Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

SAMSTAG, 24. SEPTEMBER 2005 
VOLKS BLATT 
LANDTAG LANDTAG IN KÜRZE «ÄiNtening madit Sfem» VADUZ - In erster Lesung befasste sich der Landtag gestern mit der Abänderung des Per­ sonen* und Gesellschaftsrechts (PGR). Ein­ treten auf die Vorlage war unbestritten, ver­ schiedene Abgeordnete äusserten sich positiv zum entsprechenden Bericht und Antrag der Regierung. Renate Wohlwend (FBP, Bild) sagte, dass «einige Abänderungen zu behan­ deln sind, mit welchen wir einerseits den För­ derungen der EFTA-Überwachungsbehörde zur Umsetzung von Richtlinien nachkom­ men, und die andererseits Bestimmungen über die Bekanntmachung und Uber das Li­ quidationsverfahren betreffen». Die Eröff­ nung der Liquidation, die Abberufung eines nicht-qualifizierten Liquidators sowie die Be- . Stellung des Nachtragsliquidators sollen künftig in die Kompetenz des Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramtes fallen. Dazu bemerkte Renate Wohlwend, dass «der Zu­ ständigkeitswechsel vom Landgericht zum Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt Sinn macht und eine speditive Behandlung - nicht zuletzt wegen der unmittelbaren Nahe­ beziehung des Amtes zu den Dokumenten ei­ ner Verbandsperson, verspricht». Bs soll laut Renate Wohlwend des Weiteren ein Gutachten sowie ein jüngst gefälltes Ur­ teil des EFTA-Gerichtshofes umgesetzt wer­ den. bei welchen ein Verstoss gegen die Niederlassungsfreiheit im EWR festgestellt wurde. Dies deshalb, weil ein Artikel im PGR bestimme, dass mindestens eine zur Vertre­ tung befugte Person im Inland Wohnsitz ha­ ben und im Öffentlichkeitsregister eingetra­ gen sein müsse. «Die Regierung schlägt dazu vor, diesen Absatz dahingehend zu ändern, dass künftig mindestens eine zur Vertretung der der Zweigniederlassung befugte Person in einem EWR-Vertragsstaat wohnhafter EWR- Staatsangehöriger oder eine aufgrund staats- vertraglicher Vereinbarungen gleichgestellte Person sein muss und im Öffentlichkeitsre­ gister eingetragen sein muss», sagte Renate Wohlwend. Verbandspersonen seien gemäss heutigem Gesetz verpflichtet, einen Reprä­ sentanten im Inland zu bestellen, Zweignie­ derlassungen seien davon ausgenommen. Laut PGR hätten inländische Verbandsperso­ nen mit Ausnahme von Vereinen und Zweig­ niederlassungen einen dauernd im Inland wohnhaften Staatsangehörigen eines EWR- Mitgliedsstaates zur Vertretung der Verbands­ person 
gegenüber den Behörden als Reprä­ sentanten zu bestellen. «Angenommen, der von der Regierung vorgeschlagene Artikel wird beschlossen. Dann würde das Kuriosum eintreten, dass Zweigniederlassungen im In­ land bestehen könnten, die aber keine im In­ land wohnhafte Person als Vertreter gegen­ über den Behörden anbieten», merkte Renate Wohlwend an. Diesbezüglich antwortete Re­ gierungschef-Stellvertreter Klaus TschUt- scher (VU), dass «mein erster Blick in das Gesetz diese Meinung bestätigt hat und dass wir im betreffenden Artikel sicherlich noch Handlungsbedarf haben werden». Die ursprünglich geplante Änderung von Art. 180a PGR mit dem Ziel, in Zukunft auch eine juristische Person als «qualifizierten Ver­ waltungsrat» nach Art. 180a einsetzen zu können, wurde gemäss dem Bericht der Re­ gierung aufgrund ernst zu nehmender Kritik, die im Vernehmlassungsprozess geäussert wurde, zurückgestellt und einer neuerlichen Prüfung unterzogen. (le) 
Zeitgeistliches Gewerbe Das in die Jahre gekommene Gewerbegesetz wird einer Revision unterzogen VADUZ - Das In dia Jahn ga- rinar RavMon untan aga dan, um dan hautigan wirt- tdi af Wd HHi Ralunanbadingim- gan und Anfardarwigait oaradit zu Min. Dar Landtag saut auf dls strikt* Erhaltung dar banif- lidiati Qualität bai dar BawHIt- gungsvargaba. Von 1969 bis heute ist eine lange Zeit. Vor allem, wenn man sich vor Augen führt, welche Entwicklun­ gen die liechtensteinische Wirt­ schaft seit diesen 36 Jahren durch­ gemacht hat. Zeit also, das in die Jahre gekommene Gewerbegesetz einer Revision zu unterziehen und es an die heutige Zeit anzupassen. Dieses Anliegen vertrat auch der FBP-Abgeordnete Peter Lantpert: «Während der Gültigkeitsdauer des Gesetzes hat sich vieles verändert in der Wirtschaft unseres Landes. Denken wir nur an die Entwicklung der einzelnen Wirtschaftssektoren, an das Aufkommen neuer Berufe und Tätigkeitsbereiche - und vor allem an den EWR-Beitritt, der auch im Gewerbe seine Spuren hinterlassen hat und weiter hinter­ lassen wird.» ftaMt mit ist wtoMg Die Vergangenheit habe gezeigt, so Peter Lampert, dass sich die Handels- und Gewerbefreiheit in unserem Land grundsätzlich positiv ausgewirkt hati «Doch auch diese Freiheit darf nicht grenzenlos sein, sondern muss /sich an den Grund­ werten unserei 
1.Witschaft und Ge­ sellschaft orientieren.» Das Ziel, das die Regierung mit der Totalrevi­ sion 
des Gewerbegesetzes anstrebe, müsse deshalb sein, die Rahmenbe­ dingungen für das liechtensteini­ sche Gewerbe so zu gestalten, «dass wir unser starkes und konkurrenzfä­ higes Gewerbe erhalten können». 
bildete und fachlich qualifizierte Fachkräfte am Werk sind», so das Augenmerk Lantperts auf die Ge- setzesvorlage. Die GWK habe in dei» letzten Jahren' verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Konkurrenzfähigkeit des Ge­ werbes durch fachliche Qualifika­ tionen zu erhöhen. «Allerdings stiessen diese Vorschläge nicht überall auf fruchtbaren Boden, ob­ wohl grundsätzlich niemand be­ streitet, dass die Konkurrenzfähig­ keit mit der fachlichen Qualifika­ tion eng zusammenhängt.» In die­ sem Zusammenhang sprach Lam­ pert eine Art «Unternehmerprü­ fung» an, die für ihn unumgänglich sei. «Je besser ein Unternehmen geführt wird, umso sicherer sind die Arbeitsplätze.» Diesen Gedan­ ken des Befähigungsnachweises legte Lampert der Regierung zur erneuten Prüfung nahe und ersuch­ te um Aufnahme ins Gesetz im Sin­ ne 
des ursprünglichen GWK-Vor­ schlags. Dasselbe Anliegen äusser­ te auch Elmar Kindle (FBP): «Die Messlatte bei der Bewilligungser­ teilung muss hoch genug sein, das Gewerbe muss gestärkt werden. Man darf den Zugang nicht zulas- ten der Qualität erleichtem.» Wie 
Peter Lampert sprach sich Elmar Kindle für die so genannte «Unter­ nehmerprüfung» aus; nicht der GWK wegen, sondern der Qualität wegen. Unterstützung erhielten die beiden FBP-Abgeordneten auch aus den Reihen der VU. Maitiia Amann-Marxer .pochte auf das Festhalten am Qualifikationsprin­ zip, ist aber dennoch «für freie Marktwirtschaft». Sobald ein Ge- werbler Mitarbeiter beschäftige, soll die Unternehmerprüfung Pflicht werden. Jürgen Beck (VU) stellte an die Adresse des Regie­ rungschef-Stellvertreters die Frage, ob 
es verantwortungsvoll sei, «je­ manden in die Selbstständigkeit zu schicken, ohne ihm das nötige Rüstzeug mitzugeben». Die Unter­ nehmerprüfung sollte im Sinne ei­ nes jeden Selbstständigen sein. Andrea Matt (FL) pochte ihrer­ seits auf die entsprechende Würdi­ gung der Ein-Mann-Firmen im Ge­ setz. Peter Lampert sprach des Weite­ ren den wunden Punkt an, dass rund 3700 Gewerbebewilligungen ausgegeben, aber nur etwa 2500 tä­ tige 
Unternehmen in Handwerk, «Konkurrenzfähig aber kann das Gewerbe nur sein, wenn gut ausge-Handel 
und Dienstleistungen seien. «Nach meiner Meinung kann das nicht der Sinn der Handels- und Gewerbefreiheit sein, wenn viele eine Gewerbebewilligung beantra­ gen, aber nicht ausüben.» Es könne nicht angehen, dass Gewerbebewil­ ligungen an «Hausbauer» ausge­ stellt würden, damit diese die Bau­ materialien billiger beziehen könn­ ten oder in einzelnen Geschäften günstiger einkaufen können. Dazu Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher: Es seien in der Tat einige Gewebebewilligungen ausgestellt, mit welchen «Unfug» betrieben werde. Man habe nun aber begonnen, diese einzuziehen. Die Anregung vieler Abgeordne­ ter, die von der GWK und dem Ar­ beitnehmerverband gewünschte Unternehmerprüfung verpflichtend einzuführen, wollte dem zuständi­ gen Wirtschaftsminister Klaus Tschütscher nicht besonders schmecken. Er hielt fest, dass eine Unternehmerprüfung marktbe­ schränkend wirke und daher nicht zulässig sei, weil sie das Grund­ recht der Handes- und Gewerbe­ freiheit verletzen würde. Sinn die­ ser Unternehmerprüfung wäre, ei­ nem Selbstständigen das nötige Rüstzeug bezüglich Wirtschaftlich­ keit und Rechtskenntnis mit auf den Weg zu geben, um die Qualität im Gewerbe weiter hochzuhalten. Franz Heeb (FBP) seinerseits vermisste im Gesetz eine klare For­ mulierung des Zwecks und des Ziels. Dieser Anregung wollte Re­ gierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher entsprechen und stellte eine entsprechende Formulierung bis zur zweiten Lesung in Aussicht. Ebenso teilte der Wirtschaftsmi­ nister die Aussage Heebs, dass es sich bei dieser Gesetzesvorlage kei­ neswegs um eine Totalrevision handle. Dazu sei am jetzigen Sys­ tem zu eng fetgehalten worden, Und einzelne Speziaiartikel hätte man auch in Verordnungen regeln können. t i 
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