Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DIENSTAG, 29. NOVEMBER 2005 VOLKS | REQ|QN KURSE Konzentration verbessern SCHAAN - Das Konzentrationsvermögen ist Ausdruck eines komplexen Zusammenspiels aus seelischen, körperlichen und geistigen Funktionen. Angst, Nervosität, Stress oder Desinteresse beeinflussen die Konzentration genauso wie starke körperliche Verspätun­ gen. An diesem Abend lernen Sie Methoden kennen, mit denen Sie Ihr Konzentrationsver­ mögen wesentlich verbessern können. Die Referentin, Elisabeth Gassner, ist Gymnasial­ lehrerin für Deutsch und Geschichte am Bundesgymnasium in Feldkirch. Der Kurs findet am Montag, den 5. Dezember 2005, von 20.15 bis zirka 22 Uhr im Haus Stein- Egerta in Schaan statt. Anmeldung und Aus­ kunft bei der Erwachsenenbildung Stein- Egerta, Telefon 232 48 22. (PD) Internet und E-Mail- Kennenlernkurs für jedermann NENDELN - Alles, was Sie schon immer wissen wollten ... Was brauche ich zum Sur­ fen und E-Mailen? Wie surfe ich und wie schicke und empfange ich eine E-Mail? Wie finde ich überhaupt etwas im Internet? Wie la­ de ich etwas vom Internet herunter? Zielgrup­ pe: Der Kurs richtet sich an Personen, die das Internetsurfen und das E-Mailen lernen und j dies auf eine unkomplizierte Art und Weise j vermittelt bekommen wollen. Der Kurs 434 j unter der Leitung von Claudio Jäger beginnt 
j am Montag, den 5. Dezember, um 13.30 Uhr i in der Kunstschule Liechtenstein in Nendeln. 
i Anmeldung und Auskunft bei der Erwachse- 
j nenbildung Stein-Egerta, Tel. 232 48 22. (PD) i 
Infopool um den Bodensee «Aha»-Familie lanciert neue Internetplattform für Jugendliche SCHAAN - Das Jugendinforma- tionsnntrum «ahi - Tipps und Infos für Jungs Lauts» gibt es in Dornblrn, Brsginz, Liechten­ stein, Ravensburg und satt Sep­ tember 2005 auch in Bludeiu. Dia «Aha»-Familie und das «Tipp» aus SL Sailen starteten am Bodansaejugendgipfel mit einer neuen Plattform für Ju­ gendliche aus der Region. Um Jugendlichen aus dem Alpen­ rhein- und Bodenseeraum die Infor­ mationsquellen ihrer Nachbarländer näher zu bringen, entsteht unter www.aha-bodensee.info eine neue Plattform. Welche Inhalte die Inter­ netseite haben wird, bestimmen die Jugendlichen selbst. Am Bodensee­ jugendgipfel startete «Aha»-Boden- see.info deshalb auch nicht mit ei­ ner fertigen Internetseite, sondern mit einem Fragebogen. Die Jugend­ lichen konnten (und können bis Ende Dezember) die Schwerpunkte mitbestimmen. Ziel der neuen Platt­ form ist, aufzuzeigen, welche Mög­ lichkeiten Jugendlichen in ganz ver­ schiedenen Lebensbereichen - und über die regionalen Grenzen hinaus - offen stehen. Leuchtturm als Signet Am Bodenseejugendgipfel füll-Behn 
«AhaHLeudrtturm 
am Jugendgipfel in Bregenz herrschte reger Andrang. ten viele Jugendliche beim «Aha»- Leuchtturm den Fragebogen unter www.aha-bodensee.info aus. Dabei sahen sich einige das erste Mal mit der Frage konfrontiert: «Wo liegt denn eigentlich Liechtenstein?», andere konnten sich nicht vorstel­ len, wie lange man mit öffentli­ chen Verkehrsmitteln vom eigenen Wohnort bis zum Beispiel nach Lin­ denberg braucht. Bei solchen und 
ähnlichen Fragen soll künftig der «Aha»-Leuchtturm weiter helfen. Ganz nach dem Motto «Genau auf deiner Wellenlänge» soll er Jugend­ lichen den Weg durch den Informa­ tionsdschungel über den Bodensee und am Rhein entlang weisen. Beim Leuchtturm traf man aber nicht nur Jugendliche, auch verschiedene po­ litische Vertreter - darunter Regie- rungsrätin Rita Kieber-Beck und 
die Vorarlberger Landesrätin Greti Schmid - statteten dem blinkenden Infopool-Stand einen Besuch ab und informierten sich über das Interreg-Projekt der «Aha» und des «Tipp» St. Gallen. (PD) ANZIilGli Fürstentum Liechtenstein wms 
Amtliche Kundmachungen Ausschreibung zum Referendum Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 23./24./2S. November 2005 beschlossen: - Finanzbeschluss vom 23. November 2005 über die Gewährung eines Landesbei­ trages an das Liechtenstein-Institut - Finanzbeschluss vom 23. November 2005 über die Bewilligung von Nachtrags­ krediten (IV/2005) - Finanzbeschluss vom 24. November 2005 über die Genehmigung von Krediten für Strassenverbesserungen und Strassenneubauten im Jahre 2006 - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Jagdgesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Urheberrechtsgesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (SE-Gesetz; SEG) - Gesetz vom 25. November 2005 über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz; SEBG) - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Personen- und Gesell­ schaftsrechts (PGR) - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Bankengesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 betreffend die Abänderung des Gesetzes über Investmentunternehmen - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Versicherungsauf­ sichtsgesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Schwerverkehrsab- gabegesetzes - Gesetz vom 25. November 2005 über die Abänderung des Beschwerdekommis­ sionsgesetzes Gemäss Art. 66 Abs. 1 der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 85, und Art. 75 des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBI. 1973 Nr. 50, in der Fassung des Gesetzes vom 15. Novem­ ber 1984, LGBI. 1985 Nr. 4, und des Gesetzes vom 3. Mai 1996, LGBI. 1996 Nr. 84, kann dagegen innerhalb von 30 Tagen nach dieser Kundmachung, das ist bis zum 29. 
Dezem­ ber 2005 einschliesslich, das Referendum ergriffen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1000 stimmberechtigte Landes­ bürger oder wenigstens drei Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversamm­ lungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen. Sammelbegehren um ei­ ne Volksabstimmung müssen nebst der Angabe der Gemeinde von den das Begehren stellenden Stimmberechtigten durch eigenhändig unterzeichnete Eingaben, die mit dem Anfangsdatum der Unterschriftenzeichnung auf jedem Bogen versehen sein müssen, bei der Regierung eingereicht werden, wobei Stimmberechtigung und Unterschrift von der Gemeindevorstehung derjenigen Gemeinde, in welcher dieselben ihre politischen Rechte ausüben, bescheinigt sein muss. Landtagsbeschlüsse können bei der Fürstlichen Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden. 
SALON-GESPRÄCH Salon-Gespräch mit dem Historiker Peter Geiger SCHAAN - Vor acht Jahren kam das doppelbän­ dige Werk «Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigeijahren 1928-1939» heraus. Spätestens seit dieser Zeit «kennt» man Peter Geiger in ganz Liechtenstein. Mitte Oktober 2005 nun wurde der Schlussbericht der Unabhängigen Historikcrko- mission, die seit 2001 spezifische Fragen zu Liechtenstein in der NS-Zeit und im Zweiten Weltkrieg abzuklären hatte, veröffentlicht. Präsi­ dent dieser international besetzten Kommission war Peter Geiger. In der Runde der «Salon-Gespräche» der Er­ wachsenenbildung Stein-Egerta antwortet am nächsten Sonntagvormittag Peter Geiger auf al­ le interessierenden Fragen und stellt sich der Diskussion mit den Gästen. Wie ist es ihm bei Fürstentum Liechtenstein 
den Recherchen zu seinem doppelbändigen Werk und jetzt als Präsident der Historikerkom­ mission und den Kommissionsmitgliederp bej den Recherchen ergangen? Auf welche Schwie­ rigkeiten ist man bei den Recherchen gestossen? Gab es Pressionsversuche? Das Salon-Gespräch mit Peter Geiger zu sol­ chen und weiteren Fragen wird Robert Büchel- Thalmaier, Studienleiter der Erwachsenenbildung Stein-Egerta, führen, unter Einbezug der Gäste. Als solche sind alle zeitgeschichtlich Interessier­ ten zu diesem sicherlich spannenden «Salon-Ge­ spräch» am kommenden Sonntag, den 4. Dezem­ ber, um 10.30 Uhr, in der Erwachsenenbildung Stein-Egerta, Schaan, herzlich eingeladen. (Eine Voranmeldung ist nicht nötig, die Teilnahme ist kostenlos.) Informationen und Anmeldungen bei der Erwachsenenbildung Stein-Egerta, Telefon 232 48 22 oder E-Mail: info@stein-egerta.li.(PD) Amtliche Kundmachungen Ausschreibung zum Referendum Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 25. November 2005 beschlossen: - Zusatzprotokoll vom 
16. November 
1989 zum Übereinkommen gegen Doping Gemäss Art. 66 
1" der Verfassung vom 5. Oktober 1921, LGBI. 1921 Nr. 15, in der Fassung des Verfassungsgesetzes vom 15. März 1992, LGBI. 1992 Nr. 27, und Art. 70a und 75a des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten, LGBI. 1973 Nr. 50, in der Fassung des Gesetzes vom 17. Septem­ ber 1992, LGBI. 1992 Nr. 100, kann dagegen innerhalb von 30 Tagen nach dieser Kund­ machung, das ist bis zum 
29. Dezember 2005 einschliesslich, das Referendum ergriffen werden. Das Referendum kommt zustande, wenn wenigstens 1500 stimmberechtigte Landes­ bürger oder wenigstens vier Gemeinden in Form übereinstimmender Gemeindeversamm­ lungsbeschlüsse das Begehren um eine Volksabstimmung stellen. Sammelbegehren um ei­ ne Volksabstimmung müssen nebst der Angabe der Gemeinde von den das Begehren stellenden Stimmberechtigten durch eigenhändig unterzeichnete Eingaben, die mit dem Anfangsdatum der Unterschriftenzeichnung auf jedem Bogen versehen sein müssen, bei der Regierung eingereicht werden, wobei Stimmberechtigung und Unterschrift von der Gemeindevorstehung derjenigen Gemeinde, in welcher dieselben ihre politischen Rechte ausüben, bescheinigt sein muss. Landtagsbeschlüsse können bei der Fürstlichen Regierungskanzlei eingesehen und bezogen werden. 1717410 
Vaduz, 29. November 2005 
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef Regierung  des Fürstentums Liechtenstein 1716410 
Vaduz, 29. November 2005 
gez. Otmar Hasler Fürstlicher Regierungschef Regierung des Fürstentums Liechtenstein
	        

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