Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DONNERSTAG, 13. OKTOBER 2005 
2331 WIRTSCHAFT 
14 SCHWEIZ TamiflirProduktion soll schnell erweitert werden BASEL - Der Pharma- und Diagnostikkon­ zern Roche will die Produktion des bei Vogel- . grippe wirksamen Medikamentes Tamiflu schnell erweitern. Deshalb werden Partner für i gewisse Produktionsschritte gesucht. Roche | will die Fäden bei der Produktion von Tamiflu nicht aus den Händen geben. Der Basler Kon- i zern wolle sowohl aus eigener Kraft als auch ! in Zusammenarbeit mit Partnern die Produk­ tionskapazität erhöhen, sagte Roche-Sprecher Alexander Klauser zu einem Artikel des «Wall Street Journal Europe» vom Mittwoch. Der Produktionsprozess von Tamiflu sei sehr kom- ! plex, sagte Klauser. Er bestehe aus zehn Schritten, wovon drei kritisch seien. Zur j 
Durchführung dieser Produktionsschritte set­ ze Roche auf die Kooperation mit anderen Fir­ men. Roche sei aber weiterhin die einzige Fir­ ma, die in der Lage sei, Tamiflu herzustellen. Roche eruiere laufend, wie die Produktion verbessert und die Verfügbarkeit des Mittels erhöht werden könnte. Bereits heute arbeite der Konzern mit Spezialfirmen zusammen. Im ersten Halbjahr 2005 erzielte Roche mit dem seit 1999 zugelassenen Grippemittel Ta­ miflu einen Umsatz von 580 Millionen Fran­ ken. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Tamiflu zum Schutz vor der Vogelgrippe als tauglich erachtet. Gesundheitsexperten be­ fürchten, dass Tamiflu bei einer weltweiten | Vogelgrippe-Epidemie knapp werden könnte, i 
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklär­ te jedoch, Tamiflu vorsorglich einzunehmen, sei nicht sinnvoll. Die Schutzwirkung dauere rund fünf Wochen, die Nebenwirkungen wirk­ ten schwer und es könne sogar zu Resistenzen kommen. Es gebe weltweit noch keinen be­ kannten Fall einer Mensch-zu-Mensch-Über- tragung der Vogelgrippe. (sda) Kuoni expandiert nach Island i ZÜRICH - Kuoni expandiert nach Island, j Der grösste Schweizer Reisekonzern hat 70 Prozent des Reisebüros Langferdir in Reykja­ vik übernommen. Zum Kaufpreis machte 
Ku­ oni keine Angaben. Das Büro macht mit drei Beschäftigten einen Jahresumsatz von netto rund 400 000 Franken. Kuoni erhofft sich von der Übernahme eine Stärkung der Position in Skandinavien. (AP) Tetra Pak streicht 131 Stellen in Romont j 
ROMONT - Das schwedische Verpackungs- i mittelunternehmen Tetra Pak streicht in Ro­ mont im Kanton Freiburg bis Ende 2006 131 i 
der 241 Stellen. 81 Entlassungen sind geplant. Der Schweizer Markt sei zu klein, teilte das ! Unternehmen am Mittwoch mit. Ein Teil der • Produktion werde nach Osteuropa verlagert. | Das Unternehmen will in Romont nur noch die ! Abteilung «Recart» betreiben, die neuartige j 
Verpackungen für feste Nahrung herstellt, die ! Konservendosen ersetzen. Die Produktion der ! Verpackung für Milch und Fruchtsäfte hinge- | i gen soll verlagert werden, wie Jacqueline Bug- : non, Sprecherin von Tetra Pak, erklärte. 81 Mitarbeiter werden entlassen, 38 frühpensio­ niert und zwölf Temporärstellen werden nicht fortgeführt. Das Unternehmen begründet den Schritt mit stagnierenden Verkäufen in Europa | und dem kleinen Markt in der Schweiz. Nicht weniger als 80 Prozent der bisherigen Produk­ tion von Romont gehen in den Export. Die Angestellten wurden am Mittwoch über j den Abbau fast der Hälfte der Belegschaft in- j formiert. Im Sozialplan sind Frühpensionie- j rungen ab 55 Jahren vorgesehen, aber auch ; Entschädigungen nach Dienstjahren und Unterstützung bei der Arbeitssuche. Die Be­ triebskommission muss dem Plan noch zu­ stimmen. Die Konsultationsfrist dauert bis am kommenden 2. November. Tetra Pak beschäftigt weltweit über 20 (XX) Mitarbeiter und will den Standort Romont vor­ erst nicht aufgeben. (AP) ZKB hält Stimmrechte an Inficon BAD RAGAZ - Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) hält 13,97 Prozent der Stimmen an der Inficon Holding. Das entspricht 325 462 Na­ menaktien, wie Inficon am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt gab. (sda) 
Konkreter unterstützen OECD-Studie zu Altern und Beschäftigung - Gute Noten für die Schweiz BRÜSSEL - Bei d«r Beschäfti- gungspolttik für die alternde Gesellschaft gibt die OECD der Schweiz gute Noten. Sie propa­ giert Jedoch eine bessere Zu­ sammenarbeit zwischen den In­ stitutionen und mehr konkrete Unterstützung für ältere Er­ werbstätige. «Länger leben, länger arbeiten», unter diesem Slogan fasste die Or­ ganisation für wirtschaftliche Zu­ sammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren am Montag in Brüs­ sel veröffentlichten Bericht zusam­ men. In einer Ära der älter werden­ den Bevölkerung könne man es sich nicht leisten, die wertvollen Ressourcen zu verschwenden, die ältere Erwerbstätige den Unterneh­ men, der Wirtschaft und der Gesell­ schaft zu geben hätten. Hohe Erwerbstätigkeit der ÄIWren Die jüngste OECD-Statistik be­ stätigte, dass in der Schweiz über­ durchschnittlich viele 50- bis 64- Jährige arbeiten. Um dieses hohe effektive Rentenalter beizubehal­ ten, warnt die OECD in ihrem Teil­ bericht zur Schweiz vor Anreizen durch Frühpensionierungen ohne Renteneinbussen. . Die Erhöhung des Rentenalters wird als «eine mögliche Herange­hensweise» 
angesehen. Bei der Präsentation des Gesamtberichtes verwiesen die Verantwortlichen mehrfach auf die Vorteile von flexiblen Lösungen mit einzig einer Grenze für Frühpensionierungen. Mehr Koordination Die regelmässige Überprüfung zur Finanzierung der Sozialsyste- me und die aktuellen Reformen der AHV und der Pensionskassen wer­ den von der OECD begrüsst. Re­ formbedarf wird jedoch bei der Ko­ ordination der Institutionen geortet. «Jede Institution - Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, AHV, Renten, Weiterbildung oder Invalidität - be­ schäftigt sich nur mit ihrem Spezi­ algebiet ohne viel Aufmerksamkeit für mögliche Nebeneffekte auf die anderen Bereiche», so die Kritik. «Wünschenswert» sei auch eine bessere Koordination zwischen Bund und Kantonen. Aufgefallen ist den Fachleuten der OECD der «Karussell»-Effekt: Es gelte zu verhindern, dass eine erwerbslose Person in kantonale Beschäfti­ gungsprogramme aufgenommen werde, damit sie danach wieder Ar­ beitslosenunterstützung erhält. Lohnmodelle überdenken Die regionalen Arbeitsvermittlun­ gen sollten sich überdies der 
spezi- Laut OECD-Bericht arbeiten in der Schweiz überdurchschnittlich viele 50- bis 64-Jährige, was unbedingt beibehalten werden solle. SCHWEIZ 40 Franken pro Jahr für den perfekten Halt BUCHRAIN - Schweizerinnen und Schweizer geben pro Jahr rund 222 Millionen Franken für Haar­ produkte aus. Am populärsten sind Styling-Produkte: Pro Haushalt wurden in einem Jahr 37.30 Fran­ ken in den perfekten Halt investiert. Im Vergleich zur Voijahresperiode sei der Gesamtumsatz 2004/05 von Haarprodukten im Detailhandel um 2,3 Millionen Franken zurückge­ gangen, teilte das Marktfor­ schungsinstitut ACNielsen am Mittwoch mit. Nicht berücksichtigt in der Studie sind Haarprodukte aus Drogerien, Apotheken und Coif- feur-Fachgeschäften. (sda) Transfair gegen Verkauf von Swisscom-Aktien BERN - Die Gewerkschaft Trans­ fair hat sich entschieden gegen ei­ nen Verkauf von Swisscom-Aktien durch den Bund gewandt. Eine sol­ che Lösung würde nicht zur Ge­ sundung der Bundesfinanzen bei­ tragen und ein Verzicht auf die Ak­tienmehrheit 
des Bundes setze den Fernmeldedienst inakzeptablen Gefahren aus, schreibt Transfair in einer Mitteilung vom Mittwoch. Falls der Bund auf die Aktienmehr­ heit verzichte, würden bald skru­ pellose Investoren ihre Übernah­ megelüste am helvetischen Tele­ kommunikationsanbieter anmel­ den. Auch der Service public wür­ de in Gefahr geraten. (sda) ANZEIGI; L Bankiers seit 1873 Fund Infoline +41-91-809 34 99 KMtoinvtntarwwl per 10.10.2005 BSI - Multibond International CHF BSI - Multibond EUR EUR BSI - Multibond USD USD BSI - Multibond CHF CHF BSI - Multiconvert Japan CHF BSI - Multiamerica USD BSI - Multihelvetia CHF BSI - Multinippon JPY BSI - Multieuropa EUR 
101.32 58.17 124.93 111.64 167.62 97.13 366.26 3615 91.23 Zahlstelle in Liechtenstein: Liechtensteinische Landesbank AG Städtle 44, 9490 Vaduz Vertreter in Liechtenstein: Global Fund Services AG Städtle 17, 9490 Vaduz 
fischen Probleme, mit welchen eine ältere erwerbslose Person konfron­ tiert ist, stärker bewusst sein. Gefordert sieht die OECD je­ doch nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch Arbeitgeber­ und Arbeitnehmerorganisationen. Die OECD wehrt sich gegen Al- tersdiskriminierung bei den An­ stellungen. Auch sollten die Sozi­ alpartner das Modell überdenken, dass Ältere oder Erfahrenere mehr Lohn erhalten. Mehr Gewicht soll­ ten den Fähigkeiten und der Pro­ duktivität zukommen. Vergleichs­ weise schlecht schneidet die 
Schweiz ab bei der Aus- und Weiterbildung. «Permanentes Ler­ nen wird im Wesentlichen als indi­ viduelle Verantwortung angese­ hen», wird kritisiert. Hier brauche es gerade in Bezug auf die älteren Beschäftigten ein Umdenken. An einer Konferenz in Brüssel sollen am 17. und 18. Oktober Fach­ leute aus Politik, Wirtschaft, Wis­ senschaft und Gesellschaft über Al­ terung und Beschäftigungspolitik diskutieren. Die Schweizer Delega­ tion wird von Dominique Babey, Vi­ zedirektor im Staatssekretariat für Wirtschaft, geleitet werden. (sda) SWISSCANTO (LU) EQUITY FUND Anlagefonds luxemburgischen Rechts INFORMATION AN DIE ANTEILSINHABER Die Verwaltungsgesellschaft Swisscanto (LU) Equity Funds Management Company S.A. teilt hiermit den Anteilsinhabern mit, dass der Verwaltungsrat nebst einigen kleineren sprachlichen Änderungen und Anpassungen von Verkaufsprospekt und Vertragsbedingun­ gen, folgende Beschlussfassungen getroffen hat: 1) Der bislang unter dem ersten Teil des luxemburgischen Gesetzes betreffend die Organis­ men für gemeinsame Anlagen vom 30. März 1988 zur Zeichnung aufgelegte Swisscanto (LU) Equity Fund (der «Fonds») soll ab dem 14. Oktober 2005 den gesetzlichen Bestimmungen des ersten Teils des luxemburgischen Gesetzes betreffend die Organismen für gemeinsame Anla­ gen vom 20. Dezember 2002 (OGAW-Gesetz von 2002) unterstellt werden. 2) Die Bestimmungen in Artikel 4 der Vertragsbedingungen werden unter Ausnutzung der Anlagemöglichkeiten und unter Berücksichtigung der Begrenzungen für Anlagen im Sinne des OGAW-Gesetzes von 2002 neu formuliert. Jeder Teilfonds investiert mindestens 80% des Nettovermögens (in jedem Fall mindestens 2/3 des Gesamtvermögens) nach dem Grundsatz der Risikoverteilung in Beteiligungswert­ papiere und Beteiligungswertrechte (Aktien und Ähnliches) des in Artikel 4 der Vertragsbe­ dingungen beschriebenen Anlageuniversums. Die Teilfonds mit einer geografischen Be­ zeichnung im Namen investieren mindestens 2/3 ihres Gesamtvermögens in Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre hauptsächliche Geschäftstätigkeit im geografischen Raum haben, auf welche ihre Bezeichnung hinweist. Die Bestimmungen zu den zulässigen Anlagen in Artikel 4.3,1. werden im Einklang mit den Bestimmungen von Teil 1 des OGAW-Gesetzes von 2002 ergänzt und in den folgenden Punkten teilweise neu gefasst: a) Der Fonds kann in Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte anlegen, die an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen anerkannten dem Publikum of­ fen stehenden, regelmässig stattfindenden geregelten Markt gehandelt werden. b) Der Fonds kann in fest und variabel verzinsliche Wertpapiere und Geldmarktinstru­ mente anlegen, die an einer Börse zugelassen sind oder an einem anderen aner­ kannten dem Publikum offen stehenden, regelmässig stattfindenden geregelten Markt gehandelt werden. c) Der Fonds kann in Geldmarktinstrumente anlegen, welche nicht an einer Börse oder an einem geregelten Markt gehandelt werden, sofern deren Emission oder deren Emit­ tent Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt, vorausgesetzt, diese Geldmarktinstrumente entsprechen den Voraussetzungen von Artikel 41 (1) h) des OGAW-Gesetzes von 2002, d) Der Fonds kann in Anteile von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und/oder anderer Organismen für gemeinsame Anlagen (andere OGA) anle­ gen, Sötern 
diese die Voraussetzungen von Artikel 41 (1) e) 
des OGAW-Gesetzes von 2002 erfüllen. f) Der Fonds kann in Abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) anlegen, sofern diese die Voraussetzungen von Artikel 41 (1) g) des OGAW-Gesetzes von 2002 erfüllen. 3) Die Anlagebeschränkungen in Artikel 4.3.2. wurden im Einklang mit dem OGAW-Gesetz von 2002 in den folgenden Punkten ergänzt: a) Der Fonds darf für die Gesamtheit der verwalteten Vermögen nicht mehr als 25% der Anteile an einem Organismus für gemeinsame Anlagen (Fonds) erwerben (vorher 10%). a,b) Die bisher nur für Wertpapiere ausdrücklich geltenden Beschränkungen sind auch auf Geldmarktinstrumente im Sinne der zulässigen Anlagen anwendbar. e) Bei Geschäften mit OTC-Derivaten darf das Risiko pro Gegenpartei maximal 10% des Teilfondsvermögens betragen, wenn der Kontrahent ein dem OGAW-Gesetz entspre­ chendes Kreditinstitut ist. In aHen übrigen Fällen darf das Risiko pro Gegenpartei ma­ ximal 5% des Fondsvermögens betragen. 0 Ungeachtet der unter lit. b) Satz 1 und d) und e) aufgeführten Obergrenzen darf jeder Teilfonds bei ein und derselben Einrichtung höchstens 20% seines Nettovermögens in einer Kombination aus - von dieser Einrichtung begebenen Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, - Einlagen bei dieser Einrichtung und/oder - Risiken aus Geschäften mit von dieser Einrichtung erworbenen OTC Derivaten in­ vestieren. g) Höchstens 10% des Nettovermögens eines Teilfonds dürfen in Anteile anderer Orga­ nismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere und/oder Organismen für gemeinsa­ me Anlagen im Sinne von Artikel 4.3.1 d) angelegt werden; h) Höchstens 15% des Nettovermögens eines Teilfonds dürfen in Sicht- und Termineinla­ gen im Sinne von Artikel 4.3.1 e) investiert werden: i) Höchstens 15% des Netlovermögens dürfen in Obligationen (straight bonds), Wandel- und Optionsanleihen sowie Geldmarktinstrumenten angelegt werden; j) Gesamthaft dürfen maximal 15% des Nettovermögens jedes Teilfonds in Zinstragende Instrumente (Forderungen im Sinne der EU-Zinsbesteuerungs-Richtlinie (2003/48/EG)) angelegt werden. 4) Derzeit bestehen bei allen Teilfonds Anteile der B-Klasse. Der Verwaltungsrat ist er­ mächtigt, zu gegebenem Zeitpunkt Anteile von anderen der nachfolgenden im Verkaufs­ prospekt vorgesehenen Klassen auszugeben: a) ausschüttende Anteile der A-Klasse, welche von allen Anlegern gezeichnet 
werden können b) thesaurierende Anteile der B-Klasse, welche von allen Anlegern gezeichnet werden können c) ausschüttende Anteile der I-Klasse, welche institutionellen Anlegern vorbehalten sind d) thesaurierende Anteile der J-Klasse, welche institutionellen Anlegern vorbehalten sind Der Verkaufsprospekt wurde den vorgenannten Änderungen angepasst. Die geänderten Ver­ tragsbedingungen und der geänderte Verkaufsprospekt können am Sitz der Verwaltungsgesell­ schaft, der Depotbank und des Vertreters in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein sowie bei allen Geschäftsstellen der Kantonalbanken kostenlos bezogen werden. Verwaltungsgesellschaft: Swisscanto (LU) Equity Funds Management Company S.A. 1, Place de Metz l-2954-Luxembourg Vertreter im Fürstentum Liechtenstein: Hypo Investmtent Bank (Liechtenstein) AG, Vaduz
	        

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