Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DONNERSTAG, 20. OKTOBER 2005 S35?l LANDTAG 
6 LANDTAG IN KÜRZE Verzögerung beim Historischen Lexikon akzeptiert VADUZ - Das «Historische Lexikon für das Fürstentum Liechtenstein» (HLFL) kann nicht wie geplant bis Ende 2006 fertig gestellt werden. Der Landtag akzeptiert die diesbe­ zügliche Begründung vorbehaltlos und hat gestern die Verlängerung der Laufzeit des ent­ sprechenden Kredits einhellig genehmigt. Für die Fertigstellung des Historischen Le­ xikons hat der Landtag im Oktober 2000 für die Jahre von 2001 
bis längstens 2006 einen Ergänzungskredit in Höhe von 1,979 Mio. Franken genehmigt. Um jedoch dem eigenen Qualitätsanspruch genügen zu können, hat das HLFL bei der Regierung beantragt, dem Landtag ein Gesuch um eine Verlängerung des Verpflichtungskredites um ein Jahr bis Ende 2007 vorzulegen. Das Gesuch wurde damit begründet, die Qualität der Arbeit am Lexikon auch und gerade in der Schlussphase sicherzustellen. Aus Sicht der Regierung wä­ re die Qualitätsminderung nicht zu verant­ worten. Deshalb hat die Regierung einen An­ trag zuhanden des Landtags verabschiedet, die Laufzeit des bereits bewilligten Kredites bis längstens 31. Dezember 2007 zu verlän­ gern. Der Landtag hat diesem Antrag nun oh­ ne Einwand zugestimmt. Wie Claudia Heeb- Fleck (FL) argumentierte, gehe es schliess­ lich nur um eine zeitliche Verschiebung, nicht jedoch um finanzielle Mehrkosten. Der Red­ aktion solle der notwendige zeitliche Rahmen gewährt werden, damit sie ihre hochwertige Arbeit auch gut zu Ende führen könne, so Heeb-Fleck. Auch weitere Abgeordnete schlössen sich dieser Meinung vollauf an. Neuer Kredit 2006 Im bestehenden Kredit von 1,9 Mio. Fran­ ken sind die Kosten für die Drucklegung des Lexikons und die damit zusammenhängenden Arbeiten, eine allfällige Internet-Publikation wie auch die Weiterführung des Lexikons nicht enthalten. Diese Kosten werden bis nächstes Jahr errechnet und dann im Frühjahr 2006 in einem Bericht und Antrag an d<yi Landtag vorgelegt. Dabei sind Kosten in Hö­ he von 500 000 Franken zu erwarten. Wissenschaftliche Standards Das «Historische Lexikon für das Fürsten­ tum Liechtenstein» ist das erste Lexikon des Landes, das nach lexikographischen Kriterien und wissenschaftlichen Standards erarbeitet wird. Das Nachschlagewerk wird umfangrei­ che und qualitativ hoch stehende Informatio­ nen über das Gebiet des Fürstentums von der Urzeit bis in das 21. Jahrhundert bieten. (MF) Mehrwertsteuererieichtening für gemeinnützige Organisationen VADUZ - Der Landtag hat gestern einer Ände­ rung im Gesetz über die Mehrwertsteuer zuge­ stimmt. Nötig wurde dies, weil das Eidgenössi­ sche Parlament beschlossen hat, öffentliche Be­ kanntmachungen von Zuwendungen im Zu­ sammenhang mit gemeinnützigen Organisatio­ nen mehrwertsteuerlich zu erleichtem. Solche Bekanntmachungen sollen gegenüber heute von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sein. Liech­ tenstein hat sich in der Vereinbarung mit der Schweiz betreffend Mehrwertsteuer verpflich­ tet, Änderungen in der Schweiz zu übernehmen. Mit dem gestrigen Beschluss im Landtag ist man dieser Verpflichtung nachgekommen. Die steuerlichen Mindereinnahmen, die durch die Gesetzesrevision entstehen, sind nicht zu bezif­ fern. Sie werden jedoch im Bericht und Antrag der Regierung als gering eingeschätzt. (mr) KEIN VISUM MEHR Aufhebung der Visumpflicht für Panama VADUZ - Gemäss Information des General­ konsulats von Panama in Zürich benötigen liechtensteinische Staatsangehörige ab sofort nur noch einen gültigen Reisepass zur Einrei­ se nach Panama. Ein Visum wird nicht mehr verlangt. Diese Regelung gilt für eine Aufent­ haltsdauer von maximal drei Monaten. Somit ist das Übereinkommen zwischen Panama und der Schweiz von 1967, in welchem Liechtenstein eingeschlossen ist, wieder voll­ umfänglich für Liechtenstein gültig. (pafl) 
Einig über Reformbedarf Wieder ein Sonderbeitrag an die staatliche Pensionekaeee nötig VADUZ - Der Landtag hat ges­ tern einen Sonderbeitrag von rund 2,88 Millionen Franken an die Pensionskasse der Staats­ angestellten genehmigt. An- diskutiert wurde ein Rnanzie- rungswechsel des Pensionskas­ sensystems vom Leistungspri­ mat zum Beitragsprimat. • Martin Rlsdi Laut Pensionsversicherungsgesetz übernimmt das Land gegenüber der Pensionsversicherung für das Staatspersonal die Finanzierungs­ garantie. Das Land ist verpflichtet, einen Sonderbeitrag zu leisten, wenn es die finanzielle Lage der Pensionskasse erfordert. Mit diesem Jahr ist dies zum vierten Mal in Folge der Fall. Die Regierung beantragte im gestrigen Landtag die Ausrichtung eines Sonderbeitrages von 2,5 Prozent (rund 3,6 Millionen Franken) der versicherten Löhne. Beitrag ist derzeit ein Muss Unbestritten war gestern, dass der Staat einen Sonderbeitrag leistet. «Solange dies im Gesetz so festge­ schrieben ist, haben wir diesen Sonderbeitrag an die Pensionsversi­ cherung zu leisten», fasste Markus Büchel (FBP) zusammen. Seit 2002 hat der Staat insgesamt rund 6,5 Millionen Sonderbeiträge geleistet. Trotz Entspannungen an den Kapi­ talmärkten «ist zur Wiederherstel­ lung der Volldeckung sowie der Ri­ sikofähigkeit bis auf weiteres die gesetzliche Nachfinanzierung erfor­ derlich», so Büchel. Antrag auf Reduktion Ebenso votierten Günther Kranz (VU) und der stellvertretende Ab­ geordnete Adrian Gstöhl (FBP). Johannes Kaiser (FBP), Vor­ sitzender der Finanzkommission, stimmte ebenfalls zu, beantragte jedoch eine Reduktion des Bei­ trags von 2,5 Prozent auf 2 Pro­ zent, was angesichts der Lage «ge­ rechtfertigt» sei. Sein Antrag er­ hielt am Schluss 20 Stimmen bei 25 Anwesenden. Fünf 
Abgeordne-Stv. 
FBP-Abgeordneter Adrian Gstöhl: Die heutige Form des Leistungsprimats ist nicht mehr finanzierbar. te stimmten für den Antrag der Re­ gierung. Die «Bevorzugung» überprüfen In der Diskussion vor der Abstim­ mung ging es vor allem um die Fra­ ge, ob die Pensionsversicherung des Staatspersonals künftig weiterhin über den Leistungsprimat geführt werden soll. Oder aber ein Wechsel zum Beitragsprimat mehr Sinn macht. «Lohnerhöhungen lösen beim Leistungsprimat eine be­ trächtlichen Kapitalbedarf zur Fi­ nanzierung der späteren Renten aus», hielt Markus Büchel fest. Für ihn überwiegt der Vorteil des Bei­ tragsprimates. Dieser sei in der Pri­ vatwirtschaft ganz klar erkannt und liege vor allem in der grösseren Fle­ xibilität der Ausgestaltung der Leis­ tungen, einer leichtern Anpassung an die veränderte Gesetzgebung und vor allem bei einer wesentliche­ ren Vereinfachung der Adminis­ tration und damit auch dem einfa­ cheren Wechsel von und zu anderen 
Pensionskassen. Das System des Leistungsprimates ist laut Büchel überholt. Es brauche dringend eine Revision des jetzigen Systems bei der Pensionskasse des Staates. Auch für Günther Kranz gilt es, einen Systemwechsel zu untersu­ chen. Wer Zusatzleistungen wolle, müsse auch bereit sein, etwas dafür zu bezahlen. Er plädiere für eine Orientierung an der Privatwirt­ schaft. Für Peter Lampert (FBP) gilt es, die «Bevorzugung» des Staatspersonals zu überprüfen und für Adrian Gstöhl ist der Leistungs­ primat «in heutiger Form nicht mehr finanzierbar». Die Regierung habe anhand der Analyse des Sozi­ alstaates richtig erkannt, dass An­ passungen nötig sind. Regierung sieht leistungsorientiertes System vor Regierungschef Hasler hielt so­ dann fest, dass die Vorabklärungen gemacht seien, um Reformen anzu­ gehen. Er verwehrte sich jedoch da­gegen, 
dass die Modelle der Privat­ wirtschaft durchwegs besser seien. Die Regierung werde beim anste­ henden neuen Beamtengesetz je­ doch sicherlich restriktive Vorschlä­ ge unterbreiten. Für Regierungschef Hasler existieren im Übrigen viele Zwischenmodelle für die Finanzie­ rung der staatlichen Pensionskasse. Es gehe nicht darum, entweder das eine, oder das andere zu wählen. Die Frage laute, ob man eher eine leistungsorientierte oder eine bei­ tragsorientierte Lösung anstrebe. Die Regierung sehe vor, beim Leis­ tungsprimat zu bleiben, wobei aber der Arbeitnehmer vennehrt in die Pflicht genommen werden soll. Die Pensionskassenrevision sei ein wichtiger Schritt. «Ich bin bereit für Diskussionen», so Hasler. Kein Problem hatte der Regierungschef mit dem Antrag von Johannes Kai­ ser, den Sonderbeitrag für das lau­ fende Jahr um 0,5 Prozent zu redu­ zieren. Die Mehrheit des Plenums stimmte dem Antrag zu. Medien erhalten Rahmengesetz Mediengesetz in abschliessender Lesung mit 22 Stimmen genehmigt VADUZ - Liechtensteins Medien bekommen ein Rahmengesetz. Der Landtag verabschiedete ei­ ne entsprechende Vorlage in abschliessender Lesung. In Kraft tritt das Gesetz am 1. Ja­ nuar 2006. • Pf r Wndl e Ohne grössere Diskussionen verab­ schiedete der Landtag in seiner ges­ trigen Sitzung das Mediengesetz. Die Vorlage für dieses Rahmenge­ setz wurde vor der abschliessenden Lesung insofern entschärft, als dass die Abgeordneten forderten, den umstrittenen Teil der Medienförde­ rung 
aus der Vorlage auszuklam­ mern. Medienfördening mit mehr Brisanz Der verantwortliche Regierungs­ rat Martin Meyer konnte somit eine Gesetzesvorlage präsentieren, die überall unbestritten war. Der noch ausstehende Gesetzesentwurf, wel­ cher die Medienförderung auf neue Beine stellen soll, dürfte dann 
grös- i 
Der VU-Abgeordnete Jürgen Beck setzte sich für den Schutz von öffent­ lichen Personen In den Madien ein. sere Meinungsverschiedenheiten setzes nicht mehr einzeln gelesen. im Landtag offenbaren. Keine Bnzellesung Im Sinne der Effizienz wurden die über 100 Artikel des Medienge-Vielmehr 
konnten sich die Abge­ ordneten mit Wortmeldungen ein­ bringen, sofern sie dies bei einzel­ nen Artikeln wollten. Das Unterlas­ sen der eigentlichen Lesung wurde 
damit ermöglicht, da das Gesetz bereits zweimal in erster Lesung im Landtag (vom «Alten» und vom jetzigen Parlament) gelesen wurde. Im Zentrum der einzelnen Wort­ meldungen standen die Bestim­ mungen um die journalistische Sorgfalt und des Redaktionsge­ heimnisses. In diesen Bereichen geht es einerseits um die Wah­ rung anerkannter journalistischer Grundsätze bei der Berichterstat­ tung sowie die Verpflichtung zur Objektivität, andererseits um das recht von Journalisten, Quellen zu schützen. Öffentliche Personen schützen Der VU-Abgeordnetc Jürgen Beck machte sich zudem stark für den Schutz von Personen, die im öffentlichen Leben stehen. So dis­ kutierte er einzelne Gesetzespassa­ gen, die sich mit übler Nachrede, Beschimpfung und Verspottung be­ schäftigen. Das Mediengesetz wurde in der Folge mit 22 Stimmen, die anderen betroffenen Gesetze einhellig ge­ nehmigt. * I
	        

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