Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

SAMSTAG, 15. OKTOBER 2005 
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E„ Neues Dach auf altem Dachstuhl! Die meisten Dächer werden nach zwei oder drei Jahrzehnten renovierungsbedürftig und müssen erneuert werden. Warnhinweise für ein marodes Dach sind z.B. Wasserflecken im Dachboden­ raum, schief hängende oder heruntergefallene Teile der Dacheindeckung sowie feuchtes und schimmeliges Holz. Kaputte Dächer beschädi­ gen nicht nur die Gebäudesubstanz, sondern können sogar die Gesundheit der Hausbewoh­ ner gefährden. Kosten reduzieren - Für ein Alu-Dach ent­ scheiden 
gung. Dadurch entfällt die aufwändige Entsor­ gung der alten Dacheindeckung und eine neue Dachstuhlkonstruktion ist auch nicht nötig. Die Vorteile von Aluminiumdächern überzeu­ gen nicht nur kluge Rechner Die extreme Leichtigkeit des Materials macht Prefa zum optimalen Dach für alte und schwache Dachstühle. Aluminium ist ein Leichtmetall, das mechanischen Beanspruchungen und extremen Witterungsverhältnissen über Jahrzehnte trotzt und aufgrund seiner Materialeigenschaften we­ der rosten kann noch brechen wird. 
Gerade bei solchen Dächern können genau dort Probleme entstehen, wo zwei unterschiedliche Materialien aufeinander treffen. Ein Langzeit­ dach von Prefa ist gänzlich aus farbbeschichte­ tem Aluminium hergestellt - von der Dachplatte über Kamineinfassung, Antenneneinfassung, Entlüftungsrohr, Schneenasen bis hin zur kom­ pletten Dachentwässerung -, da gibt es keinen Materialwechsel. Aluminium schützt das Haus wie eine wetterfeste Haut und macht es so stark gegen Witterungs-Einflüsse - Wartungs­ freiheit inklusive. Selbst Sturmböen von bis zu 235 km/h widersteht so ein Dach durch eine spezielle Befestigungsmethode. Mehr Informationen erhalten Sie unter info@prefa.com   oder der Tel. Nr: +41-71-9526819 Unter  www.prefa.com finden Sie Referenz­ objekte und Verlegepartner aus Ihrer Nähe 
Gerade bei der Sanierung eines alten oder schwächeren Daches sind die Kosten für die Dachstuhlsanierung in vielen Fällen erheblich. Diese Ausgaben können sich alle sparen, die sich für ein Dach aus Aluminium entscheiden. Bei einem Gewicht von nur 2,3-2,6 kg/m2 kann die ursprüngliche Dachstuhlsubstanz erhalten werden. Nach Prüfung durch den Fachmann bietet sich die Variante der Überdeckung von al­ ten Dachbelägen an - möglich ab 12° Dachnei­Wo 
andere Materialien im Hagel schon mal zersplittern können, trägt ein Aluminium-Dach höchstens ein paar Dellen davon. Blankes Alu­ minium bildet mit dem Luftsauerstoff selbsttätig eine schützende Schicht und ist somit vor wei­ terer Korrosion gefeit. Herkömmliche Dächer sind immer aus verschiedenen Materialien ge­ fertigt. Meist ist die Dachfläche aus Beton oder Faserzement und die Einfassungen von Fens­ tern oder Kaminen sind aus Metall. Gemeinde 
Mauren Bekanntmachung einer öffentlichen Versteigerung Samstag, 22. Oktober 2005, um 9.30 Uhr Aula Primarschule Mauren Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Regierungsverordnung zum Sachenrecht wird hiermit bekannt gemacht, dass mit Beschluss des F.L. Landgerichtes vom 12. Juli 2005, EX.2005.2231-2, die Aufhebung der Miteigentumsge­ meinschaft an den untenstehenden Grundstücken durch öffentliche Ver­ steigerung bewilligt und der Vorsteher der Gemeinde Mauren mit der Durchführung der Versteigerung beauftragt wurde. Zur Versteigerung gelangen: Grundstücke: 1.  Mauren Nr. 2020. Plan 35. Mos mit 897  m2 geringstes Gebot: CHF 70000- 2.  Mauren Nr. 1296. Plan 19. Fallsaass Nr. 68 mit 1979 m2 geringstes Gebot:CHF 1 500000- ' / Sicherheitsleistung: Jeder Bieter hat ein Vadium von 10 % des Mindest­ gebotes zu erlegen, ausgenommen Miteigentümer, Land, Gemeinden und öffentlichrechtliche Körperschaften und Stiftungen. Die Sicherheits­ leistung kann bis zum 21. Oktober 2005 während den Geschäftszeiten bei der Gemeinde Mauren, Gemeindekasse, oder am 22. Oktober 2005 bis zum Beginn der Versteigerung vorerlegt werden. Volljährige Personen mit Wohnsitz oder juristische Personen mit Sitz in Liechtenstein, inklusive Sitzgesellschaften, benötigen für den Erwerb der zur Versteigerung gelangenden Grundstücke gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. f des Grundverkehrsgesetzes  keine qrundverkehrsbehördliche Geneh­ mi gung . Die Ersteigerung durch andere Bieter bedarf der grundverkehrs- behördlichen Genehmigung. Die Versteigerungsbedingungen und Grundbuchauszüge der zur Verstei­ gerung gelangenden Grundstücke können bei der Gemeinde Mauren (Gemeindekanzlei) oder in der mit der Durchführung der Versteigerung beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, Dr. Wilfried Hoop, Essanestrasse 93, Eschen, eingesehen oder von dort bezogen werden. Die zur Versteigerung gelangende Liegenschaft Fallsgass Nr. 68 kann am Freitag, 14. Oktober 2005, zwischen 16 und 18 Uhr und am Samstag, 15. Oktober 2005 zwischen 10 und 12 Uhr oder gemäss separater Ver­ einbarung mit Dr. Wilfried Hoop (Tel. 373 77 33) besichtigt werden. Mauren, 22. September 2005 
Gemeindevorstehung Mauren Freddy Kaiser, Gemeindevorsteher 
^|i samariter Nothilfe-Kurs in Balzers Freitag, 21. Oktober 2005 Samariterverein Balzers Luzia Vogt, 384 25 85 vogt@li-life.li CPR-Grundkurs in Eschen Montag, 24. Oktober 2005 SV Liechtensteiner Unterland Gerhard Potetz, 768 37 09 svlu@adon.li Kurs Nothilfß für Kleinkinder Triesen: Di, 25. Oktober 2005 Samariterverein Triesen Schürte 
Stefanie, 392 31 75 CPR-Rep.-Kurs in Eschen Donnerstag, 27. Oktober 2005 SV Liechtensteiner Unterland Gerhard Potetz, 768 37 09 svlu@adon.li Dürfen wir Ihnen ein Problem abnehmen? Macht Ihnen der administrative Aufwand , . Mühe? Brauchen Sie ganz einfach Unterstützung oder einen Berater? Rufen Sie uns an. Vielleicht können wir Ihnen helfen. Unsere Stärken sind: Buchführung, Jahresabschlüsse KMU, MWST-Abrechnungen, Lohnwesen, Steuer- und Unternehmen«!» ratung, Verwehen von Mietobjekten, STWE und Genossenschaften, Immobilienverkäufe und Beratung, Büroorganisation, allgemeine Sekretariatsarbeiten CAPLAZI-TREUHAND Landweg 1,6052 Hergiswil Tel. 041620 62 51 Casa Maraya, 7155 Ladir Tel. 079 200 03 04 
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