Volltext: Liechtensteiner Volksblatt (2005)

FREITAG, 1«. SEPTEMBER 200B 
•lottI WIRTSCHAFT 12 BANKGEHEIMNIS Neuer Druck auft Bankgeheimnis erwartet ZÜRICH - Bundesrätin Michcline Calmy- Rey erwartet neuen internationalen Druck auf das Bankgeheimnis. Am Bankiertag in Zürich regte die Aussenministerin am Donnerstag eine aktivere Teilnahme der Schweiz in den Fis­ kalgremien der OECD an. Bankierpräsident Mirabaud forderte mehr Engagement der Wirtschaft in der Politik. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements fUr auswärti­ ge Angelegenheiten (EDA) überbrachte den Bankiers und Wirtschaftsführern die GrUsse der Landesregierung und würdigte die Ver­ dienste des Finanzplatzes. Die Schweiz sei im Finanzbercich eine Grossmacht, und das Image des Landes sei untrennbar mit jenem des Finanzplatzes verbunden. Calmy-Rey bezeichnete die zweiten bilate­ ralen Verhandlungen mit der EU als Beispiel dafür, dass die Schweiz das Gewicht des Fi­ nanzplatzes auch politisch einzusetzen wisse. Ohne Vermischung der Rollen stehe die Re­ gierung an der Seite der Unternehmen und der Banken, wenn es darum gehe, deren Inte­ ressen im Ausland zu verteidigen. Die SP- Bundesrätin erinnerte daran, dass bei den Bi­ lateralen II Regelungen erreicht worden seien, die mit dem Bankgeheimnis vereinbar seien. Neuen Druck aufs Bankgeheimnis erwartet die EDA-Chefin vor allem von der OECD. Sie verwies auf das im November in Mel­ bourne geplante Treffen jener OECD-Mit­ gliedsstaaten, die sich in einem «Global Fo­ rum» für mehr Transparenz und Informa­ tionsaustausch einsetzen. Eingeladen seien auch rund 30 Steuerparadiese und wichtige Finanzzentren. Eine Teilnahme der Schweiz an diesem «Global Forum» wäre zwar kein Sonntagsspaziergang, sagte Calmy-Rey laut Redetext. Man könne sich aber fragen, ob die Fortsetzung der Politik des leeren Stuhls wirklich das beste Mittel zur Verteidigung der Schweizer Interessen sei. (AP) INTERNATIONAL Delta und Northwest melden Konkurs an NEW YORK - Die Insolvenz der US-Flugge- sellschaften Delta Air Lines und Northwest Airlines erfolgt im Rahmen des Kapitel elf des amerikanischen Insolvenzrechts von 1978, dem so genannten «Chapter Eleven»-Verfahren. Das amerikanische Insolvenzrecht sieht zwei Hauptformen der Insolvenz vor. Angeschlage­ ne und hoch verschuldete Unternehmen mit Überlebenschancen beantragen in der Regel bei einem Insolvenzgericht ein so genanntes «Chapter Eleven»-Verfahren. Dieses ermög­ licht es den Unternehmen unter strikter Auf­ sicht eines Insolvenzrichters, eigenständig wei­ ter zu operieren. Sie können mit den Gläubi­ gern Schuldenreduzierungen, mit den Mitarbei­ tern Lohn- und andere Tarifkonzessionen aus­ handeln und einen Sanierungsplan vorantrei­ ben, der das Unternehmen gestärkt aus dem In­ solvenzverfahren hervorgehen lassen soll.(sda) Google platziert neue Aktien im Wert von 4,18 Milliarden Dollar SAN FRANCISCO - Der Internet-Such­ dienst Google bringt nach seinem Börsende- büt vor einem Jahr jetzt eine zweite Tranche Aktien zum Preis von 295 Dollar an die Bör­ se. Wie aus Konsortialkreisen verlautete, hat die Transaktion ein Volumen von 4,18 Mrd. Dollar. Google hatte die Platzierung der Ak­ tien im vergangenen Monat angekündigt und erklärt, dass es sich davon 4,11 Milliarden Dollar verspricht. Insgesamt 14,16 Millionen Aktien würden auf den Markt gebracht. Google-Aktien kamen im August 2004 zu 85 Dollar das Stück auf den Markt. Im Juli dieses Jahres erreichten sie ihren bislang höchsten Kurs von 317.80 Dollar. Mit seinen kurzfristig verfügbaren finanziellen Mitteln von fast drei Milliarden Dollar und dem Erlös von 4,18 Milliarden Dollar aus dem Aktienverkauf s tehet » Google gut 7 Milliarden Dollar zur VerfQgung, die sowohl für Akquisitionen als atif fi fttr Forschung und Entwicklung neuer Angebote genutzt werden können. (sda) 
LAFV-G ASTBEITRAG Aufschwung dank digitalem Radio und TV? Gastbeitrag von Ruedi Flückiger, bfw fondsleitung ag Der Trend hin zu digitalen Geräten ist nicht mehr zu stoppen. Die digi­ tale Welle rollL Kaum ein elektro­ nisches Gerät, welches nicht auf di­ gitale 
Datenverarbeitung umge­ stellt wird. Diese Entwicklung wur­ de den rund 250 000 Besuchern an der weltgrössten Messe für Consu- mer Electronics, der Internationa­ len Funkausstellung (IFA) in Ber­ lin, eindrücklich präsentiert. In den nächsten Jahren wird der analoge Radio- und Fernsehemp­ fang auf digitale Datenübermitt­ lung umgestellt. Dabei wird das ausgestrahlte Programm, welches Uber die terrestrischen Sendestatio­ nen und Uber den Kabelanschluss dem Konsumenten zur Verfügung gestellt wird, ganz auf Digital um­ gestellt. Damit zukünftig ein Emp­ fang der gewünschten Programme möglich bleibt, müssen vom Kon­ sumenten digitaltaugliche Geräte zum Einsatz gelangen. Derzeit er­ füllen nur die wenigsten Geräte, welche sich im täglichen Einsatz befinden, den Empfang von digita­ len Signalen. Der Vorteil der digita­ len Datenübertragung von Radio und Fernsehen liegt in der besseren Ton- und Bildqualität. Zudem ist es möglich, innerhalb derselben Bandbreite mehrere Programme gleichzeitig Ubertragen zu können. Somit kann dem Konsumenten ein erweitertes Programmangebot mit mehr Sendern angeboten werden. Das derzeitige analoge Radiosig­ nal wird durch das DAB abgelöst. DAB steht fiir Digital Audio Broad- casting und ist ein Verfahren zur di­ gitalen Übertragung von Radiosig­ nalen. Bis ins Jahr 2010 soll eine flächendeckende Versorgung ge­ währleistet werden. Auch das 
ana-Dar 
Itatd bin zu digitalen Bariton tat 
nteM mehr zu steppen. löge Fernsehsignal wird durch eine digitale Technologie abgelöst. Hier kommt das DVB-T zum Einsatz. DVB-T steht für Digital Video Broadcasting Terrestrial. Bis ins Jahr 2009 wird voraussichtlich eine flächendeckende Versorgung ge­ währleistet werden. Die Übertra­ gung Uber das Kabel wird für Radio und Femsehen bereits zu einem früheren Zeitpunkt verfügbar sein. Über Satellit lassen sich schon heute viele digitale Kanäle empfangen. Rund 85 Prozent aller Haushalte er­halten 
das Fernsehsignal Uber Ka­ bel. Nur rund sieben Prozent der Bevölkerung bezieht das Signal über eine Antenne. Somit kann mit einer früheren Markteinführung der Digitaltechnik gerechnet werden. Damit das digitale Signal in beweg­ te Bilder umgesetzt werden kann, hat der Konsument zwei Möglich­ keiten. Entweder der Kauf eines neuen digitaltauglichen Femsehers, oder ein 
Decoder, der das digitale Signal in ein analoges Fernsehbild umwandelt. 
Mit der Markteinführung des di­ gitalen Femsehens und der damit möglichen grösseren Übermittlung von Daten wird die Verbreitung von High Definition TV (HDTV) mög­ lich. Im Vergleich zu herkömm­ lichen TV-Standards bietet HDTV eine ungleich bessere Bildqualität mit höherer Auflösung, gestochen scharfen Bildern und satten Farben. Das Bild ist somit schärfer und bril- lianter als auf DVD und im Kino. Branchenexperten erwarten in den nächsten Jahren einen deutlichen Schub für HDTV in Europa. Bis ins Jahr 2008 werden über 15 Millio­ nen HDTV-fähige Fernseher in Westeuropa verkauft werden. Bis­ lang hinkt Europa Ländern wie den USA oder Japan aber bei der Ein­ führung von HDTV erheblich hinterher. Aufgrund dieser bevorstehenden Veränderung bei der Signalüber- tragung von Radio und Fernsehen werden bei jedem Haushalt in Eu­ ropa Neuinvestitionen anfallen. Dieser Austausch der Geräte könn­ te dem doch derzeit stark in Mit­ leidenschaft geratenem Detailhan­ del wieder zu einem Aufschwung verhelfen. Weiter werden die Her­ steller von neuen Radio- und Fern­ sehgeräten wieder Verkaufszu­ wächse verspüren, da diese be­ dingt durch die hohe Sättigung kaum mehr die Stückzahlen wie in den 80er- und 90er-Jahren verkau­ fen konnten. Verfasser: Ruedi Flückiger, bfw fondsleitung ag. Die alleinige inhaltliche Verant­ wortung für diesen Beitrag liegt beim Verfasser. ANZElüK Gesetz Ober Investmentunternehmen (IUG) Änderung des Fondsreglements von UBS (CH) Global Alpha Strateglee (CHF) Anlagefonds sch weizerischen Rechts mit besonderem Risiko UBS Fund Management (Switzerland) AG. Basel, als Fondsleitung und UBS AG, Basel und Zürich, als Depotbank des oben genannten Anlagefonds beabsichtigen, das bestehende Reglement dieses Anlagefonds In den §§ 14,16,19,21 und 29 zu Andern. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) hat betreffend der zulässigen Anlagen im Be­ reich von Hedge Funds, respektive Fund of Hedge Funds, sehr detaillierte Vorschriften er­ lassen, welche restriktiver als die bisherigen Bestimmungen des Reglements sind. Die ge­ planten Reglements&nderungen haben insbesondere im Hinblick auf die Anlagegrenzen zum Ziel, UBS (CH) Global Alpha Strategies (CHF), ein Anlagefonds schweizerischen Rechts mit besonderem Risiko, in Einklang mit den Vorgaben des BSV auch Anlagestiftun­ gen ein Investment in den Fonds zu ermöglichen. Sofern Rückvergütungen an Anleger gewährt werden, wird dies im Prospekt offen gelegt. Neu iat nun zur Vereinfachung der Kündigungsmodalitäten bei Rücknahmen auch eine mündliche Kündigung möglich. DI« Änderungen präsentieren sich Im Einzelnen wte folgt: 114 Ziffer 2 lautet neu: 2. Die Fondsleitung darf für höchstens 10% des FondsvermOgerw Kredite aufnehmen. Ei­ ne solche Kreditaufnahme dient der Überbrückung kurzfristiger Verbindlichkelten. In 116 werden neu dl« Buchstaben b), I) und |) eingefügt (beetehende Buchstaben verschieben sich ents pre che nd). Buchstabe a) und c) 
wurden Die entsprechenden Buchstaben dee 116 lauton daher neu: a) Maximal 20% des Fondtvermflgens von Global Alpha können In dem gleichen Zleltonds angelegt sein. Global Alpha investiert In mindestens 8 Zleltonds. Bei Oirektanlagen dürfen maximal 10% 'des Vermögens von Global Alpha In Wertpapieren und Rechten desselben Emittenten angelegt sein. Die Fondsleitung darf nur in Zielfonds investieren, wiche ihren Nettoinventarwert min­ destens monatlich berechnen. Die Fondsleitung darf nur in geschlossene Fonds investieren, wenn sie an einer Börse oder einem anderen geregelten, dem Publikum öfter 
stehenden Markt gehandelt werden. 116, leWsr Sati wwde aufgrund von Zeltablauf gestrichen. 116 Ziffer 1,2. Absatz 1 Satz lautet neu: Rücknahmen sind jederzeit mit schriftlicher oder mündlicher Kündigung mit einer Kündi­ gungsfrist von 45 Kalendertagen auf den letzten Bankartoitstag eines Jeden Kalender­ quartals möglich. In ft 21 Ziffer 1 wird fokMndtr 8Mz htn&MMfßflt: Die Fondsleitung legt im Prospekt offen, wenn sie Rückvergütungen an Anleger gewährt. 12t Ziffer S lautet neu: 3. Das vorliegende Reglement ersetzt das Reglement vom 18. Juni 2004 und tritt am [DA­ TUM) in Kraft. Wir weisen die Anleger darauf hin, dass sie innert 30 Tagen seit der zweiten und letzten Veröffentlichung in der Schweiz am 17. September 2005 dieser ReglementsAnderungen bei der Eidgenössischen Bankenkommission. Postfach. 3001 Bern Einwände erheben oder die Auszahlung ihrer Anteile in bar verlangen können. Basel und Vaduz, 16. September 2005 Die Fondsleitung: Die Depotbank. 
UBS Fund Management (Switzerland) AG UBS AG Zahlstelle und Vertreter in Liechtenstein Liechtensteinische Landesbenk Akttengeeeitschaft StädHe 44. 9490 Vaduz 
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NACHRICHT Ascom will 180 Mio. Franken zurückzahlen BERN - Der Technologiekonzem Ascom reagiert auf den Druck von Grossaktionär Tito Tettamanti und der Swissfirst-Bank: Im nächsten Jahr sollen 180 Mio. Fr. an die Ak­ tionäre zurückfliessen, wie das Ber­ ner Unternehmen am Donnerstag bekannt gab. Deshalb ziehen die bei­ den Grossaktionäre Sterling Invest- ANZfclGK PanAlpina Sicav Alplna V PnMaa vom 15. September 2006 Kategorie A (thesaurierend) Ausgabepreis: € 63.50 Rücknahmepreis: € 62.20 Kategorie B (ausschüttend) Ausgabepreis: € 61.60 Rücknahmepreis: € 60.34 Zahlsteile in Liechtenstein: Swtssflrst Bank (Liechtenstein) AG Austraeae 61, Poetfach. FL-9490 Vaduz 
ment von Tettamanti und die Swiss­ first-Bank gemäss eigenen Angaben ihren Antrag auf einen Aktienrück­ kauf in Höhe von 288 Mio. Fr. zu­ rück. Mit ihrem rund 13-prozentigen Aktienanteil würden sie neu den An­ trag des Ascom-Verwaltungsrats unterstützen, hiess es in einem ge­ meinsamen Communiquö. Dieser sieht vor, 5 Fr. je Aktie als Nenn­ wertreduktion auszuzahlen. Andere Ausschüttungsformen würden pa­ rallel dazu noch geprüft. Tettamanti und Swissfirst waren vor zwei Wo­ chen mit der Forderung nach einem Aktienrückkauf in Höhe von 288 Mio. Fr. an den Verwaltungsrat her­ angetreten mit dem Argument, Ascom sei derzeit Uberkapitalisiert. Der Gesamtbetrag von 180 Mio. Fr. sei aus Sicht des Verwaltungsrats «vernünftig», wie Ascom-Sprechcr Daniel Lack auf Anfrage sagte. Über einen konkreten Antrag werden die Aktionäre an der ordentlichen Gene­ ralversammlung (GV) 2006 befin­ den können. (sda) ANZEIGE JUPERFUriD ' W pf auKUNPi omm 1—1 noMuin Letzt* wfügbere Kurt« per 31/08/2005 fand» VWor-Nr. VWtwng Kurs" WnMatrag vmm 
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