 über Konkurs etc. entsprechen. Die Gläubiger werden angewiesen, bei Anmeldung ihrer Forde- 
rungen auch deren Rang mit Stand 22. April 2009 anzugeben. 
Forderungen in Fremdwährung sind in der betreffenden Währung anzumelden. Gläubiger aus Mitgliedstaaten 
des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Europäischen Freihandelsassoziation können ihre Forderungen 
in einer Sprache des betreffenden Landes anmelden. Solchen Forderungen ist eine isländische Übersetzung 
beizufügen. Forderungen auf Englisch können ohne Übersetzung vorgelegt werden. Andere Gläubiger kön- 
nen ihre Forderungen auf Isländisch oder Englisch einreichen. 
Forderungen, die nicht innerhalb der oben genannten Frist eingehen, werden gemäss Artikel 118 des 
Gesetzes Nr. 21/1991 über Konkurs etc. als null und nichtig betrachtet, es sei denn, die Ausnahmebe- 
stimmungen der Nummern 1 6 dieses Artikels sind anwendbar. 
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung einer Forderung davon ausgegangen wird, 
dass der Gläubiger in Bezug auf diese Forderung auf das Recht auf vertrauliche Behandlung (Bankgeheim- 
nis) verzichtet. 
Am Donnerstag, den 17. Dezember 2009, findet um 10.00 Uhr im Hilton-Hotel Nordica, Sudurlandsbraut 2, 
Reykjavik, ein Gläubigertreffen statt. Zur Teilnahme an diesem Treffen sind alle Parteien berechtigt, die For- 
derungen gegen die Bank angemeldet haben. Bei dem Treffen werden das Verzeichnis der angemeldeten 
Forderungen und — falls bis dahin getroffen - die Entscheidung des Liquidationsausschusses erörtert. Das 
Verzeichnis der angemeldeten Forderungen kann von allen Parteien eingesehen werden, die mindestens 
eine Woche vor dem genannten Treffen Forderungen gegen die Bank angemeldet haben. 
Weitere Informationen über die Anmeldung und Bearbeitung von Forderungen werden in Kürze auf der Web- 
site der Bank (www.glitnirbank.com) zur Verfügung gestellt 
Reykjavík, den 9. Juli 2009 
Liquidationsausschuss der Glitnir banki hf. 
Steinunn Gudbjartsdóttir, Anwältin am obersten Gerichtshof, 
Einar Gautur Steingrímsson, Anwalt am obersten Gerichtshof, 
Páll Eiríksson, Anwalt am Bezirksgericht. 
Amtliche Kundmachungen 
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071/8415744 
Arbeitsgruppe 
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Seeblickstrasse27 
9327Tübach 
o.graf@bluewin.ch 
LE ENSGRUNDLAGEN 
Spendenkonto PC 60-19191-7 
www.fastenopfer.ch 
Landesgesetzblätter 
Am 14. August 2009 werden die Liechtensteinischen Landesgesetzblätter 
Nr. 219 Verordnung vom 11. August 2009 betreffend die Aufhebung der Verord- 
nung über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen 
Befähigungsausweisen 
Nr. 220 Verordnung vom 11. August 2009 über die Kontrolle der Lenk- und 
Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer (LRKV) 
Nr. 221 Verordnung vom 11. August 2009 betreffend die Abänderung der Ver- 
ordnung über die Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss 
ausgegeben. 
Landesgesetzblätter können bei der Regierungskanzlei bezogen oder unter 
www.lgbl.llv.li abgerufen werden. 
1695.410 REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN 
Bekanntmachung 
3R NZ.2009.68 –ON 3 
Vor dem Fürstlichen Landgericht in FL-9490 Vaduz wird das Verfahren zur Kraftlos- 
erklärung der nachstehenden Aktienzertifikate eingeleitet: 
Aktienzertifikate Nr. 1 bis Nr. 10 (pro Aktienzertifikat je 5 Inhaberaktien à CHF 
1’000.00) über gesamthaft 50 Inhaberaktien Nr. 1 bis Nr. 50 mit einem Gesamtwert 
von nominal CHF 50’000.00, datiert 09. August 1974, der DAIKA AKTIEN- 
GESELLSCHAFT, Mauren, Registernummer FL-0001.050.737-8. 
Der Inhaber wird aufgefordert, binnen eines Jahres, gerechnet vom Tage der ersten 
Bekanntmachung an, die Aktienzertifikate vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- 
erklärung ausgesprochen wird. 
Vaduz, 10.08.2009 
2697.280 FÜRSTLICHES LANDGERICHT 
Beschluss 
09 KO.2004.673 –ON 791 
Das Fürstliche Land- als Konkursgericht, Vaduz, hat in der Konkurssache über das 
Vermögen der Merkantus Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, vertreten durch den ge- 
richtlich bestellten Masseverwalter Dr. iur. Patrick Schürmann, Marktgass 21, 9490 
Vaduz, über Nachweis der Schlussverteilung 
beschlossen: 
1. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Merkantus Aktiengesellschaft, 
9490 Vaduz, zu KO.2004.673, wird gemäss Art 87 Abs 1 KO aufgehoben. 
2. Dr. iur. Patrick Schürmann, Rechtsanwalt, 9490 Vaduz, wird als Massever- 
walter seines Amtes enthoben. 
3. Die Löschung der Merkantus Aktiengesellschaft, 9490 Vaduz, H. 784/52, im 
Liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister wird gemäss Art 91 Abs 2 KO 
angeordnet. 
Vaduz, 13.08.2009 
2699.280 FÜRSTLICHES LANDGERICHT
	        

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