Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

DIENSTAG. 4. OKTOBER 2005 butt I INSERATE 8 Fürstentum Liechtenstein 
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Amtliche Kundmachungen Fischerejprüfung Nach Art. 1 der Verordnung vom 31. März 1992, LGBI. 1992 Nr. 32, über die Fischerei­ prüfung und Fischereikarten, setzt der Erwerb einer Fischereikarte den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfulig voraus. Datum der Prüfung: 30. November 2005 ab 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Restaurant Central, Schaan Die Vorbereitungskurse finden statt am: 
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u Anmeldungen sind bis zum 25. Oktober 2005, unter Angabe der Wohnadresse und Personalien, schriftlich an das Amt für Umweltschutz, Postfach 684,9490 Vaduz, zu senden. Zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Kurse und der Prüfung sowie die Abgabe der Prüfungsunterlagen wird ein Betrag von CHF 70.- in Rechnung gestellt. 
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SERICA FONDSLEITUNG Pflugstrasse 16 • Postfach 725 • 9490 Vaduz Telefon +423 236 54 99 • Fax +423 236 56 85 • E-Mail:  fonds@serlca.com Mitteilung an die Anteilinhaber. Die Serica Fondsleitung Aktiengesellschaft, Vaduz, als Fondsleitung, und die Serica Bank Aktiengesellschaft, Vaduz, als Depotbank des TheArtFund (FineArt AG) haben den Prospekt mit Anlagere­ glement vom 17. August 2005 wie folgt geändert. Die Finanzmarktaufsicht Liech­ tenstein (FMA) hat diese Änderungen am 23. September 2005 bewilligt. 1.1 Allgemeine Angaben zum Anlagefonds, zweiter Absatz Am 1. September 2005 hat die Fondsleitung zusammen mit der Depotbank den Prospekt mit Anlagereglement in der vorliegenden Fassung' aufgestellt und ersetzt somit den Prospekt mit Anlagereglement vom 17. August 2005. Die Finanzmarttaufsicht (FMA) hat diesen Prospekt mit Anlagereglement am 23. September 2005 bewilligt. 5.2 Bedingungen fürdie Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen, erster Satz Das Vermögen des Anlagefonds wird zum Verkehrswertwöchentiich, jeweils am Dienstag, sowie auf'Ende eines jeden Vierteljahres des Rechnungsjahres (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Januar) berechnet. 5.2.1 Nettolnventarwert, erster Satz Oer Nettolnventarwert eines Anteils wird von der Fondsleitung wöchentlich, jeweils am Dienstag, sowie per 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar eines Kalenderjahres berechnet (vgl. 5.2). 5.2.2 Ausgabe von Anteilen, erster Absatz Die Ausgabe von Anteilen erfolgt wöchentlich. Nach der Erstemission erfolgt die Ausgabe von Anteilen wöchentlich, jeweils am Dienstag, sowie am 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Zeichnungs­ aufträge, die bei der Depotbank bis spätestens Freitag 16.00 Uhr eingehen, werten zum Ausgabepreis, der dem am darauf folgenden Bewertungstag errechneten Nettolnventarwert zuzüglich eventuelle Ausgabegebühren ent­ spricht, abgerechnet. 5.2.3 Rücknahme von Anteilen, erster Absatz Die Rücknahme von Anteilen erfolgt vierteljährlich. / Rücknahmeanträge, die bei der Depotbank bis spätestens 30 Kalendertage vor dem 30. April, 31. Juli, 31. Oktober oder 31. Januar eingehen;' werden mit dem am darauf folgenden vierteljährlichen Bewertungstag (30. April, 31. Juli, 31. Oktober oder 31. Januar) errechneten Nettolnventarwert abzüglich eventu­ eller Rücknahmegebühren abgerechnet. § 15 Bewertung des Fondsvermögens und der Fondsanteile, erster Satz 1. Das Vermögen des Anlagefonds wird zum Verkehrswert für jeden Tag, an dem Anteile ausgegeben werden, sowie auf den 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar berechnet. X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, letzter Satz 5. Dieser Prospekt mit Anlagereglement ist am 23. September 2005 von der Finanzmarktaufsicht (FMA) bewilligt worden und ersetzt den Prospekt mit Anla­ gereglement vom 17. August 2005. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie ihre Anteile zurückgeben können (Art. 5 Abs. 2IUG). ( iiimIimi wuchst ;in dui Basis VVi[ ni.irhrn es moqlii h ansprechen handeln . versöhnen EROTIK S MIDNIGHT EMOTIONS 
Arbeitsausschreibung Bezeichnung und Adresse - des Auftraggebers: Objekt: Gegenstand und Umfang der Leistung: Verfahrensart: Sprache des Vergabeverfahrens: Zwingende Ausführungs-/Uefertermine: Zwischentermin: Bauende: 
VfA Verein für Abfallentsorgung Bucbs 
- Neubau Fernwärmeleitung Langäullstrasse Buchs Die Submission erfolgt auf Grund einer Notfallsanierung der Heisswasserleitung - Baumeisterarbeiten für Erdbau und Strassenbau - Submission in drei separaten Losen - Grabarbeiten pro Los ca. 1300m 
! - Los 3 mit Strassenquerung - Pläne werden zur Submission abgegeben Offenes Verfahren Deutsch Baubeginn: 17. Oktober 2005 In jedem Los gleichzeitiger Bau, Graben bis Rohrmontage ab 02. November 2005 erstellt . Ende Jahr 2005 Es findet keine Begehung statt Adresse und Frist für den Bezug der Ausschreibungsunterlagen; Offerteingabe: Zeitpunkt der Offertöffnung: Zulässigkeit von Teil- und Kombinationsangeboten: Verhandlungen: 
Bänziger Partner AG Ingenieure + Planer SiA USIC Bahnhofstrasse 50 9470 Buchs Tel.: 081 750 04 50; Fax.: 081 750 04 60 Bezug ab Dienstag, 4. Oktober 2005 Die Unterlagen werden gratis abgegeben. Lieferanten und Subunternehmer ertialten keine Liste der offerierenden Hauptunternehmer. VfA Verein für Abfallentsorgung Langäulistrasse 24 9470 Buchs Stichwort: Fernwärmeleitung Langäulistrasse Eingabetermin: Mittwoch, 11. Oktober 2005 (A-Post, Datum Poststempel) Woche 12. Oktober 2005 (nicht öffentlich) nicht zugelassen Verhandlungen bleiben vorbehalten Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung Ist beizulegen. I»b«n arbeiten 
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Mittwoch, 5. Oktober 2005, Auffuhr 8.30 bis 9 Uhr Donnerstag, 6. Oktober 2005 Bezirks-Zuchtstierschau 
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BuJ nstad t - landwirtschaftlicher Maschinenmarkt - grösster Viehmarkt der Ostschweiz Zu zahlreichem Marktbesuch lädt freundlich ein: der Gemeinderät 
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