Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 23. SEPTEMBER 200B •lattI LANDTAG 
5 LANDTAG IN KÜRZE Tiefer gehende Harmoniserang der Wertpapierdienstleistungen j 
VADUZ - Einhellig genehmigte der Landtag | gestern den Antrag der Regierung, die Richtli- j 
nie des Europäischen Parlaments und des Ra- : tes über Märkte für Finanzinstrumente, zur j 
Änderung und Aufhebung verschiedener Richtlinien in das EWR-Abkommen zu über- j 
nehmen. Dazu der FBP-Abgeordnete Rudolf j | Lampert: «Die vorliegende Richtlinie stellt ei- : ne Ergänzung beziehungsweise Abänderung i einer in Liechtenstein bereits im Bankenge- : setz umgesetzten Richtlinie dar. Aufgrund der j verstärkte^ Aktivität von Anlegern auf den Fi- ! nanzmärkten wurde es erforderlich, eine tiefer j gehende, EWR-weite Harmonisierung im Bereich der Wertpapierdienstleistungen vor- j zunehmen.» Die Schwerpunkte der Harmoni­ sierung bestehen unter anderem in der Ge­ wiihrleistung eines einheitlich hohen Schutz­ niveaus für Anleger und in der Gewährung der j Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im gesamten EWR-Raum im Rahmen des Binnenmarktes unter der Aufsicht des Her­ kunftslandes. Zu den Schwerpunkten zählen zudem die Schaffung eines rechtlichen Rah­ mens, der eine effiziente, transparente und in­ tegrierte Infrastruktur für den Finanzhandel j gewährleistet; die Stärkung des Anlegerschut- j zes und die Gewährleistung der Marktinteg- 
 1 rität sowie eine Intensivierung der Zu- i sammenarbeit der zuständigen Behörden, (le) Mindestinhalt von Prospekten VADUZ - Der Landtag stimmte gestern ein­ hellig dem Verordnungs-Antrag der Regierung zu, welcher die technischen Details zur Umset­ zung der Prospektrichtlinie des Europäischen Parlaments und Rates enthält. Die Verodnung betrifft im Wesentlichen folgende Schwerpunk­ te: die Schattung von Mindestanforderungen für verschiedene Kategorien von Emittenten und Wertpapieren hinsichtlich des Mindestin­ halts von Prospekten und der zu veröffentli­ chenden Informationen und allfälliger Zusatz- inlormationcn: die Bedingungen für Emitten­ ten bei Offenlegung mittels Verweisen auf frü­ her oder gleichzeitig veröffentlichte Informa­ tionen; die Art der Veröffentlichung von Pro­ spekten sowie die Ausgestaltung der Werbung für Prospekte. (le) Mehr Rechtssicherheit bei 'r>| IM. II • •• Ii h ••• im •••• II Ii i J im anmaien wiQrnaniiioangetKjien VADUZ - Das Ziel der Richtlinie des Europä­ ischen Parlaments und des Rates betreffend Übernahmeangebote besteht unter anderem darin, eine transparente Regelung für Übernah­ meangebote im grenzüberschreitenden Unter- nehmenswettbewerb zu schaffen. Die Richtli- , nie, welcher der Landtag gestern einheilig zu-  ; gestimmt hat, bezweckt zudem die Erhöhung der Rechtssicherheit für europäische Unterneh­ men hei öffentlichen Übemahmeangeboten - vor allem zur Wahrung der Interessen der Wert­ papierinhaber und 
insbesondere der Interessen der Minderheitsbeteiligungen. «Durch die Richtlinie sind Gesellschaften erfasst, die dem | Recht eines Mitgliedsstaates unterliegen und j deren Wertpapiere zum Handel auf einem gere­ gelten Markt zugelassen sind», sagte Franz Heeb (FBP) im Rahmen seines Votums. Bezüglich der Frage des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Übemahme­ angeboten enthält die Richtlinie entsprechende Vorschriften für verschiedene Fallkonstellatio­ nen sowie für den Fall, dass eine Zielgesell­ schaft nicht in ihrem Herkunftsland an der • Börse notiert ist. Als Grundsatz wird vorgese­ hen, dass der Ort, an dem die Gesellschaft an der Börse notiert ist, entscheidend ist. Liech­ tenstein hat zwar nur wenige Gesellschaften, die an der Börse notiert sind - diese sind je­ doch für das Land von grosser Bedeutung. Je­ ne Gesellschaften sind vor allem an der Schweizer Börse notiert. Franz Heeb stellte deshalb die Frage, ob die börsenrechtlichen Bestimmungen der Schweiz im Widerspruch zu dieser EWR-Richtlinie stehen und es da­ durch zu Problemen für die Liechtensteiner Gesellschaften kommen könnte. Vize-Regie- j rungschef Klaus Tschütscher (VU) antwortete ' hinsichtlich des anwendbaren Rechts, dass «dies im Lichte des schweizerischen Börsen­ gesetzes angesehen werden muss, was aller­ dings im Detail noch nicht geschehen ist», (le) 
Sorgenfreier Lebensabend? Revision des Gesetzes über betriebliche Personalvorsorge mit offenen Fragen VADUZ-I t» steh dar Landtag gestern arit dar teHrovMen das Gasatm Mar Ms betr ieli ch e Persooal- vorsergs. Eintraten auf dla Ver­ lage war zwar unbestritten, stlf it aa « wird |M| riar MM it wim aaaêHV as aa lawe wwa vm* ftcMtsdwr bis zur ZWBNM 
Le­ sung nach mit einigen sezlalpa duschen Fragen zu beecMHIl gen haften. Der Landtag best llt auf ekie vernünftige f ina nz elle Absicherung Im Atter. Ein sorgenfreies Leben im Alter be­ dingt eine gute Vorsorge und der Landtag möchte die nötigen Rah­ menbedingungen erhalten und schaffen. In diesem Sinne ist die angestrebte Revision des Gesetzes Uber die betriebliche Personalvor­ sorge zu sehen. Und die Intentio­ nen im Gesetzesvorschlag sind nicht unlauter: Mehr Transparenz, verbesserte Information, Absiche­ rung der Angestellten bei Konkurs­ fällen eines Unternehmens und vorsorgespezifische Rechnungsle­ gungsvorschriften. «Obwohl die grossen Betriebe zum Teil schon in den 6()er-Jahren betriebliche Pensionskassen hatten, war die Einführung der obligatori­ schen Versicherung nicht unumstrit­ ten und so wurde in Liechtenstein bewusst eine Lösung vorgeschla­ gen. welche die minimale betriebli­ che Vorsorge festlegte. Diese ist schlank, übersichtlich und für die Durchführungsträger einfach zu ad­ ministrieren und hat sich in dieser Form auch bewährt», sagte FBP- Fraktionssprecher Markus Büchel. Die Grundzielsetzung für diese Revision sei auch weiterhin, ledig­ lich eine gesetzliche Mindestvor­ sorge festzulegen. Die es aber 
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Mr iritnalmMrfwig auf: Franz Heeb (FBP). möglicht auf freiwilliger Basis und je nach betrieblichen oder persön­ lichen Möglichkeiten eine Besser­ versicherung vorzusehen. Mehr Rechte für Teilzeitler Und diese Besserungsmöglich­ keiten wollten zahlreiche Abgeord­ nete aus allen Parlamcntsfraktionen sehen. So sei die Eintrittsschwelle in die 2. Säule zu hoch und benach­ teilige vor allem Teilzeitarbeitende und Frauen sowie schlechter Ver­ dienende. Gerade jene Personen seien aber auf eine funktionierende Altersvorsorge angewiesen, plä­dierten 
zahlreiche Abgeordnete. Franz Heeb (FBP) zeigte seiner­ seits die ungelösten Probleme und Fragestellungen auf: Es gebe zahl­ reiche Versicherte, welchen das Existenz sichernde Kapital für das Alter fehle. Vor allem niedrige Ein­ kommen müssten in der zweiten Säule besser aufgehoben sein. Des Weiteren ergebe sich ein zuneh­ mendes Risiko durch invalidität, so Heeb auszugsweise. Minimum oder System  woc hio? Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher hielt dem Land­tag 
entgegen, dass das Gesetz das Minimum vorschreibe; wenn der Landtag einen Systemwechse) für die Zukunft wolle, so müsste ein entsprechender Auftrag an die Re­ gierung erfolgen. Bis zur zweiten Lesung werde er sich mit der Regierung («ich bin nur ein Fünftel») Uber die zahlrei­ chen Fragen der Abgeordneten be­ raten. So wird sicherlich auch die Frage Franz Heebs beantwortet werden, ob das Gesetz den künfti­ gen Herausforderungen an ein wür­ diges 
finanzielles Dasein im Alter genügt. Rechtssicherheit im Eilzugtempo Landtag genehmigt Änderung des Unfallversicherungsgesetzes auf einen Schlag Gssetzeriickea in Sinne der Bedrtsilcbertnlt bwitjgw: Bie Mdsa Frakttoanpracbor Beils Beek (W) aad Maria« Nebel (HP) zegen am gMclian Strick. 
VADUZ - Die Erhaltung oder Schaffung von Bec hUs Jhorftott verlangt zeitweise nach Tempo. So  goache he n gastern Im Land­ tag, als Ms Änderung das Geset­ zes über die obligatorische Un- fallwsfcftenmg In aüan Lesun­ gen etaihetlig behandelt wurde. 'Nfnoit —  . Die Allianz-Versicherung hat sich freiwillig aus dem Geschäft der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein verabschiedet. Ins­ gesamt laufen 469 Verträge Ende dieses Jahres aus. Die 443 betroffe­ nen Betnebe müssen sich nach neu­ en Möglichkeiten einer Versiche­ rung umschauen, ansonsten werden sie «quasi freiwillig zugeteilt», wie Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher gestern im Land­ tag ausführte. Er gehe aber davon aus, dass entsprechende Lösungen gefunden werden können. Lücken im Gesotz scMiessan Eigentlich war vorgesehen, das Gesetz über die obligatorische Un­ fallversicherung einer Totalrevision zu unterziehen. Anlässlich des frei­ willigen Rückzugs der Allianz Ver­ sicherung wurde aber klar, dass ei­ ne klaffende Lücke in der Rechtssi­ cherheit sofort zu schliessen ist. Aus diesem Grund wurde eine Mini-Revision der entsprechenden 
Gesetzespassage gestern im Land­ tag im Eilzugtempo, also in allen Lesungen, sofort genehmigt. Die Mängel des bestehenden Ge­ setzes beziehen sich genau auf ei­ nen freiwilligen Rückzug eines Versicherers aus dem liechtenstei­ nischen Geschäft. So wird geregelt, dass ein Versicherer auch nach Be­ endigung seiner Tätigkeit dazu ver­ pflichtet 
ist, die gesetzlichen Leis­ tungen für bereits eingetretene Schadensfälle weiterhin auszurich­ten. 
Allerdings bekommt der rilck- zugswillige Versicherer die Mög­ lichkeit, diese Pflichten an andere Partner abzutreten. Wehste Zelt FBP-Fraktionssprecher Markus Büchel, als auch seine VU-Kollegin Doris Beck waren sich in ihren Ausführungen einig, dass es «höchste Zeit» sei, diese Rechtssi­ cherheit zu schaffen. Unterstützt wurden die beiden Fraktionsspre­cher 
zudem vom VU-Abgeordneten Günther Kranz. Landtagspräsident Klaus Wanger stellte sodann den Antrag, die Ge­ setzesbehandlung nicht nur in ers­ ter Lesung vorzunehmen, sondern forderte den Landtag auf. das Ge­ setz abschliessend zu genehmigen. Regierungsrat Klaus Tschütscher fand dankende Worte für diesen Antrag des Landtagspräsidenten, zumal er der Intention der Regie­ rung zur Gänze entsprach. I
	        

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