Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 30. SEPTEMBER 2005 VOLKS | 
INLAND REGIERUNGSNACHRICHTEN Abänderung des Arbeitsvertragsrechts VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des ABGB betreffend das Arbeitsvertragsrecht zuhanden des Land­ tags verabschiedet. Damit werden die Richtli­ nien 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP- Rahmenvereinbarung über befristete Arbeits­ verträge und die Richtlinie 97/81/EG zu der von UNICE, CEEP Und 
EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeit umgesetzt. Weiters werden die bereits umgesetzten Be­ stimmungen der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mit­ gliedsstaaten über die Wahrung von Ansprü­ chen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens­ oder Betriebsteilen in die Liste des § 1173a Art. 113 ABGB aufgenommen. Kerninhalte der Richtlinie 1999/70/EG sind der Grundsatz der Nichtdiskriminierung, die Verbesserung der Qualität befristeter Arbeitsverhältnisse und die Verhinderung von Missbrauch durch aufeinander folgende, befristete Arbeitsverträ­ ge oder Beschäftigungsverhältnisse. Zielsetzung der Richtlinie 97/81 /EG ist die Beseitigung von Diskriminierung von Teil- zeitbeschäftigten, die Förderung der Teilzeit­ arbeit, die Gewährleistung eines Kündigungs­ schutzes bei einem Wechsel von einem Voll- zeitarbeitsverhältnis in ein Teilzeitarbeitsver­ hältnis oder umgekehrt sowie die Information der Arbeitnehmer über Teilzeit- oder Vollzeit­ arbeitsplätze im Betrieb. (pafl) | i Stellungnahme zum Mediengesetz VADUZ - Die Regierung hat eine Stellung­ nahme zu den an der ersten Lesung des Me­ diengesetzes aufgeworfenen Fragen zuhan­ den des Landtags verabschiedet. Die Regie­ rung ist in ihrer Stellungnahme auf die ein­ zelnen Fragen und Abänderungsvorschläge eingegangen. Ausserdem hat sie die Gesamt­ vorlage in zwei Regierungs'vodagen (Me­ diengesetz und Medienförderungsgesetz) ge­ trennt. Sämtliche Bestimmungen, die die Me­ dienförderung betreffen, wurden entfernt und j in eine gesonderte Vorlage aufgenommen, j Ausserdem wurden wiederum die jüngsten j Entwicklungen im Bereich der Rezeptions- j vorlagen berücksichtigt und erforderlichen- \ falls eingearbeitet. (pafl) Teilrevision des i Mitwirkungsgesetzes | VADUZ - Die Regierung hat einen Bericht ! und Antrag zur Teilrevision des Gesetzes über i 
die Information und Mitsprache der Arbeit­ nehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungs­ gesetz) zuhanden des Landtags verabschie­ det. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbe­ dingungen für die Information und Anhörung der Arbeitnehmerschaft fest. Mit der Revision wird das Gesetz an die Richtlinie 2002/14/EG angepasst. Ziel der Richtlinie ist es, Mindest­ vorschriften über die Unterrichtung und An­ hörung der Arbeitnehmer festzulegen. Sie ge­ währleistet die regelmässige Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer über wirt­ schaftliche und strategische Entwicklungen des Unternehmens, in welchem sie beschäf­ tigt sind, die gestiegenen Anforderungen an die Informationspflichten des Arbeitgebers sowie die Möglichkeit der Arbeitnehmer­ schaft, zu bestimmten Themen Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhang wird auch § 7 der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverhältnisse umgesetzt. § 7 de. Richtlinie bestimmt, dass befristet Be­ schäftigte bei der Berechnung der Schwellen­ werte für die Einrichtung von Arbeitnehmer­ vertretungen zu berücksichtigen sind. Die Mitwirkung der Arbeitnehmer ist im liechtensteinischen Recht derzeit im Mitwir­ kungsgesetz, im § 1173a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Gesetz über Europäische Betriebsräte geregelt. Das Mitwirkungsgesetz legt Rahmenbedingungen für die Information und Anhörung der Arbeit­ nehmerschaft fest. Da die Richtlinie 2002/14/EG die Themen, bei welchen die Unterrichtung und Anhörung durchgeführt werden muss, umfassender und detaillierter vorgibt, besteht Anpassungsbedarf. (pafl) 
Neuer Weg bei Alterspflege Warum die Regierung von der bisherigen Mischfinanzierung abkommen will VADUZ - In der Juni-Debatte hat sich der Landtag in weiten Tei­ len sehr positiv zu den von Re­ gierungschef Otmar Hasler vor­ gelegten Plänen zur Aufgaben­ entflechtung von Land und Ge­ meinden geäussert. Einziger strittiger Punkt war der Aufga­ benbereich der stationären Al­ terspflege. Die Regierung ging nochmals Uber die Bücher. »Martin Fromm» » Anlasslich 
der Eintretensdebatte des Landtags waren einzelne. Land­ tagsabgeordnete klar der Meinung, dass das bisherige Mischfinanzie- rungssystem für die Betriebsdefizi­ te der Alters- und Pflegeheime bei­ behalten werden solle. Derzeit nicht relevant Nach der Landtagsdebatte traf sich Regierungschef Otmar Hasler am 7. Juli mit Gemeindevertretern zu einem Gespräch, an dem Bür­ germeister Karlheinz Ospelt aus Vaduz sowie Vorsteher Gregor Ott aus Eschen teilnahmen. Die Ge­ meindevertreter betonten, dass die Finanzierung der stationären Al­ terspflege zum aktuellen Zeitpunkt nicht relevant sei. Die Kritik der Gemeinden richte sich nicht an die aus der Aufgabenentflechtung re­ sultierenden Finanzierungsfragen, denn diese seien Gegenstand des zweiten Projektschritts, nämlich der Ausarbeitung eines bedarfsge­ rechten Finanzzuweisungssystems. Wie es nun im Bericht der Regie­ rung heisst, begrüsst sie diese kla­ ren Aussagen der Gemeindevertre­ ter sehr, «denn mit dieser Feststel­ lung kann die Diskussion auf der sachlichen Ebene geführt werden». LAK stellt nicht in Frage An der erwähnten Sitzung brach­ ten die Gemeindevertreter ihre Be­ sorgnis zum Ausdruck, dass die 
ist iiberrougt, dass die stationäre Alterspflege von den Gemeinden opera­ tiv weiterhin bestens erfüllt werden kann: Regierungschef Otmar Hasler. Stiftung Liechtensteinische Alters­ und Krankenhilfe (LAK) in ihrer Struktur darunter leiden würde, wenn sich das Land aus der Finan­ zierung der Betriebsdefizite zu­ rückziehen würde. Von allen invol­ vierten Parteien ist gänzlich unbe­ stritten, dass die LAK als solche weiter bestehen soll. Vor diesem Hintergrund sieht jdie Regierung keinen Hinderungsgrund, weshalb die Gemeinden sich nicht zur Weiterfiihrung dieser gemeinsamen Aufgabe und deren Finanzierung finden sollten. Es gibt in der Rea­ lität Beispiele dafür, wie dies heute schon in anderen Aufgabenberei­ chen gelöst ist, so bei der «Wasser- yersorgung Liechtensteiner Unter­land» 
(WLU). Dazu die Regierung: «Dieses Beispiel beweist, dass es bei übereinstimmendem Willen der Beteiligten sehr wohl möglich ist, eine gesicherte Grundlage für die Finanzierung der LAK zu schaffen, auch wenn sich das Land daran nicht mehr beteiligt. Die Gemein­ den sprechen sich ausnahmslos für die Weiterführung der LAK als Dachorganisation aus. Keine Ge­ meinde hat sich auch nur im Ent­ ferntesten dahingehend geäussert, dass sie die Möglichkeit eines völ­ ligen Alleingangs nutzen wolle. Wenn sich doch alle in diesem Punkt einig, sind und auch in recht­ licher Hinsicht (siehe Beispiel WLU) nichts gegen eine solche Re­gelung 
spricht, warum sollte sie dann nicht auch zustande kom­ men?» Land weiter an Bord der LAK Falls dies von den Gemeinden gewünscht wird, ist die Regierung gerne bereit, auch nach erfolgter Entflechtung einen Landesvertreter in den LAK-Verwaltungsausschuss zu entsenden. Die Regierung spricht sich weiters dafür aus, dass das Land weiterhin eine Vertretung in den LAK-Stiftungsrat entsendet, damit die Koordination in diesem Teilbereich der Alterspolitik auch weiterhin wie im bisherigen Rah­ men gewährleistet ist. Das Land soll sich weiterhin zu 50 Prozent an den Hochbauinvestitionen beteili­ gen. Mit diesem hohen Subven­ tionssatz dokumentiert die Regie­ rung, dass sie die stationäre Alters­ pflege nur als gemeinsam zu lösen­ de Aufgabe der Gemeinschaft aller Gemeinden sieht. Und: Die Auf­ sichtsfunktion des Landes bleibt Unverändert erhalten. Das Sozial­ hilfegesetz überträgt die Aufsicht über alle Sozialhilfeinstitutionen in die Verantwortung der Regierung. Überzeugende Argumente Aufgrund all dieser Überlegungen hält die Regierung an ihrem Vor­ schlag mit der Überzeugung fest, dass die Aufgabe der stationären Al­ terspflege von den Gemeinden ope­ rativ bestens weiterhin erfüllt wer­ den wird und die Gemeinden ihrer Verantwortung in diesem Sinn Qhne Zweifel gemeinsam nachkommen werden. Dazu heisst es im Regie­ rungsbericht: «Nebst all den übrigen Verpflichtungen in der Alterspolitik kann das Land auch bei der Gestal­ tung und Entwicklung der stationä­ ren Alterspflege durch den Einsitz in den zitierten Gremien und durch die finanzielle Beteilung bei der Infra­ strukturerweiterung seine Verant­ wortung sehr wohl wahrnehmen.» Holzskulpturen als Weihnachtsmotive Am 21. November erscheinen die neuen Weihnachtsbrief marken VADUZ - Baumgebilde-Skulptu­ ren des Balzners Toni Gstöhl zieren die neuen Weihnachts­ marken, die am 21. November herauskommen. Weitere Sujets dieser Briefmarkenausgabe sind die Olympischen Winter­ spiele 2006 in Turin sowie Liechtenstein-Ansichten aus der Vogelperspektive. • Martin Frommen «Ich bin kein Bildhauer, sondern verwirkliche aus der von der Natur vorgegebenen Form meine Ideen», sagt der gelernte Konstruktions­ schlosser Toni Gstöhl. Von der Na­ tur vorgegebene Formen sind in die­ sem Fall Äste und Baumstümpfe, die der mittlerweile pensionierte Balzner zu Kunstwerken verarbeitet. Drei seiner Holzskulpturen wurden nun als Sujets für die Weihnachts­ marken erkoren: Maria Verkündi­ gung (Marke zu 85 Rappen), Heili­ ge Familie (1 Franken) und Anbe­ tung der Hirten (1.30 Franken). Olympiamarken aus Mauren Die Maurer Künstlerin Corina Marxer hat die drei Briefmarken zu den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin gestaltet. Diese Marken nehmen mit einer Prise Iro­ nie augenzwinkernd die 
menschli-Darstellung 
der Heiligen Familie: Eine der Wildschwein Jagt Sportler: Das Sujst dieser Otymplamari» Weihnachtsmarken mit Sujets von Toni Gstöhl. stammt von Corina Marxer aus Mauren. che Neigung auf die Schippe, die Wettkämpfe allzu ernst zu nehmen. Die Marke zu 1.20 Franken widmet sich - auf eine «etwas andere Art» - dem Skispringen: Runter kommt der Mensch immer - aber nicht immer mit gütiger Hilfe eines Schutzen­ gels. Auch beim Biathlon (Marke zu 1.30 Franken) ist der Sportler nicht immer gegen Überraschungen gefeit - beispielsweise gegen ein 
wild gewordenes Wildschwein. Die Marke zu 1.40 Franken schliesslich zeigt einen Slalomläufer, der vor lauter Torstangen das Ziel nicht zu finden scheint. Liecht enstein von oben Die dritte Briefmarkenserie vom 21. November umfasst drei Liech­ tenstein-Ansichten aus der Vogelper­ spektive. Der neue Blickwinkel stellt 
neue Beziehungen zum Betrachter her. Sabine Bockmühl hat diese Wertzeichen nach Flugaufhahmen von Bruno Matt gestaltet. Die Brief­ marke zu 1.50 Franken zeigt das Liechtensteiner Oberland mit dem Rheinknie zwischen Balzers und Triesen. Auf dem Wertzeichen zu 1.60 Franken ist das Ruggeller Riet dargestellt und auf der Marke zu 3 Franken das Naafkopf-Bergmassiv. 4
	        

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