Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DIENSTAG, 22. NOVEMBER 2005 BLAT?I 
REGION 17 FORUM Vor der Abstimmung ein Blick über die Grenzen Die Initianten von «Für das Leben» werfen dem Gegenvorschlag des Landtags (bezie­ hungsweise der FBP- und VU-Fraktion) vor, dass er aus der Schweizer Bundesverfassung abgeschrieben sei. Doch auch die Ideen ihrer Initiative sind alles andere als neu, wie ein Blick über die Grenze zeigt. 1985 wurde die Volksinitiative «Recht auf Leben» deutlich verworfen (69 Prozent Nein- und 31 Prozent Ja-Stimmen). Der Bundesrat hatte diese Initiative zur Ableh­ nung empfohlen und dies damit begründet, dass sich aus der Definition der Dauer des Lebens schwerwiegende Probleme ergeben würden. Er lehne nicht die Hauptidee der Ini­ tianten ab, er wolle aber, dass die Mängel der Initiative nicht zu einer Rechtsunsicher­ heit führten. Die verschiedenen Fragen (Schwangerschaftsabbruch, Sterbehilfe, Or­ gantransplantation usw.) müssten einzeln auf der dafür geeigneten Rechtsetzungsebene be­ handelt werden. 2002 verwarf das Volk die Initiative «für Mutter und Kind» mit 82 Prozent Nein- gegen 18 Prozent Ja-Stimmcn. Ziel dieser Initiative war es wiederum, jede Art von Schwanger- schaftsabbruch zu verbieten. Kein einziger Kanton stimmte zu. Alle ernst zu nehmenden Parteien sprachen sich gegen die Initiative aus - selbst die Schweizerische Bischofskonfe­ renz konnte sich nicht für eine Unterstützung der Initiative entscheiden, weil diese nicht umsetzbar sei. Der Bundesrat führte in seiner Botschaft unter anderem aus: «Nach der Volksinitiativc wäre es nicht mehr möglich, ei­ ne Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, die Fortsetzung dieser Schwangerschaft brin­ ge die Mutter in eine akute, nicht anders ab­ wendbare, körperlich begründete Lebensge­ fahr. Eine solche Regelung, welche allein auf eine enge Auslegung des Gesundheitsbegriffs abstellt, würde jedoch gegenüber dem gelten­ den Recht einen Rückschritt bedeuten. Ausserdem trägt sie den in den letzten dreissig Jahren eingetretenen Veränderungen der ge­ sellschaftlichen Verhältnisse und Werte na­ mentlich hinsichtlich der Stellung der Frau keine Rechnung. Die Volksinitiative verlangt sogar von der Frau, die wegen einer Vergewal­ tigung schwanger wird, dass sie ihre Schwan­ gerschaft zu Ende bringt.» Die Nationale Ethikkommission unterstütz­ te die Fristenlösung. Sie gab folgende Stel­ lungnahme ab: «Nur die schwangere Frau ist in der Lage, zu ermessen, was die unge­ wünschte Schwangerschaft für sie und für ihr Leben bedeutet. Die Fristenregelung kann zwar gesellschaftliche Einflüsse auf die Ent­ scheidung der Frau nicht ausschalten. Der Schutz der persönlichen Integrität der Frau bedeutet aber, dass sie nicht mit strafrecht­ lichen Sanktionen zur Austragung einer Schwangerschaft gezwungen werden darf. Andererseits schützt die Fristenregelung das ungeborene Leben. Der Schutz der Schwan­ gerschaft erfolgt durch die Fristbegrenzung, durch eine ärztliche Beratung und auch da­ durch, dass Abtreibung als solche ein Tatbe­ stand des Strafgesetzbuches bleibt: Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird von einer Strafe abgesehen. Eine rechtliche Regelung muss sowohl den Schutz des ungeborenen Le­ bens als auch die Fähigkeit der Frau zu einer verantwortungsvollen Entscheidung gleich­ rangig verfolgen.» Freie Liste Lesermeinungen zur Volksabstimmung November 2005 VOLKSBLATT Unter der Rubrik «Forum» veröffentlichen wir Zuschriften und Beiträge von Verbänden, Vereinen, Aktionen und Institutionen. Auf vielfältigen Wunsch der Leserschaft, veröf­ fentlichen wir Forumseinsendungen nur noch mit dem Namen des Präsidenten / der Präsi­ dentin des betreffenden Vereins. Die Forumsbeiträge sollten eine maximale Länge von 2500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Das «Forum» drückt aus, dass die in den Beiträgen geäusserten Mei­ nungen nicht mit der Haltung der Zeitung übereinstimmen müssen. Die Redaktion 
FORUMSBEITRAG DES VEREINS FÜR EINE OFFENE KIRCHE ZUR BEVORSTEHENDEN VOLKSABSTIMMUNG Auf den 25. und 27. November 2005 ist in Liechtenstein eine Volksabstimmung über die Initiati­ ve «Für das Leben» sowie über den Gegenvorschlag des Landtages an­ beraumt. Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, welcher weltanschaulichen Überzeugung auch immer sie anhängen, werden an die Urne gebeten, um über eine allfällige Ergänzung der Landes­ verfassung zu befinden. Es handelt sich bei dieser Abstimmung um ei­ ne staatliche, nicht unmittelbar um eine religiös-kirchliche Angelegen­ heit; wohl aber fliessen dabei viele Motive und Argumente ein, die weltanschaulicher oder religiöser Art sind. Der Verein für eine offene Kirche beteiligt sich aus seinem Selbstver­ ständnis heraus an dieser Debatte. Seit seiner Gründung am 2. Febru­ ar 1998 ist der Verein bestrebt, «sich aus christlicher Sicht mit der liechtensteinischen Rechts-, Ge­ sellschafts- und Wirtschaftsord­ nung auseinander zu setzen» (vgl. Statuten und Leitbild). Wie auch immer die bevorstehende Abstim­ mung ausfallen mag: Die einzelnen konkreten Felder einer Lebensethik bleiben auch nach dem Abstim­ mungswochenende klärungsbe­ dürftig. Wer nur einigermassen mit der Komplexität der ethischen Problematik des menschlichen Le­ bensbeginns und des menschlichen Lebensendes vertraut ist, muss es als Illusion empfinden, mit einem einzigen Artikel in der staatlichen Verfassung sämtliche diesbezüg­ lichen Handlungsfelder regeln zu wollen. Schutz des menschlichen Lebens Gemäss dem Leitbild unseres Vereins sind wir folgenden Anlie­ gen verpflichtet: «Solidarität mit allen Menschen und mit künftigen Generationen», «Einstehen für die Würde und die Rechte aller Men­ schen», «Hilfe und Schutz für die Schwächeren, Bedürftigen und Be­ drängten». Auf dieser Grundlage begrüssen wir es, dass die Frage nach dem Schutz des menschlichen Lebens in Liechtenstein öffentlich zum Thema wird. Auch der Verein für eine offene Kirche setzt sich ein Nachmachen, was andere tun? Das Argument, Liechtenstein als unbedeutendes kleines Land könne doch nicht einen dem allgemeinen Trend entgegenstehenden Schritt tun und sich Gesetze geben, die an­ dere Länder nicht haben, ist unhalt­ bar. Denn schon jetzt sind unsere Verfassung und unsere darauf grün­ denden Gesetze so, wie sie sind, einmalig in der Welt. Weder die Schweiz, noch andere Länder wür­ den diese übernehmen wollen, so wie auch Liechtenstein nicht die je­ ner Länder übernehmen wollen würde, sonst hätten wir sie nicht mehrheitlich gestaltet, wie sie sind. Ausserdem: Was ist daran verwerf­ lich, wenn sich ein Volk in freier demokratischer Selbstbestimmung Gesetze gibt, die sowohl machbar sind, als auch bestmögliche Schutz­ bestimmungen für seine Bewohner bieten? Unsere Steuergesetzgebung ist auch einmalig in der Welt, und wer wollte daran rütteln, wo sie uns so schön leben lässt...? Sollen wir die auch abschaffen und uns nach dem Vorbild anderer Länder rich­ ten, statt diesen Alleingang, den Übrigens auch etliche Gutachter ausserhalb Liechtensteins als be­ denklich und nicht europatauglich bezeichnen, weiter zu beschreiten? Der Einwand, man könne doch 
für die Achtung der Würde des Menschen, er steht in diesem Sinne «für das Leben» ein. Allerdings folgt daraus nicht, dass sich die konkreten politischen Ziele des Vereins in allen Punkten mit dem Initiativkomitee «Für das Leben» decken. Aus dieser Ausgangslage ergibt sich für uns eine erste Forderung, die das atmosphärische Umfeld dieser Abstimmung betrifft: Der Verein für eine offene Kirche ver­ wahrt sich dagegen, die Stimmbür­ gerinnen und Stimmbürger Liech­ tensteins abermals zu spalten, nun gleichsam in «Lebensschützer» auf der einen und «Lebensverächter» auf der anderen Seite. Die undiffe­ renzierte Rede von einer «Kultur des Todes» und die persönliche Diffamierung jener, die sich mit dem Textvorschlag des Initiativko­ mitees nicht identifizieren können, weisen wir ausdrücklich zurück. Man kann sehr wohl «für das Le­ ben» einstehen, gleichzeitig die vorgeschlagene Verfassungsände­ rung des Initiativkomitees «Für das Leben» ablehnen. Das Initiativkomitee schlägt vor, im Artikel 14 der Verfassung den Schutz des menschlichen Lebens «von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod» als Staatsaufgabe zu verankern. Dieser Text scheint sehr weit zu gehen, weil er die äus­ seren Grenzen des menschlichen Lebens festschreiben will. Die For­ mulierung «von der Empfängnis an bis zum natürlichen Tod» bereitet in der konkreten Anwendung aller­ dings enorme Interpretations­ schwierigkeiten. Besonders der Be­ griff des «natürlichen Todes» ist in seiner Bedeutung unklar. Er gehört auch keineswegs einer «christ­ lichen Werteordnung» an, wie das Initiativkomitee behauptet, sondern der materialistischen Religionskri­ tik des 19. Jahrhunderts. Dem Text des Initiativkomitees mangelt es an innerem Zusammenhang. Vor diesem Hintergrund begrüsst es der Verein für eine offene Kir­ che, dass das Parlament mit grosser Mehrheit einen Gegenvorschlag vorlegt, der ebenso den Schutz des menschlichen Lebens in der Verfas­ sung verankern will, dies aber be­grifflich 
stimmiger durchfuhrt. Durch den Vorschlag des Parla­ ments ist der Schutz des mensch- , liehen Lebens sogar angemessener gewährleistet, weil dieser Vor­ schlag unter die Grundrechte ein­ geordnet werden soll und dadurch ein individuell einklagbares Recht wird. Institutionelle Trennung - moralische Bevormundung? Der Verein für eine offene Kirche schlägt vor, im Zusammenhang mit der Abstimmung das Verhältnis von Moral und Recht genauer zu beden­ ken. Der Staat ist heute ein pluralis­ tisches Gebilde, er umfasst Men­ schen verschiedener Weltanschau­ ungen, Religionen und Überzeu­ gungen. Der moderne Staat ist je­ denfalls nicht dazu da, um die spe­ zifisch katholische Morallehre durchzusetzen. So richtig es ist, dass der Staat auf dem christlichen Menschenbild aufbaut: Diese Grundlegung im Christentum be­ deutet nicht, dass der Staat die spe­ ziellen Moralbestimmungen des Katechismus der katholischen Kir­ che als staatliches Recht zu sank­ tionieren hat. So ein Vorgang würde auch keineswegs dem Selbstver­ ständnis der katholischen Kirche entsprechen, die sehr genau um die Selbstständigkeit des Staates weiss. Von Seiten des Erzbistums Vaduz wurde in den vergangenen Jahren immer wieder die Eigenständigkeit der Kirche betont. Die partizipati- ven und synodalen Elemente im Raum der Kirche wurden zurück­ gedrängt, der Staat wurde für den kirchlichen Bereich nur noch als Geldgeber akzeptiert. Wenn heute auf Geheiss des Erzbischofs von den Kanzeln gepredigt wird, wel­ che rechtlichen Bestimmungen der Staat festzulegen habe, ist dies ein offensichtliches Missverständnis im Verhältnis von Kirche und Staat. Man kann nicht auf das jeweilige Selbstbestimmungsrecht von Kir­ che und Staat pochen, nun aber in moralischen Fragen genau diesen Unterschied einebnen: Institutio­ nelle Trennung und moralische Be­ vormundung. Die Verantwortlichen des Erzbistums verwickeln sich da­ durch in Widersprüche. Zitiert sei LESERMEINUNGEN nicht einfach andere Wege gehen als die anderen Länder, beweist al­ so nur, auf welch schwachen Füs­ sen die Gegnerschaft gegen diese Lebensschutzverbesserungen der Initiative steht. Wir haben, wie ge­ sagt, schon längst diesen Weg der Einzigartigkeit beschritten, und es kann niemand behaupten, dass es uns damit schlechter als anderen geht, im Gegenteil: Liechtenstein wird sogar immer wieder wegen seiner Einzigartigkeit gelobt und oft auch als Beispiel bezeichnet. Julius Risch, Triesen 
dass jeder Mensch Verantwortung übernehmen muss, dass jeder Ein­ zelne für das Geschehen verant­ wortlich ist durch sein Verhalten dem Mitmenschen gegenüber. Überprüft auch euer eigenes T\m und Lassen, euer Reden und Den­ ken und handelt entsprechend. Ver­ urteilt nicht gedankenlos. Und wollt ihr, dass ein qualvoll leidender Mensch keine lindernden Schmerz­ mittel mehr bekommt aus Angst, dass der geschwächte Körper sie nicht mehr verträgt, was dann zum Tode führt? Ist das der Sinn? Auch diese Seite muss betrachtet werden. Herta Batliner, Vaduz «Überlegt es euch gut« Bald ist die Abstimmung über den Schwangerschaftsabbruch. Über­ legt es euch gut. Versetzt euch in die Gemütsverfassung dieser jungen Frauen, die nun mit dem Problem dastehen und oft von den mitschul­ digen Männern verlassen und manchmal sogar verhöhnt werden. Jetzt ist Unterstützung und Bera­ tung besonders notwendig. Die we­ nigsten Frauen sind leichtsinnig ge­ nug, um verantwortungslos die «leichteste» Lösung zu wählen, das heisst, sich von dem Kind «be­ freien» zu lassen. Eine; Befreiung, die lebenslange Belastung bedeutet, die aber nicht mehr rückgängig ge­ macht werden kann. Denkt daran, 
ia zum Gegenvorschlag - Nein zur Initiative Wir wollen uns auch in Zukunft differenziert und verantwortungs­ voll mit Lebensfragen wie aktive und passive Sterbehilfe, Stammzel­ lenforschung und Schwanger­ schaftsabbruch auseinander setzen können und uns als mündige Bür­ gerinnen einbringen. Wir setzen uns für ein Liechtenstein ein, das die Sorgen und Nöte von ungewollt Schwangeren und Schwerstkran­ ken anerkennt und adäquate Bera­ tung und Hilfe anbietet. Der Staat soll verantwortungsvolle Gewis­ sensentscheide ermöglichen und 
nur eine Aussage des Generalvikars Markus Walser: «Gegen monisti­ sche, integralistische und funda­ mentalistische Versuchungen - et­ wa in gewissen Ländern der islami­ schen Welt, die keine Unterschei­ dung zwischen dem Geistlichen und dem Weltlichen kennt - ist die genuin christliche Errungenschaft des Dualismus von Staat und Kir­ che zu verteidigen.» (Vgl. Markus Walser, Der Dualismus von Staat und Kirche als kulturgeschichtliche Errungenschaft der katholischen Kirche, in: vobiscum 06/2003, S. 54-58). Die Würde der Person Der Verein für eine offene Kirche ist davon überzeugt, dass die Wür­ de der Person am besten geschützt ist im Rahmen einer demokrati­ schen Gesellschafts- und Staatsord­ nung, die nicht auf Autoritätsargu­ mente und Gewissensängste setzt, sondern auf vernünftige und dialo­ gische Vermittlung. In diesem Sin­ ne tritt der Verein für eine offene Kirche.gegen autoritäre Strukturen in Kirche und Staat an und dient so dem Schutz des menschlichen Le­ bens. Der Staat kann die Würde des Menschen achten und respektieren, nicht aber garantieren oder gar her­ stellen. Die Würde des Menschen verdankt sich allein Gott, dem Schöpfer, der den Menschen zu sei­ nem Ebenbild bestimmt hat. Man verlangt vom Staat zu viel, wenn man fordert, er müsse die Würde des Menschen «garantieren», wie das Initiativkomitee meint. Die Würde des Menschen ist nicht kon­ stituiert durch den Staat, sondern durch Gott, den Schöpfer. Die Ge­ schichte lehrt, dass Staaten auch in­ human und korrupt sein können. Man wird von christlicher Seite vom Staat fordern, dass er die un­ antastbare Würde des Menschen in seinem Recht respektiert und schützt. Christinnen und Christen werden aber die Erfüllung des menschlichen Lebens nicht vom Staat erwarten, sondern einzig von Gott, dem Schöpfer und Vollender. Arbeitsgruppe Kirchliches Leben und Vorstand des Vereins für eine offene Kirche (Anzeige) stützen. Wir wollen geborenes und ungeborenes Leben schützen. Kri­ minalisierung und Strafandrohung verhindern keine Schwanger­ schaftsabbrüche. Eine ungewollt schwangere Frau wird sich in ihrer Verzweiflung kaum an eine Bera­ tungsstelle wenden und sie wird sich niemandem anvertrauen, wenn sie damit rechnen muss, angezeigt zu werden, falls sie sich doch zu ei­ nem Abbruch entscheidet. Ein Ja zum Vorschlag des Landtags lässt Raum für künftige Entscheide in diesen komplexen Themenberei­ chen so wie es dem heutigen Ver­ ständnis von Demokratie und Men­ schenwürde entspricht. Helen Marxer für die Frauen in guter Verfassung ANZEIGE Neb 
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\te(V. Arbeitsgesetz JA Komitee für offene Bahnhöfe und Flughäfen Pf 8252. 3001 Bern
	        

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