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SAMSTAG, 31. DEZEMBER 2005
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helfen kann.
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Mehrwertsteuer
Anmeldepflicht
1 Steuerpflichtig ist, wer selbständig im Rahmen einer kommerziellen, in
dustriellen, handwerklichen oder anderen gewerblichen oder beruflichen
Tätigkeit steuerbare Umsätze tätigt und daraus, selbst ohne Gewinnabsicht,
im Jahre 2005 mehr als 75 000 Franken Einnahmen erzielt hat (Art. 21
des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer / MWSTG) Als steuerbare
Umsätze gelten, mit bestimmten Ausnahmen, Lieferungen von Gegen
ständen, Dienstleistungen und der Eigenverbrauch von Gegenständen
(darunter fällt namentlich die Herstellung von Bauwerken zwecks Verkaufs,
Vermietung oder Verpachtung). Wurde die für die Steuerpflicht massge
bende Tätigkeit nicht während des ganzen Kalenderjahres ausgeübt, so
ist der Umsatz auf ein volles Jahr umzurechnen. Wer die Voraussetzun
gen der Steuerpflicht erfüllt, muss sich, sofern er/sie nicht schon
als Mehrwertsteuerpfllchtige(r) eingetragen ist, sobald als möglich,
jedoch spätestens bis 31. Januar 2006, schriftlich anmelden bei:
Eidgenössische Steuerverwaltung Telefax: 031 325 75 61
Hauptabteilung Mehrwertsteuer Internet: www.estv.admin.ch
Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern
Steuerpflichtig sind namentlich natürliche Personen (Einzelfirmen), Perso
nengesellschaften wie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, juristische
Personen des privaten und'öftentlichen Rechts, unselbständige öffentliche
Anstalten sowie Personengesamtheiten ohne Rechtsfähigkeit, die - wie
z.B. im Bauwesen tätige Arbeitsgemeinschaften - unter gemeinsamer
Finna Umsätze tätigen.
Kulturelle, sportliche und andere Publikums- oder Festanlässe - auch
einmalige Anlässe dieser Art - lösen die Steuerpflicht aus, wenn die steu
erbaren Umsätze daraus 75'000 Franken pro Jahr übersteigen (Art. 21
und 25 MWSTG). Als steuerbare Umsätze gelten zum Beispiel solche aus
Festwirtschaftsbetrieb, Verpflegungsstände, Beherbergungen, Sponsoring
und andere Werbeleistungen, Verkauf von Basarartikeln usw.
Für die Abklärung der Steuerpflicht ist der Gesamtumsatz aus allen
steuerbaren Tätigkeiten, mit Einschluss der Exporte, massgebend.
Nicht zum massgeblichen Umsatz zählen von der Steuer ausgenom
mene Tätigkeiten (Art. 18 MWSTG), wie Leistungen im Bereich des
Gesundheitswesens, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit, der
Erziehung, des Unterrichts sowie der Kinder- und Jugendbetreuung, die
von gewissen nicht gewinnstrebigen Einrichtungen (z.B. Vereine) ihren
Mitgliedern gegen einen statutarischen Beitrag erbrachten Leistungen,
gewisse kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich
des Geld- und Kapitalverkehrs (mit Ausnahme der Vermögensverwal
tung und des Inkassogeschäfts), Handänderungen von Grundstücken
sowie deren Dauervermietung, Wetten, Lotto und sonstige Glücks
spiele.
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind:
- Betriebe mit einem Jahresumsatz bis zu 250'000 Franken, sofern die
nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr
als 4'000 Franken im Jahr beträgt;
- nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemein
nützige Institutionen, beide mit einem Jahresumsatz bis zu 150000
Franken;
- Landwirte, Forstwirte und Gärtner, für die Lieferung der im eigenen
Betneb gewonnenen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft
und der Gärtnerei;
- Milchsammelstellen für die Umsätze von Milch an Milchverarbeiter;
- Viehhändler für die Umsätze von Vieh.
Wird ein Betrieb nau eröffnet oder ein bestehender erwettert, kann die
Steuerpflicht bereits im Zeitpunkt der Aufnahme oder der Erweiterung der
Tätigkeit eintreten Es wird deshalb empfohlen, sich rechtzeitig mit der
oben genannten Amtsstelle in Verbindung zu setzen
2. Wer, ohne als Mehrwertsteuerpflichtiger eingetragen zu sein, in einem
' Kalenderjahr für mehr als 10000 Franken steuerbare Dienstleistun
gen von Unternehmen mit Sitz Im Ausland bezieht, die nach Art 14
Abs. 3 MWSTG als am Ort des Empfängers erbracht gelten (z.B. Bezug
von Daten oder Computerprogrammen über Femleitung, von Beratungs-,
VermOgensverwaltungs- und Werbeleistungen, selbst wenn sie für von der
Steuer ausgenommene Tätigkeiten-vgl. Ziffer 1-oder für private Zwecke
verwendet werden), wird für diese Beziige steuerpflichtig und muss steh
innert 60 Tagen nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahrs bei der
oben erwttinten Amtsstelle anmelden.
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UND SPE/5ERESTAURANT
FL-9495 Wesen
Liebe Gäste
Ab dem 3. Januar ist unser
Restaurant wieder geöffnet.
Einen guten Rutsch ins
neue Jahr wünschen Ihnen
Familie Kindle und Mitarbeiter.
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HEILPADAGOGISCHES ZENTRUM
Bildgass 1, 9494 Schaan
E-mail: admin®hpz.li
Hompage: www.hpz.ii .
Das Heilpädagogische Zentrum ist eine Institution des Vereins für heil
pädagogische Hilfe In Liechtenstein und besteht aus den Bereichen:
Tagesschule, Therapie, Werkstätten, Wohnen und Betriebsdienste. Für
den Bereich Werstätten / Abt. AGRA in Mauren suchen wir auf den
1. April 2006 oder nach Vereinbarung einen
imüsetjtfuer / Gemüsegärtner (m/w)
(Arbeitspensum 100%)
Ihr Anforderung
• Abgeschlosseli^/usblldung als Gemüsegärtner oder adäquate
Ausbildung mit Erfahrung im biologischen Gemüsebau
• Initiative, flexible Persönlichkeit, Organisationstalent, Freude an
Teamarbeit und FUhrungsertahrung
• Von Vorteil ist eine sozialpädagogische Ausbildung oder Erfahrung
im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung
Zu Ihren Aufgaben gehören:
• Weiterentwicklung und Leitung des Bio-Gemüsebaubetriebes
• Anleitung und Betreuung.von Menschen mit Behinderung
• Ausbildung von Anlehrlingen
• Einrichten von Arbeitsplätzen und Arbeitskontrolle
• Mitarbeit In der Produktion
Sie erhalten:
• Eine Arbeitsstelle mit grosser Eigenverantwortung und Gestal
tungsmöglichkeiten
• Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglich
kelten
Sie senden:
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Zeugnissen und Referenzen bis
am 27.01.2006 an:
Hellpädagbgisches Zentrum, Bereich Werkstätten,
Fredy Kindle, Bereichsleiter, Bildgass 1, FL-9494 Schaan
FOr nähere Auskünfte über diese vielseitige Tätigkeit stehen wir Ihnen
unter Tel: 00423 239 61 70 gerne zur Verfügung.