Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

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SAMSTAG, 31. DEZEMBER 2005 
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Mehrwertsteuer 
Anmeldepflicht 
1 Steuerpflichtig ist, wer selbständig im Rahmen einer kommerziellen, in 
dustriellen, handwerklichen oder anderen gewerblichen oder beruflichen 
Tätigkeit steuerbare Umsätze tätigt und daraus, selbst ohne Gewinnabsicht, 
im Jahre 2005 mehr als 75 000 Franken Einnahmen erzielt hat (Art. 21 
des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer / MWSTG) Als steuerbare 
Umsätze gelten, mit bestimmten Ausnahmen, Lieferungen von Gegen 
ständen, Dienstleistungen und der Eigenverbrauch von Gegenständen 
(darunter fällt namentlich die Herstellung von Bauwerken zwecks Verkaufs, 
Vermietung oder Verpachtung). Wurde die für die Steuerpflicht massge 
bende Tätigkeit nicht während des ganzen Kalenderjahres ausgeübt, so 
ist der Umsatz auf ein volles Jahr umzurechnen. Wer die Voraussetzun 
gen der Steuerpflicht erfüllt, muss sich, sofern er/sie nicht schon 
als Mehrwertsteuerpfllchtige(r) eingetragen ist, sobald als möglich, 
jedoch spätestens bis 31. Januar 2006, schriftlich anmelden bei: 
Eidgenössische Steuerverwaltung Telefax: 031 325 75 61 
Hauptabteilung Mehrwertsteuer Internet: www.estv.admin.ch 
Schwarztorstrasse 50, 3003 Bern 
Steuerpflichtig sind namentlich natürliche Personen (Einzelfirmen), Perso 
nengesellschaften wie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, juristische 
Personen des privaten und'öftentlichen Rechts, unselbständige öffentliche 
Anstalten sowie Personengesamtheiten ohne Rechtsfähigkeit, die - wie 
z.B. im Bauwesen tätige Arbeitsgemeinschaften - unter gemeinsamer 
Finna Umsätze tätigen. 
Kulturelle, sportliche und andere Publikums- oder Festanlässe - auch 
einmalige Anlässe dieser Art - lösen die Steuerpflicht aus, wenn die steu 
erbaren Umsätze daraus 75'000 Franken pro Jahr übersteigen (Art. 21 
und 25 MWSTG). Als steuerbare Umsätze gelten zum Beispiel solche aus 
Festwirtschaftsbetrieb, Verpflegungsstände, Beherbergungen, Sponsoring 
und andere Werbeleistungen, Verkauf von Basarartikeln usw. 
Für die Abklärung der Steuerpflicht ist der Gesamtumsatz aus allen 
steuerbaren Tätigkeiten, mit Einschluss der Exporte, massgebend. 
Nicht zum massgeblichen Umsatz zählen von der Steuer ausgenom 
mene Tätigkeiten (Art. 18 MWSTG), wie Leistungen im Bereich des 
Gesundheitswesens, der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit, der 
Erziehung, des Unterrichts sowie der Kinder- und Jugendbetreuung, die 
von gewissen nicht gewinnstrebigen Einrichtungen (z.B. Vereine) ihren 
Mitgliedern gegen einen statutarischen Beitrag erbrachten Leistungen, 
gewisse kulturelle Leistungen, Versicherungsumsätze, Umsätze im Bereich 
des Geld- und Kapitalverkehrs (mit Ausnahme der Vermögensverwal 
tung und des Inkassogeschäfts), Handänderungen von Grundstücken 
sowie deren Dauervermietung, Wetten, Lotto und sonstige Glücks 
spiele. 
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind: 
- Betriebe mit einem Jahresumsatz bis zu 250'000 Franken, sofern die 
nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr 
als 4'000 Franken im Jahr beträgt; 
- nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sportvereine und gemein 
nützige Institutionen, beide mit einem Jahresumsatz bis zu 150000 
Franken; 
- Landwirte, Forstwirte und Gärtner, für die Lieferung der im eigenen 
Betneb gewonnenen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft 
und der Gärtnerei; 
- Milchsammelstellen für die Umsätze von Milch an Milchverarbeiter; 
- Viehhändler für die Umsätze von Vieh. 
Wird ein Betrieb nau eröffnet oder ein bestehender erwettert, kann die 
Steuerpflicht bereits im Zeitpunkt der Aufnahme oder der Erweiterung der 
Tätigkeit eintreten Es wird deshalb empfohlen, sich rechtzeitig mit der 
oben genannten Amtsstelle in Verbindung zu setzen 
2. Wer, ohne als Mehrwertsteuerpflichtiger eingetragen zu sein, in einem 
' Kalenderjahr für mehr als 10000 Franken steuerbare Dienstleistun 
gen von Unternehmen mit Sitz Im Ausland bezieht, die nach Art 14 
Abs. 3 MWSTG als am Ort des Empfängers erbracht gelten (z.B. Bezug 
von Daten oder Computerprogrammen über Femleitung, von Beratungs-, 
VermOgensverwaltungs- und Werbeleistungen, selbst wenn sie für von der 
Steuer ausgenommene Tätigkeiten-vgl. Ziffer 1-oder für private Zwecke 
verwendet werden), wird für diese Beziige steuerpflichtig und muss steh 
innert 60 Tagen nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahrs bei der 
oben erwttinten Amtsstelle anmelden. 
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FL-9495 Wesen 
Liebe Gäste 
Ab dem 3. Januar ist unser 
Restaurant wieder geöffnet. 
Einen guten Rutsch ins 
neue Jahr wünschen Ihnen 
Familie Kindle und Mitarbeiter. 
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Käufmännische/r Angestellte/r 
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III 
HEILPADAGOGISCHES ZENTRUM 
Bildgass 1, 9494 Schaan 
E-mail: admin®hpz.li 
Hompage: www.hpz.ii . 
Das Heilpädagogische Zentrum ist eine Institution des Vereins für heil 
pädagogische Hilfe In Liechtenstein und besteht aus den Bereichen: 
Tagesschule, Therapie, Werkstätten, Wohnen und Betriebsdienste. Für 
den Bereich Werstätten / Abt. AGRA in Mauren suchen wir auf den 
1. April 2006 oder nach Vereinbarung einen 
imüsetjtfuer / Gemüsegärtner (m/w) 
(Arbeitspensum 100%) 
Ihr Anforderung 
• Abgeschlosseli^/usblldung als Gemüsegärtner oder adäquate 
Ausbildung mit Erfahrung im biologischen Gemüsebau 
• Initiative, flexible Persönlichkeit, Organisationstalent, Freude an 
Teamarbeit und FUhrungsertahrung 
• Von Vorteil ist eine sozialpädagogische Ausbildung oder Erfahrung 
im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung 
Zu Ihren Aufgaben gehören: 
• Weiterentwicklung und Leitung des Bio-Gemüsebaubetriebes 
• Anleitung und Betreuung.von Menschen mit Behinderung 
• Ausbildung von Anlehrlingen 
• Einrichten von Arbeitsplätzen und Arbeitskontrolle 
• Mitarbeit In der Produktion 
Sie erhalten: 
• Eine Arbeitsstelle mit grosser Eigenverantwortung und Gestal 
tungsmöglichkeiten 
• Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und Weiterbildungsmöglich 
kelten 
Sie senden: 
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Foto, Zeugnissen und Referenzen bis 
am 27.01.2006 an: 
Hellpädagbgisches Zentrum, Bereich Werkstätten, 
Fredy Kindle, Bereichsleiter, Bildgass 1, FL-9494 Schaan 
FOr nähere Auskünfte über diese vielseitige Tätigkeit stehen wir Ihnen 
unter Tel: 00423 239 61 70 gerne zur Verfügung.
	        

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