Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

SAMSTAG, 19. NOVEMBER 2005 bla¥II INLAND 
8 NACHRICHTEN Übernahme der Ttansparenzrichtlinie VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie 2004/109/EG, welche die Transparenzanfor­ derungen im Hinblick auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Transparenzrichtlinie legt die Anforderungen für die Veröffentlichung regelmässiger und laufender Informationen über Emittenten fest, deren Wertpapiere zum Handel auf einem im EWR gelegenen oder dort betriebenen gere­ gelten Markt zugelassen sind. Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans zur Umsetzung eines Fi­ nanzmarktrahmens der Europäischen Union. Sie ergänzt die in Liechtenstein bereits an­ wendbare Verordnung betreffend die Anwen­ dung internationaler Rechnungslegungsstan­ dards und folgende sich derzeit in Umsetzung befindliche Richtlinien: Wertpapierdienstleis- tungsrichtlinie, Marktmissbrauchsrichtlinie und Prospektrichtlinie. Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informa- tionspflichten soll dem Anleger eine fundier­ te Beurteilung der Geschüftsergebnisse und der Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht werden. 
Die Vergleichbarkeil von Wertpapieremittenten soll verbessert werden. Damit sollen das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte gestärkt und der Anleger­ schutz und die Markteffizienz erhöht werden. Die Umsetzung der Transparenzrichtlinie wird im derzeit in Entstehung befindlichen Wertpapierhandelsgesetz erfolgen. Da die Transparenzrichtlinie die im Offenlegungsge- setz 
enthaltenen Offenlegungspflichten er­ gänzt und erweitert, werden sowohl die bisher im Offenlegungsgesetz geregelten als auch die in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen neuen Publizitätspflichten in das Wertpapier­ handelsgesetz integriert. Damit würden alle für den Wertpapierhandel relevanten Bestim­ mungen in einem Gesetz zusammengefasst I werden. (pafl) Qualität- und Sicherheit von Gewebe und Zellen VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EWR-Richtlinie betreffend Qualitäts- und Sicherheitsstandards von menschlichen Geweben und Zellen zuhanden : des Landtags verabschiedet. Die Richtlinie j führt in den bestehenden EWR-Rechtsrah- men neue Bestimmungen zu Geweben und Zellen ein: Regelung der Ein- und Ausfuhr, Einführung eines Qualitätssicherungssys- tems, Vergabe von Bewilligungen für Ge­ werbeeinrichtungen und Inspektionen, Festle­ gung von 
Kontrollmassnahmen und Einfüh­ rung eines Tätigkeitsregisters. So ist die Rückverfolgbarkeit der Gewebe und Zellen von den Spendern bis zu den Empfängern und umgekehrt durch ein Identifizierungs- und : Kennzeichnungssystem und durch das Führen von Aufzeichnungen gewährleistet. Gleich­ zeitig können die nötigen Anforderungen zur Beurteilung und Auswahl der Spender festge­ legt und schwerwiegende Zwischenfälle, die auf die Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung der Gewebe und Zellen zurückzuführen sind, überwacht und ausgewertet werden. Spenden sollen weiter­ hin auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit, der Unentgeltlichkeit, der Anonymität von Spendern und Empfängern, und des Fehlens von Gewinnabsichten beruhen. Den Spendern , müssen die nötigen Informationen erteilt und die Vorschriften über Einwilligung oder Ge- : nehmigung müssen eingehalten werden, (pafl) j Gedenkgottesdienst des 
Musik- | Vereins Cacilia Schellenberg j SCHELLENBERG - Morgen Sonntag fin- j 
det in der Pfarrkirche Schellenberg der Ge- i 
denkgottesdienst für die verstorbenen Mit- | glieder des Musikvereins und für alle Passiv- j mitglieder statt. Unter der Leitung von Stefan • Wirrer wird der Gottesdienst vom Musikver- | ein musikalisch umrahmt. Die Bevölkerung ; ist herzlich eingeladen, der Gottesdienst bc- j 
ginnt um 9 Uhr. (PD) 
Tag der Kinderrechte Aktionen in Liechtenstein zum morgigen Tag der Kinderrechte Morgen Sonntag wird dar UN-Tag der Kinderrechte weltweit mit ver­ schiedensten Aktionen gefeiert. 
VADUZ - Morgen Sonntag findet der Tag der Kinderrechte statt. Dieser Tag soll weltweit auf die Rechte von Kindern und Jugend­ lichen aufmerksam machen. Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes von der Generalversamm­ lung der Vereinten Nationen ein­ stimmig verabschiedet. Nach der Ratifizierung durch 30 Staaten trat sie am 3. September 1990 in Kraft; Liechtenstein ist seit dem 21. Janu­ ar 1996 Vertragspartei der Konven­ tion, welche grundlegende Men­ schenrechte festlegt, auf die Kinder überall auf der Welt Anspruch ha­ ben: das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung körper­ licher und geistiger Fähigkeiten, das Recht auf aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben etc. In insgesamt 54 Artikeln be- fasst sich die Konvention mit den Rechten des Kindes sowie den da­ mit verbundenen Aufgaben der Familie, der Gesellschaft und des Staates. Für alle Menschen verbindlich Die Konvention über die Rechte der Kinder gilt für alle Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie definiert die Mindeststandards für die Versor­ gung, den Schulz und die Beteili­ gung von Kindern am gesellschaft­ lichen Leben. Kinder haben dem­ nach ein Anrecht auf Gesundheits­ versorgung, auf Bildung, auf Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, auf menschenwürdige Wohnverhält­ nisse und auf soziale Absicherung. Neben diesen Rechten auf Grund­ versorgung bedürfen Kinder beson­ derer Schutzrechtc. Dazu zählen et­ wa das Recht auf gewaltfreic Be­ handlung, Schutz vor wirtschaft­ licher und sexueller Ausbeutung 
. oder das Recht auf Schutz und Hil­ fe bei Kriegen, Katastrophen und auf der Flucht. Einige Artikel der Konvention widmen sich den Infor- mations- und Beteiligungsrechten von Kindern. Demnach haben Kinder ein Recht auf freie Meinungsäusse­ rung, auf kindgerechte Information und darauf, dass ihre Anliegen Ge­ hör findet. Die Regierungen ver­ pflichten sich, diese Mindeststan­ dards durch ein entsprechendes Leistungsangebot im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich zu ge­ währleisten. Mehrcrc Artikel befassen sich mit den lnformations- und Betcili-gungsrechten. 
Im derzeit geltenden Jugendgesetz ist die Beteiligung, das Mitspracherecht von Jugend­ lichen bzw. von Jugendvertretern in Belangen, die sie betreffen, unzu­ reichend geregelt. Ein solches Par­ tizipationsrecht von Kindern und Jugendlichen sowie weitere grund­ legende Prinzipien der Kinder- rechtskonvention sollen im neuen Jugendgesetz verankert werden. Zuhörhank und Verkaufsstand Die Primarschule Triesen veran­ staltet zu diesem Anlass eine «Zua- losa-Bank», an welcher die Anlie­ gen der Kinder Gehör linden. Das Jugcndcafe Camaleon ver­kauft 
heute Samstag von 14 bis 17 Uhr auf dem Rathausplatz in Vaduz selbstgebastelten Schmuck sowie selbstgemachten Kuchen und Tee zu Gunsten einer Kinderhilfsorga­ nisation. Der Text der Kinder­ rechtskonvention kann auf der Sei­ te  www.liechtenstein.li (Amt für Auswärtige Angelegenheiten) und www.jugendgesetz.li über einen Link abgerufen werden. (pafl) DIE KONVENTION Recht auf Gklchbehpndlungi Kein Kind darf aufgrund , des Geschlechts, aufgrund von Be­ hinderungen, wegen seiner Staatsbürgerschaft öder seiner Abstammung benachteiligt wer­ den (Art 2). Im besten Interesse des Kin­ des: Bei politischen und gesell­ schaftlichen. Entscheidungen sollen die Interessen und Belan­ ge der Kinder vorrangig berück­ sichtigt .werden (Art. 3). Das Grundrecht auf persönli­ che Entwicklung: Diepersönli- che Entwicklungist vielschich­ tig; sie umfasst die körperliche, geistige, seelische, sittliche eben­ so wie die soziale (Art 27̂. Für die Gewährleistung dieser Ent­ wicklung braucht es Schutzmass- nahmen, insbesondere gegen Verwahrlosung, Misshandlung oder Ausbeutung Von Kindern. Partizipation und Meinungs­ freiheit: Kinder sollen ihre Mei - nung frei äussern können, bei Erwachsenen Gehör findenurid 'Bnt&^id&gc» beteiligt wier- ^j^^^n«iti;sie Zug#^ 
• und Kommunikationsmedien haben (Art 12 und 13). Gibt es keine Alternativen zur IV-Rente ? Letzter von fünf Beiträgen der AHV-IV-FAK-Anstalten über die Invalidenversicherung VADUZ- Viele Leute meinen, dass man bei der Invalidenver­ sicherung nur eine einzige Leis­ tung bekommen kann: die IV- Rente. Das stimmt nicht. Die Renten machen zwar tatsäch­ lich den grössten Ausgabenposten aus, denn ca. 80 Prozent der Ausga­ ben entfallen auf Renten und nur ca. 20 Prozent der Ausgaben entfal­ len auf individuelle Eingliede- rungsmassnahmen und kollektive Leistungen. Im Vordergrund steht aber der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»; die Rente ist erst die letzte Alternative, die dann zu wäh­ len ist, wenn die Eingliederung kei­ nen Erfolg hat. Es kommt eine grosse Palette an Eingliederungs- massnahmen in Frage: • Berufliche Massnahmen wie Be­ rufs- und Laufbahnberatung, Ar­ beitsvermittlung und «subventio­nierte» 
Arbeitsversuche, berufliche Erstausbildung für Frühinvalide, berufliche Umschulung und auch Unterstützung für invalide Selbst- ständigerwerbendc; • Lohnzuschuss, durch den ein Be­ trieb für die Beschäftigung einer in­ validen Person eine individuell be­ messene «Subvention» erhält; • «Einfrieren der Rente» auf An­ trag der betroffenen Person (bei­ spielsweise zur Durchführung ei­ nes Arbeitsversuches); • Hilfsmittel wie Prothesen, Hör­ apparate, Rollstühle, lnvalidenfahr- zeuge, Hilfsmittel am Arbeitsplatz, Wohnungsumbauten usw.; • Taggeld als Zusatz zu einer ande­ ren Eingliederungsmassnahme (z. B. während einer Umschulung); • Spesenersatz bei der Durchfüh­ rung von Eingliederungsmassnah- men (wie bspw. Reisekosten oder 
Materialkosten während der Um­ schulung). Zusätzlich zu diesen «Leistungen an den Einzelnen» gibt es Leistun­ gen der Invalidenversicherung, die einer bestimmten Gruppe oder der Allgemeinheit zufliessen (bspw. 
Bau- und Betriebsbeiträge an die Sonderschulung oder Beiträge an Vereine der privaten Invalidenhilfe). Es handelt sich gewissennassen um Subventionen, die von 
der IV paral­ lel zu den Subventionen des Staates ausgerichtet werden. (PD) DANKSAGUNG Für die vielen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die wir beim Heim­ gang unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Grossmutter, Urgross- mutter, Gotta und Tante Theresia Hagen-Fröschl entgegennehmen durften, danken wir herzlich. Ihre Anteilnahme war uns Trost in unserem Leid. Wir danken für die vielen Mess- und Blumenspenden, die schriftlichen und mündlichen Beileidsbezeugungen. Ein besonderer Dank dem Pflegepersonal Haus St. Martin in Eschen für die liebevolle Pflege, dem Ärzteteam Dr. Frick und Dr. Matt für die ärztliche Betreuung. f Ein herzliches Dankeschön Herrn Pfarrer Paul Deplazes und Herrn Pfarrer Adriano Burali für den geistlichen Beistand, für die Kranken­ besuche und für den würdevollen Gottesdienst. Ein Vergelts Gott den Verwandten, Bekannten und Freunden. Wir bitten der lieben Verstorbenen ein ehrendes Andenken zu be wahren. Nendeln, im November 2005 Was für Alternativen es zur IV-Rente gibt. 
Die Trauerfamilien
	        

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