Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

Fürstentum Liechtenstein 
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Winterdienst - Neuregelung Einsatzzeiten und Schwarzräumung Die Winterdienst-Periode auf den Landstrassen im Fürstentum Liechtenstein beginnt am 15. November und endet im Talgebiet am 15. März. Im Alpengebiet verlängert sie sich bis zum 31. März. Die normalen Einsatzzeiten sind von 04.00 bis 20.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen erfolgt der Einsatz ab 06.00 Uhr. Am Freitag und Samstag dauert der Einsatz bis 21.00 Uhr. Dem Tiefbauamt wird die Kompetenz erteilt, zwischen 20.00 Uhr und 04.00 Uhr nach Notwendigkeit und entsprechend den Witterungsverhältnissen die Schneeräumung und den Streudienst auszuüben. Das Tiefbauamt ist aber nicht verpflichtet, unter allen Um­ ständen und zu jeder Nachtstunde auf einzelnen Strecken oder für stecken gebliebene Fahrzeuge den Räum- und Streudienst auszuführen. Die folgenden Streckenabschnitte werden schwarz geräumt: Die Landstrasse von Schaanwald bis Balzers, Nordkreuzung und anschliessend bis zur Rheinbrücke. Die Zubringer zur Autobahn A 13 von der Engelkreuzung in Nendeln bis zur Rheinbrücke, vom Lindenplatz in Schaan bis zur Rheinbrücke und von der Aukreuzung in Vaduz bis zur Rheinbrücke. Der folgende Streckenabschnitt wird weiss geräumt: Die Landstrasse Steg - Malbun. Alle übrigen Strassenabschnitte werden verzögert schwarz geräumt. Die Verwendung von Auftaumitteln (Salz) ist auch auf der weiss geräumten Strasse in be­ sonderen Fällen (Glatteis, Reifglätte, vereisender Regen) und in der Übergangssaison ge­ stattet, muss aber vom Tiefbauamt angeordnet werden. 1724 480 
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